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Ausgabe:

1927 Nr. 6

Spalte:

140-141

Autor/Hrsg.:

Fendt, Leonhard

Titel/Untertitel:

Symbolik des römischen Katholizismus 1927

Rezensent:

Koch, Hugo

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139

Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 6.

140

der Protest des Protestanten, daß er sich weigert, diesen
Ort zu verlassen, und daß er weiterhin gewillt ist, in
radikaler Weltlichkeit sein Leben zu führen. In dem
Augenblick, da der Mensch diesen Ort verläßt, erliegt
er der Hybris der Selbstgenügsamkeit und der Selbstver-
gottung. Dagegen zu protestieren ist daher die Kehrseite
des Glaubens.

Dieser prinzipielle Gehalt des Werkes wird nun gerade
nach dieser entscheidenden Seite nicht zum Gegenstand der Kritik
gemacht werden können. Denn was Gogarten darin darstellt, ist nicht
Deutung, sondern der zwar von verschiedenen Seiten gesehene, aber an
sich selbst von dieser Sicht gänzlich unabhängige Hinweis auf d i e
Entscheidung. Da aber ist sogar Anerkennung etwas, das schlechterdings
nicht in unsere Hand gegeben ist. Stellung nehmen kann man
also nur zu der Art der Sicht selbst; zu dem was darin Theologie
und Philosophie ist. Da mm gerade jetzt ein neues Werk Gogartens
erschienen ist, in dem die theologische Frage im Mittelpunkt steht,
möchte ich mich darauf beschränken, die eingangs erörterte Frage zu
verschärfen, ob das Verhältnis zur Philosophie eindeutig geklärt ist.

Ist es nicht doch recht, den Übergriff des Idealismus in den
Bereich der Ideologie und Metaphysik als „Illusion" zu bezeichnen?
Offenbar kann das kein Urteil vom Glauben her sein. Denn in seinem
Bereich ist ein so wenig entscheidendes Prädikat nicht denkbar. Ist
es also ein Urteil von der Philosophie her? Die Philosophie wäre
aber doch wohl verbunden, sachlicher zu urteilen und sich auf die bestimmte
Bezeichnung des idealistischen Irrtums zu beschränken.
Dann aber ist es wahrscheinlich, daß kl dieser Bezeichnung noch
ein Rest von Ichressentiment steckt, der gerade im Rahmen dieser
Untersuchung nicht am Platze sein kann. Dabei kommt es mir natürlich
nicht auf das Wort „Illusion" an; und nicht auf eine Spitzfindigkeit
. Sondern dieses Wort gibt nur den Anlaß zu der Frage,
ob auch sonst der Widerschein eines solchen Ressentiments begegnet.
Die Antwort auf diese Frage würde aber offenbar in jedem Fall nur
zu einer eindeutigeren Formulierung des entscheidenden Anspruchs führen
können.

Gerade in der Auseinandersetzung mit Hirsch zeigt sich, daß
Oogarten mit seinem Widerspruch gegen das im Gewissen sich selbst
zur Geltung bringende Ich in Gefahr kommt , sich selbst
wiederum zur Geltung zu bringen. Es ist entscheidend, daß dem
Sittlichen „keine besondere positive Beziehung zu Gott" beigelegt
wird. „In Wirklichkeit wird der Angriff auf das Sittliche und die
Kultur geführt gerade wegen ihres Anspruches, daß in der Bejahung
ihrer Pflichten und Aufgaben die Seele sich ,mit dem Ewigen einen'
könne." Aber es ist gerade um deswillen nicht zu ertragen, wenn
Gogarten jetzt die „radikale Unterscheidung zwischen Gott und
Menschen" zu dem Gedanken machen will, „dessen Dialektik alle
übrigen Gedanken beherrscht, wenn er wirklich gedacht wird". Die
Dialektik läßt sich auf keine Weise auf das Verhältnis von Gott und
Mensch beziehen. Und die „scharfe Dynamik der Ausschließlichkeit",
die diesem Verhältnis innewohnen soll, ist durchaus die Ausgeburt
jenes Ich, das vor dem Anspruch Gottes zwar als Ich nicht ausweichen
, aber auch keinesfalls zu neuer Schöpfung sich ermächtigt
finden darf. Denn in diesem Augenblick wäre der Anspruch eine
Episode, wenn auch eine solche gewesen, die den Theologen als den
Streiter Gottes auf den Plan gerufen hätte. „Uns aber — Barth und
Gogarten — ist das Ethische bestimmt von der Gnade, also von
Gottes Verhältnis zu uns." Dieser Satz macht das eben Gesagte
offenbar. Wenn die dialektische Theologie in dem Sinn gemeint ist,
daß sie von jener dialektischen Antithese Gott-Mensch auf die angegebene
Weise bestimmte Schlüsse ziehen zu sollen glaubt, dann
würde man demgegenüber das Wort „Illusion" zu brauchen in Versuchung
kommen.

