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Ausgabe:

1928 Nr. 22

Spalte:

521-524

Autor/Hrsg.:

Balié, P.

Titel/Untertitel:

Les Commentaires de Jean Duns Scot sur les quatre livres des Sentences 1928

Rezensent:

Seeberg, Reinhold

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 22.

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und des Objekts in dem Intellekt das Universale. Aber
die Natur wird auch determiniert durch das Individua-
tionsprinzip, welchem eine Intention der Natur auf Indi-
vidualexistenz entgegenkommt. So entstellt die Singula-
ritas oder Haeccitas d. h. die individuelle Sonderexistenz
, die zum Fundament eine das Einzelding bedingende
Wesenheit hat, nicht aber einfach Produkt der
materia signata sein kann, wie die Thomisten lehren.
Was ist nun aber die Communitas? Nach Minges ist sie
analog der Universalität zu deuten, d. h. sie ist eine abstrakte
Ordnung, die der Intellekt auf ürund des Eindruckes
von der Natur bildet. Man kann also etwa die
menschliche Natur, die sich in dem Individuum als besondert
darstellt, logisch auch als etwas Gemeinsames
luträchten und dies wäre dann die Communitas. Demgegenüber
legt Kraus alles Gewicht darauf, daß die
Communitas zu der physischen Ordnung gehört, gerade
so wie die Singularität. Sie ist also die Eigenschaft der
Natur, nicht aus sich dieses Besondere zu sein, sondern
als schlechthin indifferent auch nicht grade dies Besondere
sein zu können. Sie ist somit das Vermögen in diesem
oder auch einem anderen Individuum, doch immer nur in
einem ein aliquid zu werden. Sie verhält sich also zur |
Singularität etwa wie die Potenz zum Akt, oder man
kann sie auch als das potenziell Universale bezeichnen
im Unterschied von dem Universale in actu, das nur im
Verstände sich realisiert. Dagegen kann eingewandt
werden, daß Duns selbst gelegentlich die Kommunität
durch ein posse logice esse in pluribus erläutert (S.
70 ff.). Aber dies wird bloß bedeuten, daß man nur
logisch ein Sein des Commune in vielen denken kann,
da es, im Unterschied vom Universale, an sich nur in
einem aliquid ist, wiewohl es auch in anderen sein
könnte (S. 75). Vor allem aber ist daran zu erinnern,
daß Duns selbst in der Disputation mit Godinus über
die Indi iduation, in dem von Pelster gefundenen Erfurter
Cod. Amplon. Fol. 369, die Ansicht, daß die
Communitas nur ein logischer Begriff sei, zurückweist j
(S. 73 f.). Ich habe doch den Eindruck, daß Kraus mit I
seiner Auffassung im ganzen Recht behalten wird.

Damit ist das Hauptresultat der Abhandlung wiedergegeben
. Der Verf. hat sich mit hingebendem Fleiß
und eindringendem Verständnis um das alte Problem bemüht
. Er hat, so viel ich sehe, das wesentliche Material
beigebracht und die sonstige Begriffswelt des Duns Sco-
tus für seinen Zweck ausgebeutet. Dabei ist die Arbeit
streng sachlich und doch lesbar geschrieben. Ich möchte
noch aufmerksam machen auf die gut orientierende Über-
SicM über den gegenwärtigen Stand der Textkritik des phi- i
losophischen Schrifttums des Duns Scotus S. 7 ff. sowie
auf die eingehende Darstellung der mannigfachen Deutungen
und Urteile, welche die Lehre von der natura
communis von altersher gefunden hat (S. 26 ff.).

Berlin-Halens«:. R. Seeherg. |

Les Commentaires de Jean Duns Scot sür les quntre Ihres des
Sentences. Hude histrn iqiie et critique. Louvain: Bureaux de la
Revue 1927. (XVI, 369 Si "• 16 Taf.) gr. 8°. = Bililiotheque de
la Revue d'Histoire ecelesiastique, fasc. 1.

Dies wichtige und interessante Buch trägt weder
auf dem Titelblatt den Namen des Verfassers noch
steht er am Schluß des Vorwortes. Eine Vorbemerkung
der Redaktion nennt ihn, es ist le P. Balie.

