Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1929 Nr. 2

Spalte:

39-40

Autor/Hrsg.:

Cremers, Victor

Titel/Untertitel:

Kerk en Staat 1929

Rezensent:

Siegfried, Theodor

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

39

Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 2. 40

Crem er S, Prof. Victor, S. J.: Kerk en Staat. Brüssel: N. V. werden, welche neueste Versuche im eigenen Kreise, nicht zuletzt etwa
Standaard-Boekhandel 1027. (XIV, 149 S.) gr. 8°. = Leerboeken der Karl Barths mit jener Ableitung haben. Daß Barth alle mensch-
der Dogmatica, 6. 14 Fr. , liehe Autorität relativiert, ist protestantisch, aber garantiert noch
„Porro Sllbesse Romano Pontifki omni humanae '' nicht ein<: Protestantische Durchführung der Autoritätslehre. Hier
creaturae declaramus et diämUS et diffinimtlS et pronun- I Ta/ ,T"'Vielmehr der irrigen These des katholischen Theologen,
Ciamus omnino esse de necessitate salutis" lautet der ■ ß'e. R^ormat,°n selbst eine liberale, individualistische Ablehnung
cm,.« j„ n. Ii n x >' rr u i • i der Autoritat im Sinne gehabt habe den Fingerzeig entnehmen, daß
Schluß der Bulle „Unam sa.ictam . Da nach klinaler : die Reformation zwar nicht die Individualität in, modernen Sinn, wohl aber
Diplomatlk nur die abschließende Definition eine Unfehl- eüvas viel tiefer Liegendes, die Vereinzelung des Menschen vor
bare Ülaubenserklärung enthalte, glaubt der Verf. auch ; Gott entdeckt hat. Kirche ist durch diese Vereinzelung nach
Bonifaz VIII. für seine eigene Theorie der ausschließlich i reformatorischer Meinung nicht ausgeschlossen. Daß aber eine Kirchenmittelbaren
Autorität der Kirche Über den Staat in An- «*r*, d'« diese Vereinzelung verkürzt, nicht protestantisch ist, lehrt nichts
Spruch nehmen ZU können. Mittelbar ist diese Autorität, 1 besser als die Theorie der differenzierten Autorität, die der katho-
sofern erstens dem Staat selbst kraft göttlicher Ordnung 1 hsc!y' Thco!ose scharfsinnig und konsequent entwickelt.

_ . ... . . ö ..... ... Ö Murkunr T1™,J--C

Gesetzgebung und Verwaltung der „zeitlichen" Angelegenheiten
zukommt und die Kirche nur die Beförderung
ihres überweltlichen Ziels oder die Gewährleistung

Marburg.__Theodor Siegfried.

Probleme der Gotteserkenntnis. Abhdlgn. v. Adolf Dyroff,
ArturElfes, Karl Feckes U. a. Münster i. V.: Aschendorff 1928.
der° Bedingungen" ihrer eigenen Tätigkeit vom ""Staate i <VIH, 224 S.) gr. 8°. = Veröffentlichungen d. kath. Institutes f.

e» e» ts . -ta........ ■ im,;!,,., ti.i ll m -i r>, o -?r» .__t_ , „ „

Vergänglichkeit verfällt, und das Geistliche, welches das vom Über
natürlichen als Mittel ergriffene und damit über sich hinausgehobene
Natürliche ist. Diese Erhebung findet nur kraft des Übernatürlichen

verlangt und sofern zweitens ihre Autorität nicht an die Phile*. Bd. II, H. 3 ■ RM 8.70; geb. 10.50.

Staatsobrigkeit als solche sich richtet, sondern das . . U-nter dejn oben bezeichneten Buchtitel sind sechs

Staatsoberhaupt nur trifft, sofern es selbst als Christ a.uf eine,T1, Philosophien Ferienkurs der Albertus

der Kirche anf/ehört 1 Magnus Akademie in Köln gehaltene Vorlesungsreihen

Diese Lehre von 'der indirekten Autorität wird nach einer j .Abhandlungsf orm gebracht zu einem Ganzen ver-

summarischen Darstellung entgegenstehender Theorien durch eine prin- i einigt.

zipiellc Erörterung über das Verhältnis des Übernatürlichen und Zeit- Die 1. von G. Söhngen: Die Neubegründung

liehen unterbaut. Das Zeitliche fällt nicht mit dem Natürlichen zu- j der Metaphysik und die Gotteserkenntnis läßt die mo-

sammen, sondern dieses umschließt sowohl das Zeitliche, das der 1 derne Metaphysik Revue passieren: Die induktive Metaphysik
O. Külpes, die der Lebensphilosophie, dargestellt
an R. Müller-Freienfels, die Metaphysik der Pro-
, bleme N. Hartmanns, die Wesensmetaphysik M. Sche-

selbst statt, und der Verf. legt allen Nachdruck darauf, eine selb- r>„„..ix x r-v »« x l. -i • x ____ i i. u

