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Ausgabe:

1929 Nr. 1

Spalte:

14-15

Autor/Hrsg.:

Herget, Oskar

Titel/Untertitel:

Was ist die Seele? Im Kampffelde der Substanzialitäts- und Aktualitätstheorie 1929

Rezensent:

Winkler, Robert

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 1.

II

Der Prozeß der plastischen Kraft, der im tiefsten rerseits eine Milderung der Bestimmungen für die Form
Innern des Organismus anhebt, endet erst damit, daß der Eingehung einer solchen Ehe insofern herbeigeführt,
er dessen äußerste Peripherie, den Leib, erreicht. Die als die Teilnahme des Pfarrers, die zeitweise bis zu
gleiche Kraft, die die Vision gestaltet, kann auch auf einem bloßen Dabeisein zusammengeschrumpft war, Wieden
Leib gestaltungsmächtig einwirken, wie das Bei- der größere Aktivität annehmen kann,
spiel der Stigmatisierten beweist, bei denen Christus, Der Tatsache, daß die Arbeit eine Erstlingsarbeit
ihrer Bitte willfahrend, dem Geiste den Anstoß gibt, ist, wird es zuzuschreiben sein, daß sich im Einzelnen
dieser der unteren Seele durch die plastische Einbil- manche Ungenauigkeiten finden.

dUIlgskraft die Signatur erteilt Und diese die Male einem Beispiele: Der Satz der Unam Sanctam. dal! alle Gläubigen

Naturgesetz zufolge auf den äußeren Leib Überträgt dem Papst um ihres Seelenheiles willen unterstehen müssen, wird von

{C, (,5) modernen katholischen Dogmatikern meist preisgegeben (S. 1); die

Im Schlußteil wird der Gedanke der plastischen Mischehe ist nicht communicatio patahra in sacris, sondern activa

Kraft ausgestaltet zu einem Programm einer Psycho- d«nn dcr akatholische Teil spendet (aktiv!) dem katholischen Teil das

lopie der religiösen Sinngestaltung, gemäß dem" alle Elmsakrament <S. 5); die Ketzertaufe ist nicht erst seit dem großen

lOgie aer religiösen oiiiiigeeia i g, b . p Schisma im Abendland gillig sondern schon seit dem kirchlichen

„äußere Prägung als die Ausgestaltung des inneren Er Alter,um (S. 12). dic waIdcnscr sind kcinc Völkerschaft (ebenda).

oramms Grundvoraussetzungen katnolisctien uetiKens , s

preisgeben würde, wie sich bereits aus einigen oben ge- *™r'e]Q' ^[fcr.Je^ ,s: ' An mon2 Jst kaT ver"

t+,ö;r+0„ ■-'____-2~._ K<-i Her Durchführung des Ge- Endlich; S. 8, Z. 8 Clandestmitat; S. lo Anm. 20 Congr.; die Anstreiften
Inkonsequenzen bei ^y^J^^^r^ gäbe S. 46 Anm. 154 „Mirbt Mischehe 122" ist völlig unverstand-
dankens von der plastischen Kraft bei Gorres ergibt. ,ich Äew>rden> da Mirbt mir dje Scitcn 282„30n hat. ^ Fi||le yon

Heidelberg. Robert Win kl er. Interpunktionsfehlern.

. .. c. „ „„„. Amm Diese Beanstandungen können indes nicht hindern.

Singer, Dr. jur Mano Die gemischten Ehen nach dem daß das Qanze als ein wertvoller und interessante Per-

Recht der katholischen Kirche. Aarau: H. R. Sauerlander & Co. spcktiven eröffnender Beitrag zum Problem der Misch-

1027. (VI. iiis.) 8°. * Zürcher Beitrage zur Rechtswissenschaft. ^ cu,£,ä louiem uu mistn
N. ¥., Heft 6. RM 2 ü0- :

Ober das Eherecht und auch das Mischehenrecht J »ottingem Kurt Dietrich Schmidt

ii^e C 1 C cribt es bereits mehrere Veröffentlichungen. ,.„„„„. _ _ , ... . . .. „ , _