Es handelt sich in dem Werk um eine kritische
Untersuchung der Textüberlieferung der Kommentare
des Duns Scotus über die Sentenzen des Lombarden. Es
ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß der Text
der großen Ausgabe der Werke des Duns Scotus von
Wadding sowie des neuen Abdruckes derselben durch
Vives in Paris in vielen Fällen höchst zweifelhaft sei.
In welch unerwartetem Umfang dies Urteil von dem
Text der großen Sentenzenkommentare gilt, erfahren wir
erst jetzt durch die vorliegende Untersuchung. Philologisch
betrachtet, muß zugestanden werden, daß wir auf

weiten Strecken in den gangbaren Ausgaben nur einen
völlig ungesicherten und mehr oder minder zufällig entstandenen
Text des großen Theologen besitzen. Ich
möchte aber gleich hinzufügen, daß wir zwar auf Grund
kritisch gesichteter Texte erwarten dürfen, die Lehre
des Duns Scotus im einzelnen genauer, zumal nach ihrer
geschichtlichen Entwicklung, verstehen zu lernen als
bisher, daß aber das Gesamtbild der Lehre sich kaum
erheblich verschieben wird. Der Verfasser ist zu seinen
Resultaten gekommen auf Grund einer methodischen
Untersuchung der gesamten weitverstreuten handschriftlichen
Überlieferung. Man hat allen Anlaß, nicht nur
den Fleiß, sondern auch den Scharfsinn des Verf.s anzuerkennen
, zumal letzterer, von einigen Ausnahmen abgesehen
, sich nicht in Hypothesen verliert, sondern mit
aller Energie den Boden der Wirklichkeit unter den
Füßen zu behalten bestrebt ist. Ein Urteil im einzelnen
abzugeben ist bei einem Werk dieser Art für einen
Referenten, der nicht über ähnliche Kenntnisse des handschriftlichen
Materials verfügt, unmöglich. Zudem können
so umfassende Anregungen, wie unser Verf. sie vorträgt
, nur in sorgfältiger Einzelarbeit allmählich nachgeprüft
werden. Es kann der Referent seine Aufgabe
also nur darin erblicken, dem Leser einen tunlichst allgemein
gehaltenen Überblick über Metbode und Resultate
zu vermitteln.

Jedes der vier Bücher der Sentenzenwerke ist in
besonderem Anlaß entstanden und hat daher seine eigene
Überlieferungsgeschichte, wie sie sich in den verschiedenen
Handschriften darstellt. Diese ermöglichen
es auch Schlüsse auf den Ort, wo die betr. Vorlesungen
gehalten oder die Niederschriften entstanden sind, zu
ziehen. Sie nötigen aber auch, wenn offenbar scotisti-
sche Texte über den gleichen Gegenstand in stark diffe-
renter Form auftreten, sie auf besondere Anlässe zurückzuführen
. So hat Duns etwa über das 1. Buch der Sentenzen
zweimal in Paris gelesen, und er scheint über das

1. Buch nicht weniger als viermal gelesen zu haben (S. 222.
238. 90f.). Die handschriftliche Überlieferung selbst setzt
sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 1. Als Ordinatio
wird bezeichnet ein Text oder Stücke eines solchen
, die Duns selbst zusammengestellt, geschrieben
oder diktiert hat, aber die Ordinatio selbst ist nicht überall
gleichartig überliefert. Sie kann von dem Autor
selbst verändert sein, aber sie kann auch von Schülern
von ihm herrühren, die diese Anordnung und Gestaltung
des Textes als die seinem Geist entsprechende ansahen.

2. Reportationes oder Reportata bedeuten schriftliche
Wiedergaben der von Duns vorgetragenen Worte oder
Gedanken, also etwa das, was wir Nachschriften nennen.
Diese konnten natürlich genauer ausgearbeitet und auch
von dem Vortragenden selbst durchgesehen und gebilligt
werden. Ein solches Werk war dann auch ein Uber
Scoti. 3. Die Additiones, wie sie /. B. zu dem ersten
Buch des Opus Oxoniense vorliegen, und sicherlich von
Duns selbst geprüft sind, oder wie sie Wilhelm von
Alnwick zum zweiten Buch geliefert hat, dienen dazu, die
unvollständig gebliebene Ordinatio zu ergänzen, sei es
auf Grund dessen, was der Verfasser dieser Stücke in
anderen Werken des Autors gefunden oder auch von
diesem selbst gelernt hatte. Statt durch Additiones
konnte man Lücken in der Ordinatio auch durch anderwärts
entnommene Reportationes ergänzen, wie etwa
fast die ganze zweite Hälfte des 3. Buches des Oxforder
Kommentars (S. 144 ff.). 4. Noch ist zu bemerken, daß
die Handschriften bisweilen wertvolle historische Notizen
und Einschübe in die Werke enthalten. So hören
wir, daß Duns in Oxford seine bekannte Lehre, daß der
Wille die alleinige Ursache seiner Wollungen sei, habe
modifizieren müssen (S. 100. 102. 277. 282). Oder
eine Handschrift von Worcester läßt auf das nicht
zu Ende geschriebene Buch 3 des Oxforder Kommentars
folgen Notabilia cancellarii super 3 m. Es ist eine Prüfung
der scotischen Lehre, wie es scheint vom thomisti-
schen Standpunkt her, die der Verf. leider nicht hat ab-