Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1929 Nr. 17

Spalte:

389

Autor/Hrsg.:

Schubert, Hans von

Titel/Untertitel:

Altes u. neues Reich Deutscher Nation 1929

Rezensent:

Hirsch, Emanuel

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

38! •

Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 17.

390

wähl von Bemerkungen Houtins aus einer systemati- eingegangen werden können. Ist der Ausdruck: ab eo,

sehen Bearbeitung der Frage nach dem Priestercölibat, cui est esse Zeile 1 der Urkunde auch sonst nachzu-

mit der H. nicht zu Ende gekommen ist. Auch sie weisen und läßt sich daraus nicht etwas über geistige

sind hochinteressant und können uns gut einführen in und religiöse Zusammenhänge gewinnen? S. 13 Z. 3

das Denken der französischen Modernisten. v. oben fehlt „in". Die kurze „Entstehungsgeschichte

Kiel _G. Ficker. ; des Stiftes" deutet die Qründungsurkunde recht aus.

---"—771-„ . , „ . „. _ | Eine 2. Abhandlung bietet die Traditionen des Stiftes

vonSchubert.Hans: A»esu. neues Reich Deutsche^ Es hande,t sjch Jr um Gruppen: die eine auf der

Rede 7 Reichseründunesfeier am 18. Jan. 1929. neidelbere. C. i «; . , r... . . , _ .. rr , aul uci

Winters' Univb 79*>. (32 S.) er. 8». = Heidelberger Universiiäts- Vorder- und Rückseite der Qründungsurkunde, die anreden
6 RM 1.20. dere auf einem anderen: „Theodorich Tradition" ge-
Mit H v Schuberts üabe, große geschichtliche Zu- nannten Pergament vom Jahr 1172. Sie finden eine
sammenhänge in lichtvoller Anschaulichkeit zu malen, , sorgfaltige Kommentierung. Der 3. Abschnitt erweist
schildert diese Rede den zweimaligen Aufstieg und den ursprünglichen Charakter des Stiftes als Kanonissen-
Niederfall eines deutschen Reichs in der Geschichte. Stift, wahrend die bisherige Forschung gerne den KIö-
Zuerst des Reiches, an dessen Anfang Heinrich I. und stern dasselbe zuzählte. Der Schluß beschäftigt sich
Otto der Oroße standen, dann des preußisch-deutschen • mit den 3 Jahrzeitbuchern des Stiftes, welche zumeist
Reichs Beide Male mit dem Ja zur aufbauenden ge- Notizen über Jahrtage und nekrologische Angaben ent-
schichtlichen Tat. Man muß beide Male sich ein- ha'ten- Das älteste 1402 angelegt, geht bis auf 1200
m a 1 klar machen, unter welchen Bedingungen und Vor- j das 2- stammt aus der Zeit um 1470, das 3.
aussetzuneen sie stand; und zweitens, daß sie stark « 503 begonnen. Die Angaben über Todestage und
«renug war noch im Niederbruch Volk und Reich zu- | J-™af[e s'nd verbotenus abgedruckt, wenn auch die
sammenzuhalten, das erste Mal, bis ein neues Reich 3 Bucher zusammengefaßt sind. Die übrigen mannig-
(eben das preußisch-deutsche) werden konnte, das zwei- ; faltigen wenn auch nicht allzureichlichen Notizen werte
Mal um in der Niederlage noch den Reichsgedanken den '" der Beschreibung der Handschriften gebührend
zum höchsten nationalen Gut und zur Verheißung für gewürdigt. Wie es bei dem Verfasser nicht anders zu
die Zukunft zu machen. Sieht man sie in diesen ihren j erwarten ist, verdienen seine Darlegungen allseitige
Bedingungen und Wirkungen, so vergeht einem jede | Beachtung.

Kritik.

Roth- K. Schornbaum.

Den Schluß bildet die Mahnung an die Studenten, l - _ _ , ,.
die rEsttreue des Beamten, die 1*18.(ich würde hin-

zufügen: noch einmal, und erst recht im Kapp-Putsch) Callier 5Q. Selbstverl. 1Q28) (22 sy 8„l |Be,BJ' ao"ie™a

uns den gemeinsamen Staat erhalten habe, hochzuhalten r- ... , u . „ Z;

Reichsg«Enkens hindurchrettet in eine neue" Epoche Oberseteung oder vielmehr Übertragung: . De ornatu

der Geschichte, in der Deutschland sich wirtschaftlich
und geistig wieder den Raum schaffen muß und (so
sagt der Verf. mit beneidenswerter Kraft der Seele zur
Hoffnung) wird, dessen das deutsche Volk bedarf.

Göttinnen. E. Hirsch.

Schröder, Prof. Dr. Alfred: Alt-St. Stephan in Augsburg.

Gründung, Verfassung, Älteste Quellen. Augsburg: Dr. B. Filser
1928. (VIII, 122 S. m. 2 Taf.) gr. 8°. = Germania Sacra, Ser.

