Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1929 Nr. 24

Spalte:

567-570

Autor/Hrsg.:

Hermann, Rudolf

Titel/Untertitel:

Willensfreiheit und gute Werke im Sinne der Reformation 1929

Rezensent:

Iwand, Hans Joachim

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

567

Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 24.

568

mehr zurücktritt und der protestantische Leser nicht
mehr so ohne weiteres im Urteil dem Verfasser folgt.
Es ist richtig, daß Friedrich d. O. die „staatliche Allmacht
in kirchlichen Angelegenheiten" zur Geltung
bringen wollte; aber das war für beide Konfessionen
der Fall; die Kirche wurde eine Abteilung der Regierung
, und Seppelt bemerkt selber, daß dieselbe staatliche
Bevormundung der Kirche von österreichisch-katholischer
Seite vorgelegen hat; es war eben die Zeit der
absoluten Staatsgewalt, unter der beide Kirchen litten.
Friedrichs d. Gr. und des Ministers Schlabrendorffs
Mißtrauen gegen österreichische Neigungen auf katholisch
-kirchlicher Seite soll nicht bestritten werden; wieweit
dieses Mißtrauen berechtigt war, ist noch nicht geklärt
. Auffallend ist, daß Seppelt den Abt Felbiger und
seine Schulreform im katholischen Schlesien gar nicht
erwähnt. Mit Recht schlägt des Verfassers Herz warm
für den Fürstbischof Melchior von Diepenbrock (1845—
1853), der auch auf evangelischer Seite sich viele Sympathien
erwarb und aus der Schule des Bischofs Sailer
stammt; auch das verstehen wir, daß der katholische
Verfasser für die Gestalt Leopold von Sedlnicky (s. o.)
nicht große Sympathien aufzubringen vermag. Aber
demselben „ungenügende theologische Bildung" vorzuwerfen
und ihn wegen seines Verhaltens im Mischehenstreit
„charakterlos und feig" zu nennen, ist nicht sachlich
berechtigt. Wir glauben, daß dem Verfasser aus
seiner kirchlich-einseitigen Stellung heraus das volle
Verständnis für „staatliche Interessen", wie es ein Sedlnicky
im Mischehenstreit und später (nach Seppelts
eigener Darstellung) ein Kopp im Kulturkampf bewiesen
hat — abgeht. So möchten wir im letzten Kapitel
zu manchen Urteilen und Wertungen des Verfassers
ein Fragezeichen setzen; aber das führt uns von
der eigentlichen historischen Linie ab. Wünschenswert
erscheint uns, daß dieses sechste Kapitel in einzelne
Perioden zerlegt wird; es umfaßt zu viel und zu ungleichartige
Zeiten; ebenso ist es wünschenswert, daß
dieses Kapitel und damit das Buch selber bis zur neusten
Gegenwart fortgeführt wird. Die Erlebnisse des
Breslauer Bistums im Weltkrieg, die Abtrennung Oberschlesiens
und nun die neuen Bestimmungen des Konkordats
sind so einschneidend, daß sie in einer zweiten
Auflage nicht fehlen dürfen. Die Geschichte des Breslauer
Bistums endet 1929 mit der Erhebung
zum Erzbistum; hier bahnen sich entscheidende Zukunftsentwicklungen
an.
Knpferbersr. Lic. Eberlein.

Hermann, Prof. D. Rudolf: Willensfreiheit und Gute Werke
im Sinne der Reformation. (Die Stellung des Christen zu d.
Fragen d. sittl. Lebens.) Drei theolog. Vorlesgn. Gütersloh : C. Bertelsmann
1928. (56 S.) gr. 8°. Studien d. apologet. Seminars,
23. Heft. KM 2-.

Diese auf dem schwedisch-deutschen Theologenkonvent
gehaltenen, für uns Hörer damals sehr eindrucksvollen
Vorlesungen über die beiden wichtigen
Fragen des sittlichen Lebens, die Freiheitsfrage und die
der guten Werke, wollen, wie der Verf. im Vorwort
vermerkt, die Studie fortführen, die unter dem Titel
„Die Sachlichkeit als ethischer Grundbegriff" in der
Z. Syst. Theol. V, 2 S. 250—312 veröffentlicht wurde.
Und wirklich wird nur der das volle Verständnis für das
hier Gebotene finden, der sich die Mühe nicht verdrießen
läßt, jene 60 Seiten inhaltsreichster und zum Teil gedanklich
schwierigster Deduktionen durchzuarbeiten.
Ich glaube daher im Sinne des Verf.s zu handeln, wenn
ich beide Stücke als Einheit ansehe und über den Gedankengang
des Vortrages unter stetem Rückgang auf
jene Studie referiere.

