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Ausgabe:

1928 Nr. 6

Spalte:

133-136

Autor/Hrsg.:

Helgason, Jón

Titel/Untertitel:

Islands Kirke fra Reformationen til vore Dage 1928

Rezensent:

Hirsch, Emanuel

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 6.

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Hetgasotl, Bischof Dr. theol. Jon: Islands Kirke fra Refor- j Sendling hinüberzufahren und erreichten so die Rückkehr des völlig ab-

mationen til vore Dage. En historisk Fremstilling. Kobenhavn: geschnittenen ersten.

O. E. C. Gad 1922. (251 S. m. Abb. u. e. Plan.) gr. 8°. Dem entspricht es, daß das entstehende Kirchenwesen luthe-
Auf grund meiner Besprechung von Helgason's Is- 1 risches Staatskirchentum ist. Abfall vom Luthertum hat die dänische
ländischer Kirchengeschichte bis zur Reformation ist mir ! Regierung als Majestätsverbrechen zu strafen befohlen (1563) Nicht-

j u ir»r.<-> u- vz__i, An<~ „i,,;,.!•,,,„ r*»-f >c besuch des sonntäglichen Gottesdienstes der danische oberste Beamte

das schon 1922 erschienenei Werk des gleichen Werts, mit £trafe durch den Kreisrichter. Die Qrd der
welches die isländische Kirchengeschichte von der Retor- Kirche fo,gt ganz dem Qanisch-norwegischcn Vorbild. Immerhin hat
mation bis zur Gegenwart behandelt, mit der Bitte um skh jm Verhältnis zur königlichen Kanzlei in Kopenhagen die is-
nachträgliche Anzeige zugegangen. Ich komme dem landische Kirche lange größerer Freiheit und Beweglichkeit erfreut als
nach, indem ich wieder die Gelegenheit benütze, auf Dänemark und Norwegen selbst. Bischöfe und Priester sind nur In-
grtind des Buchs ein etwas farbigeres lind genaueres lätider gewesen, und bis zum Anfang des 18. Jahrh.s sind sie geBild
der isländischen Kirchengeschichte ZU zeichnen, wählt worden, die Bischöfe von den Geistlichen, die Geistlichen von
als es unsre Kirchengeschichten und Nachschlagewerke den Gemeinden Die königliche Bestätigung war bei den Geistlichen
bieten. Für die allgemeine Art des Werks sowie für die cl"e d*m AAmt^"n "achfouf "de Form; bei den B>schofen, d.e

uicicu. ui uiv. allgemeine ni u a:„f~~u nnf riip slch nach der Wanl ,n Kopenhagen vom Bischof von Seeland prüfen

Grenzen meiner Zuständigkeit darf ich einfach aut die unQ ordinieren lassen niußten> m dodl ein entscheidcnder EingTjff der

Besprechung des andern Bandes (TnLZ. 192/, bp. 04it.; Krone nur se,ten vorgckommen Erst am Anfange ^ 18 jahri,.s

verweisen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der wird bei den Bischöfen reine kgl. Ernennung Brauch, und auch bei

im folgenden mitgeteilten Tatsachen trägt in jedem den Geistlichen die kgl. Kanzlei eine entscheidende Instanz. Ebenso

Falle H. hat sich die 1645 von einem energischen Bischof eingeführte Gerichts-

Die isländische Kirche in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrh.s barkeit der kirchlichen Synode über die Geistlichen bis in das 18.

bietet das Bild völligen inneren Verfalls. Weder geistiges noch religi- Jahrhundert gehalten; dann tritt hier das für Norwegen geltende

öses Leben noch sittliche Zucht war unter der Decke des veräußer- Recht ein. Ein Unterschied von Dänemark bildet sich von 1685 an
lichten kirchlichen Christentums noch vorhanden. Die Schwierigkeit , heraus; das damals für Danemark und Norwegen eingeführte neue

für die Reformation war also nicht so sehr, daß ihr aus inneren „Kirchenritual" ist für Island rechtlich nie in Kraft getreten, - aus

Gründen heraus religiöser Widerstand entgegentrat, als daß sie auf dem einfachen Grunde, daß die Kopenhagener Kanzlei die ihr

einen gänzlich unvorbereiteten, rohen Boden traf, daß für jede Glau- übersandte isländische Bearbeitung in ihren Akten begraben hat. Da

bensbewegung überhaupt die inneren Voraussetzungen fehlten. Von den die von den isländischen Bischöfen von Zeit zu Zeit neu verfaßten

beiden letzten altgläubigen Bischöfen war ögmundur Pälsson v. Kirchenbücher sich aber stets an dänische Vorbilder anlehnen, so ist

