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Ausgabe:

1929 Nr. 13

Spalte:

293-295

Autor/Hrsg.:

Menes, Abram

Titel/Untertitel:

Die vorexilischen Gesetze Israels im Zusammenhang seiner kulturgeschichtlichen Entwicklung 1929

Rezensent:

Baumgartner, Walter

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 13.

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z. B. primitive Schichten in dem südgallischen Volksglauben
anerkennt (primitive Vorstellungen von der
Seele des Toten S. 49), so kommt es doch nicht darauf
an, ob sie literarisch nur für eine romanische Bevölkerung
bezeugt sind, sondern ob sie unter erweitertem
Horizont auch bei den sog. primitiven Völkern und bei
andern Kulturvölkern wiedergefunden werden.' In diesem
Fall muß die literarische Kritik schweigen und der
religionsgeschichtlichen Erfahrung das Wort lassen.
Hier offenbart sich die Schwäche des an sich so verdienstvollen
Buches. Sein Horizont ist zu klein." Neben
der vergleichenden Volkskunde hätte die Völkerkunde berücksichtigt
werden müssen und wäre dies geschehen, so
würde manches der behandelten Phänomene anders eingeordnet
und beurteilt worden und mehr für die Oermanen
abgefallen sein (z. B. für die Geltung der religiösen
Grundbegriffe). Mit andern Worten: neben der
quellenkritischen Analyse ist die religionsgeschichtliche
Interpretation zu kurz gekommen.
Kiel. Friedrich K a n f f m'a ri n.

d) „Es versteht sich von seihst, daß unsere Quellen mancherlei
Angangs- und Vorzeichen-glauhen registrieren; davon trägt fast alles
den Charakter antiken Aberglaubens"(S. 77) — zugegeben, aber handelt
es sich hierbei nicht um Varianten einer [auf der weiten Erde
fast überall anzutreffenden Denkweise. Ist nicht auch der Heilzauber
(S. 6b f.) im selben Sinn zu beurteilen (Zcitschr. f. d. Philologie 53,
387) und der Bernstein als Amulett (S. 28) ?

6) „So wertvoll die Mitteilungen der Homilia de sacrilegiis für
die allgemeine Religionsgeschichte sein mögen, unsere
Auf gälte geht nur auf die Quellen der germanischen Religions-
geschichtc" S. 29f. — mußte denn nicht, was für die allgemeine
Religionsgeschichte wertvoll ist, auch der Religion der Germanen zu
gute kommen?

Menes, Abrain Die vorexilischen Gesetze Israels im Zusammenhang
seiner kulturgeschichtlichen Entwicklung. Vorarbeiten
z. Gesch. Israels, Heft 1. Gießen: A. Topelmann 1928. (VII, 143
S.) gr. 8°. es Beihefte z. Zcitschr. f. dt at. Wissensch., 50. RMS-.

Gegenstand dieser Untersuchung ist die levitisch-
prophetisch-soziale Bewegung im vorexilischen Israel. —-
Kap. I behandelt die Geschichte der Leviten. Diese
waren keineswegs identisch mit den Priestern, sondern
ein freier religiöser Verband, dem man durch eigenes
Gelübde oder Gelübde der Eltern beitrat unter Loslösung
von der Familie und unter Verzicht auf eigenen
Besitz. An den Heiligtümern hatten sie nur niedere
Dienste zu verrichten. Dafür lag die Rechtsprechung in
ihren Händen. Mit den Propheten, Rechabiten und Nazi-
räern hatten sie außer der Art der Organisation den
Kampf gegen die Auswüchse der kanaanäischen Kultur,
namentlich ihren zum Götzendienst verleitenden Luxus
gemein, aber nicht als Festhalten an alter Nomadensitte,
sondern als Ausdruck des Ständekampfes. — Kap. II
(S. 20ff.): Das Bundesbuch ist Produkt der durch das
Aufkommen der Geldwirtschaft veranlaßten sozialen
Krise, das Werk der sozialen Reformpartei, das Programm
der Jehurevolution. — Kap. III (S. 46ff.): Der
elohistische Dekalog, jünger als das Bundesbuch, aber
älter als das Deuteronomium, ist die geistige Schöpfung
der Propheten, Ausdruck einer kultfeindlichen Bewegung
. — Kap. IV (S. 53ff.): Das Deuteronomium,
mit dem Josiagesetz identisch, wenn auch der Bericht
11. Kö. 22 f. nachexilisch und ungeschichtlich ist (S.
73 ff.), ist das sozialpolitische Revolutionsprogramm der
levitisch-prophetisch-stadtproletarischen Bewegung. Darum
die Regelung von Sklaven- und Schuldrecht, die
Milderung des Strafrechts, während Sachenrecht und
Eigentumsschutz überhaupt fehlen. Das Königtum wird
stark beschnitten, das Berufsheer zugunsten des Volksheeres
eingeschränkt, die Befreiung vom Kriegsdienst
geregelt. Zugleich vertritt es aber eine nationale Bewegung
, die das großisraelitische Reich der Davidischen
Zeit wiederherstellen will. Der Befehl zur Ausrottung
der „Kanaanäer" gilt in Wahrheit den heidnischen Kolonisten
des ehemaligen Nordreiches. Der Kampf gegen
Baal und Götzendienst geschieht aus nationalem Eifer.

