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Ausgabe:

1928

Spalte:

156

Autor/Hrsg.:

Bauer, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Einführung in das Studium der Geschichte. 2., verb. Aufl 1928

Rezensent:

Hirsch, Emanuel

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155

Theologische Literaturzeituiig 1928 Nr. 7.

156

samkeit zugunsten gediegener und eindrucksvoller Belehrung
über das Werden des heiligen Buches der
Christenheit. Es ist zu bezweifeln, daß C.s Darstellung,
die den Einzelheiten, ja Kleinigkeiten der Entstehungs-
umstände der n.t.lichen Schriften liebevoll nachgeht,
aber eigentliche geschichtliche Überschau und große
Linienführung vermissen läßt, solchen Anforderungen
gerecht wird. Die wissenschaftlichen Grundlagen des
Buches sind solide. Aber die Art, die Probleme zu
sehen, ist dieselbe geblieben wie in der 1. Auflage von
1906: das rationale Interesse einer nicht mehr ganz
zeitgemäßen Literarkritik überwiegt; der Zug zur geistes-

fgeschichtlichen Synthese, der Sinn für literargeschicht-
iche Betrachtung und Einordnung des n.t.lichen Schrifttums
ist kaum zu spüren. Und ob allerlei Sonderansichten
über Chronologie, Datierung und Abfassungsverhältnisse
in ein populäres Werk gehören, läßt sich
wohl fragen. Falsch ist die Bezeichnung des Stephanas
usw. 1. Kor. 16, 15 ff. als „Vorsteher der Gemeinde"
(S. 27), ungenau die Umschreibung des Ortsnamens
Kaiaägeia rijs Ilacti<izivri<; durch „Cäsarea Palästina"
(S. 45), ebenso die dem Origenes S. 148 zugeschriebene
Einteilung n.t.licher Schriften in „bezweifelte" und
„Lügnerische". S. 135 Z. 11 v. u. ist: Antimonist in:
Antinomist, S. 139 letzte Zeile: übrig in: abhängig zu
verbessern.

Güttingen. J. Behm.

Michels, Thomas: Beiträge zur Geschichte des Bischofsweihetages
im christlichen Altertum und im Mittelalter. Münster
i. W.: Aschendorff 1927. (XI, 101 S.) 4°. = Liturgiegeschichtliche
Forschgn., H. 10. RM 5 .

Michels zeigt in dieser fleißigen und gründlichen,
Quellen und Literatur sorgfältig ausschöpfenden Untersuchung
im 1. Teil, daß in den rechtlichen und liturgischen
Quellen von der ältesten Zeit bis zum Ordo
Romanus antiquus des Melchior Hittorp (9. oder 10.
Jahrh.) und dem Ordo Romanus XVII bei Martene der
Sonntag als der grundsätzlich gegebene Bischofsweihetag
erscheint, wobei der Sonntag aber in liturgischer
Weise vom Samstag abend an gerechnet wurde, die Bischofsweihe
also auch vom Anbruche der Nacht an stattfinden
konnte. Den Grund für die Wahl des Sonntags
sieht M. darin, daß „an ihm die Gemeinde sich zum
eucharistischen Opfer versammelte, und der Bischof als
der Liturge xW «fo/zV durch die Weihe allen offenbar
in Beziehung zum Opfer als dem Herzstück der Liturgie
gebracht werden konnte" (S. 47). Das leuchtet ein.
Nur geben die ältesten Quellen überhaupt keinen Grund
an, und wo sie aus dem Schweigen heraustreten und
sogar beredt werden, deuten sie diesen Grund mit keiner
Silbe an, stellen vielmehr die Mitteilung des hl. Geistes
an die Apostel, die an einem Sonntag erfolgt sei, in
den Vordergrund: Leo I. (S. 26), Ps.-Isidor und Hugo
von St. Viktor (S. 43), der Ordo Rom. Antiq. Hittorp
(S. 45). Einmal, in dem zuletzt genannten, dem fränkischen
Liturgiegebiet angehörenden Ordo werden neben
dem Sonntag auch die Gedächtnistage der Apostel als
Weihetage erwähnt. Der 2. Teil verwertet die Nachrichten
, die wir über die Weihetage von Bischöfen in Rom
(seit Silvester I) und dem übrigen Italien, in Spanien
und Portugal, in Gallien, im Frankenreich und in
Deutschland, sowie im übrigen Abendland, im Osten in
den Patriarchaten von Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien
und bei den Nestorianem haben, und kommt zum
Ergebnis, daß im Osten der Sonntag bis in die Neuzeit
herein der bevorzugte Weihetag bleibt, im Abendland
Rom und stärker noch England am Sonntag festhalten,
während anderwärts die Heiligentage mehr berücksichtigt
werden. So steht, wie das Vorwort sagt, „auch der
Bischofsweihetag in der Bewegung, die, für das Abendland
wenigstens, den Christen und das Christentum der
ersten Jahrhunderte in die spezifisch mittelalterliche
Form des kirchlichen Lebens hinüberführt."
München.___ Hugo Koch.

j Bauer, Prof. Dr. Wilhelm: Einführung in das Studium der Geschichte
. 2., verbess. Aufl. Tübingen: J. C. B.Mohr 1928. (XV,
419 S.) gr. 8». RM 15-; geb. 17—.