des C. J.«-. gioi es ' , • • x- ni" , : Herget, Dr. Oskar: Was ist die Seele? im Kampffelde der Suh-
Die vorliegende Arbeit, eine Zürcher juristische Disser- < itanzialitäts- und AktuaUtäistheorie. Wien: Mayer & Comp. 1Q28.
tation, hat ihre Eigenart dann, daß sie versucht, den (xx> 208 s<) ^ 8q> _ j^«^^stuaita d. Ö8t«rcicb. LeorOeseH-
geschichtlichen Verlauf des Mischehenrechts zu schil- schaft, 28. rm ö-.
dem. So wird nach einer allgemeinen Einleitung die Die viclfach an Qedanken des bedeutsamsten katho-
Geschichte der Giltigkeit der gemischten Ehe, der Er- i Hschen Neuscholastikers J. Geyser anknüpfende Abhand-
laubtheit der gemischten Ehe und der Eheschließungs- lung hat sich den Nachweis »j*. Substantialität der Seele
form behandelt. zlIm Thema gesetzt. Er wird in drei Stufen zu führen
Im ersten Abschnitt wird gezeigt, wie der alt- verSucht. Gegenüber den Theorieen der „reinen Erfah-
kirchliehe Begriff der dispantas eultus allmählich zer- rung« von Mach und Avenarius dencn das jch nur ein
legt wird in die Unterscheidung zwischen Religions- Ergebnis unbewußter metaphysischer Ergänzung des Ge-
verschiedenheit und Konfessionsverschiedenheit Die er- „cbenen ist) wird das Recht sichergestellt, von einem
stere wird zum trennenden, die zweite zum verbietenden ; „erkenntnis-theoretischen Subjekt" zu sprechen. Gerzen-
Hindernis. Ursprünglich ist freilich auch nach dem Tri- über Kant wird die These von dessen nicht bloß legi-
dentinum, das diese Unterscheidung anbahnt, die sondcrn auch rea|ei. Bedeutung verfochtenf.trans-
Konfessionsverschiedenheit noch weithin für ein treu- zendeirtes« hinsichtlich seiner Existenz, aus der Einheit
nendes Ehehindernis gehalten worden. Aber die Ver- | der Bewußtseinsinhalte erschlossenes Subjekt). Eine
hältnisse m rehgionsgemischterii Gegenden zwangen ! Kriu,, der Assoziationspsvchologie, die die Seele zu ei-
e,ne Änderung herbei. Die Benedictina von 1741 gibt i nem toteo Mechanismus macht, führt zu der Aktualitäts-
die erste authentische Regelung, zunächst für die Nie- th€OTie nach der der Seele wenigstens die Möglichkeit
derlande. Die Cnlt.gkeit ran akatholischcr Ehen war eines spüntanen Eingreifens in das Gewühl ihrer Vorort
anerkannt. Bei Anwendung des Grundsatzes von . Stellungen gelassen wird. In Auseinandersetzung mit
der Unteilbarkeit de* Ehesakramentes wurde jetzt das derer bedeutsamsten Vertreter Wundt wird gezeigt, wie
mildere Recht des Ketzers auch auf den katholischen diesc Xheürie von skh aus nacfa dner metaphvsischer.
Teil ausgedehnt und die formlos geschlossene Mischehe Ergänzung drängt. Das bloße Tätigsein der Seele ver*
für giltig erklärt. S. schildert dann die weitere Ent- , ,angt nach dnem substa„tiellen Träger.
Wicklung richtig. Aber seine Wertung dieser Entwick- Man kann dcni Verf. die Zustimmung zu seinem in
lung scheint mir nicht stichhaltig zu sein. Er meint daß mu8tergiltig klaren, Gedankengang erreichtem Ergebnis
die Bestimmung etwa des Dekrets Ne temere von 190/ nicht versagen, umso weniger, wenn mit dieser Substan-
und des C.j.C. künftig nur noch solche Mischehen als • tial]tat derK Seele nur der Tatsache Ausdruck gegeben
giltig anzuerkennen, die gemäß der katholischen Ehe- werden ^ daß die Seek. mehT ist als dfc SumSeilirer
form geschlossen sind, den Grundsatz von der Unteil- Vorstellungen, Gefühle und Willen'sregungen, ähnlieh
barkeit des Ehesakramentes preisgegeben habe Der i wie dic pfianze mehr ist als die Summe ihrer Blätter
Grundsatz ist jedoch dann durchaus aufrecht erhalten. und Zweige. Aber wenn eingangs angedeutet wird, daß
Die Änderung liegt nur darin, daß nicht mehr das mil- die Frage nach dem Wcsen der Seele eine Lebensfrage
dere Recht des Akatholikcn dein katholischen Teil zugute praktisch-sittlicher Religion sei, so scheint es fast als
kommt sondern daß jetzt das schärfere Recht des ob mft diesem Resultat mehr als das Angedeutete er*
Katholiken auf den akatholischen Teil ausgedehnt wird. reicht sein son> etwa daß man aus diesem Resultat auf
In Bezug auf die Erlaubtheit der gemischten Ehen ! Eigenschaften der Seele (Einfachheit, Unsterblichkeit)
schreitet die Entwicklung vom absoluten Verbot unter i wie sie ihr nur der Glaube zuschreiben kann, einen
dem Druck vor allem protestantischer Staaten zunächst ; wissenschaftlichen gütigen Schluß ziehen könnte. Hier
zu einem fast völligen Fehlen jedes ernsten kirchlichen ! besteht die Kritik' Kants zurecht. Diese Eigenschaften
Hindernisses für Mischehen weiter. Die wachsende könnte man nur aus der Seelensubstanz, wie sie sich aus
Trennung zwischen Staat und Kirche hat dann der der unberechtigten Hypostasierung des erkenntnistheore-
Kirche größere Freiheit wiedergegeben, und diese hat tischen Subjekts ergibt, gewinnen. Nur dagegen richtet
seitdem die Erteilung von Dispens für Mischehen wie- : sich die Kritik Kants. Da der Verf. ein Seelensubstrat
der erschwert. Diese Erschwerung hat allerdings ande- | nur für die Bewußtseinsinhalte eines konkreten