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Ausgabe:

1928 Nr. 1

Spalte:

299-300

Autor/Hrsg.:

Wendt, Hans Hinrich

Titel/Untertitel:

Die Augsburgische Konfession im deutschen u. lateinischen Text m. Erklärung d. Inhalts u. Beifügung d. Hauptquellen 1928

Rezensent:

Blanke, Fritz

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299

Theologische Literaturzeitung 1928 Nr. 13.

Glaue, Paul: Zur Geschichte der Taufe in Spanien. II: Nachrichten
über die Taufsitten bis 711: Konzilbestimmungen und
Schriftstellerzeugnisse. Heidelberg: Carl Winter 1927. (35 S.)
gr. 8°. = Sitzungsberichte d. Heidelb. Akad. d. Wissensch. Philos.-
histor. Kl., Jahrg. 1927/1928. 2. Abhdlg. RM 2—.

Der Verfasser hat zunächst in lückenloser Vollständigkeit die
Nachrichten, die wir über die Taufe im 4. u. 5. Jahrh. der spanischen
Kirchengeschichte haben, vor allem die Bestimmungen des
Konzils von Elvira zusammengestellt. Im 2. Abschnitt behandelt er
dann die Frage nach der simplex und triplex immersio. Er stellt hier
fest, daß während die einmalige Untertauchung in der Kirchenprovinz,
der Bätica, als Zeichen der Rechtgläubigkeit gegenüber dem Arianis-
mus geübt wurde, die andere spanische Kirchenprovinz Oalläcia an
der in der orthodoxen katholischen Welt allgemein bestehenden Sitte
der dreimaligen Untersuchung festhält und Gregor der Große ähnlich
wie in England gegenüber dem Heidentum in bewundernswerter
Anpassungsbereitschaft diese Sondersitte der Bätica aus kirchenpolitischen
Erwägungen billigt. Im 3. Abschnitt werden die Taufsitten
des 6. und 7. Jahrh., wie sie in den 3 Kirchenprovinzen Gallaecia,
Baetica und Toletana bestanden, dargestellt, und im 4. Abschnitte
Einzelheiten aus dem 6. und 7. Jahrh. nachgetragen.

Münster i.W. G. G r ü t z m a c h e r.

Fleig, Dr. phil. Paul: Die hermeneutischen Grundsätze des
Thomas von Aquin. Freiburg i. Br.: J. Waibel 1927. (15 S.) 8°.

RM —80.

Der Verf. sucht hier die Grundsätze, deren sich der Aquinate
bei der Erforschung des Sinnes der Schrift bedient, darzustellen.
Thomas unterscheidet im allgemeinen zwei Sinne der heil. Schrift:
1. sensus litteralis und 2. sensus spiritualis. Während der
erstere auf der Bedeutung der Worte beruht, besteht der zweite darin
, daß hier nicht ein Wort, sondern ein Ding zur Bezeichnung
eines anderen Dinges verwendet wird (cfr. S. Th. I, q. 1, art. 10).

Der Beweis einer Glaubenswahrheit darf sich nur auf den Literal-
sujn stützen, weil beim sensus spirit. stets die Möglichkeit einer
Täuschung vorhanden ist.

Sensus litter. und sensus spirit. zerfallen wieder in verschiedene
Unterabteilungen. Der sensus litteralis gliedert sich nämlich in:
s. historicus und s. me t a p ho r i c u s. Das Urteil: „Jesus
ascendit" ist z.B. wörtlich zu verstehen, das Urteil: „Jesus sedet a
dextris Dei" dagegen ist ebenso wie der Ausdruck „Dei brachium"
metaphorisch aufzufassen. — Auch der sensus spiritualis zerfällt in
verschiedene Unterabteilungen. Was durch den sensus spirit. geoffenbart
wird, bezieht sich nämlich entweder auf den rechten Glauben
oder auf das rechte Handeln; im letzteren Fall liegt der
sensus moralis vor, im ersteren Fall dagegen ist wiederum zweierlei
zu unterscheiden: bezieht sich der s. spir. der betr. alttestament-
lichen Stelle auf eine Wahrheit des Neuen Testaments, so handelt es
sich um den sensus allegoricus, bezieht sich aber der Sinn einer
alt- oder neutestamentlichen Stelle auf die aeterna gloria, so handelt
es sich um den sensus anagogicus (S.Th. I, q. 1, art. 10).

