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Ausgabe:

1929 Nr. 25

Spalte:

591-592

Autor/Hrsg.:

Stegemann, Viktor

Titel/Untertitel:

Augustins Gottesstaat 1929

Rezensent:

Völker, Walther

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 25.

592

hat (Eusebius* theologisch-christologische Stellung zwischen
Origenes und Arius), ist nicht bis zu den letzten
Wurzeln untersucht. Da das Buch gut geschrieben ist,
läßt man sich durch dasselbe das Gedächtnis gern auffrischen
.

Berlin. "- Adolf von Harnack.

Zoepfl, Dr. Friedrich: Der Kommentar des Pseudo-Eustathios

zum Hexaemeron. Münster i. W.: Aschendorff 1927. (XII, 59 S.)

KT. 8°. = Alttestamentliche AbhdlKn., Bd. 10, H. 5. RM 3.25.

Bereits 1912 hatte Bardenhewer zu einer Untersuchung
dieses Hexaemeron Kommentars geraten (III,
S. 236). Der als Eusthathius-Forscher bekannte Bibliothekar
Zoepfl legt nunmehr eine solche vor. Er beschreibt
Ausgaben wie Handschriften, schildert Inhalt
wie Anlage des Werkes und gibt eine genaue Quellenanalyse
, die zeigt, daß wir es hier mit einer Kompilation
zu tun haben, die unmöglich aus der Feder des Eusta-
thius stammen kann. Als Entstehungszeit vermutet Z.
gleich anderen Forschern die Zeit von etwa 3S0—500.

Der Wert dieser kleinen Studie liegt in der mit
großer Akribie gearbeiteten Quellenanalyse, die m. W.
in dieser Ausführlichkeit noch nirgends durchgeführt ist
(cf. über Ansätze zu einer Quellenkritik Stählin, S. 1437,
A. 7), und die schlagend zeigt, wie stark die Abhängigkeit
des Eustathius von den Hexaemeron-Homilien des
Basilius und dem Physiologus ist.

Halle a. S. Walther Völker.

Stegemann, Viktor: Augustins Gottesstaat. Tübingen: J. C.
B. Mohr 1928. (IV, 80 S.) gr. 8°. = Heidelberger Abhdlgn. zur
Philos. u. ihrer Gesell., 15. RM 4.40; in Subskr. 4-.

In einer eindringenden Untersuchung geht Stegemann
den Problemen nach, die Augustins einst weniger
beachtetes Werk „de civitate dei" der Forschung immer
noch stellt. Nach einer kurzen Einleitung (S. 1—4), welche
die Geschichte vom Werden der Schrift erzählt, entwirft
St. ein knappes Bild von Augustins innerer Entwicklung
, prüft das Entsteheil der Gottesanschauung
und der Gnadenlehre (S. 4—18), um damit die zu untersuchende
Schrift richtig in das Ganze der augustinischen
Anschauungen einordnen und daraus verstehen zu können
. Ich halte indes diesen Abschnitt für den am wenigsten
gelungenen und die Forschung fördernden. Verf.
ist hier, wie bereits Dörries in seiner Besprechung
bemerkt hat (ZKG. 1929, S. 80 81), und wie es durch
jede Nachprüfung bestätigt wird, stark von Z e p f und
Dilthey abhängig. Dies zeigt sich bei der Bestimmung
des Ambrosius-Einflusses (S. 6), der Verhältnisbestimmung
von ratio und auetoritas (S. 7), dem Einfluß
Plotins (S. 7 ff.) usw. Der Haupteinwand, den ich
gegen diese Darstellung erhebe, liegt in dem Zurücktreten
der religiösen Motive und dem einseitigen Betonen
philosophischer Probleme. Verhält es sich wirklich
so, daß die Unfreiheit des denkenden Menschen
Gott gegenüber das Fundament von Augustins System
bildet (S. 15)? Heißt es bis zur letzten religiösen
Tiefe vorstoßen, wenn man im Erwählungsglauben einen
neuen „Begriff" sieht, der erklärt, „wieso dem einen
Menschen der Erkenntnisweg zu Gott gegeben, dem anderen
versagt ist" (S. 16)?

Selbständiger ist Verf. im 3. Teil seiner Arbeit,
in dem er den geistesgeschichtlichen Quellen der Grundgedanken
von „de civitate dei" nachgeht, und hierbei
fraglos unsere Erkenntnisse erweitert. Er greift hier bis
auf Paulus zurück und dessen geschichtsphilosophische
Ansätze, die aber schwerlich einem „poetischen Geist"
(S. 21) entsprangen sind, und auf die Anfänge der
christlichen allegorischen Bibelauslegung bei Origenes,
wobei er aber in den Literaturangaben (S. 22, A. 3)
nicht alles Wichtige berücksichtigt, nicht immer korrekt
zitiert (S. 29, A. 2) und bei der Frage, inwieweit Ambrosius
von Origenes abhängig sei, nicht den gemeinsamen
Boden beider berücksichtigt, denn alle angeführten
Übereinstimmungen sind auch sonst nachweis-

