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Ausgabe:

1929 Nr. 1

Spalte:

352-354

Autor/Hrsg.:

Schwartz, Eduardus

Titel/Untertitel:

Acta Conciliorum Oecumenicorum. Tom. I: Vol. 1, Pars VI 1929

Rezensent:

Koch, Hugo

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 15/16.

bildet sich der katholische Kirchenbegriff eines Irenaus,
der in der Gottesgemeinschaft die Kirchengemeinschaft
— oder vielleicht richtiger umgekehrt in der Kirchengemeinschaft
die Gottesgemeinschaft — begründet sieht j
und in der Kirche das „Paradies auf Erden" erblickt, zu- !
gleich zum ersten Male die Heilsgeschichte unter dein
Leitgedanken der Entwicklung betrachtet. Daneben laufen
aber chiliastische Vorstellungen weiter. Tertullians
Christentum beherrscht die ethische Frage von der Überwindung
der Sünde und einem heiligen Leben, und in
den eschatologischen Vorstellungen tritt der Gedanke an
eine Art Fegefeuer herein, während die chiliastische
Hoffnung von untergeordneter Bedeutung ist. Dasselbe |
gilt eigentlich von Clemens von Alexandrien, der die i
sittlichen Forderungen der Bergpredigt wenigstens noch j
auf den Gnostiker anwendet. Origenes kennt den lebendig
schaffenden Gott und weiß, daß Gottes Reich dort
ist, wo Christus in Menschenherzen zur Herrschaft gekommen
ist: Christus ist die avroßaaüeia (vgl. übrigens
Marcion!). Diese alexandrinische Auffassung wirkt
in Theologie und Leben der griechischen Kirche weiter.
Im Abendland dagegen drängt seit dem 3. Jahrhundert
die Entwicklung auf den Gedanken des Reiches Gottes |
auf Erden als einer weltgestaltenden und weltbeherr- ]
sehenden Macht hin. Sie geht von Cyprian über Ambrosius
und Tyconius und kommt bei Augustin zum Ab-
Schluß: nun ist die katholische Kirche als Bürge der
Wahrheit und als Mittlerin des Heils die civitas Dei
geworden, deren Urbild freilich erst im Jenseits nach j
Ausscheiden aller Nichtauserwählten voll verwirklicht
wird. Diesen Weg ist dann die Papstkirche mit ihren
Weltmachtanspmchen zu Ende gegangen, und — kann
man beifügen — diesen Sinn hat auch das „Königtum
Christi", dessen Banner Pius XL in unseren Tagen !
wieder entrollt hat.

Ich glaube damit die Grundgedanken dieser gediegenen
und scharfsinnigen Untersuchung richtig wie- |
dergegeben zu haben. Es ist nämlich nicht so einfach,
sie kurz zusammen zu fassen, da bei den einzelnen
Vätern und Richtungen so vieles hereinspielt und die i
Art der Darstellung naturgemäß gewisse Wiederholungen
mit sich bringt. Aufs Ganze gesehen, scheint
mir Fr. die Entwicklung richtig geschaut und gezeichnet
zu haben, wenngleich im einzelnen vielleicht manches J
anders abzutönen und zu werten wäre. Am meisten wäre
wohl gegen den ersten Abschnitt einzuwenden, weil hier
die in ihrem Sinne so umstrittene Stelle Luk. 17, 20 f. '
stark ausgenützt und das Verhältnis von Gegenwart und
Zukunft im Reich-Gottes-Gedanken zu Gunsten der Gegenwart
verschoben ist. v. Harnack spricht einmal
von „unseren schwachen Brüdern, den Eschatologen".
Aber man kann sehr wohl fragen, auf welcher Seite
die „Schwäche" eigentlich liege, ob bei denen, die der
Eschatologie unerschrocken ins Antlitz blicken und sie
nehmen, wie sie sich in den Evangelien gibt, oder da,
wo man sie an die „Peripherie" zu schieben bestrebt ist.
Gewiß liegen die Ansätze zum Gottesreich schon in der
Gegenwart des Evangeliums, aber doch nur wie etwas,
das zu seinem wirklichen Eintritt fast in keinem Verhältnis
mehr steht. Fr. findet im übrigen N. T. den Begriff
des Gottesreiches auf einmal auf die eschatologischen
Vorstellungen beschränkt. Ist das nicht ein Zeichen dafür
, daß er eben in der Predigt Jesu die Gegenwart auf
Kosten der Zukunft zu sehr betont hat? In den Einzelheiten
der weiteren Ausführungen begegnen dann manche
Verstöße und Unrichtigkeiten, die von mangelhafter
Kenntnis der neueren Forschung herrühren, aber glücklicherweise
die Richtigkeit des Gesamtbildes nicht wesentlich
stören.