Die erste Auflage habe ich ThLZ. 1922 Sp. 196 f. besprochen.
Die zweite Auflage unterscheidet sich von der ersten abgesehen von
I kleinen Verbesserungen dadurch, daß aus der Literatur vor allem der
I letzen sieben Jahre vieles für den Zweck Wichtige eingefügt worden
| ist. Dadurch ist das Buch wieder vollständig auf den neuesten
Stand gebracht worden. Als Einführung in alle Zweige der historischen
Literatur und als umfassender Nachweis der wichtigsten biblio-
I graphischen Hilfsmittel darf es unbedingt empfohlen werden.

In einem so viele Bücher verarbeitenden und nennenden Buche
I ist es natürlich leicht, etwas zu vermissen. Dennoch darf ich vielleicht
dem Bedauern Ausdruck geben, daß auf das Bibliographische Beiblatt
der Theologischen Literaturzeitung nicht eigens hingewiesen worden
! ist. Sonst hätte z. B. noch genannt werden sollen Peter G. Mode,
Source Book and Bibliographical Ouidc for American Ghurch History,
J Menascha 1921.

Göttingen.__E. Hirsch.

Koch, Priv.-Doz. Dr. Joseph: Durandus de S. Porclano O. P.

Forschungen zum Streit um Thomas von Aquin zu Beginn d. 14.
Jahrh. 1. Tl.: Literargeschichtliche Grundlegung. Münster i. W.:
Aschendorff 1927. (XV, 436 S.) gr. 8». = Beiträge z. Geschichte
d. Philos. d. M.-A., Bd. 24. RM 19.80.

Durandus de S. Porciano („Doctor modernus"),
j geboren 1270—1275, 1312 Magister der Theologie in
I Paris, 1313 lector s. palatii in Avignon, gestorben 1334
| als Bischof von Meaux, ist bekannt als Gegner des
j Thomas Aq. und gilt im allgemeinen als Wegbereiter
des Nominalisrnus. — Joseph Koch, der sich schon seit
mehreren Jahren mit Durandus beschäftigt, legt hier den
1. Teil seiner Untersuchungen vor: die literargeschichtliche
Grundlegung. Das Werk ist in 3 Abschnitte gegliedert
, von denen der erste die Schriften des Durandus
behandelt. Koch geht aus vom Sentenzenkommentar des
I Doctor modernus und weist schlagend nach, daß es vom
I. Buch dieses Werkes zwei, vom IL, III. und IV. Buch
drei Redaktionen gibt, von denen die dritte gedruckt
ist. Die erste Redaktion stellt den literar. Niederschlag
i der Vorlesung des D. über den Lombarden (1307/08)
dar. Dieses Jugendwerk gelangte ohne Wissen des Autors
vor dem definitiven Abschluß an die Öffentlichkeit
und brachte den Verfasser in Konflikt mit seinem Orden.
Als Abwehrmaßnahme gegen D. empfahl das dominik.
Generalkapitel von Zaragossa 1309 mit warmen Worten
die Lehre des Aquinaten. Daraufhin gab D. ca. 1311
seinen Kommentar in 2., wesentlich abgeänderter Auflage
heraus. Er ließ die bes. umstrittenen Quästionen
aus und folgte auch sonst i. a. der sententia communis.
Koch bezeichnet daher diese 2. Ausgabe als „Verlegen-
S heitsprodukt" (S. 74 u. 195). Die dritte Redaktion fällt
j in das Jahrzehnt 1317/1327 (S. 76).

Während die erste Redaktion ein Werk aus einem
Guß ist, ist die dritte „voll von Kompromissen" (S. 83),
sie berücksichtigt bes. die Einwände, die Herveus
Natalis und Johannes von Neapel erhoben
hatten; manche „errores" der 1. Ausgabe sind in der 3.
gestrichen. Auf dem dorn. Generalkapitel in Metz (1313)
war nämlich eine Kommission zur Begutachtung der
1. Auflage des Sentenzenkommentars eingesetzt worden;
sie hatte 91 Sätze des D. für irrig erklärt. Nun trat D.
den Rückzug an.

Sein Rcchtferügungsschreiben auf das Urteil seiner Ordensoberen
von 1314 rekonstruiert Koch teilweise aus der Schrift de*
Herveus über die Entschuldigungen des Durandus (Hs. 502 der
Stadtbdbl. v. Reims) (S. 87 ff.). Aus dieser Schrift geht hervor, daß
D. auch als Magister sacri palatii sich vor seinen Orderisobcren wegen
häretischer Lehren rechtfertigen mußte (S. 91). Die Entschuldigungen
des Durandus bezeichnet K. (nach Herveus Natalis) als
„einen, wenn auch verschleierten Widerruf der früher verteidigten
Ansichten" (S. 92). Es war in erster Linie das Metzer Generalkapitel
von 1313, das die theologische Wandlung des Durandus bewirkt
hatte (ebd.).

Dies zeigt sich auch in den „Disputationes de quolibet", bes.
im 1. Quolibet von Avignon vom Winter 1314; dies stellt seinen
Widerruf vor der Öffentlichkeit" dar (SS. 121, 203). — Im 3. Quolibet
von Avignon nimmt D. den Kampf mit Herveus wieder auf (S.
125). — Die 5 Quolibet» sind zwischen 1312 und 1316 abgefaßt
worden (S. 128).