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Ausgabe:

1928 Nr. 19

Spalte:

436-439

Autor/Hrsg.:

Buonaiuti, Ernesto

Titel/Untertitel:

Ricerche Religiose. Vol. III 1928

Rezensent:

Koch, Hugo

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 19.

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ner aramäischen Vorlage, sondern nur auf einen gewissen
Einfluß des aramäischen Sprachgebrauchs geschlossen
werden dürfe. — S. 236—255 untersucht D u d o n die |
Frage: „Bossuet a-t-il viole le secret d'une !
confession de Fenelon?" Dieser Vorwurf spielte
schon in den Auseinandersetzungen zwischen Fenelon
und Bossuet eine Rolle und nach der Veröffentlichung
der Memoires des Pfarrers d'Hebert von Versailles ist
die Frage in jüngster Zeit aufs Neue behandelt und zum
Teil bejaht worden. Dem gegenüber zeigt Dudon, wie ;
mir scheint, mit überzeugenden Gründen: 1. daß es sich
gar nicht um eine sakramentale Beichte Fenelons, son- j
dem um eine während der Verhandlungen von Issy
(1694/95) von ihm schriftlich niedergelegte „quasi —
confession" handelt, die auch andern Mitgliedern der
Konferenz zuging, 2. daß Bossuet auch dieses Schriftstück
nicht indiskret ausgebeutet hat und nicht auszubeuten
brauchte, 3. daß sich daran auch durch die Bemerkungen
Heberts in seinen Memoiren nichts ändert .— S. 256 bis
287 gibt de Regis einen „Überblick über die
russische theologische Literatur" in gedrängter
Zusammenfassung wieder, den Prof. ülou-
bokowski, ein orthodoxer russischer Laientheologe, [
in den „Acta Academiae Velebradensis" vol. XI :
(1920/22) veröffentlicht hat. — S. 316—324 sucht Prat
wieder einmal darzutun, daß unter ij yevea ceuzr (Mb
24, 34) das jüdische Volk, nicht die augenblicklich lebende
Generation, zu verstehen sei: daß sich der Satz an ■
das vorherige zweimalige lyyvg eonv anschließt, wird
natürlich nicht beachtet.

In H. 5 S. 385—413 feiert Lebreton das wissen- '
schaftliche Lebenswerk des verstorbenen P. Leonce de
Grandmaison, der vor 20 Jahren die „Recherches"
gründete und bis zu seinem Tode leitete: seine, nament- j
lieh gegen den „Modernismus" gerichteten apologeti- j
sehen Arbeiten auf dem Gebiete der vergleichenden Re- |
ligionsgeschichte, der Religionsphilosophie und der Ge- I
schichte des Christentums. — S. 414—433 und in H. 6
S. 512—531 findet die im Jahrgang 1926 FL 2 (!) begonnene
Abhandlung de Blies über „Die Erbsünde
nach dem hl. August in" ihre Fortsetzungen. Rück- j
blickend auf seine Einleitung, stellt der Verf. fest, daß
im Laufe der Zeit drei Auffassungen vom Wesen der I
Erbsünde bei Augustin zu Tage getreten sind, wovon die
älteste ihre Ineinssetzung mit der bösen Begierlichkeit
ist, während die beiden andern, Teilhaberschaft der |
Menschheit an der persönlichen Sünde Adams und Ver- I
lust der heiligmachenden Gnade, erst nach der Reformation
und gegen sie aufkamen, ohne die erste verdrängen
zu können, der gerade die eifrigsten Leser und
besten Kenner Augustins immer wieder das Wort rede- ,
ten. Und nun will er darlegen, daß diese späteren Erklärungen
nicht bloß die theologische Tradition gegen
sich haben, sondern auch in der Deutung der Texte eine
recht schwache Stütze finden. Das zeigt er in eingehender j
Prüfung der Stellen zunächst an der Auffassung, die das
Wesen der Erbsünde im Verlust der heiligmachenden '
Gnade erblickt, wobei er sich namentlich mit Mausbach 1
auseinandersetzt, und dann in kürzeren Ausführungen am j
„Systeme de la solidarite morale avec Adam". Damit ist
der „negative Teil" seiner Arbeit erledigt.

So bleibt von H. 6 nur noch zu erwähnen die
ansprechende Studie von Bardy (S. 481 bis 511):
„L'eglise Romaine sous le pontificat de j
saint Anicet." Der vorzügliche Kenner der alten |
Kirche schildert hier sehr anschaulich die völkische,
soziale und kultürliche Zusammensetzung der römischen
Kirche in der Mitte des 2. Jahrhunderts, ihre
rechtlichen und sittlichen Zustände, die Lehrer, die dort
innerhalb und außerhalb der Kirche wirkten, die hervorragenden
Gäste, die dahin zu Besuch kamen.

Daß Anicet der erste monarchische Bischof Roms gewesen sei,
läßt er natürlich nicht gelten, gibt aber zu, daß er „donna peut-etre
ä la fonetion episcopale un relief qu' eile n'avait pas eu sous ses
predecesseurs" (S.511). Sehr einleuchtend erscheint mir seine Auf- |