Zum Fehlen des Kreuzes auf den altcliristlichen Grabmalen! vgl. ,
meine „Altchristi. Bilderfrage" 1017, S. 45 ff. Zu S. 81 vgl. die „Acta |
proconsularia" über den Tod Cyprians c. 6. (III, p. CX1V Härtel): sub
Valeriano et Gallieno imperatoribus, regnante Vero Domino nostro Jesu
Christo. Vor Jahren klagte der Jesuit Kneller, daß man seit meiner i
Untersuchung über Cyprian und den römischen Primat (1010) auch in j
katholischen Kreisen die bekannte Wendung Cyprians von der „matrix

et radix ecelesiae catholicae" (ep. 48, 3) nicht mehr recht auf die römische
Kirche zu beziehen wage. Der protestantische Theologe Frick tut
dies aber (S. 116 A. 7), wie wenn nie darüber gestritten worden wäre.
Bei Cyprian hat auch nicht der einzelne Bischof einen character indele-
bilis (S. 117), sondern nur der episcopatus, und der Einzelbischof hat
daran nur Teil, sofern er in Verbindung mit dem Gesamtepiskopat und
sittlich unbescholten bleibt. Die Stelle ep. 55,20 hat mit einem „Feg-
feuer" nichts zu tun (S. 123), siehe Internat, kirchl. Ztschr. 1022,
S. 57 ff. S. 110 f. wäre auch des Ambrosiasters bzw. des Verfassers
der Quaestiones Vet. et Novi Test, zu gedenken, der in der langen
Qu. 102 (S. 100 ff. Souter) sieh mit den Novatianem auseinandersetz!
und dabei in c. 31 (S. 223,25 ff.) die Wirksamkeit der Sakramente von
der Würdigkeit des Spenders unabhängig macht, indem er die kirchlichen
Vorsteher mit Advokaten vergleicht. Zu Hippolyts Chiliasmus
(S. 121f.) vgl. das Buch von Ainbrogio Donini 1025, S. 80 ff. (diese
Ztg. 1026, Sp. 518), und zu S. 125 f. vgl. die Unterscheidung von
peccatores und impii (ZKG. 1026, S. 534 f.). Zu S. 147: als Lactanz
seine lustitutiones veröffentlichte, war die Kirche noch nicht „Reichskirche
" geworden.

München. Hugo Koch.

Acta conciliorum oecumenicorum. Jussu atque mandato Societatis
scientiarum Argentoratensis ed. Fduardus Schwärtz. Tom I, vol.
1, pars VI. | Berlin: W. de Gruyter tk Co. 1028. (VI, 160 S.) 4°.

Dieser, mit eigener Vorrede versehene, 6. Teil des
vol. I des Concilium Epliesenum (siehe diese Ztg.
1928, Sp. 368 ff.) enthält verschiedene, der Collectio
Vaticana nach dem Jahre 811 angehängte Schriften, die
größtenteils mit dem Konzil irgendwie zusammenhängen.
Drei davon, Cyrills Verteidigung der 12 Kapitel gegen
Theodoret und seine 2 Briefe an Successus stehen auch
in der Collectio Atheniensis.

Die erste Stelle nehmen die 5 Bücher Cyrills gegen
Nestorius ein, die bei den Severianern, den treuesten Anhängern
der Lehre Cyrills in hohem Ansehen standen,
in der rechtgläubigen Kirche aber noch vor den Scholien
zurückgestellt worden zu sein scheinen, weshalb auch die
Doctrina Patrum nur eine einzige kurze Stelle aus ihnen
anführt, während eine andere dem Scholion des Anastasius
entnommen ist. Doch sah noch Photius eine sie
enthaltende Einzelhandschrift und eine Sammlung cyrillischer
Schriften mit ihnen an der Spitze. In der vatikanischen
Sammlung geht, wie dies auch in der von
Photius eingesehenen Sammlung der Fall war, den
Büchern Cyrills eine Zusammenstellung von Auszügen
aus Nestorius voran, die zum teil den Büchern Cyrills
entnommen sind und da und dort zur Richtigstellung des
Textes in diesen Büchern dienen können. Erstmals
herausgegeben und ins Lateinische übersetzt wurden
diese 5 Bücher Cyrills von dem Bischof von Acerra
Antonius Agellius im Anhang des ersten Bandes der
unter Paul V. 1608 zu Rom erschienenen Konzilssamm-
lung. Die drei Handschriften, die er benutzte, sind jedoch
in Wirklichkeit nur eine, da Vat. 1177 und Ottob.
49 auf Vat. 830 zurückgehen. Dagegen hat der Bischof
dank seiner Kenntnis des Griechischen und seinem
Scharfsinn zahlreiche glückliche Textverbesserungen am
Rande angemerkt.

Dann folgt Cyrills Apologia XII capitulorum contra
Theodoretum, die in verschiedenen Handschriften und
Rezensionen vorliegt. Zur Collectio Vaticana, den
Handschriften von Paris, Wien, cod. Vat. 1431 und der
Collectio Atheniensis kommen noch eine Moskauer und
eine Basler Handschrift. Von jener veranstaltete der mit
Ed. Schwartz befreundete russische Gelehrte Wladimir
Benesevic mitten in den Bedrängnissen und Gefahren
des Jahres 1921 eine Collation und fügte die Scholien
des Arethas bei. Vorher schon hatte Heinrich Omont
den cod. Paris. 836, den Schwartz nach den Angaben
Puseys als Sprößling der Moskauer Handschrift erkannt
hatte, zur Einsichtnahme nach München geschickt. Auch
die Basler Handschrift A III 4 (aus dem 13. Jahrhundert
) konnte Schw. 1921 in München vergleichen.
Dazu treten drei Übersetzungen, zwei lateinische und
eine syrische, jene in der Collectio Palatina 40 und in
der Collectio Sichardiana, die syrische in einer Handschrift
des Britischen Museums, von der dem deutschen