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Ausgabe:

1929 Nr. 25

Spalte:

595-598

Autor/Hrsg.:

Stange, Carl

Titel/Untertitel:

Luther und das fünfte Laterankonzil 1929

Rezensent:

Iwand, Hans Joachim

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 25.

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(am 17. April 1521) die Absicht der kursächsischen
Diplomaten, Zeit zu gewinnen, gestanden habe; vielmehr
sei diese Bitte einer „augenblicklichen Gewissensangst
" des Reformators entsprungen.

Das zusammenfassende Schlußkapitel bringt eine :
treffliche Charakteristik von Sickingen, Hutten und dessen
Verhältnis zu Luther. Während Kalkoff, einseitig
in seinem Vorurteil befangen, die beiden Ritter schwarz
in schwarz malt und politisch wie moralisch völlig ver- !
dämmt, beurteilt Walser sie erheblich günstiger und
nähert sich damit wieder der Auffassung von Strauß
und Ulmann. Die Tragik in Huttens Leben war, daß
er seine politischen Pläne nicht mit eigner Kraft durchführen
konnte, sondern für deren Verwirklichung auf
fremde Mächte angewiesen war, die sich ihm dann letz-
ten Endes versagten.

Mit dieser Untersuchung dürfte die kritische Auseinandersetzung
über Huttens Persönlichkeit und Werk !
vorläufig abgeschlossen sein.

Berlin-Lichterfelde. Hans Volz.

Stange, Prof. D. Carl: Luther und das fünfte Laterankonzil.

Gütersloh: C. Bertelsmann 1928. (110 S.) gr. 8°. = Studien d.

apologet Seminars, 24. Heft. RM 3.50.

Dieser Sonderdruck aus der Z. syst. Theol. ist der
Abschluß einer weitläufigen Auseinandersetzung zwischen
Stange und Althaus über Luthers Stellung zur Unsterblichkeit
der Seele resp. zur Auferstehung der Toten.
Es geht darum, wie weit man beide Vorstellungen in
eins setzen dürfe — so Althaus — oder ob man sie als j
gegensätzliche, einander ausschließende Antworten auf
die Frage nach dem ewigen Leben aus dem philosophischen
und dem theologischen Lager anzusehen habe — j
so Stange.

Der vorliegende Artikel konnte leider wegen Raummangel nicht
mehr in die „Studien zur Theologie Luthers" (Bert. 1928) aufgenommen
werden; das ist sehr zu bedauern, da er die Fortsetzung des dort abgedruckten
Aufsatzes „Zur Auslegung der Aussagen Luthers über die
Unsterblichkeit der Seele" (Nr. 15, St. S. 287—344) bildet, der inhaltreichsten
und wichtigsten unter allen diese Streitfrage betreffenden Veröffentlichungen
. Diese sind im übrigen folgende: Stange: Luther und
das sittliche Ideal. Cap. II. (Sind. S. 171 ff.) Ders. Die Unsterblichkeit |
der Seele (Bert. 1925) vgl. bes. cap. VII: Der Aristotelismus des M. A. i
und cap. XII: Luthers Kritik der Unsterblichkeitslehre. Dagegen Althaus
: Die Unsterblichkeit der Seele bei Luther Z. Syst. Theol. III. S. j
725 -734. Dagegen im selben Heft Stange: Zur Auslegung der Aussagen
L's über d. Unsterbl. der Seele. S. 735—784. (vgl. oben). Da- |
gegen Althaus: Die letzten Dinge. III. Aufl. (Bert. 1926) Anhang: |
Luthers Stellung zur Unsterblichkeit S. 271— 2S8. (man vgl. auch
S. 30 -32 die Anmerkungen.) Im übrigen sind die Abschnitte über
das Todesproblem (S. 191 ff.) und über das Verhältnis von Seele und
Leib (S. 257 ff.) natürlich hier von akutem Interesse.

St.'s letzte Antwort an A. gliedert sich in 6 cap.
Es wird zunächst noch einmal das Problem festgestellt:
es handelt sich darum, wie weit die in der Rechtferti-
gujigslehre begründete theologische Anthropologie Luthers
für die eschatologischen Aussagen des Glaubens
Geltung beanspruchen darf. Der Vorwurf, den St. immer |
wieder gegen A. erhebt, ist der, daß A. beim Gedanken
des Endgerichtes aus der theologischen Anthropologie
wieder in die philosophische zurückgleitet, wenn er die
Unsterblichkeit der Seele behauptet (cap. I).

Dann werden die von A. im Anhang zu den „letzten
Dingen" gegen Stange angeführten Argumente im ein-
zelnen zurückgewiesen. Zunächst die Tischredennotiz
Lauterbachs, nach der Luther gesagt haben soll, das )
Laterankonzil habe beschlossen, „ut crederent resurrec-
tionem" — der eigentliche Wortlaut ist: „animam ho-
minis esse immortalem" (13. These der Resolutionen I
W. A. II. 226, ebenso in Luthers Glosse zu der Epitome
des Prierias). A. findet in dem Zeugnis Lauterbachs,
dem das Aurifabers an die Seite tritt, eine Bestätigung
dafür, daß Luther bezw. der Kreis seiner Freunde j
immortalitas animae und resurrectio mortuorum pro-
miscue gebrauchte.

