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Ausgabe:

1928 Nr. 25

Spalte:

588-589

Titel/Untertitel:

Auf rauhem Wege. Jugenderinnerungen eines deutschen Professors 1928

Rezensent:

Seeberg, Erich

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 25.

588

Fricke, Lic. theol. Otto: Die Christologie des Johannes Brenz

im Zusammenhang mit der Lehre vom Abendmahl und der Rechtfertigung
. München: Chr. Kaiser 1927. (XII, 271 S.) gr. 8°. =
Forschungen zur Geschichte u. Lehre d. Protestantismus.

RM 9.50; geb. 11 -.

Diese von E. Hirsch angeregte Arbeit, ursprünglich
eine Göttinger Lic.-Dissertation, ist insofern eine Weiterführung
des Buches von Hirsch über Osiander, als es
sich um die Frage der Aufnahme von Luthers Lehre in
der ersten Generation seiner Schüler handelt und dabei 1
die Rechtfertigungslehre zwar nicht den Zentralpunkt,
aber einen Hauptpunkt bildet. Fricke hat Recht, daß
Brenz, der nach Luthers Tode eine Art Wächteramt über
die Augsburgische Konfession übernahm, trotz aller
Vorarbeiten theologiegeschiehtHeh etwas vernachlässigt
wurde. Von dem methodisch durchaus richtigen Grundsatz
aus, „daß das Verständnis des Theologen Brenz
ebensowenig möglich ist, wenn man den Mann und seine
Geschichte nicht kennt, wie das Verständnis des Mannes |
und seiner Geschichte im letzten Grunde unverständlich
bleibt, wenn man ihn nicht versteht von seiner Theologie
, ihren Absichten und ihren Ergebnissen aus, von
dem aus, was er gewollt hat" — diese Wechselwirkung
von Biographie und Theologie suchte ich im Abendmahlsstreit
durchzuführen — wird nach einem Oberblick
über die Literatur eine Lebensskizze in Verknüpfung mit
der theologischen Schriftstellerei von Brenz und Abstufung
derselben nach ihrem Werte geboten. Dann
folgt Brenz' Stellung im Abendmahlsstreit als Ausgangspunkt
seiner reformatorischen Theologie. Unter
unbefangener, die religiösen Motive durchaus würdigender
Anerkennung der Gegenseite (Oekolampad, dessen
Selbständigkeit [S. 38] aber durch Erasmus relativiert
wird), wird der Schwerpunkt der Brenzschen Abendmahlslehre
in dem Versuch gesehen, eine sinnlich-fleisch- !
liehe Nießung des Leibes und Blutes Christi abzuwehren
und doch eine volle Objektivation der Realpräsenz
dank einer Theorie vom Worte, das nie ohne die
Dinge ist, von denen es redet, — wofür übrigens F. auf
Luther hätte verweisen können — jenseits der Sphäre
des irdisch-adamitischen Fleisches festzuhalten, sodaß
auch die Ungläubigen Leib und Blut genießen. „Er
will weder eine Wandlungslehre behaupten, noch eine
symbolische Auffassung vom Abendmahl" (S. 65). Gewiß
, nicht minder richtig ist die positive Formulierung
(ebenda): „Was Brenz behaupten will, ist eine geist- •
liehe Speisung der Seele mit dem wahren Leib und Blut
Christi", er kann dann aber diese Geistlichkeit so stark
mit dem Glauben verknüpfen, daß der Genuß seitens
der Ungläubigen geleugnet zu werden droht. Das
meinte ich, wenn ich von einer „Verlegenheit" (Zwingli
und Luther I S. 114) sprach, und wider Willen gibt mir
Fr. Recht, sofern seine Worte S. 61 und 67, 69 über den
Genuß seitens der Ungläubigen logisch (vgl. S. 62 Z. 8)
kaum in Einklang zu bringen sind, so gewiß sie Brenz
gerecht werden (vgl. auch S. 228ff.). Oekolampad
sah vollkommen richtig mit seiner Frage, „wie denn
dieses Dritte (d. h. das nach Leugnung der Wandlung
und reinen Symbolik Übrigbleibende) geschehen könne",
und Brenz rettet sich durch den Sprung auf das Wunder.
Die Notwendigkeit der leiblichen Realpräsenz bei geistlicher
Speisung kann Brenz nicht klar machen (hier
liegt m. E. auch die Schwäche Luthers trotz allen Be- ;
mühens um einen Nachweis der Notwendigkeit), ganz
richtig aber erkennt er (S. 69), daß bei seiner Auffassung
die manducatio infidelium der Punkt der Scheidung
der Geister wurde, was sie ja auch für den Verlauf |
des Abendmahlsstreites weiterhin war. Treffend, in Er- |
läuterung der Worttheorie von Brenz, präzisiert Fr. (S. !
76) einmal so, daß es nicht um den Wortcharakter der i
Gaben Christi, sondern um die Tragweite derselben
ging. Übrigens darf man sich doch wohl darüber wundern
, daß die Syngrammatisten Oekolampads Buch
schlechthin als gegen (ich hatte a. a. O. S. 128 gesperrt
!) sie gerichtet betrachteten, was Fr. (S. 53) bestreitet
; ich kann nur wiederholen: „es war an sie ge- I

richtet", und die Ansicht eines geschickten Sich-Ver-
steckens des Baslers hinter einer Polemik gegen Petrus
Lombardus und Joh. Damascenus hängt mit der unhaltbaren
Ansicht W. Walthers von einer „Taktik der
Schweizer im Sakramentsstreite" zusammen.

