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Ausgabe:

1928 Nr. 13

Spalte:

310-311

Autor/Hrsg.:

Stange, Erich

Titel/Untertitel:

Volkskirche als Organismus 1928

Rezensent:

Schian, Martin

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Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 13.

310

tigsten geschichtlichen Daten in sehr glatter Darstellung.
Er läßt den Vortrag in eine Betrachtung darüber münden
, was uns die Entwicklung der alten Liturgie für
die Gegenwart lehren kann. Er will unsere Liturgie
von dem historisch überkommenen, aber innerlich nicht
mehr berechtigten Druck des römischen Vorbildes frei
machen und sie wieder aus den ursprünglichen Quellen
christlich-liturgischen Lebens speisen. So scheint er auch
das Credo (das ja erst spät in die römische Messe kam)
aus dem Predigtgottesdienst entfernen zu wollen. Sehr
interessantes Votum! Aber eins bleibt unbeachtet: die
Macht des Herkommens, die innere Bindung der Gemeinden
. Luther hat doch Gründe dafür gehabt, daß
er dieser Bindung ihr großes Gewicht beimaß! —
Fendt stellt mit vielen Lutherzitaten (in diesem Fall
hätte ein geringerer Aufwand von Beweisen genügt)
fest, daß zwei wichtige Momente das Werden des reformatorischen
Gottesdienstes bestimmt haben: der evangelische
Grundgedanke der Rechtfertigung und — der
Zufall. Man kann in seinem Sinn auch sagen: die evangelische
Erkenntnis und die Bindung an das geschichtlich
Vorgefundene. Das zweite Moment finde ich mit
„Zufall" nicht glücklich formuliert. Die Anknüpfung
an das liturgische Erbgut ist nicht zufällig; im Gegenteil
! Im Übrigen sind besonders bemerkenswert die
Ausführungen über den Gedanken der Versammlung der
Christen, der Gemeinde, der Kirche, im Verhältnis zum
Gottesdienst: Luther geht aus von dem Wirken des Hl.
Geistes durch das Wort in der Versammlung; die Reformierten
dagegen vom Gehorsam gegen die biblischen
Ordnungen. Von hier aus deutet F. das bekannte Wort
Luthers von dem „Gottesdienst im Geist" nicht im Sinn
radikaler Freiheit (S. 30); ob er Recht hat, bleibt mir
zweifelhaft, wie denn überhaupt seine Darlegungen, so
zutreffend sie großenteils sind, viele Fragen ungelöst
lassen. — Vom kultischen Gebet handelt H u p f e 1 d ,
zuerst grundsätzlich, dann in kritischer Musterung unseres
gottesdienstlichen Betens, endlich in eigener Stellungnahme
zu Reformvorschlägen. R. Ottos Empfehlung
des Psalmodierens wird abgelehnt; die Gefahren
der Art der Berneuchener werden treffend gezeichnet;
H. rät zu einer Synthese zwischen dieser Art und der
von Arper-Zillessen: eine schwere Aufgabe; aber die
Linien, die H. zur näheren Deutung zieht, sind schön.
Es ist „die Aufgabe, das Neue so zu sagen, daß es sich
vor jener Kraft und Männlichkeit, jenem Schwung und
doch jener Einfachheit der alten liturgischen Sprache
nicht zu verstecken braucht". — Mit großer Freude las
ich J. Bauers Vortrag über die Kultuspredigt. Er
stellt die Frage, welche Forderung die Predigt ihrerseits
an die kultischen Reformen zu stellen habe. Die Predigt
braucht sich nicht zu verteidigen; sie schreitet zum
Gegenangriff fort. Von ihr aus soll man die anderen
gottesdienstlichen Elemente prüfen, nicht umgekehrt:
Wohl auch einseitig, aber den üblichen liturgischen Einseitigkeiten
gegenüber erfrischend. Und viel Gutes über
die Predigt selbst findet sich. — Der Kunst gelten Aufsätze
von Wolf gang Seidel (Wie kann ein Kunstwerk
Bestand haben? sehr kurz) und C. Horn : Kultische
Möglichkeiten moderner Kunst. Horn bleibt beim
Grundsätzlichen. Das Kunstwerk ist Bekenntnis und
Zeugnis einer von Gottesdienst erfüllten Persönlichkeit;
der Kultus Formgestaltung des Gotteserlebnisses; also
grundsätzliche Gemeinschaft. Manche einzelnen wichtigen
Bemerkungen z. B. über die Gefahr der Wiedergabe
einer naturhaften Form, geben zu denken. H. spricht
nur von der kirchlichen Seite aus; wie aber steht der
Künstler zur Sache? über dieses Thema wird noch
schwerer ein Einverständnis zu erzielen sein wie über
die liturgischen Fragen.

Noch ein paar Kranen ZUm ÄufSeren : Warum so schlechte Heftung?
Und warum Quartformat, das in die meisten Privatbüchereien nicht hineinpaßt
?

