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Ausgabe:

1929 Nr. 1

Spalte:

17-20

Autor/Hrsg.:

Driesch, Hans

Titel/Untertitel:

Die sittliche Tat. Ein moralphilosophischer Versuch 1929

Rezensent:

Rolffs, Ernst

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Seite 1, Seite 2

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. I.

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Die Eingliederung des Individuums in diesen
Werdeprozeß Gottes ist Bildung, die ein dreifaches Wissen
als Teilhaben am ontologischen Sein umfaßt: 1. Leistungswissen
, das die materielle und seelische Welt beherrscht
und formt, am glänzendsten in der westeuropäischen
Gegenwart auf Kosten des andern Wissens entwickelt
, 2. Bildungswissen, das die Persönlichkeit des
Menschen zur charaktervollen Ausprägung eigener Art
befähigt, am klarsten in China und in Griechenland
durchgesetzt, und 3. Erlösungswissen, das als metaphysisches
Wissen den Menschen zur Gottheit und die
Gottheit zu sich selbst erhebt, am entschiedensten in
Indien zur Geltung gebracht. Scheler erwartet von der
Zukunft eine Ergänzung und Ausgleichung der drei
Wissensarten als Voraussetzung wahrer Kultur. „Unter
dem Zeichen dieses Ausgleiches und dieser Ergänzung,
nicht unter dem Zeichen einer einseitigen Verwerfung
der einen Wissensart gegenüber der andern und nicht I
einer ausschließenden Pflege des jedem Kulturkreise I
historisch Eigentümlichen', wird die Zukunft der Geschichte
menschlicher Kultur stehen."

Die Schrift ist besonders interessant, weil sie die
Wendung Schelers vom katholisch-scholastischen Gottes-
gedanken weg zu einem aktivistisch-pantheistischen Got- j
tesbegriff hin deutlich macht, was denn auch auf katholischer
Seite, z. B. von Theodor Haecker, kritisch ver- I
merkt worden ist. Die Schrift ist in unserer Lage bedeutungsvoll
, weil sie in der modernen Kulturanarchie 1
und irn modernen Kulturpessimismus Wege zeigt, um I
zum Neubau einer wesenhaften Kultur zu gelangen.
Nicht zuletzt zeigt die Schrift, was wir an dem zu früh j
verstorbenen Scheler verloren haben, denn die Schrift j
— ein Vortrag gehalten zum zehnjährigen Stiftungsfest
der Lessingakademie in Berlin — enthält die Ansätze I
zu einer bedeutsamen Pädagogik, die nun nicht mehr |
geschrieben werden kann. Ich weise zum Schluß noch
auf die neun Seiten Anmerkungen hin, die ganz be- |
sonders die Weite des Horizontes Schelers zeigen und I
durch deren Beachtung erst voll deutlich wird, wie der
Vortrag aus einer umfassenden Gesamtüberzeugung er- i
wachsen ist.

Düsseldorf. _Kurt Kessel e r.

Driesch, Hans: Die sittliche Tat. Ein moralphilosophischer
Versuch. Mite. Bildnis d. Verf. Leipzig: ff. Ueiuicke 1*127. (XI, |
210 S.) gr. 8°. KM 8.51); geh. 11 .

Der große Biologe und Philosoph hat sich nach !
Vollendung seines 60. Lebensjahres reif genug gefühlt, j
eine Sittenlehre zu schreiben, nachdem er in seiner
„Wirklichkeitslehre" und „Ordnungslehre" die metaphysische
Grundlegung einer solchen gegeben hatte.
Sein moralphilosophischer Versuch, der für Theologen i
deswegen besonderes Interesse hat, weil er von einer j
dualistischen Anthropologie (S. 53 ff.) aus und in der I
Oberzeugung unternommen wird, daß „um das Ethische
für den Einzelnen wahrhaft verpflichtend zu machen,
praktisch auch immer noch ein gewisser Glaube an Unsterblichkeit
" (S. 186f.) vorhanden sein muß, ist darauf
gerichtet, unter Überwindung des Kantischen Formalis- !
inus eine „Inhaltsethik" zu entwerfen, wobei er sich
indes bewußt ist, daß eine solche immer nur den Wert
eines persönlichen Bekenntnisses haben kann. Trotzdem
hofft er durch sein persönliches Bekenntnis unter Vermittlung
des „Lehrers" im weitesten Sinn auch auf den '
Staatsmann einzuwirken (S. VII) und zwar in radikal !
pazifistischer Richtung. Ist ihm doch die Friedensfrage j
heute „geradezu d i e ethische Frage", hinter der alles j
an Bedeutung zurücktritt. Allerdings mutet er keinem '
Staatsmann zu, seine ethischen Forderungen restlos zu
verwirklichen, da der Ethiker, um vielleicht ein wenig
zu erreichen, rücksichtlos postulieren müsse, und es
dann doch moralisch höher zu bewerten habe, „wenn
der Staatsmann nur ein wenig auf dem Wege zum Guten
wirklich erreicht" (S. VII). Ob aber mit diesem
Zugeständnis seine Ethik nicht den Anspruch verliert,
wirklich ernst genommen zu werden?

