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Ausgabe:

1928 Nr. 25

Spalte:

584-585

Autor/Hrsg.:

Erdmann, Carl

Titel/Untertitel:

Papsturkunden in Portugal 1928

Rezensent:

Dannenbauer, Heinrich

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683

Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 25.

584

wird es nicht sein. Von deutschen Theologen sind als Mitarbeiter
beteiligt: von Dobschütz, Guthe, Novrack.

Tübingen. Gerhard Kittel.

Bornhäuser, Prof. D. Karl: Das Johannesevangelium, eine
Missionsschrift für Israel. Gütersloh: C. Bertelsmann 1928. i
(VIII, 194 S.) gr. 8°. = Beiträge z. Förderung christl. Theologie, |
Reihe 2, Bd. 15. RM 6.50; geb. 8.50.

Von verschiedenen Seiten ist neuerdings die sonst j
übliche Annahme: das Joh. Evgl. ist für kleinasiatische !
Heidenchristen geschrieben, durch anderes ersetzt und j
gegenüber der Behauptung des griechischen Ursprungs
der joh. Grundbegriffe ihre jüdische oder orientalische |
Herkunft betont. In diese neueren Versuche, das Joh.
Evgl. geschichtlich einzuordnen, ist B. Studie einzureihen
. B. hält fest an dem Selbstzeugnis des Joh.
Evgls., daß es von einem Augenzeugen der Geschichte
Jesu, also von einem Juden stamme, und kommt von
dieser Grundlage aus zu der Behauptung: es sei auch
für Juden bestimmt, eine Missionsschrift. Diese in den j
gegenwärtigen Verhandlungen neue Auffassung begründet
er zunächst mit einer exegetischen Besprechung
3er Hauptstellen (S. 5—132) und erörtert dann die sich
ergebenden Folgerungen (S. 132—172). Der erste Teil
enthält des Eigenartigen und Anregenden vielerlei. Es
kann hier im einzelnen nicht besprochen werden, obwohl
vieles lebhaften Widerspruch hervorruft. Grundlegend
ist B. Deutung des joh. 'lovdaloi. Mit Recht unterscheidet
er die joh. 'fnvdaloi von dem, was wir „Juden
" zu nennen gewohnt sind. Beachtlich ist hier vor
allem, daß B. aus „Daniel und Susanna" den gesicherten
Nachweis erbringt, daß dort juda und Israel zu unter- |
scheiden sind als der gesetzestreue und der übrige Teil j
des Volks. Daraus wird verständlich, daß bei Joh. die i
'invdaioi vorzugsweise die Jesus feindlichen, weil gesetzesstrengen
Glieder des Volks bezeichnet. Von erheblicher
Wichtigkeit ist ferner B. Hinweis auf Sir. 24 und I
seine Gleichsetzung zwischen Weisheit und Wort Gottes I
bzw. Thora. Damit ist ein folgenreiches Datum für die j
Erklärung des Prologs und anderer Stellen gegeben.
Freilich B. Folgerungen aus seinen Beobachtungen an
Sir. 24 kann ich nicht voll zustimmen. B. will den Prolog
und manche „Ich"sprüche Jesu als Gegensatz zur
Thoralogie der Rabbineu verstehn: nicht die Thora, sondern
Jesus ist das ewige, mit der Weisheit gleich zu
setzende Wort Gottes. Indessen im Evangelium wird nie
gegen das Gesetz polemisiert. Jesus nimmt nirgends
Anlaß, die Juden vom Gesetz abzuwenden. Er steht nirgends
im Gegensatz zum Gesetz, zeigt vielmehr den
Juden ihre Sünde an ihrem Gegensatz gegen das Gesetz
(7, 19; 5, 45—47). Sir. 24 hat nicht den Wert uns
den Gegensatz zu zeigen, gegen den Joh. sich richtet,
sondern die Voraussetzung, aus der sein Logosgedanke
erwachsen ist. Selbstverständlich enthält die joh.
Schätzung Jesu Folgerungen, nach denen die jüdische
Schätzung des Gesetzes durch Besseres ersetzt werden
muß. Aber ich vermisse im Joh. Evgl. jede Beflissenheit
, das Gesetz auch nur bei Seite zu schieben. Damit
ist schon gesagt, daß die Hauptthese B. nicht als erwiesen
gelten kann. Schon seine Erklärung von 10, 16
(S. 58) und 11, 49ff (S. 63 f.) überzeugt nicht. Der
Blick des Joh. reicht unbestreitbar bis zu den heidnischen
Griechen. Und seine Leser sind Leute, denen
ganz grundlegende jüdische Begriffe übersetzt werden
müssen. B. Entwertung von Stellen wie 4, 9; 20, 17 als
verständnisloser, späterer Glossen ist nicht hinlänglich
begründet. Wenn B. das Judentum der Leser daraus
erschließt, daß das Evgl. ohne weitgehende Kenntnis
des zeitgenössischen Judentums nicht geschichtlich verstanden
werden kann, so ist dabei zu Unrecht vorausgesetzt
, daß es Joh. um ein geschichtliches Vollverstehen
seines Buches bei seinen Lesern gegangen sei. Joh. will
Glauben an Jesus begründen, und daß dieser auch unabhängig
von einem geschichtlichen Vollverständnis
Jesu entstehen kann, hat B. selbst S. 171 nachdrücklich

