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Ausgabe:

1929 Nr. 17

Spalte:

392-393

Autor/Hrsg.:

Böhme, Franz

Titel/Untertitel:

Die sächsischen Kirchengesetze betreffend die Verfassung u. Verwaltung d. ev.-luth. Landeskirche. 3. Aufl 1929

Rezensent:

Schmaltz, G.

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391

Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 17.

392

Auer, P. Albert, O.S.B.: Johannes von Dambach und die
Trostbflcher vom 11. bis zum 16. Jahrhundert. Münster i. W.:
Aschendorff 1928. (XIV, 392 S.) gr. 8°. = Beiträge z. Oesch. d.
Philos. u. Theologie d. M.-A., Bd. 27, H. 1/2. RM 15.30.

Das Buch ist aus einer Dissertation: „Studien über
Johannes von Dambach" erwachsen. „Aus der Untersuchung
der Consolatio theologiae des Johannes von
Dambach ergab sich die Frage nach ähnlichen Trostbüchern
anderer Länder und Zeiten. Die engbegrenzte
Quellenuntersuchung erweiterte sich zum Versuch, die
ideengeschichtliche Bedeutung der Trostbücher überhaupt
darzustellen; an die Stelle der Erforschung eines
bis dahin noch nicht genauer bekannten Werkes trat
die Betrachtung eines geistesgeschichtlich bedeutsamen
Literaturzweiges des Mittelalters überhaupt."

Diese Entstehungsgeschichte kommt in der Anlage
des Buches deutlich zum Ausdruck. Auf ein 1. Kapitel
: „Das Leben des Joh. v. D." (man findet indes
hier nur Ergänzungen und Berichtigungen zu dem von
Nik. Paulus im Bulletin ecclesiastique de Strasbourg 41,
Nr. 2 und 3 gezeichneten Lebensbilde) folgt ein 2.: „Die
literarische Tätigkeit des Autors", wobei auf die Überlieferung
der Consolatio theologiae in Handschriften
und dem Druck Hain 15236 und die Entstehungszeit
des Werkes (1338—66) besonders eingegangen wird.
Darauf wird über Veranlassung und Zweck, Aufbau,
kompilatorischen Charakter, Quellen und Vorlagen des
Werkes gehandelt (Kap. 7 bringt einen Nachtrag:
Abhängigkeit von dem Liber Benedictus des Meister
Eckehart), weiter über die Oeistesrichtung und schriftstellerische
Art des Autors, endlich über „Das Fortleben
der Consolatio theologiae in den Exzerpten". Daran
schließt sich das umfänglichste 6. Kapitel, in dem das
Buch seinen Schwerpunkt findet: „Vergleichung der
Consolatio theologiae mit andern Consolatorien".

Schon beim Lesen dieser Inhaltsangabe muß sich
das Bedenken regen, daß die Consolatio theologiae
zwar sich vorzüglich eignen mag als Ausgangspunkt
für eine Betrachtung der Trostbücher des 14. und 15.
Jahrhunderts, die in der Tat zum guten Teil nur Exzerpte
aus jenem Werke (hauptsächlich unter Weglassung
der Zitate aus der antiken Literatur) sind, aber
kaum als Ausgangspunkt für eine Betrachtung der
„Trostbücher vom 11. bis zum 16. Jahrhundert". Hier
wäre doch besser von der Consolatio philosophiae des
Boethius auszugehen gewesen. M. M. n. kann man dem
Verf. nicht den Vorwurf ersparen, daß er bei der Erweiterung
seines Planes sich nicht von der ursprünglichen
Anordnung seines Materials hat freimachen
können. Im übrigen aber verdient seine Leistung
hohe Anerkennung. Er hat nicht nur die Trostbücher
des 14. und 15. Jahrhunderts, soweit sie sich als
Exzerpte aus der Consolatio theologiae erweisen, gruppiert
, sondern auch in die Consolatorien des 11.—16.
Jahrhunderts Licht und Ordnung hineingebracht. Eine
Unmenge Handschriften und Drucke waren dafür durchzusehen
. Freilich ist der Rahmen sehr weit gespannt,
und bei manchem asketischen Traktat ist es zweifelhaft,
ob er zu diesem „Literaturzweig" gehört. Und hätten
andererseits nicht die Trostbücher der Reformationszeit
, wie Luthers Tesseradecas und die Trostbücher für
Sterbende von Thomas Venatorius, Spalatin, Nikolaus
von Amsdorf und Joh. Odenbach (vgl. Beiträge z.
bayer. Kirchengesch. 13, 119) wenigstens erwähnt werden
müssen?

Zwickau i. S._O. Clemen.