Trotz ihrer praktischen Abzweckung macht sie sehr
stark den Eindruck lebensfremder Theorie. Sie gliedert
sich in 4 Abschnitte: 1. Prolegomena (S. 3—48), 2. Die
Lehre von den Pflichten (S. 51—156), 3. Von der Aufklärung
(S. 160—180), 4. Religion als Ziel der Aufklärung
(S. 183—206). Unter den Prolegomena wird
auf die Frage: „Was ist gut?" die Antwort gegeben:
Was man billigen muß „Es sollte sein" d. h. es sollte
im Dienste der „Ordnungsendgiltigkeit" geschehen. Demgemäß
sind solche Handlungen „gut" zu nennen, welche
auf Maximen gegründet sind, die auf einen gebilligten,
künftigen Gesamtzustand der Menschheit hinzielen (S.
9). Dieser endgiltige Gesamtzustand wird mittels „ethischer
Schau" festgestellt: „Ich schaue, wann sie (d. i.
die Bedeutungen Es sollte sein oder Gut) erfüllt sind,
ohne mir Rechenschaft geben zu können, wie ich eigentlich
dazu komme, sie im besonderen Falle für erfüllt zu
befinden" (S. 25). Es handelt sich gleichsam um einen
Instinkt d. h. um eine Bedeutungsschau mit Gefühlston.
Dazu muß allerdings auch das analytische Reflektieren
über gewisse positive Wissensinhalte hinzukommen.
Dann ergibt sich die Möglichkeit „einer aus hypothetischen
und aus echt ich-endgiltigen und daher praktisch
allgemeingiltigen, gleichsam instinktiven Bestandteilen
gemischten Morallehre" (S. 29). Was die hypothetischen
Bestandteile angeht, so läßt sich ethisches
Sollen nicht aus empirischem, sondern nur aus metaphv-
sischem Sein erschließen. Daß es „sittlich schauende
Subjekte" gibt, läßt sich „metaphysisch verständlich
machen durch ein seiendes Überpersönliches, von dem
sie als seine Teile seinen Abglanz empfingen". Soweit
Erwägungen über ein wirkliches Sein richtunggebend
sind für inhaltliche ethische Aussagen, kommt nur
„dem Wesen nach Seiendes" in Betracht (S. 32). Den
Wertbegriff will Driesch möglichst aus der Ethik verbannen
; auf keinen Fall kann er Schelers Realismus der
Werte mitmachen. Doch läßt er einen „höchsten sittlichen
objektiven Wert" als letzten Bezugspunkt aller
inhaltlichen Ethik gelten, nämlich den „Zustand der
geistigen Menschheit, bei dessen Verwirklichung mit
Rücksicht auf sie alles in Ordnung sein würde" (S. 43),
der indes nur als „gebilligtes Schema" geschaut wird
und erst durch metaphysische Hypothesen erfüllt werden
muß, wobei unklar bleibt, warum dieser Zustand
als „Erlösung" bezeichnet wird (S. 44).

Wenn hiernach alles „gut" Genannte sich irgendwie
auf eine im Werden befindliche überpersönliche
Ganzheit bezieht, „deren Werden als echte Entwicklung
auf ein Endganzes hin angesehen wird" (S. 7), so versteht
man nicht, warum im 2. Kapitel die Pflichten nicht
aus dem Verhältnis des Einzelnen zu der überpersönlichen
Ganzheit abgeleitet werden. Hier wird nämlich
der einzelne Mensch nicht als Glied einer geistigen
Menschheit, sondern als unabhängiges Individuum behandelt
, das aus Leib und Seele bestehend Pflichten
gegen seinen Leib und seine Seele hat. Um über die
Pflichten gegen seinen Leib Klarheit schaffen zu können
, muß Driesch daher erst die Frage aufwerfen, ob
sein Leib leben sollte", — eine Frage, auf die
zwei Antworten möglich sind, deswegen als „dicho-
tomischer Ort" bezeichnet. Während etwa ein Inder sie
verneinen würde, entschließt sich Driesch sie zu bejahen
in der hypothetischen Annahme, „es möchte das
mir mitgegebene Lebensgefühl, das doch auch aus der
höchsten Quelle stammt — (denn woher sollte es sonst
stammen?) — dem Plane der höchsten Quelle gemäß
sein" (S. 56). Der Leib soll leben als Werkzeug der
Seele und sollte deshalb auch gesund sein, entsprechend
einem „mitgegebenen" Gesundheitstrieb von deutlich
lustbetonter Art (S. 58). Bei der Frage nach den
Pflichten gegen die Seele ist Dr. wieder an einem dicho-
tomischen Ort: Soll sie wunschlos oder tätig sein?
Wieder entscheidet er sich im Gegensatz zu einem Inder
für die tätige Seele, weil ihm der „Instinkt" sagt, daß-
sie nicht quietistisch sein soll (S. 59). Die Pflichten