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Ausgabe:

1928 Nr. 16

Spalte:

373-375

Autor/Hrsg.:

Pearson, A. F. Scott

Titel/Untertitel:

Church and State. Political Aspects of sixteenth century Puritanism 1928

Rezensent:

Hirsch, Emanuel

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 16.

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diani" als „Carolostadii" bzw. „Carolostadiani" zu deuten, zumal
Oek. den Tauftraktat Karlstadts zu kennen scheint (226, Anm. 8;
229, Anm. 3), so daß er von ihm kaum sagen kann ,,a nie visus non
est". Vermutlich meint Oek. hier die „Protestation oder empiettung
Tome Atüntzers. . . seelwarters zu Alstedt seine lere betreffende vnnd
tzum Anfang von dem rechten Christen glawhen vnnd dewr tawffe"
1524. Müntzer hat (jedenfalls bis Juni 1521) die Einkünfte einer
Halberstädtcr Pfründe bezogen, die ihm wohl als Kind der
Stadt zugefallen war. — Nr. 323 fehlt der Vermerk, daß Herzog
a.a.O. anders datiert.

Dr u c k ve r se Ii c n kommen kaum vor; mir begegneten: XV,
Z. 14 v.u.: Balthaasr — 149, Z.9 v.u.: Ausgsburger — 160, Z. 14
Zuniga statt Zuniga — 330, Z. 17: 1822 statt 1922.

Die Nachträge und Berichtigungen (605—609)
bringen eine im Ergebnis wichtige Untersuchung über
den Namen Oekolampads; „daß ,Hußgen' usw. ursprünglich
nichts anderes denn .Häuschen' bedeutet
habe", wird nochmals nachgewiesen (vor allem gegenüber
Haller, Die Anfänge der Universität Tübingen
1927). Das ausführliche Register zeigt die Fülle
der Beziehungen Oekolampads und deren Verteilung.

Statt: Oebwiler 22 und Qcbwiler, Johann 19, 22, usw. stände
deutlicher: Oebwiler, Johann 22 und Oebwiler, Johann, von Kolmar
19, 22, usw.

Das Urteil des Eingangs darf nochmals wiederholt
werden: ein Band, dessen Herausgeber und Bearbeiter
jeder, der mit Reformationsgeschichte zu tun hat, besonderen
Dank schuldet. Auf mannigfache interessante
Mitteilungen (z. B. Wimpfeling an Erasmus
über den Theologen Oekolampad, Nr. 10) aus sonst
nicht immer leicht zugänglichen Quellen hinzuweisen
muß ich mir versagen. Hoffentlich gelingt es, den für
1931 in Aussicht gestellten 2. Band programmäßig erscheinen
zu lassen.

Rostock. E. Wolf.

Flcker, Johannes: Luther als Professor. Rede. Halle a. S.:
m. Niemeyer 1928. (50 S.) 8". •=• Hallische Universitätsreden, 34.

RM 3-.

Luther als Professor zu erfassen und zu schildern
— wie er lehrte und wie er als Lehrer gewesen ist —,
dazu war Niemand berufener als der Verfasser dieser
„Rede", der selbst, ähnlich wie Luther, in Bildanschauung
lebt und überall auf die sinnliche Darstellung
achtet, in welcher sich der Geist kundtut. So ist hier
ein „Luther als Professor" geboten, der alle bisherigen
Schilderungen aufs willkommenste ergänzt. In einer
Fülle gelehrter Anmerkungen werden dazu noch aus
dem Schatze einer bewunderungswürdigen Lutherkenntnis
die Ergebnisse eindringender Forschungen mannigfaltigster
Art ausgebreitet. Das Lichtbild, welches vor
den Augen der Leser entsteht, ist nicht künstlich geschaffen
, sondern wächst aus den Einzelzügen heraus und
wirkt wahrhaft erhebend. Doch braucht wohl nicht ausdrücklich
daran erinnert zu werden, daß der ungeschulte
moderne Leser Luthers diese Eindrücke nicht ohne Weiteres
empfangen wird, wenn er Luthers Vorlesungen
bzw. Kommentare selbst in die Hand nimmt. Er ist
durch das Mittelalter, welches noch in Luther steckt,
und durch eine lange und verwickelte Überlieferung zu
weit von ihm entfernt. Um so mehr Dank aber verdient
sich der „angelus interpres", der hier zwischen Vergangenheit
und Gegenwart Brücken schlägt und in den
„Formen" das Originale, die Kraft und den Geist
sehen lehrt.

Berlin. Adolf v. Harnack.

Pearson, A. f. Scott, D. Th., d. Litt., F. R. Hirt. S.: Church and
State. Pohtical Aspects of sixtccnth ccnturv Puritanism. Cambridge:
Unlversity Press 1928. (xii, 153 S.) 8°. 7 sh. 6 d.

