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Ausgabe:

1928 Nr. 15

Spalte:

341-343

Autor/Hrsg.:

Schwartz, Eduard

Titel/Untertitel:

Eine fingierte Korrespondenz mit Paulus, dem Samosatener 1928

Rezensent:

Koch, Hugo

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841

Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 15.

342

al-Beha, der infolge der türkischen Revolution vom J.
1908 die Freiheit erlangt und große Prophetenreisen in
Europa und Nordamerika gemacht hatte und nach dem
Weltkrieg vom Palästina-Mandatar mit dem Rang eines
englischen Sir ausgezeichnet wurde, starb 1921 zu Haifa.
Mit ihm endet die dreifache Manifestation Bab, Beha'
Allah, Abd al-Beha, unter denen Beha-Allah die beherrschende
Erscheinung ist. In Haifa blieb nur als
einstweiliger Hüter sein Tochtersohn Schauqi Rabbani,
echt behaistisch befehdet von der Partei seines erwähnten
Oheims Muhammed Ali zu Akko. Die Errichtung
des leitenden internationalen „Hauses der Gerechtigkeit"
hat noch keine Fortschritte machen können.

Über die deutschen Behai unterrichteten seit Römers
gutem Buch H. Ritter und R. Mielck in „Der Islam"
XIII (1923) S. 124—144. Die Stuttgarter Vereinigung,
1905 von einem Deutsch-Amerikaner begründet, erstarkte
erst durch den Missionsbesuch von Dreyfus im
J. 1908 und besonders von Abd al-Beha selbst im J.
1913. Nachzutragen ist hier, daß die Notiz von der
Auflösung des Hamburger Kreises und seinen dogmatischen
Differenzen mit den Stuttgartern mißverständlich,
bezw. inzwischen überholt ist. Aus Akten, die mir Herr
Dr. Großmann in Wandsbek freundlichst überließ, geht
hervor, daß sich am 31. Okt. 1917 eine bestehende
Ethische Vereinigung als Behai-Gruppe konstituiert
hatte, die aber auch weiterhin nur allgemein ethische,
pazifistische und soziale Ziele und die Beziehungen zu
verwandten Zeitbestrebungen pflegte. Als man mit dem
mythologisch-religiösen Gehalt näher bekannt wurde,
traten diejenigen zurück, welche keine neue Religion
wollten, während die übrigen unter Anerkennung des
Beha-Allah als göttlicher Manifestation die Verbindung
mit Stuttgart aufnahmen. — In der vom badischen
statistischen Landesamt herausgegebenen Übersicht „Die
Religionszugehörigkeit in Baden", Freiburg i. Br. 1928,
S. 131 wird die Zahl der Behai in ganz Deutschland auf
bOO geschätzt. Mein genannter Gewährsmann bezeichnet
aber eine Schätzung als kaum möglich, da infolge
seiner Grundsätze das Behaitum, auch soweit es Religion
ist, sich nicht als religiöse Gemeinde mit irgendwie
kirchenartiger Führung verfassen soll (im übrigen
ein in der Praxis bereits fühlbarer Widerspruch), und
da die Zugehörigkeit an sich den Austritt aus der bisherigen
Religionsgemeinschaft nicht bedingt.

Hamburg. R. Strothmann.

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1. Schwartz, Eduard: Codex Vatlcanus gr. 1431, eine anti-
chalkedonische Sammlung aus der Zeit Kaiser Zenos.

Vorgetragen in der Sitzung vom 6. März 1926. München: R. Olden-
bourg in Komm. 1927. (152 S.) 4». = Abhandlungen d. Bayerischen
Akad. d. Wissensch. Philos.-philol. u. histor. Kl., Bd. 32, Abhdlg. 6.

RM 8—.

2. Ders.: Eine fingierte Korrespondenz mit Paulus, dem

Samosatener. Vorgetragen am 15. Januar 1927. Ebd. (58 S.) 8». =
Sitzungsberichte d. Bayer. Akad. d. Wissensch. Rhilos.-philol. n. histor.
Kl., Jahrg. 1927, Abhdlg. 3. RM 2—.

f. In dem aus dem Kloster des Patir bei Rossano
stammenden codex Vaticanus gr. 1431 nimmt den
größten Teil eine Sammlung von 75 patristischen Schriftstücken
ein, deren Anlage einem bestimmten dogmatischen
und kirchenpolitischen Zweck gedient haben
muß. Mit ihr befaßt sich Schwartz in seiner inhaltsschweren
Veröffentlichung. Nach einem kurzen Bericht
über die Geschichte der Handschrift und einer Aufzählung
der 75 Stücke der Sammlung bietet er S. 13—85
die Texte von 19 (bzw. 20) von ihnen, mit den Nummern
, die ihnen in der ganzen Sammlung zukommen,
in neuer Rezension unter Heranziehung aller in Betracht
kommenden Hilfsmittel. 12 von ihnen stammen von
Cyrill von Alexandrien und sind bisher schon gedruckt
(auch bei Migne), 2 von Bischof Attikus von Konstantinopel
, ebenfalls schon gedruckt. Als Ganzes bis
jetzt nicht veröffentlicht ist das Florilegium Nr. 65 und
66 (S. 28 ff.) und Schwartz gibt dazu in den „Be-