Stange bezweifelt die Zuverlässigkeit der Berichterstattung
Lauterbachs und hält A. vor, daß man darauf
keine dogmatische Theorie aufbauen dürfe (cap. II).

Das Dekret des Laterankonzils schien Althaus so
gehalten „daß Luther im ganzen sachliche Einwendungen
nicht erheben konnte". Ausführliche Widerlegung
St.'s, die aber A.'s eigentliche Meinung nicht ganz
trifft. Denn dieser setzt eine so präzise Kenntnis des
Wortlautes des Dekrets bei L. nicht voraus. Vielleicht
hätte A. sagen sollen, „es ist denkbar, daß Luther an
diesem Beschluß keinen dogmatischen Anstoß nahm,
weil er ihn nur oberflächlich kannte". So verstehe ich
jedenfalls seine Ausführungen L. D. S. 280 (cap. III).

Nun hat — ob zum Glück der Debatte steht dahin

— A. zwei zeitgenössische Urteile beigebracht, von
Hutten und aus dem pseudohuttenschen Eccius dedola-
tus und hat schließlich noch das Zeugnis Johann Gerhards
, das L.'s Polemik gegen den Pabst in seinem
Sinne versteht, angeführt (Loci. VIII, 103). Dies führt
zu ausgedehnten Widerlegungen St.'s, die zwar sehr
interessante Details über das Lutherverständnis der Orthodoxie
, über entstellende Zusätze zu Lutherworten
etc. liefern, aber durch diese Ausdehnung der Polemik
die Gefahr mit sich bringen, daß die prinzipiellen Fragen
durch historische verdeckt werden. Was nämlich
in diesem Zusammenhange von St. über L.'s Auffassung
gesagt wird, ist wieder von höchstem Interesse.

1. Daß Luther die philosophische Beweiskraft des Satzes
von der Unsterblichkeit der Seele nicht anerkannt habe.

2. Daß er die der Orthodoxie höchst anstößige Lehre
vom Seelenschlaf vertreten habe, — denn Gott ist es,
der über der Seele wacht, (servat Deus vigilantem animam
) und es ist das Wort, in dem die Seele bewahrt
wird, spatium infinitae amplitudinis. Sehr eindrucksvoll
weist St. hierbei darauf hin, daß damit die Vorstellung
einer Fortexistenz nach der Analogie des Raumzeitlichen
, wie sie dem Katholizismus eigen ist, zugunsten
eines personalen Lebensverständnisses überwunden ist.

3. Daß Luther die menschliche Seele dem Tiere gleichstellt
im Hinblick auf das Schicksal des Todes: Mensch
und Tier kehren zum Erdenstaub zurück, aus dem sie
gebildet sind, obschon das Tier nach dem natürlichen
Gesetz, der Mensch aber durch Gottes Zorngericht.
Daraus folgt, daß die Unsterblichkeit der Seele geglaubt
sein will und nicht erschlossen werden kann, daß
andererseits der aus der griechisch-intellektualistischen
Anthropologie hergeleitete Unterschied von Mensch und
Tier von Luther ad absurdum geführt wird (cap. IV
und V).

Damit ist der Weg frei, um abschließend die These
A.'s von der „Unzerstörbarkeit der Gottlosen" zu entkräften
(cap. VI). Dies ist das eigentliche Streitobjekt,
denn hinter dieser These steht das theologische Interesse
A.'s, wie dieser ausdrücklich betont. Nur wenn wir im
vollen Ernst den Doppelausgang der Menschheit lehren,

— sagt A. — treiben wir „Theologie des Glaubens".
Der Satz von der endgütigen Erlösung der Frommen
wird erst durch den anderen von der encigiltigen
Vernichtung der Gottlosen zum Glaubenssatz, St.'s
Meinung von dem alleinigen Fortleben der Frommen
entspannt die Heilserwartung, nimmt ihr gleichsam ihren
ülaubensernst. Denn die Theologie des Glaubens kann
überhaupt keine objektiven Aussagen über den Ausgang
der Menschheit machen (L. D. S. 273). Man sieht, im
Grunde steht der ganze theologische Ansatz der Escha-
tologie mit seinen dialektischen Grundbegriffen von
Spannung und Entscheidung für A. auf dem Spiel.

So ist die Streitfrage in erster Linie eine prinzipiell
theologische, erst in zweiter Linie eine Frage der Lutherforschung
und in allerletzter Hinsicht eine solche der
Interpretation der Äußerungen L.'s über das V. Laterankonzil
. St. selbst sagt, daß es nicht darauf ankomme
, „ob wir in der Deutung und Verwendbarkeit
einzelner Lutherzitate verschiedener Meinung sind". Ich
gehe nur kurz diese drei Punkte durch. Es ist nicht
einfach, den prinzipiellen Gegensatz dingfest zu machen.