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Ausgabe:

1929 Nr. 11

Spalte:

254-260

Autor/Hrsg.:

Brenneke, Adolf

Titel/Untertitel:

Vor- und nachreformatorische Klosterherrschaft und die Geschichte der Kirchenreformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen 1929

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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Theologische Literaturzeitung 1929 Nr. 11.

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lahre 1155 es ablehnte dem Papste Stallknechtsdienste | Brenneke, Adolf: Vor- und nachreformatorische Kloster-

1 officium stratoris et marscalci) zu leisten; als ihm aber i herrschaft und die Geschichte der Kirchenreformation im
nachgewiesen wurde, daß dieser Dienst am Papste schon > ft,beÄe"x Äsf^

früher geleistet worden war, fügte er sich nachlänge- JSSSi*! SÄoS FlL^'Ä/aJHTt
ren Verhandlungen und erw.es dem Papste den Strator- Hannov Klosterfomis Xl RW34--
dienst und hielt ihm den Steigbügel. In einem auf der in , „d Keb 3g_:
16. Versammlung deutscher Historiker in Graz 1927 ge- „ 2 Bde. . , 42-'.
haltenen Vortrag hat Holtzmann die sich an diesen , Der Vortitel: „Geschichte des Hannoverschen
Königsdienst am Papste knüpfenden Fragen beantwortet Klosterfonds, Erster Teil: Die Vorgeschichte (bis
und bietet damit eine wertvolle Untersuchung zur Ge- j 1584)" gibt die eigentliche oder ursprüngliche Bestim-
schichte der Beziehungen zwischen Kaiser und Papst im mung dieses Buches an. Der Hannoversche Kloster-
Mittelalter. Er legt den Vortrag in erweiterter Gestalt . fonds, eine speziell hannoversche Einrichtung, in dem
mit kritischen Anmerkungen vor und erregt ein großes nahezu das gesamte Vermögen der in und nach der ReInteresse
durch die Deutung der behandelten Vorgange. formationszeit säkularisierten geistlichen Stiftungen ge-
Zunächst zeigt er, worin dieser Königsdienst bestand j sammelt ist, und der heute kirchlichen und Schul-Bedürf-
und legt dar,daß zwischen dem officium stratoris (Stall- nissen dient.konnte im Jahre 1918 in seiner heutigen Ge-
knechtsdienst) und officium marscalci zu scheiden sei. staltung auf ein hundertjähriges Bestehen zurückblicken.
Dann stellt er zusammen, was wir Sicheres über die , Dieses zu feiern, bereitete man eine Geschichte des Fonds
Leistung des Dienstes wissen: vor 1155 sind es nur vor, deren Bearbeitung damals dem im Kriege gebliebenen
4 Fälle: 754 bei der Begegnung König Pippins mit Dr. phil. Hatzig übertragen war. Als man nach dem
Stephan IL; 858, 1095, König Konrad bei seiner Be- Kriege aufs neue an den Plan herantrat, hat man ihn er-
gegnung mit Urban IL, 1131 bei der Zusammenkunft ; heblich erweitert. Man beschloß, die Geschichte des
Lothars III. mit Innocenz II. zu Lüttich. Nur der letzte ! Fonds bis auf dessen Wurzeln zu verfolgen. Ursprüng-
Fall zeigt eine genaue Parallele zu den Ereignissen von ncn sonte die Geschichte erst mit dem Zeitpunkt ein-
1155, indem er Stratordienst mit Marschalldienst verei- setzen, „von dem ab für das Entstehen des Fonds die
nigt. Nach 1155 ist dieser Dienst häufiger geleistet wor- : letzten Voraussetzungen überhaupt erst geschaffen wurden
bis 1530; er war durch Friedrich Barbarossas Hai- den", nämlich mit dem Todesjahre Erichs IL, 1584
tung zu einer bloßen Höflichkeitserweisung geworden. ; jetzt beschloß man zunächst „die älteren Herrschafts-
Zwar hat die Kurie noch einmal versucht, dieser Form Beziehungen zu den Stiftern und Klöstern im Bereich
den kurialen Inhalt zu verschaffen (Besancon 1157); es desjenigen engeren hannoverschen Gebiets zu behandeln
ist ihr aber nicht gelungen. Man sieht, wie bedeutungs- ; Von dem die Bildung des Klosterfonds ihren Ausgang
voll die Haltung Friedrichs 1155 gewesen ist und wie genommen hat, nämlich des Fürstentums Calenberg-
groß die Anforderungen waren, die die kunale Auf- üöttingen". Diese „Vorgeschichte" wurde dem Direktor
fassung des Königsdienstes am Papste stellte, wie sie | des Staatsarchivs in Hannover, Dr. Adolf Brenneke,
Lothar III. 1131 in Lüttich geleistet hatte. Denn es übertragen und liegt nun in unseren beiden Halbbänden
handelte sich um nichts anderes, als das Kaisertum zu . vor. Sie umfaßt drei Teile: die vorreformatorische
einem Lehen des heiligen Petrus zu machen. Das wird Klosterherrschaft, die Geschichte der Reformation in
in der vorliegenden Untersuchung mit aller nur wun- Calenberg-Göttingen und das Klosterregiment Erichs II.
sehenswerten Deutlichkeit durchgeführt, daß es sich um 1 Streng genommen hätte es, auf den nächsten Zweck der
die Überordnung der geistlichen Gewalt über die weit- Veröffentlichung gesehen, ja genügen können, wenn der
liehe handelt und daß die Kurie bei ihren Versuchen, zweite Teil in derselben Weise wie der erste und dritte
dies Ziel zu erreichen, immer abhangig ist von der j sjcn beschränkt hätte. Ausdrücklich scheidet der erste
Konstantinischen Schenkung. Immer, wenn der Strator- Teil alles aus, was über die Darlegung „der Rechtsverdienst
ausgeübt worden ist, läßt sich auch ein Aufleben hältnisse der betr. Klöster und Stifter zum Territorium
oder Wiederaufleben der Gedanken der Konstantinischen | unfj besonders zum Landesherrn bzw. zu seinen Rechts-
Schenkung konstatieren. Der Stratordienst Konstantins , Vorgängern" hinausgeht. So hätte auch der zweite Teil
wird ja auch in der Urkunde berichtet, und sie ist 753 lediglich die Schicksale der Klöster und ihres Vermögens
für die Reise Stephans II. nach dem Frankenreiche fabri- jm Reformationszeitalter darstellen können. Wir haben
ziert worden. Das ist die große Tat Barbarossas 111 den aDer alle Ursache, außerordentlich dankbar dafür zu
Verhandlungen bei Sutri 1155 gewesen, daß er die sein, daß er diese Selbstverstümmelung nicht vorge-
kuriale Deutung des Strator- und Marschalldienstes hin- nommen hat, und daß uns nun als Bindeglied zwischen
weggeräumt und den Dienst zu einer Höflichkeitsform, dem ersten und dritten Teil eine vollständige Geschichte
die er ja gut leisten konnte, gemacht hat. So ist es auch der Reformation in Calenberg-Göttingen geschenkt und
eine ganz ansprechende Hypothese, daß Friedrich bei i damit ein neuer Markstein in der hannoverschen Kir-
seinen Verhandlungen es erreicht hat, daß das Aergernis chengeschichtsschreibung gelegt wird,
des bekannten Lateranbildes, auf dem der Kaiser als der Es son aDer unsere erste Aufgabe sein die spezielle
homo des Papstes bezeichnet war, beseitigt wurde. Zum Klostergeschichte durch alle drei Teile zu verfolgen
Schluß seiner ausgezeichneten und spannenden Aus- Sdbst M d£r £b£n f£Stg£St£llt£11 Beschränkung bietet der erste
fuhrungen weist H. darauf hin, daß der Stratordienst, wie | Tcil cine ausgezeichnete Obersicht über die Entstehung der Klöster
er aus Byzanz nach dem Abendlande kam, SO auch selber ; und Stifter in Calenberg-Güttingen. Wir zählen i. g. — abgesehen
wieder zu dem orientalischen Erbgilt gehört, das mit I von zweien, die erst im 19. Jahrhundert unter welffsche Hoheit ge-
vielem andern in die christliche Kirche und Staatenwelt kommen sind — IS. Aus der Zeit der Reichskirche stammen 6: aus
Übergegangen ist — Im Exkurs, S. 44—49, werden die d€r Karolingerzeit wahrscheinlich 2, ein Jungfrauenstift in Wunstorf
Quellen über die Zusammenkunft bei Sutri 1155 be- 1 und das Bonifacius-Stift in Hameln; aus dem 10. Jahrhundert das