Daß der sensus spiritualis u.U. von großer Bedeutung für das
Verständnis sein kann, zeigt sich bes. beim sensus allegoricus. Während
die alttest. Gebräuche vom Volk Israel nach dem Literalsinn
gehalten werden mußten, waren sie andererseits auf Grund des Spiritualsinns
vorbedeutend fürs Neue Testament. Als sich das A.T. im
N.T. erfüllt hatte, wurden die alten Zeremonien gegenstandslos.

Im Gegensatz zu F. X. Patritius, „De interpret. Scriptur.
sacr." 1844, u. a. stellt der Verf. des weiteren fest, daß es nach
Thomas einen mehrfachen Literalsinn gibt und daß in gewissen
Fällen die verschiedenen Auffassungen als gleichwertig angesehen
werden müssen.

Wer die in Betracht kommenden Stellen aus den Werken des
Aquinaten prüft, wird den Ausführungen Fleigs recht geben. Man
muß ihm für die übersichtliche Darstellung dieser Seite der thomisti-
schen Theologie dankbar sein.

Rinderfeld bei Mergentheim, Württ. Walter Betzendörfer.

Wen dt, Prof. Hans Hinrich: Die Augsburgische Konfession

im deutschen u. latein. Text m. Erklärung d. Inhalts u. Beifügung
d. Hauptquellen. Halle a.S.: Buchhandlung des Waisenhauses 1927.
(156 S.) gr. 80. RM 4.50.

Wendts Augustana-Erklärung beginnt mit einer die Entstehung
der CA behandelnden Einleitung, in der aber die neueste, über
Kolde hinausgehende Forschung (Gußmann, Ficker u.a.) nicht mit
verarbeitet ist. Es folgen der Text der CA mit erklärenden Zusätzen
und daran anschließend als Beilagen die Schwabacher,
Marburger und Torgauer Artikel. Der Text des Bekenntnisses
ist nach Tschackert gegeben , leider, denn das Tschackert-
sche Verfahren der Textgewinnung und damit auch seine Resultate
sind anfechtbar und die neuesten Funde und Forschungen hätten
einen gesicherteren Text als den Tschackerts herstellen lassen. Doch
lag dies kaum in Wendts Kraft und Absicht. Hier, sowie in einer zusammenfassenden
, den modernen Ergebnissen entsprechenden Darstellung
der Augustanaentstehung liegen vielmehr ungelöste Aufgaben
der Historiker, auf die es zurückfallen wird, wenn am bevorstehenden
Jubiläum der CA veraltete oder halbwahre Kenntnisse das
Feld beherrschen. — Eigenes bietet Wendt in den erklärenden Zusätzen
, wo es ihm nicht nur um die zeitgeschichtliche Deutung des
Inhalts, sondern zugleich um eine kritische Würdigung vom Gegenwartstandpunkt
aus geht. Naturgemäß nimmt Wendt in letzterem
Fall seine eigene Theologie zum Wertungsmaßstab, sodaß die Zustimmung
zu seiner Kritik von der zu seiner Theologie abhängig ist.
Auch wo man ihm nicht beipflichten kann, wird man die bedächtiggerechte
Art des Urteilens und die Klarheit und Abrundung der Gedanken
bewundern und schmerzlich dessen gedenken, daß dieses Werk
zugleich Wendts Abschiedsgabe hat werden müssen.

Königsberg. Fritz Blanke.

Zwingliana. Mitteilungen z. Gesch. Zwingiis u. d. Reformation
. 1927, Nr. 2 und 1928, Nr. 1. (IV. Bd., S. 417 - 448
u. 449 -488.) Zürich: Berichthaus. gr. 8».