Geschichte der Stadtbibliothek zu Königsberg. Mite. Anhang:
Katalog d. Bibliothek des M. Johannes Poliander 1560. Hrsg. von
Dr. C. Krollmann. Königsberg i. Pr.: 1929. (108 u. 66 S.)
Die Anzeige dieser vortrefflichen Bibliotheksgeschichte
(sie reiht sich an Kuhnert's Geschichte der
Staats- und Universitätsbibliothek zu Königsberg an und
reicht bis zum Tode August Seraphim's i. J. 1923) in
der Th. LZ. rechtfertigt sich besonders mit Rücksicht auf
das 1. Kapitel: „Die Bibliothek des M. Johannes Poliander
". Poliander, der gegen Ende des Sommers 1525
J in Königsberg eintraf und alsbald als Rat des Herzogs
Albrecht verpflichtet und als Pfarrer an der Altstädti-
j sehen Kirche angestellt wurde, hat, als er Ende 1540
i oder Anfang 1541, vom Schlage getroffen, darniederlag,
[ seine Bücher der Altstadt Königsberg vermacht, und
I am 19. Dez. 1541 hat der Rat die Schenkung angenommen
und sich verpflichtet, die von dem Testator gestellten
Bedingungen zu erfüllen. Die beiden Schriftstücke
sind in der Beilage abgedruckt. Polianders Bibliothek
, die nach der Quittung des Rats 398 einge-
I bundene, 598 ungebundene Bücher, 15 kosmographische
| Tafeln und einen Tisch mit allen seinen handschriftlichen
Kollektaneen umfaßte, also als eine für damals
recht große Privatbibliothek zu gelten hat, aber nicht
] nur quantitativ, sondern auch ihrem inneren Werte nach
recht bedeutend war, ist der Grundstock der Königsberger
Stadtbibliothek geworden. 1560 wurde die
Sammlung neu aufgenommen. Dieser Katalog ist im
Anhang abgedruckt. Dabei ist angedeutet, welche Sammelbände
unversehrt erhalten und welche Einzeldruckschriften
, aus den ursprünglichen Sammelbänden her-
| ausgenommen und für sich oder in neueren Sammelbänden
der Bibliothek, vorhanden sind. Daß auf eine
weitergehende Kommentierung des Katalogs verzichtet
ist, ist durchaus gerechtfertigt; alle Titel zu identifizieren
wäre schon dann kaum möglich, wenn alle diese
Drucke noch vorhanden wären; schon 1607 etwa waren
j c. 100 Bände verschwunden. Krollmann hebt die starke
j innere Verbundenheit der Bibliothek mit ihrem Besitzer
i hervor. „Man sieht sie mit ihm wachsen, und die in ihr
; aufgespeicherten Werke lassen seine jeweiligen Inter-
l essen deutlich erkennen." Seine Lebensgeschichte spie-
| gelt sich zum guten Teil in seiner Bibliothek wieder.
| Durch die Güte des Herrn Koll. Krollmann darf ich z. Z.
| einige der wertvollen Sammelbände benutzen. Einer
I derselben, der zu den Originalsammelbänden gehört,
i enthält nicht weniger als 38 Druckschriften, die aller-
J größtenteils mit der Leipziger Disputation zusammen-
i hängen. Mehrere weisen Bemerkungen von der Hand
Poliander's auf, einige tragen Dedikationen an ihn, der
Druck AD VVOL - !| PHANGVM FABRICIVM CAPI-
| TON EM || . . . =Wiedemann, Eck S. 505 Nr. XXIV, W. A.
| 2, 698 eine Widmung von Eck an die Leipziger Franzis-
! kaner. Wie lebendig wird einem dieser Band! Die Leip-
I ziger Disputation hat ja in Polianders Entwicklung die
j entscheidende Wendung herbeigeführt: er diente Eck als
| Amanuensis, wurde aber auf die Seite der Gegenpartei
hinübergezogen. — Über unbekannte Handschriften (u.
a. einen Brief Luthers an Melanchthon vom 5./7.
April 1521) und Drucke in diesen Sammelbänden werde
ich an anderem Orte berichten.
Zwickau i. S. O. Clemen.

Böhme, Präsident D. Dr. jur. Franz: Die sächsischen Kirchengesetze
betreffend die Verfassung; u. Verwaltung d. ev.-luth. Landeskirche
. Unter Berücksichtigg. d. Reichs- u. Landesgesetzgebg. hrsg.
3. Aufl. Leipzig: Roßberg 1928. (XII, 545 S.) kl. 8°. = Juristische
Handbibliothek, Bd. 351. RM 18-.

In Sachsen bestand, wie in anderen deutschen
Staaten, für die evangelisch-lutherische Landeskirche der
landesherrliche Summepiskopat, der nach dem Übertritte
des Fürstenhauses zum römisch-katholischen Glauben
| durch Stellvertreter — seit der Verfassung von 1831
durch die in Evangelicis beauftragten Staatsminister —
ausgeübt wurde. Als mit der landesherrlichen Gewalt
auch das landesherrliche Kirchenregiment weggefallen
war, drängten sowohl die Kirche als der Staat auf völlige
Trennung, wie sie ja auch den Vorschriften der Verfassung
des Deutschen Reiches vom 11. August 1919
} (Art. 137, Absatz 1: „Es besteht keine Staatskirche")
'< entspricht. Das Ergebnis der deshalb gepflogenen Ver-
I handlungen bildet auf kirchlicher Seite die „Verfassung
| der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Freistaats
I Sachsen", die unter dem 29. Mai 1922 veröffentlicht
I wurde, aber infolge verzögernder Umstände erst am