„Willensfreiheit und gute Werke — im Sinne der
Reformation". Der, welcher bereits beim Titel stutzt,
weil er eher eine Ethik von der Willensunfreiheit aus
entworfen erwartet, wird durch den Inhalt des ersten
Vortrages in seinem Erstaunen bestärkt. Denn dort

wird (analog der Studie S. 266) der Grundsatz: „Du
kannst, denn du sollst" in den Mittelpunkt der Gedankenführung
gestellt. Und zwar wird von diesem kantischen
Satz aus eine in der Form sehr milde, aber in der
Sache einschneidend scharfe Kritik an der üblichen
Gegenüberstellung reformatorischer und idealistischer
Ethik vorgenommen. „Ich soll, aber ich kann nicht",
! darin sieht verfehlte christliche Apologetik gern das
non plus ultra idealistischer Ethik. Indem sie in falscher
Selbstbescheidung der philosophischen Ethik überläßt,
, zu sagen, was das Gute und seine Gewissensforderung"
sei, reserviert sie sich nur die „Quellen der Kraft", um
jene idealistischen Postulate zu realisieren. Aber abgesehen
davon, daß die Spannung von Idee und Erscheinung
nicht identisch ist mit dem, was der Christ unter
der Unfreiheit des Willens versteht, dürfte es auch mit
Recht bezweifelt werden, daß das Christentum ein Heilmittel
zur Versöhnung dieses Gegensatzes besitzt.

Apologetik, die am rechten Ort einsetzen würde,
hätte vielmehr die Aufgabe zu zeigen, daß das Christentum
in sittlicher Hinsicht etwas Neues zu sagen hat.
Freilich nicht etwas Neues „im Sinne der Zählbarkeit
— eher in dem der Erzählbarkeit". Denn das Christentum
erweitert nicht den Umkreis der Gewissenserfahrung
in der Form der Entfaltung geistiger Originalität,
noch weniger hat es ein Recht, dem allgemein menschlichen
Gewissen ein spezifisch christliches an die Seite
; zu stellen. Denn „der Christ hat keinen Grund, von seinem
Gewissen (auch nicht von seiner Gewissenhaftigkeit
) wie von einem Kleinod zu reden, dessen Wert die
profane Menschheit nicht ahnt" (S. 15). Das Neue
liegt nicht in einem „Noch-nie-Dagewesenen", sondern
in dem, was sich der Mensch und das menschliche Ge-
! wissen „grundsätzlich nicht sagen kann", weil er es
immer nur in der Weise erfährt, daß es ihm von einem
Du gesagt wird. Demzufolge wird die Tatsache, daß
wir allezeit ganz als Person gefordert sind, von dem
christlichen Glauben dahin ausgelegt, daß es der Herr
i aller Zeiten ist, der uns fordert, und daß wir in diesem
1 unserem zeitlichen Dasein, das unser ganzes Sein ausmacht
, die in solcher Forderung Gemeinten sind. In
| diesem Dasein werden wir auch die Kunde von dem
! Evangelium hören, denn unser „Gebundensein an unsere
Geschichte" ist das Sein, in dem uns Gott „zur Ver-
! bundenheit mit sich in Christo" erlöst hat.

So gesehen ist Kants „Du sollst, denn du kannst"
! wohl verständlich. Denn wenn anders das: „Du sollst"
uns nicht nur „zugemutet", sondern „zugedacht" ist,
dann muß es uns auch in der Wirklichkeit dieses unseres
Lebens ansprechen. Nur so ist es verpflichtend. „Unbedingt
kann für mich nur das Gebot sein, das mir aus
Tatbeständen kommt, ohne die ich selbst nicht wäre.
Die Unbedingtheit des Gebotes ist eine Funktion meines
eigenen Werdens" (St. S. 307). Daß der Glaube an das
Können nicht abhängig ist von dem „Wie" und „Wann",
daß also das Können sich nie zum Maßstab des Sollens
' aufschwingen darf, ist wesentlich. Durch diese Anord-
j nung des „Daß" und „Wie" tritt der kantische Satz aber
! in das Licht der Verheißung.

So vollzieht Hermann eine eigenartige, apologe-
i tische Taktik. Unter gleichzeitiger Aufdeckung der Un-
| zulänglichkeiten jener allzu direkten christlichen Lö-
! sungsversuche wird die idealistische Ethik tiefer ver-
I standen als sie sich selbst versteht und wird damit zu-
j gleich zur Beschämung eines der Forderung des
Werkes mit der Geste der Frömmigkeit ausweichenden
Glaubens.

Die These, um die sich der zweite Vortrag mit der
Überschrift „Wollen, Handeln, Ichbewußtsein" gruppiert
, liegt in dem Motto: Freiheit und Unfreiheit zu-

j gleich. Warum H. an der Freiheit gelegen ist? Wohl
um deswillen, weil wir nur da wir selbst sind, nur da
unser Selbst zu Gesicht bekommen, wo wir in eigenem,
unvertretbarem Wollen uns zu unserem Sein in der Zeit,

; d. h. zu unserer einmaligen und um ihrer Einmaligkeit