P. fügt seiner schönen Lebensbeschreibung von
i nomas Cartwnght, die ich ThLZ 1925 Sp. 561 — 63
(L. Nr. 24) angezeigt habe, nunmehr eine Studie über
«-artwnght's Anschauungen von Staat und Kirche im
zusammenhange mit der ganzen Erörterung dieser
rrage in der englischen Kirche jener Zeit hinzu. Sein

leitender Gesichtspunkt dabei ist, die Frage zur Entscheidung
ob der Puritanismus als religiöse oder politische
Bewegung gewertet werden muß. Die Antwort,
die er findet, ergibt sich aus folgenden zwei Äußerungen
:

..Thomas Cartwright was more polilically mindcd fhan he him-
seif realised. Indeed, we have psycho-analysed a Purilan and found
a politician. We are sure, however, that the chief delerminant in the
Ufr of the Christian reformer was his religious and not Iiis political
juith" fS. VII). — ,,We thinh that oar study of the Puritan movement
confirms Whitgifts suspicion that it. teemed with political implications,
docs not disprove the Puritan avowul of a sincere non political
purpose. and demonslrates that, when Cartwright thought that there
was a great gulf between his programmc and politics. he was blind
to the political potentialities of Presbytcrianism" (S. 128 f.).

Das Verfahren, in dem diese These bewiesen wird,
ist folgendes. Nach einer Einleitung (Kap. 1) wird zunächst
(Kap. 2) T. C.s Lehre von den zwei Reichen
(the two-kingdom theory) im Zusammenhang mit Whit-
gift's Einwänden und T. C.s Erwiderungen entwickelt;
sodann werden die sich aus ihr ergebenden Folgerungen
für die Lehre von der Souveränität (Kap. 3) und vom
Untertanengehorsam (Kap. 4) dargestellt, beidemale
auch unter Heranziehung von verwandten weiter gehenden
Äußerungen schottischer und seperatistischer englischer
Presbyterianer; zuletzt (Kap. 5) wird T. C.s
Stellung zu einer Reihe von politisch wichtig werdenden
Einzclfragen aufgezeigt. Zwei nur lose angehängte Kapitel
besprechen ergänzend die Stellung 1. T. C.s und
des englischen Puritanismus, 2. der schottischen Kirche
zur Politik des Aristoteles. Die ganze Anlage dient dem
mit Zähigkeit verfolgten Ziele, die politische Seite am
Puritanismus so stark wie möglich herauszuarbeiten.

Die Sachkunde und Genauigkeit P.s läßt sich nicht
in Frage ziehen. Und dennoch wird ein festländischer
evangelischer Christ das Gesamtergebnis von P.s schönen
und lehrreichen Einzelbeobachüingen anders formulieren
müssen. Was P. als die puritanische Lehre von
den zwei Reichen darstellt, ist einfach und ohne Vorbehalt
die reformatorische Luther und Calvin gemeinsame
Lehre des Verhältnisses von Kirche und Staat. Der Einbau
des presbyterianischen Verfassungsideals als göttlicher
Ordnung bei Cartwright hat nicht das Geringste
an den Grundzügen dieser Lehre geändert. Auch seine
politischen Anschauungen, die näher zu umreißen ihn
die ihn politisch verdächtigenden Gegner zwangen, sind
ganz beherrscht von dem, was Calvin Inst. IV, 20 sagt;
die dabei zur Geltung kommenden näheren Beziehungen
auf Aristoteles sind bei der Art von Calvins Gedanken
keine grundsätzliche Neuerung; irgend eine Forderung
politischer Änderung hatT.C. nach P.s Darstellung nicht
erhoben. Was aber die Frage des Untertanengehorsams
anlangt, so ist doch wohl die These, daß man „in dem
Herrn" gehorchen solle, mit dem darin liegenden Vorbehalte
gerade für eine rein religiöse Stellung beweisend
(welcher evangelische Christ dürfte der Obrigkeit ohne
solchen Vorbehalt gehorchen?), und als Folgerung
daraus hat T. C. ganz allein die Pflicht, im Falle des
Widerstreits das Handeln des Fürsten ohne Widerstand
leidend bei dem von Gott Gebotenen zu verharren, abgeleitet
, d. h. die Wiederaufnahme der mittelalterlichen
Theorien vom Auflehnungsrecht gegen wider Gottes
Willen befehlende Obrigkeit durch die schottischen und
hugenottischen Presbyterianer nicht mitgemacht, und
nicht einmal das ständische Widerstandsrecht in Anspruch
genommen. Die politische Note bekommt seine
und die ganze puritanische Anschauung ganz wider
Willen durch die Tatsache, daß die englische „Reformation
" statt der reformatorischen Lehre von den zwei
Reichen ein Zusammenfallen von Staat und Kirche zu
einem Reiche unter dem Haupt des christlichen Fürsten
vertreten hat. Dadurch wurde die reformatorische Lehre
in ihrer presbyterianischen Ausprägung zur Bestreitung
von Rechten, die die königliche Gewalt in England für
sich in Anspruch nahm; und vom Standpunkt der anglikanischen
Gegner aus rückte der Presbyterianismus in