Es ist zu begrüßen, daß D. Fretz in „Johannes
Klarer, genannt Schnegg, der letzte Gastgeber Huttens"
bekannt macht mit der Herkunft, dem ausgelassenen
Studentenleben und der ersten priesterlichen Tätigkeit
Klarers. Den Grund seiner kurzen Wirksamkeit auf der
Ufenau sieht Fr. nicht in der Händelsucht, welche Klarer
an verschiedenen Orten unmöglich machte, sondern in
seiner Fürsorge für Hutten. Wir erfahren etwas über die
von Fr. nicht hoch eingeschätzte Übersetzerarbeit, aber
nichts Neues über die Arzneikunst Klarers, auch nichts
über seine Beziehungen zu Zwingli, obwohl eine Bezugnahme
auf die Darstellung in D. Fr. Strauß' Hutten
erwünscht gewesen wäre, da diese in der Ausgabe von
1871 S. 531 von einem Aufenthalt Klarers in Einsiedeln
redet. Beachtenswert ist der Sturm, den Klarers Heirat
aus sittlich-religiösen Gründen und wegen Umgehung
einer Ortssitte hervorrief. Eine Tafel zeigt die von
Klarer veranlaßte Glasscheibe von 1511 in der Kirche
von Maur mit seinem Bild. — J. W i p f kann zu dem
„Schulmeisterschicksal aus der Reformationszeit" einiges
über Fehrs Aufenthalt in Basel und Koppingen nachtragen
. — G. Kuhn zählt die Manuskripte, ältesten
Ausgaben und Textvarianten „zum Text der helvetischen
Formula Consensus von 1675" auf, ohne sich darüber
auszusprechen, warum es erst 1714 zum Druck kam. —
A. Corrodi-Sulzer erörtert in einer Miszelle die
Frage: „War Zwingli Bürger von Zürich?" und verneint
sie. —

Das neue Heft von 1928 ist dem Reformations-
jubiläum von Bern gewidmet. W. Köhler schreibt
über „Zwingiis Beziehungen zu Bern" und zeigt, wie in
Bern die Aristokratie erst nach Zwingiis Disputation
dem Reformator B. Haller freie Hand ließ, wie dieser
aber schon seit 1524 mit dem Züricher Reformator in
Beziehung stand, und wie die beiden Städte in der
Frage: Evangelium und Politik, verschiedene Wege
gehen mußten. Dieser Frage geht L. von Muralt in
„Berns Westpolitik von 1525—1531" weiter nach und
führt aus, wie Berns Zähigkeit und Geduld trotz der
savoyischen Einkreisungsversuche der Schweiz das Wallis
gewinnt und Genfs spätere Bedeutung politisch vorbereitet
. — L. Caflisch äußert sich „zur Ikonographie
Berchtold Hallers"; er geht aus von der Medaille von
1535, die er J. Stampfer zuweisen möchte. Nach dem
Chronostich auf dem Revers der Medaille könnte Haller
1490 geboren sein. Worauf die übliche Annahme des
Geburtsjahrs mit 1492 beruht, gelang nicht, festzustellen
. Jedenfalls sind jetzt in Stuttgart keine Unterlagen
mehr vorhanden weder für die Notiz Stälins in
Wirt. Gesch. IV, 249, wiederholt in der von Stälin mit
bearbeiteten Oberamtsbeschreibung Spaichingen, mit
1490 als Geburtsjahr Hallers noch für die aus der Allg.
Dtsch. Biographie übernommene Notiz in „Königreich
Württemberg" II, 511. Die Medaille ist, wie C. nachweist
, die Grundlage aller weiteren Hallerbilder. Sieben
Tafeln zeigen die besprochenen Medaillen und Bilder. —
K. Escher gibt eine Beschreibung des Züricher Großmünsters
am Vorabend der Reformation mit weiteren