In der Auseinandersetzung mit der Melanchthon-
schen Rechtfertigungslehre, die zunächst durch Fr.
wuchtig von der Luthers abgehoben wird, vertritt Brenz,
der in seiner Frühzeit der Rechtfertigung noch keine
überragende Bedeutung zuschreibt, die Ansicht Luthers,
d. h. der Glaube rechtfertigt, der die Wurzel guter
Werke ist, weil der allein rechter Glaube ist. Durch den
Osiandrischen Streit wird er dann in eine Mittelposition
gedrängt, die ihn „das Gute aus Osiander heraushören
und anerkennen", d. h. die Gehorsamsgerechtigkeit von
der ewigen Sohngerechtigkeit Christi nicht lösen läßt,
anderseits unter Einfluß der Imputationslehre Melanch-
thons den Begriff der Sündensühnung zum beherrschenden
macht; seine Rechtfertigungslehre wird keine geschlossene
. Seine (von Fr. vorgeführten) verschiedenen
Formeln gipfeln aber in dem Gedanken, daß der Mensch
im Glauben die wahre Gerechtigkeit wirklich hat, indem
Christus in uns Realität wird. Die Verwertung des
Begriffes haereditas rückt dabei, wie gut beobachtet
wird, Brenz an Calvin heran; Luthers volle Tiefe erreicht
er nicht, z. T. aus Scheu vor osiandrisierenden
Wendungen.

Abendmahlsichre und Rechtfertigungsanschauung
fußen auf einer ganz bestimmten Christologie, die nunmehr
als „System" entwickelt wird. Aus den um Werk,
Person Christi, Wirken des Erhöhten kreisenden Gedanken
sei der Begriff der vocatio herausgehoben, mit
dem der Wille Gottes zum Heilsplan durch Christus
Ausdruck findet. Die Höllenfahrt Christi ist ein Teil
seines Heilswerkes, begreift aber zwei Gedankenlinien
in sich: Vollendung des Straf leidens Christi und Überwindung
der Hölle. Die Lehre vom triplex munus ist
bei Brenz angebahnt. Das zentrale Anliegen seiner
Christologie (speziell auch der von Fr. genau entwickelten
Ubiquitätslehre) ist das religiös-ethische Interesse an der
caro vivifica, wie scharf und richtig herausgearbeitet
wird. Die maiestas Christi d. h. die Mitteilung der
Gottheit an die Menschheit, schärfer noch: die Einbeziehung
des Menschen in die göttliche Majestät vom
Moment der Inkarnation ab empfängt folgerichtig von
da aus den Ton, so stark, daß die Menschheit „gleich
wie wir" in Not gerät. Ebenso wird die Erhöhung wertbetonter
als die Erniedrigung. Genau umgekehrt unterstreicht
Melanchthon die menschliche Seite des Erlösers
(aber warum „in geradezu bedenklicher Weise?" S. 232)
vom Ziel des Versöhnungsgedankens aus. Ein Schlußkapitel
erläutert die Nachwirkung von Brenz an Johann
Jakob Andrea. — Die mitunter etwas breit geschrien
bene gediegene Arbeit Frickes wird leider verunziert
durch ein Gewimmel von Druckfehlern namentlich in
den lateinischen Zitaten.
Zürich.__W. Köhler.

Auf rauhem Wege. Jugenderinnerungen ein« deutschen Professors.
Gießen: A. Töpelmann 1927. (215 S.) 8°.

Diese Jugenderinnerungen eines ungenannten, hervorragenden
Gelehrten führen in das Ghetto von Plock,
dem er entstammt. Ein religions-, Sitten- und sprachgeschichtlich
geschulter Mann gibt uns ein ungeschminktes
, scharf gesehenes und persönlich erlebtes Bild vom
Leben des östlichen Judentums in den letzten Jahrzehnten
des vorigen Jahrhunderts. Eine Fülle von teilweise
witzig beobachteten Einzelzügen belebt das
Bild und macht die Lektüre auch für den Theologen
und Religionshistoriker nicht bloß lehrreich sondern
auch interessant.

So wird nicht bloß die Talmudreligion und der Unterricht in
ihr anschaulich gemacht, sondern auch die sonst schwer zugängliche,
primitive und superstitiöse „Unterreligion", wie sie gerade das Lehen
bestimmt. Wenn ich dabei einige Einzelheiten hervorheben darf, so
möchte ich verweisen auf die Schilderung der jüdischen Feste und
der jüdischen Hochzeit, auf die Bemerkungen über die Oerichts-