! Die Lokalhöhen müssen fallen, weil sie der Schaffung
eines einheitlichen Staates im Wege stehen. Die Zentra-

| lisation der Feste will die Volksversammlung öfter zusammenbringen
und dient zugleich der Fürsorge für die
personae miserabiles. — Kap. V (S. 126ff.): Der Rahmen
des Deuteronomiums ist nicht literarisch, aber gei-

stig eine Einheit. Charakteristisch sind für ihn die

I levitisch-proletarische Wertschätzung des Landes, die
Wahl der Richter durch das Volk, die Anfänge der

! Jugenderziehung und das Tragen jahwistischer Ab-

! zeichen.

Alles in allem eine interessante Arbeit, der man die
; geistvollen Anregungen Greßmanns anmerkt. In ihrem
, Versuch, die immer noch so dunkeln sozialpolitischen
[ Verhältnisse Altisraels aufzuhellen, bietet sie auch viel
j Beachtenswertes und Wertvolles; so namentlich den
ständigen Vergleich mit den griechischen und römischen
I Sozialgesetzen („die Geschichte des demokratischen
Griechenland ist weit mehr geeignet, das Dunkel der
! israelitischen Verhältnisse aufzuhellen, als die Geschichte
: der ihren sozialen und politischen Verhältnissen nach
! ganz anders gearteten altorientalischen Kulturstaaten"
! (S. VI, vgl. S. 17' 25. 28. 29. 35. 44. 78), die Analyse
■ der deuteronomischen Gesetze (S. 78 ff.) u. a. Aber ais
: Ganzes befriedigt dieser Versuch doch so wenig wie der
etwas anders orientierte, aber im einzelnen mehrfach
mit ihm zusammentreffende von Lurje (Beihefte ZAW
45, 1927, s. hier 1927, Sp. 315f.), der auffallenderweise
gar nie genannt wird. Das ganze Verhältnis der
Leviten zu den Priestern auf der anderen Seite bleibt un-
; klar. Wie kommt die Rechtsprechung in die Hände
dieser Ordensbrüder und niederen Tempeldiener? Und
i wie kann Levit dann auf einmal im Dt. Bezeichnung
der Priester werden? Die Beziehung von Gen. 49, 5 ff
auf Ex. 32, 26 ff. statt wie üblich auf Gen. 34 (S. 2 ff.)
wird durch die Analogie von Dt. 33,8 ff. keineswegs
geschützt; mit der Beseitigung Simeons macht es sich M.
(S. 19) zu leicht, und das „Verstümmeln der Stiere"
; läßt sich doch nur gewaltsam auf die Zermalmung des
Stierbildes deuten. Gegen seine Auffassung des Bundes-
] buches sprechen so harte Bestimmungen über Sklaven
! wie 21,4—6 (in 21,5 ist adöni gewiß aus Dt. 15, 16 f.
eingedrungen, welche Verse M. (S. 84) mit Steuernagel
streicht!) und 21,20f. Für das Bundesbuch ist dies
Nebeneinander von Sozialem und Unsozialem charakteristisch
; aber M. sieht nur jenes, wie Lurje nur dieses
sah. Gleich Lurje hält M. den Sabbat für eine von
Haus aus humane Einrichtung (S. 36 ff.). Aber die humane
Motivierung kann angesichts des „ein Sabbat für
; Jahwe" Ex. 20,10 und des Wortlautes von Ex. 34,21,
der nicht ein Dürfen, sondern ein Müssen in sich
| schließt, unmöglich primär sein; daß Ex. 34 vom Bun-
, desbuch abhängig sei, vermag M. (S. 51) nicht zu erweisen
. Auch sonst wird die bisher gewiß oft vernach-
i lässigte sozialpolitische Erklärung, die z. B. für Deuteronomium
ernstlich in Betracht zu ziehen ist, einseitig
und auf Kosten einer religionsgeschichtlichen durchgeführt
. So wenn M. die Erstgeburtsforderung (S. 33 f.)
oder die Talio (S. 30 ') nicht wörtlich nehmen will
wenn er das „vor Gott" Ex. 21,6. 22,7 einfach als „vor
Gericht" deutet (S. 27 2 31 1^ auch jn der Erklärung der
Bestimmungen von Dt. 20 (S. HO f.), ja überhaupt in
der ganzen Auffassung des Dt. S. 101 lesen wir sogar,
i die Beseitigung der Lokalheiligtümer konnte beim niederen
Volk auf keinerlei Widerstand stoßen, es sei eher
das Gegenteil anzunehmen. Die rationalistische Ableh-
! nung einer Erklärung „aus der Sphäre des Übernatürlichen
und Unvernünftigen" wird S. 112 offen ausge-
1 sprochen. Ebenso scheint mir die Bedeutung des 9.
I Jahrh.s als Anfang und Ausgangspunkt stark überschätz^
wo doch nicht nur in Recht und Kult viel Material aus
früherer Zeit und aus sehr verschiedenen Kreisen
stammt — darum ist sein Versuch, Erstgeburtsopfer
j und Talio wegzudeuten abzulehnen, — sondern auch
wichtige Elemente der höheren Religion weiter