fassung von Euseb. H. E. V, 24,14 und die Erklärung der Verhandlungen
zwischen Polykarp und Anicet über die Osterfeier: darnach
machte sich in der römischen Oemeinde der Umstand in störender
Weise geltend, daß die dort ansässigen Kleinasiaten ihrem heimischen
Osterbrauche folgten. Als nun Anicet ihnen den römischen Brauch
aufdrängen wollte, wandten sie sich an Polykarp von Smyrna, der
sich dann seiner Landsleute in Rom auch annahm. Ihm gegenüber
bestand der römische Bischof nicht mehr auf seiner Forderung. Das
ineixnuy i vyaoiatiay im Briefe des Irenäus an Viktor aber ist
nicht von der Sendung der Eucharistie an auswärtige Gemeinden zu
verstehen, sondern von dem später sogenannten „fermentum", das der
römische Bischof Sonntags zu den nichtbischöflichen Eucharistiefeiern
als Zeichen der Gemeinschaft sandte. Dagegen ist nicht einzusehen
, mit welchem Rechte Bardy (S. 503) den „mauvais docteurs",
die nach Sim. VIII,6,5 die Sünder „nicht Buße tun ließen, sondern
mit ihren törichten Lehren verführten", die Lehre zuschreibt „que
la penitence est impossible". In Wirklichkeit ist das die Lehre der
tivif ii&apxaXoi von Mand. IV, 3,1, die aber von Hermas in
keiner Weise zu den „schlechten Lehrern" gerechnet werden und
es ebensowenig waren wie die berühmten „Presbyter" des Irenäus.
Jene getadelten Lehrer erklärten die Buße nicht für unmöglich, sondern
für unnötig.

Bemerkt sei noch zum Schluß, daß in den Übersichten
und Besprechungen dieses Jahrgangs auch die
deutsche Wissenschaft wieder sehr umfassend und eingehend
berücksichtigt ist.

München. Hugo Koch.

Ricerche religiöse, dhette da Emesto Buonaiuti. Vol. III.

Rom (37) [Via Giulio Alberoni, 7]: E. Buonaiuti 1927. (5bS S.)

gr. 8». 50 L.

In H. 1 dieses Jahrganges handelt Alfieri nach seinen einleitenden
Bemerkungen im vorigen Jahrgang S. 440 ff. (siehe diese
Ztg. 1927, Sp. 396 f.) über „Aktualismus und Religion"
bei Gentile (S. 1—35): die Erkenntnislehre (Einheit von Sein und
Erkennen), die Natur und die neue Metaphysik des Seins („L'Essere
pare, ma non e, risoluto nel Conoscere"), das transzendentale
und das empirische Ich (dieses hat teil an jenem, ohne es ganz zu
verwirklichen), die religiöse Frage im Aktualismus (geistesgeschicht-
liche Entwicklung in den drei Stufen Kunst — Religion — Philosophie
), Schlußfolgerungen für die Philosophie und für die Religion
(Ablehnung der Anschauungen Gentiles, Verhältnis von Religion und
Organisation). — Dann setzt La Pia na S. 36—75 seine Abhandlung
über „Die Einwanderung in Rom in den ersten Jahrhunderten
der Kaiserzeit" fort (der Anfang 1926, S. 485ff., siehe diese Ztg.
1927, S. 397): Rom wurde in dieser Zeit der große Mittelpunkt für
die Verbreitung der verschiedenen orientalischen Religionen und Kulte,
die aber, mit Ausnahme des schon 204 v. Chr. eingeführten und
amtlich eingebürgerten Kultes der Magna Mater von Pessinus, alle ihre
ausländische Art beibehielten und nicht eigentlich verrömert wurden.
Doch fügten sie sich in die Forderung der politisch-religiösen Gedankenwelt
Roms und anerkannten den „römischen Monotheismus",
d. h. die im Kaiserkult zum Ausdruck kommende religiöse Wesenheit
des Staates. Sie beschränkten sich auf religiöse Einzelerfahrung und
hatten keine eigene Sittenlehre und auch keine den Staat durchkreuzende
kirchenbildende Organisation. So blieben ihne Zusammenstöße mit der
Staatsgewalt erspart. Das Christentum dagegen mit seinem wesentlich
sittlichen Gehalt bildete seinen Universalismus zunächst im Gegensatz
zur römischen Gedankenwelt aus, schuf sich eine festgeschlossene
Hierarchie, entfaltete ein eigenes politisches und soziales Programm,
das dann aber beim Siege der Kirche den urchristlichen Gedanken
der Nähe des Gottesreiches abstreifte und den alten römischen Gedanken
der Welteroberung in sich aufnahm.

In H. 2 sind S. 97—126 Ausführungen des Religionshistorikers
an der Harvard-Universität G. F. Moore über den „jüdischen
P r ose 1 y t i s m u s" aus seinem großen Werke über das Judentum
in italienischer Übersetzung wiedergegeben. Die tpoßovfitvot oder
OefidftByol tov ,'MoV traten nicht eigentlich in die jüdische
Gemeinschaft ein, wenn sie auch den Gottesglauben annahmen und
etwa den Sabbat und die Unterscheidung der Speisen beobachteten.
Halbproselyten gibt es im ganzen jüdischen Schrifttum nicht, riooffrj-
Xvtoc (gerlm) waren ursprünglich Fremde, die sich auf jüdischem
Gebiet ansiedelten und dort geduldet wurden, ohne irgend welche
bürgerlichen Rechte zu genießen (= fthoixoi), dann, nach dem Fall
des Reiches, Heiden, die durch Beschneidung, Taufe und Opfer ganz
ins Judentum, d. h. auch ins jüdische Volk, aufgenommen wurden. Auch
der „ger toshab" ist kein Halbproselyt, sondern ein rroaoTpiVTOC im ursprünglichen
örtlichen Sinne, und die seit dem 18. Jahrhundert in
christlichen Büchern auftauchende Unterscheidung von „Proselyten
des Tores" und „Proselyten der Gerechtigkeit" hat in talmudischen
Quellen keine Stütze. Die Stimmung der Rabbinen gegenüber den
Proselyten ist nicht schwärmerisch, aber trotz mancher übler Erfahrungen
im allgemeinen freundlich, nur selten abgeneigt. — S. 127—145