Skälholt (1521—40 (t 41) ein ehemaliger Schiffskapitän, )6n der Gottesdienst der isländischen Kirche faktisch im 18. Jahrhundert
Arason v. Hölar (1524—50) glücklicher Vater von sechs außerehe- , doch dem Kirchenritual sehr ähnlich geworden. Eigentümlichkeiten
liehen, aber förmlich von ihm adoptierten Kindern, beide ohne Ge- i Islands sind, daß das osculum pacis beim Abendmahl sich bis gegen

lelvrsamkeit, der zweite der Fama nach ohne Kenntnis des Latei- Ende des 18. Jahrh.s gehalten hat, wo es dann von aufgeklärten Bi-
nischen; 1526 haben sie einen Streit zuerst durch eine Schlacht aus- , Schöten als gottesdienststörender Unfug beseitigt worden ist, und daß

tragen wollen, schließlich sich aber mit der Herausstellung je eines die Konfirmation mit Prüfung vor der Gemeinde als freiwilliger

Manns zum Zweikampfe begnügt. Sic haben nicht so sehr für die Brauch seit dem Konfirmationsbuche des B.s Gudhbrandur Thorläkson

Papstkirche, als für ihre Stellung als Herren und Kirchenfürsten V. Hölar (1569—1627) bestand, ihre formelle Einführung durch das

gekämpft. dänische Kirchenregiment 1741 also wohl nur hinsichtlich des Kon-

Die lutherische Bewegung kommt auf zwei Wegen nach Island. firmandenunterrichts eine Neuerung war.
Einmal brachte der damals rege Handelsverkehr mit Hamburg Das Urteil, als ob die Reformation für Island kein Glück gelutherische
Schriften ins Land, und einige Isländer durch Studien- wesen wäre, ist trotz aller hemmenden Begleitumstände nicht richtig.

reisen in persönliche Berührung mit deutschem Leben und Christentum.
So sind einzelne Geistliche für das Luthertum gewonnen worden, u. a.
Gddur Gottskälksson (der Obersetzer des ersten isländischen neuen
Testaments, das 1540 erschien, und der Evangclienpostille des Corvinus
1546), und Ghsur Eiiwrsson, 1540—48 erster evangelischer Bischof
(mit rein evangelischer Ordination von Dänemark her) von Skälholt.
Zweitens hat das königlich-dänische Kirchenregiment 1538 einfach
die Einführung seiner neuen evangelischen Kirchenordinanz von 1536

Die Lebendigkeit des reformatorischen Evangeliums hat es dennoch
fertig gebracht, neue geistige und religiöse Kräfte zu entbinden.
Gleichzeitig mit der endgiltigen Einführung der Reformation entstanden
auf den beiden Bischofshöfen kirchliche Domschulen, die
Vermittler aller höheren Bildung im Lande, die Ausbildungsanstalten
für die große Mehrheit der isländischen Geistlichen. Dazu gab es seit
etwa 1550 in Hölar eine Druckpresse, von Anfang an kirchlichen
Werken dienend, sehr bald kirchliches Eigentum und von den Bi-