ständige Mitwirkung des Natürlichen durch diesen Gedanke,, der Er- J™' HjSUltat: Die Metaphysik ist im neuen jahrhun-

hebung des Natürlichen in die eigne Sphäre des übernatürlichen selbst j dert auferstanden, aber im ganzen nicht als rationale,

auszuschließen. Daraus folge dann, daß alle kirchliche Forderung im

sondern als irrationale Metaphysik (S. 48), die das Kan-
Gegensatz zu der natürlich-sittlichen etwa, in der dargebotenen Gabe j tische Erbe vom Postulat der praktischen Vernunft begründe
, selbst Gabe sei. Aus dieser thomistischen Gnadenlehre folgt i wahren und ausbauen will (S. 8). Eine Ausnahme macht

nun, daß das Zeitliche als solches überhaupt nicht als positives Miltel, : nur KÜlpe, dessen Auffassung aber metaphysische Ersondern
nur als Bedingung des Geistlichen in Betracht kommt. Die ; gebnisse nur zu Vorausnahmen einzelwissenschaftlicher

Kirche wacht über die Erfüllung dieser Bedingungen wie über die Ver- > Erkenntnisse macht (S. 16 f.). Dieser Irrationalismus

waltung der geisll.chen Mittel und fordert dann den Beistand des ^ nluderncn Metaphysik ist ein Rückschlag ge-

Von Interesse ist die Ableitung und die Entfaltung die *£. L°cke. und Hume begonnene, von
des kirchlichen Autöritätsgedankens. Die Autorität der <«£ vollendete Entleerung unserer rationalen BeKirche
über den Staat ruht auf ihrer Infallibilität in Lehr- P'tfe- ** n'cht an das Wesen der Dinge heran-
und Sittenangelegenheiten. Aber wenn auch die facultas kommen sondern nur unter ihnen Ordnung stiften
praeeipiendi mm officium ministerielle gehört/so ist so+llen; Aber .rn*e,,1Sere. pf"ach Th™asnvon Aa»'"
doch der autoritative Akt selbst nicht mehr charismatisch j tus die Dinge selbst
und kann darum nicht Gnade mitteilen, sondern nur ""dnf+"£le,£^ lhrs WesT~
den freien Willen aufrufen und andrerseits äußerlichen ^halte ?, iV' ™ t. r J ^ U™cte,re me+a'
Gehorsam heischen. Die Grenzen der Aufsicht über Physische buchen un.ere. Tage an die rationale Metaden
Staat sind dem alleinigen Entscheid der Kirche an- dcL! ^'f^,!m Denken sei w.rkl.chke.tsge-
heim teilt 6 sättigt. Da es in Berührung mit der Seinsfulle stehe,

Trotz der Korrelation zum freien Willen und trotz brauche man nicht erst einen geheimnisvollen irratio-

der oben genannten Zuspitzung der Autorität nicht auf ^"Jg^f^ Seinswelt aufspringen

Staatsamt, sondern den einzelnen christlichen Amts- . Q , ' . ,„.,.,. „- .

' ... , , ' x j w/„:„^ i noiung der Vorganr/e gründen, auch nient dadurch <re-

uung gegen pflichtvergessene Fürsten in der Weise be- . • n„° . R & " _,L,~. -rf . . ?

6 6, 1 j o • i r, ^u..__,.~a „; - +1; r. u c Winnen, daß man die Kausalität aut das Dasein be-

% fäisift SÄ8** ***** ^ÄÄ'ÄÄ JS S

TinrhlM ilt Hit K ™ »il der diese Theo- sie f»rd"e- S° e™»5« sich das Kausalgesetz als das

blS ' Ä

i th vwi^ Bsax«

zierunrde^^^ AXität^ÄambüS^ ZnT ^tdts nlT^iS^^'SZ

„Kirche" als ganzer, für die die päpstliche Erklärung "u"pn Bed™^d?* " tupoS« 1 8 der-

ex cathedra da! Organ ist, nach authentischer, aber nicht breiten „Natürlichen^.J^^'.^^ samthehe

unfehlbarer Interpretation durch die kirchlichen Organe ^wlT^ TS nTht TX u*

mit Einschluß des Papstes und nach selbstverantwort- ^hJu'. b£.ulKnlh^l^^r^h d'e R?aI^ung

licher, „praesumptiverEntscheidung des einzelnen Bi- n! ' P T"" ^

«rknfs ausdrücklich zur SHtp erpht loSie auf den Namen „Natürlich", d. h. metaphysisch,

SCh°Wenn es^gtü^r t^tew^ti^n Theologie außerreligiös fundiert mit Recht Anspruch machen will?

ist, eine eigene Lehre von der Autorität durchzuführen, so hat sie A. D y r O f f gibt im 4. Aufsatz ein ausgezeichnetes

dabei allen Anlaß, über die tiefgehende Verwandtschaft stutzig zu Essai über den „ontologischen Gottesbeweis des hl.