ausgesprochen. Gewiß hat B. darin völlig Recht, daß
der jüdische Hintergrund der Geschichte und der Worte
Jesu im Joh. Evgl. nicht verschwunden, im Gegenteil
sogar sehr wirksam spürbar ist. Aber das beweist wohl,
daß der Verfasser ein aus dem Judentum hervorgegangener
Christ ist, nicht daß seine Leser nicht-christliche
Juden sind. Der Nachdruck im Bezeugen (S. 159) erfordert
nicht den Charakter als Missionsschrift für Juden
. Entsprechendes findet sich in den Joh.-Briefen, die
sicher nicht Missionsschriften für Juden, sondern Gemeindebriefe
für Heidenchristen sind. Erklärt es sich
dort aus der Bedrohung der Gemeinde durch Antichristen
, die aus der Gemeinde hervorgegangen sind,
aber die Messianität Jesu leugnen, so wird es im Evangelium
nicht anders sein. Und daß die Feindschaft der
Juden auch für die Heidenchristen von großer Bedeutung
war, zeigt die Geschichte der paulinischen
Mission wie die apologetisch-polemische Auseinandersetzung
zwischen beiden Teilen, die über das Ende des
2. Jahrhunderts hinaus nötig war. Aus diesen Voraussetzungen
erklärt sich 19, 35 und 20, 31 völlig. Auch
dem kann ich nicht zustimmen, daß die Formeln für die
jüdische Thoralogie von dem Griechentum geliefert
sind (S. 168). Schon das vorexili,sche Judentum hat
von Weisheit, Wahrheit, Erkennen, Leben, Licht usw.
geredet. Die Auseinandersetzung mit dem Griechentum
hat diesen Begriffen nur eine erhöhte Wichtigkeit und
damit eine vollere Ausprägung gegeben. — So wertvoll
es ist, daß B. nachdrücklich auf den jüdischen Hintergrund
des Joh. Evgl. hingewiesen hat, die besondere
Auffassung des Evangeliums, die er sich auf Grund davon
gebildet hat, trifft leider nicht zu.
Rostock. Friedrich B/uchsel.

Augustini, S. Aurelii, episcopi: De civitate Dei libri 22. F.x

rec. B. Dombart, quart. rccogn. A. Kalb. Vol. I, Lib. 1 — 13.
Leipzig: B. Q. Tcuhner 1028. (XXXIV, 599 S.) kl. 8°. ^ Biblio-
theca scriptorum Oraecoruni et Romanoruin Teubneriana.

RM 10—; geb. 12—.

Die neue Auflage der Dombartschen Ausgabe von Augustins de
civitate Dei zeichnet sich dadurch aus, daß der Herausgeber A. Kalb
die Petersburger (Leningrader) Handschrift C für das 10. Buch hat
benutzen können. Sie stammt aus Corbie, gehört dem 7. oder 8.
Jahrhundert an, und befand sich ehemals im Kloster S. Germain des
Pres. Die ersten 9 Bücher sind in die Nationalbibliothck von Paris
gekommen (Nr. 12 214); das 10. Buch ist durch Petrus Dubrowsky
nach Petersburg gebracht worden. Es hat sich herausgestellt, daß die
Handschrift nicht so gut ist, wie man glaubte, ehe die Lyoncr Handschriften
durch die Ausgabe im Wiener Corpus bekannt geworden
sind. Im Gegenteil hat sie häufig Fehler und ist auch von Interpolationen
nicht frei. Auch das 10. Buch bestätigt diesen Charakter,
der schon aus den ersten 9 Büchern gewonnen war. Dazu hat der
Herausgeber die 3 Berner Handschriften und auch die Müncbener
Handschriften Dombarts erneut herangezogen, auch die erste Straß-
burger Ausgabe und die Ausgabe des Wiener Corpus verwendet. Auch
Weymans Ausgabe von 1926 und die Londoner Ausgabe vom gleichen
Jahre sind benutzt, wie auch andere neuere Arbeiten treu verwertet
worden sind. Es ist erfreulich, daß solche Ausgaben wieder bei uns gedruckt
werden können, und noch mehr, daß sie von Philologen bearbeitet
werden. Die Praefationes Dombarts sind aus den früheren
Auflagen übernommen und von dem neuen Herausgeber überarbeitet
worden.

Kiel. G. Ficker.

Erdmann, Carl: Papsturkunden in Portugal. Berlin: Weid-
mannsche Buchh. 1927. (IV, 384 S.) gr. 8°. = Abhandlungen d.
Gesellsch. d. Wissensch, zu Göttingen. Philol. - histor. KL, N. F.
Bd. 20,3. RM 25—.

Kurz nachdem die unter der Leitung P. Kehrs
stehende Papsturkundenforschung die Arbeit in den Archiven
Spaniens begonnen hat, hat sie auch die Erforschung
der portugiesischen Urkundenschätze in Angriff
genommen. Da Portugal noch mehr als Spanien für
die deutsche Geschichtswissenschaft ein nahezu unbekanntes
Gebiet darstellt, war es für den mit der Arbeit
dort beauftragten Forscher eine unerläßliche Aufgabe,
außer den Archiven auch die historische Literatur des
Landes an Ort und Stelle durchzuarbeiten und über die