auf dem Verordnungswege (ohne irgendwie für evangelische Predigt [ schöfen meist als ihr kostbarstes Gut gepflegt und gefördert; ihre
und evangelisches Schrifttum zu sorgen!) verfügt und den sich er- | schönsten Initialen sind z. T. von B. Gudhbrandur selbst geschnitten,
hebenden ständischen Widerstand der Bischöfe mit staatlichen Macht- i Sie war auf grund von Privilegien bis weit ins 19. Jahrhundert hinein
mittein (Entsendung von Kriegsschiffen, Gefangennahme und Hin- { die einzige; der über sie verfügende Bischof, meist der von Hölar,
richtung der Revolutionäre) iiiedergebrochen. 1542 ist die Kirchen- also unbedingter Herr über die ganze isländische Literatur; was er
ordinanz im Südstift, 1552 im Nordstift angenommen worden. Seit j nicht drucken ließ, blieb in Island ungedruckt. Anregungen von
1552 also ist Island rechtlich ein lutherisches Land. (Das gewöhnlich | auswärts konnten, wenigstens seit 1602, so gut wie ausschließlich
genannte Jahr 1551 nennt H. nur als Jahr der letzten durchgreifenden | von Dänemark kommen. Ein bescheidener Teil der isländischen Geistdänischen
Maßnahmen, vor allem der Betrauung des Bischofs von j liehen hart in Kopenhagen studiert, wo es in der Kommunität seit
Seeland, Petrus Palladius, mit der Oberaufsicht über die isländischen | 1579 Freiplätze für Isländer gab und häufig Erforscher des nordi-
Religionsangelegcnheiten). — Rechtlich interessant ist, daß der auf- 1 sehen Altertums für Isländer Besonderes übrig hatten. 1618 und erneut
sässige B. ögmundur 1538 seinen Geistlichen die Annahme der . 1759 erließ die dänische Regierung die Verordnung, jedes Jahr min-
Kirchenordinanz solange verbot, als nicht ein Brief von Papst und destens einen Studenten aus jedem Bistum nach Kopenhagen zu
Kaiser sie anerkenne; die Vorstellung vom Kaiser als advocatus errlc- schicken. Dazu kam natürlich dänische Literatur — fast ausschließend
siae ist also damals in Island geläufig gewesen. ! theologische und religiöse — ins Land und wurde, soweit sie den
Diese Art der Einführung der Reformation ist zunächst ein praktischen Bedürfnissen dienen konnte, ins Isländische übersetzt; unter
Datum in Islands politischer Geschichte. Sie zerbricht die ständischen '■ den so durch den Umweg über das Dänische ins Isländische über-
Oewalten des Landes, zumal das zugunsten der dänischen Regierung | setzten Schriften sind auch einige deutsche darunter Spangenberg's
eingezogene Klostergut den Dänen und ihren Amtleuten nun eine I Margarita theologica (16. Jahrh.), M. Möller's Soliloquia animae
starke Stellung im Lande gibt. Die formelle Einführung des absoluten I (Anf. d. 17. Jahrh.s) und Arnd's Wahres Christentum (Anf. d. 18.
Königtums 1662 und die 'Aufhebung des Altings zu Anfang des 19. Jahrh.s), von Luthers Kleinem Katechismus, der seit B. Gudhbrandur
Jahrh.s sind die Vollendung dieser Entwicklung, und erst 1843 setzt ! in kirchlichem Gebrauche war, seit 1741 zusammen mit Pontoppidans
die Wende ein, die zur inneren Selbständigkeit des Landes in der j Erklärung dem Konfirinaindenunterricht diente, ganz zu schweigen. Da-
Oegenwart geführt hat. Mit dem politischen Schicksal ist aber auch ! neben haben die Isländer sich selbstverständlich die Bibel, im An-
das wirtschaftliche besiegelt. 1602 wurde den Isländern das Recht j schluß an Luthers und die dänische Übersetzung, auf isländisch ver-
auf eigne Seefahrt genommen, sie waren nun auf Gnade und Ungnade I schafft (zuerst 1584 durch B. Gudhbrandur von Hölar) und ihre
den dänischen Monopolhäudlern ausgeliefert. Nach 100 Jahren war , Übersetzung loci jedem Neudruck verbessert oder doch verändert,
das Land verarmt und der von den Monopolhändlern gezüchteten ; Luthers Vorreden sind dabei mit übersetzt worden; die erste islän-
Trunksucht verfallen; das durch Naturkatastrophen für Island furcht- 1 dischc Bibel, die sie nicht mehr bietet, — nach isländischem Urteil
bare 18. Jahrhundert hat die Not dann noch gemehrt. Wie die ! zugleich die sonst den schlechtesten Text hat — ist die von 1728.
MonopolhändleT ihre Macht brauchten, zeigt ihre Unterbindung der So war den Geistlichen ein reiches Material zur Pflege des religiösen
isländischen Arbeit der Kopenhagener Brüdergemeine. 1740 kam der j Lebens gegeben. Ein Menschenalter nach Einführung der Refor-
erste herrnhutisebe Sendling, Di ms Piper. Als die Monopolhändler mation hat jedes der Bistümer einen energischen Bischof - Hölar den
seine Wirksamkeit kennen lernten, weigerten sie sich, den zweiten bedeutendsten isländischen Bischof überhaupt, den mehrfach genannten