| bar (S. 30). St. beschränkt sich auch darauf, bei Ori-
i genes die Gleichsetzung der noXig tov &eov mit der
I i/./lrjoia zu konstatieren (S. 29), übersieht aber, daß
| Origenes anläßlich einer Exegese von Numeri 24,19 in
! der civitas den mundus sieht, aus dem Christus den ver-
! lorenen Sohn befreit (Numeri-Homilien 18, 4 S. 175,
i 26 ff. Baehrens; — daneben deutet Origenes die civitas
i dei auch auf die Seele: in Cels. VII, 22; Josua-Homilien
13, 1). Nicht immer hat Verf. bei der Bestimmung des
'■ Einflusses, den Ambrosius auf Augustin ausgeübt hat,
die nötige Vorsicht walten lassen, was sich besonders
bei der Ableitung der augustinischen Gnadenlehre aus
Philo über Ambrosius zeigt. Verf. gibt selbst zu, nicht
| über die nötige Quellenkenntnis zu verfügen, um so zurückhaltender
hätte ihn die eine Philo-Stelle (de gig-
60 ff.), die an sich gar nichts beweist, stimmen müssen
[ (S. 28). Schade ist es, daß Verf. dem Einfluß des
Ticonius auf Augustin nicht weiter nachgegangen ist,
daß er diesen vielmehr in ganz allgemeinen Wendungen
ablehnt (S. 32, A. 2). Fördernder sind die Nachweise,
i wie ciceronianisches Gedankengut über Ambrosius auf
1 Augustin gewirkt und wie es sich bei ihm mit pauli-
nischem verbunden hat (S. 33 ff.). Bei Beantwortung
der Frage nach dem Verhältnis der 2 bezw. 3 civitates
: ist Verf. stark von Leisegang abhängig (S. 50, A. 3).
In einem 4. abschließenden Abschnitt werden Augustins
Anschauungen über Urständ und Jenseits dargestellt
(S. 64 ff.), nicht frei von Einseitigkeiten und Über-
j treibungen. Dar! der Gerichtsgedanke für Augustin eine
: viel wesentlichere Bedeutung gehabt habe als für Paulus
' (S. 65) ist nicht erweislich, daß der Gottes begriff Au-
: gustins stärker vom A. T. als vom N. T. bestimmt sei,
ist unrichtig, daß die Lehre vom Sündenfall und Urständ
j sich Augustin lediglich aus einer Exegese von I. Cor.

15, 35 ff. ergeben habe (S. 69), übersieht die Macht
! der bereits vorhandenen Tradition, denn die Erkenntnis,
| daß Adams Fall durch dessen eigene Entscheidung be-
| wirkt sei, ist den älteren Vätern durchaus nicht fremd.

Wäre auch noch manches zum Einzelnen zu sagen,
j so genügt es doch hier, ein allgemeines Urteil dahingehend
zu formulieren, daß die Untersuchung ihre Verdienste
hat, indem sie gewisse geistesgeschichtliche Zusammenhänge
wichtiger Grundbegriffe von de civitate
dei aufhellt. Den eigentlich theologischen Fragen und
Zusammenhängen ist Verf. dagegen sehr oft nicht gerecht
geworden. Was ihm hier an Quellenkenntnis und
; Einfühlungsvermögen abgeht, ersetzt er oft durch eine
, Konstruktion, die nicht uninteressant ist, die aber an
dem Kern der Sache vorbeigeht.
Halle a. Saale. Walther Völker.

Byzantinisch-Neugriechische Jahrbücher. Internationales wissensch.
Organ. Unter Mitwirkt:, zahlr. Fachgenossen hrsK- v. Nikos A. Bees
| (£%). V. Bd. Mit 2 Taf. u. 12 Abb. im Text. Athen (Lykurgos-
Str. 8): Verlag P.D. Sakellarios 1926 U. 1927. (504 S.) 4°.

Nicht alle Artikel dieses reichhaltigen Jahrganges
erwecken in gleichem Maße das Interesse des Theologen
, insonderheit des Kirchenhistorikers. Ich übergehe
deshalb alle kurzen Notizen rein philologischer Art,
desgl. die neugriechischen Artikel, die mir sprachlich
j nicht zugänglich sind, und weise nur im Vorbeigehen
1 auf eine Reihe guter Besprechungen wichtiger theolo-
j gischer Neuerscheinungen hin (S. 212—266, 423—493).

W. Ensslin sucht in seinem Aufsatz: „Maximums und sein Be-
J gleiten, der Historiker Priskos" (S. 1—9) zu zeigen, dal! Maximinus, den
Priskos zu Attila begleitete, mit dem d ux Maximums, den wir 452/3 in
der Thebais finden, identisch, und dall Priskos sein assessor gewesen sei.
F. H. Marshai vergleicht in „The Chronicle of Manuel Malaxos"
! (S. 10—28) den Text des Malaxos mit dem des Dorotheus und die Geschichte
der Patriarchate (Harb 56 32 Ff 440a—492 a) mit Martin Cru-
sius, Turcograeciae . . . S. 106—184. In „Alliivtlmn; </ "/ujcpo" (vno
I Higx'J.iovs P. Zio'Atvrov, S. 29—35) wird uns ein interessanter Be-
; rieht des Freiherrn v. Kueffstain über seine „Türkische Gesandtschaft in
! den Jahren 1628/9" mitgeteilt, die für den calvinisierenden Cyrill
< Lukaris einen katholischen Ersatz schaffen sollte. W. Larfeld glaubt
in Bischof Papias einen urchristlichen Stenographen entdeckt zu haben