B- ~ , .. , , ■-. .• -7 . ÜJ 8—' ! monasterii, vir valde ingeniosus et litteratus, postniodutn
Schröder klart hier die ersten Zeiten des Kano- nh „,.^f '+nm „m„;,.Jf „„«----- 'i ,.-ü„ . 1

spiritualium nuptiarum. Wäre R. der Verfasser, dann
wäre sie sein einziges lateinisches Werk. O' Sheridan behauptet
das auch. Seine Beweisführung ist sehr gründlich
und formell glänzend, aber nicht selten künstlich
und im Ganzen doch nicht über/engend.

Gerson richtete 1404 oder 5 gegen De ornatu eine
Kritik. Der Subprior von Groenendaal Joh. von Schoen-
hoven antwortete 1400 oder 7. Über die Entstehung von
De ornatu schreibt er: „Sed quidam frater eiusdem

aenrouer Klart nicr uic ersten z.eueii ues ivano- i ~u _ „f ,

nissenstiftes St. Stefan in Augsburg auf. Zunächst be- i P'otectum omnium nationum quosdam librorum

handelt er die als conscripto sich bezeichnende Grün- s"°rui" Lat,no serm°ne transferre in persona ipsiuscura-

dungsurkunde desselben, von der der Verlag auch eine ! P€™?.na m?'us" hat Joh. v. Sch. die

treffliche Nachbildung beigegeben hat. In methodisch ""d P0/™1« zu De. ornatu im Auge, die zu-

mustergiltiger Weise erweist er dieses im Müncheuer g" er"pnZr u/^ferte" ^ «uysbroecks an die

Reichsarchiv verwahrte, von der Forschung nur wenig uaSn <SEL 2 uf" (.bei- B™8&) bllden- Diese

beachtete Schriftstück als eine von den Stiftspersonen ffi2JS"S £j da s'e das Dietsch>in dem die

veranlaßte Aufzeichnung über die durch Bischof Ulrich K RESSE1 mch} ver ,yir,den. ihne» das

am 23. 4. 96$ erfolgte Gründung aus dem Jahre 969. S „LtlS :t a ube//e zen- ßhJ& 'hre Bitte

Vom paläographischen, sprachlichen, inhaltlichen und m 'ifj', 'nn das Muh und ,Arbeit gekostet,

sphragistischen Standpunkt aus glaubt er keine Be- ftnE p LSTni^T"" natlonum. lo9ueremur, quo

denken gegen die Echtheit erheben zu können. Schwie- ( SKnETSÄ . V°S B7"P»,«*T«; gra"am cunetis

riger ist es mit der Selbstbezeichnung als „conscriptio" ' 2™I £ nJ? erC'm'S - Hierzu stimmt eine

und der anscheinend unentwirrbaren Datierung der Ur- gj BähM^ff JXSS^ a°" PQ«*"endaal in d^

künde. Aber auch diese Schwierigkeiten weiß er zu ^VS^mM!i^A^' F1*«m

t-u._ , B«4.Ml.,no H.nll mnerrintin» nicht : Redaktion, die in den Zeitraum 1. Aug. 1410 bis

heben 1. durch die Feststellung, daß „conscriptio" nicht
nur „Aufzeichnung" sondern auch „Urkunde" bedeutet
; und 2. durch die Teilung der Datierungsnotizen in
ein factum und actum d. h. durch Annahme einer Doppeldatierung
sowohl der Handlung als der Beurkundung
. Die anscheinend zu kühne Erklärung wird durch
die Betrachtung der verschiedenen Schriftzüge bei der

6. Dez. 1411, also kurz nach der Fehde Joh. v. Sch.
contra Gerson fällt —: „Anno domini obiit frater Wil-
helmus Jordani presbyter. Quam excellens clericus iste
fuerit, demonstrant libri de Tabernaculo, de Nuptiis et
de üradibus, quos ipse in Latinum de Theutonico
transtulit."

M. M. n. hat der Verfasser die Beweiskraft dieser

Datierung gestutzt So stellt sich dann diese Urkunde ZeUgnisse höchstens etwas abgeschwächt, aber nicht er

als eine von den Kanomsser.i erbetene: Niederschrift des j schüttert. Abschließend wird sich die Frage erst be

Gründungsaktes dar. st aber die Echtheit gesichert, , antworten iassen, wenn De ornatu im Neudruck vor-

so hat man hier das älteste Schriftstuck aus der Augs- j ,ie^ Der einzi Druck den j Lefevre d'Etaoks

hnro-er Bistumsf/esehirhtp an« Hpr Zeit des Bischofs ic?o :„ n„_.-„ u„x____t*___ir„-L . . l.i«tuies

burger Bistumsgeschichte, aus der Zeit des Bischofs
Ulrich selbst, die 6. älteste sämtlicher Bischofsurkunden
in Deutschland. Vielleicht hätte bei den klaren Darlegungen
noch etwas genauer auf die sprachliche Seite

1512 in Paris hat erscheinen lassen, ist nicht nur fehlerhaft
, sondern auch „fast unauffindbar".

Zwickau i. S. O. Clemen.