Breslau. M. Schi an.

Stange, Erich: Volkskirche als Organismus. Eine Forts, d.
Aussprache über d. kommende Kirche. Dresden: C. L. Ungelenk
1928. (55 S.) 8°. = Kirche u. Gegenwart, H. 1. RM 2-.

Stange hat nach dem Vorwort den Eindruck gehabt,
! daß die Gedanken seiner Schrift „Die kommende Kirche"
(3.A. 1925) der weiteren Klarstellung bedürfen. Diese soll
die vorliegende Schrift bringen. Sie enthält vier Aufsätze:
1. Volkskirche als Organismus, 2. Erziehung zur Kirche,
3. Das Verhältnis der missionarischen zur erzieherischen
Aufgabe der Kirche, 4. Die heutige Konfirmationsnot
und die Wege zu ihrer Überwindung. St. macht der
j Volkskirche zum Vorwurf, daß sie alle Glieder gleich-
j mäßig behandelt, obwohl sie der Kirche gegenüber eine
sehr verschiedene Einstellung haben. Unkirchliche und
Kirchliche haben gleiche Rechte: der Grundschaden des
gegenwärtigen Volkskirchentums. Dieser Schade soll
dadurch behoben werden, daß die breite Masse des
volkskirchlichen „Querbaues" von einem „Hochbau"
I durchzogen werden soll, der eine Sammlung der „Dienst-
j willigen" bedeutet, d. h. aller, die sich mit Wort und
Tat bewußt zur Sache des Evangeliums bekennen; dabei
greift er natürlich auf Luthers „dritte Weise" zurück.
I Durch die Einfügung dieses Hochbaues werde der An-
i fang zur organischen Durchbildung der Volkskirche
durch die Gestaltung von konzentrischen Kreisen auf
Grund freiwilliger Willensverpflichtung gegenüber Wort
und Sakrament gemacht. Der Weg dazu führt über die
j Neugestaltung der Konfirmationsordnung. Näheres über
j den letzten Punkt ergibt der vierte Aufsatz. Die gegenwärtige
Konfirmation soll in eine Abschlußfeier des
Konfirmationsunterrichtes ohne den Charakter einer
i „Entscheidung" (Versprechen) umgestaltet werden. Die
! eigentliche Konfirmation soll auf ein höheres Alter ver-
i legt werden, das je nach Umwelt und persönlicher Führung
verschieden anzusetzen ist, in der Regel aber
wesentlich nach dem 14. Lebensjahr liegen werde. Die
Berechtigung zur Abendmahlsfeier müsse nicht notwen-
I dig von der Konfirmation abhängig gemacht werden,
wohl aber die Zuerteilung besonderer kirchlicher Rechte
(Patenrecht, Wahlrecht). St. wehrt sich ausdrücklich
gegen den Vorwurf, als ob er die Volkskirche auflöse.
Er rechnet neben der missionarischen mit einer erzieherischen
Aufgabe der Kirche, die er beide dem Pfarr-
| amt überweisen will. Er spricht auch von der Erziehung
ZU einer bewußten inneren Freude an der Kirche, die von
selbst entstehen werde, wenn anstelle der verwirrenden
! Betriebsamkeit ein wirklicher Organismus sich herausbilde
. Gegenüber den Ausführungen in dem Buch „Die
I kommende Kirche" bietet diese Schrift in der Tat eine
größere Klärung; „Die kommende Kirche" gab ja fast
j gar keine konkreten Ausführungen. Aber über die allgemeinen
Linien kommt St. auch jetzt nicht hinaus.
Noch weniger sind die praktischen Folgen der gewünschten
neuen Wege nach allen Seiten erwogen und
geschildert. Am allerwenigsten wird glaubhaft gemacht,
daß durch diese neuen Wege die Volkskirche wirklich
aus einer bloßen Organisation zu einem Organismus
werden oder daß von ihr eine wirkliche innere Reform
der Volkskirche ausgehen würde. Was am meisten für
Stanges Gedanken spricht, ist die Konfirmationsnot.
Auch sonst ist gewiß anzuerkennen, daß manche ernste
kirchliche Sorge auf Gedanken in der Richtung dieser
Aufsätze führen kann. Nur erhebt sich die sehr ernste
I Frage, ob die schweren Bedenken, die seiner „Lösung
" entgegenstehen und die St. selber m. E. nicht
ausreichend würdigt, behoben werden können durch eine
berechtigte Aussicht auf eine bessere Zukunft der Volkskirche
nach Berücksichtigung seiner Forderungen. Da
nun Stanges Forderungen keineswegs neu sind (neu ist
ja nur die Formulierung, im übrigen handelt es sich im
wesentlichen um Vorschläge, die so oder sehr ähnlich
längst im Zusammenhang mit der Frage der Konfirmationsreform
gemacht sind), so vermag ich nicht zu
sagen, inwieweit uns Schriften wie diese wirklich weiter
helfen können. Zugegeben, daß sie ein altes Problem