handelt _ einzige unmittelbare Reichskloster Hilwartshausen; aus dem 11. Jahr-

Die Untersnrhiino- wie sie sich durch scharfe Er- humkrt d'e t-V°" alte" Uynastengeschlechtern gegründeten Stiftungen
Laie Untersuchung, wie Sie sich uuh i scnai ie ni Hcinliausen, St. Blasien in Northeim und das Kloster Bursfclde a d
fassung eines wichtigen k.rchengesch.chtl.chen Pro- Wcser, die letzteren beiden FamUienklfeter der Noittataw Dazu
blems: das Kaisertum ein päpstliches Lehen, auszeichnet, kommen aus der zweiten Hälfte des Mittelalters 7 Klöster nach der-
zeichnet sich auch aus durch vortreffliche Literatur- Regel des hl. Augustinus: Fredelsloh, Weende, Barsinghausen, Marienangaben
. Der Biograph Innocenz' IV., S. 14 Anm. 1, werder, Wennigsen, Wülfinghausen und Wittenburg; 4 Zisterzienserheißt
aber nicht Nicolaus von Curbio, sondern N. de bzw. Zisterzienserinnenklöster: Mariengarten und Wiebrechtshausen,
CarbiO (Calvi in Umbrien) wie auch in Haucks Kil- I Mari«tlsce lllld Loccum, und das Kanneliterkloster Marienau. Im Ein-

chengeschichte Deutschlands 4 3 4. Aufl. S. 842 Anm. Sa"ff dcr Reiomtatiomzeit waren alle diese Klöster und Stifter mehr

2 ZU lesen ist oder wcn'g«r dcm Territorium Calenberg-Göttingen eingegliedert, und

. .. der Landesherr war ihr Schutzherr zugleich und ihr Gebieter. Und

K'el-_G. Ficker.. zwar hatte der Prozeß der Territorialisierung sich bei den jüngeren