i merkungen" S. 97 einen Überblick über die Sitte, Väterstellen
(xgrjaeig) zu bestimmten Zwecken zu sammeln,
von Cyrill bis Timotheos Aeluros, und da im vorliegenden
Florilegium die Sammlungen des Timotheos stark
! ausgenützt sind, beschreibt er S. 98—126 diese Samm-
' hingen, die uns nur armenisch und syrisch erhalten sind,
mit besonderer Rücksicht auf die XQVaetS, indem er
I Überschriften, Lemmata und gelegentliche Auszüge ins
Griechische zurückübersetzt. Dabei haben ihm das Werk
| von Lebon über den severianischen Monophysitismus
J und ein Aufsatz von Cavallera über den „dossier pa-
j tristique" des Timotheos gute Dienste geleistet. Alle
I Väterstellen nachzuweisen ist aber auch Schw. nicht ge-
l lungen, was „der Kundige begreifen wird". Die drei
kaiserlichen Erlasse Nr. 73—75 (S. 49 ff.) waren im
! ursprünglichen Text bisher nur aus Euagrius bekannt;

der cod. Vat. bietet aber meist, wenn auch nicht immer,
I einen besseren Text. Dem Edikt Zenos (S. 52 ff.) ist
j die lateinische Übersetzung im Breviarium des Liberatus
von Karthago als wichtiger Textzeuge beigefügt (S.
54 ff.). S. 56 ff. ist die in Konstantinopel angefertigte
griechische Übersetzung der ep. 165 Papst Leos I. v. J.
! 458 wiedergegeben, die „geradezu als Lotse dienen
kann, mit dessen Hilfe der Herausgeber sich in dem
j Gewoge der lateinischen Überlieferung zurechtfindet"
I (S. 138). Der lateinische Text folgt S. 63 ff., dazu die
der ep. 165 beigefügte Testimoniensammlung (S. 71 ff.),
eine Neubearbeitung und Erweiterung der Stellensammlung
, die Leo einer i. J. 450 an Kaiser Theodosius II.
geschickten Abschrift seiner ep. 28 ad Flavianum beigegeben
hatte und die nur in griechischer Übersetzung
erhalten ist. Auf die Texte folgen, wie schon angedeutet
wurde, Bemerkungen (S. 89—141), worin nach dem
mit peinlicher Sorgfalt arbeitenden Philologen der
j scharfsinnige Historiker und gewiegte Kenner der Strömungen
jener Zeiten das Wort ergreift, um Zeit und
Zweck der Sammlung zu erkunden. Er kommt zum Ergebnis
, daß sie Ende der achtziger Jahre des 5. Jahrhunderts
in der Umgebung des alexandrinischen Patriarchen
Petrus Mongus angefertigt worden sei, um für
das Henotikon Zenos und gegen die Synode von Chal-
cedon Stimmung zu machen, ohne den, den Stuhl von
| Konstantinopel betreffenden, can. 28 dieser Synode anzutasten
. Es dürfte schwer halten, diese mit feiner Einfühlung
und Verbindungsgabe gewonnene Erklärung
durch eine andere, einleuchtendere zu ersetzen.

Durch ein Versehen ist die Angabe unterblieben, daß mit dem
von S. 5 an gebrauchten „R" eben der cod. Vat. gr. 1431 gemeint ist.
Der Druckfehler oniaxonov S. 35 Nr. 17 Z. 1 ist leicht zu verbessern;
er ist der einzige, den ich beobachtet habe.

2. Im selben vatikanischen codex gr. 1431 sowie
im Coislinianus 299, in beiden aber, je an anderen
Stellen, durch Blätterausfall verstümmelt überliefert sind

I drei an Paul von Samosata gerichtete Schriftstücke:
zwei angebliche Briefe des Dionysius von Alexandrien,
von denen der zweite aus 10 Fragen (Einwände) des
Samosateners und den Widerlegungen durch Dionysius
besteht, und ein Synodalbrief vor der Absetzung Pauls
(der sog. Hymenäusbrief). Zusammen gedruckt sind sie
in einem seltenen, von Loofs in der Münchner Universitätsbibliothek
entdeckten Buche des spanischen Jesuiten
de Torres (1608), der seiner Ausgabe die vatikanische
Handschrift zu Grunde legte in einer Zeit, als

j sie nur 1, noch nicht 9 Blätter verloren hatte wie jetzt.

I Schwartz gibt nun S. 3—46 mit gewohnter Meister-

j schaft eine neue Rezension der drei Texte aufgrund der
beiden Handschriften und der editio prineeps des Turri-

| anus unter Heranziehung der Arbeiten von Bonwetsch
und Loofs. S. 47—58 handelt er dann von der Geschichte
der drei Texte, ihrer Bedeutung und ihrem
Zwecke. Daß I und II Erfindungen sind, stand außer
Zweifel. Schw. will aber auch zeigen, daß alle drei vom

I selben Verfasser stammen und zusammengehören. Gerichtet
seien sie von einem apollinaristisch gestimmten

| Katholiken nicht gegen Nestorius, wie Bonwetsch von