Damit daß der Philosophie die Entscheidung aus der Hand genommen
ist, hört sie nicht auf, als Philosophie Philosophie treiben zu
müssen; kann sie daher freilich nicht aufhören, die Ethik zu behandeln
. Aber sie wird sich hüten, von einer Ethik der Gnade zu reden.
Und sie wird auch dem Theologen nicht zugestehen, daß er ein
solches Recht hat; und zwar aus kritischen Argumenten. Daß der
Theologe als solcher dazu nicht befugt ist, steht natürlich auf einem
anderen Blatt. Daß er nach den Voraussetzungen von Gogarten selbst
zu einer solchen schöpferischen Betätigung nicht wohl kommen kann,
scheint freilich deutlich genug zu sein. Die Frage nach der Begründung
der Ethik ist daher gerade im Zusammenhang seiner eigenen
Erörterungen eine falsch gestellte Frage. In ihrer Stellung bekundet
sich noch ein Rest von Ichbehauptung. Und diese Ichbehauptung
macht sich dann als Ressentiment in solchen Urteilen geltend, daß ■
das „verdammende Nein" des Evangeliums „vor allem anderen das
Sittliche" trifft. Zu dieser Herausnahme desselben ist kein Grund
gegeben.

Aus diesem Mißverständnis der noch nicht vorbehaltlos durchgeführten
Entscheidung entspringen eine ganze Reihe anderer Äußerungen; von
denen ich nur noch die eine heraushebe, die von dem zu erhöhenden
Kreuz spricht, das auch die Kirche trägt (67). Auch hier ist eine

gefährliche Anwendung gemacht: „sie soll ihr Kreuz tragen und soll,
was sie selbst tut, den anderen verkündigen" (68). Ihr Amt ist die
Verkündigung des Wortes. Ob die Kirche mit ihren Taten Vorbild ist,
ist eine gefährliche Erwägung, der in diesem Zusammenhang kein
Raum gegeben werden darf. Diese Anmerkungen indessen sind recht
verstanden nicht Abschwächung dessen, was Gogarten in diesen Aufsätzen
herausstellen will, sondern eher Verschärfung. Und deshalb
wird die evangelische Theologie nur wünschen können, daß dieses
theologische Wort Gogartens gehört und ihr selbst zu einer Wiedererinnerung
an die ihr weithin verloren gegangene Aufgabe wird.
Bremen. H. Kn i t ter m ey e r.

Fendt, Pfr. Dr. theol. Leonhard: Symbolik des römischen

Katholizismus. Berlin: W. de Gruyter & Co. 1926. (136 S.)
kl. 8°. = Sammlung Göschen 937. Rm. 1.50.

Was Fendt hier bietet, ist eine gedrängte Darstellung
der römisch-katholischen Glaubens- und Sittenlehre
und ihre Auswirkung in der Seelsorge. Die Glaubenslehre
wird dargelegt unter den Gesichtspunkten:
der historische Christus, der ewige Christus, das Erbe
Christi, das Reich Christi, der katholische Gottesbegriff
, der katholische Glaubensbegriff, die Sittenlehre
in zwei Abschnitten: der katholische Imperativ
, der Inhalt des katholischen Gesetzes. Ein
dritter Teil kennzeichnet dann die Seelsorge, ein vierter
die Stellung des Katholizismus im Christentum. Zuerst
wird jeweils die katholische Lehre bündig und sachlich
vorgetragen, dann ihr Widerhall in der Vorstellung
und dem Leben des katholischen Volkes aufgezeigt,
worauf meistens eine Beurteilung vom biblisch-protestantischen
Standpunkt aus folgt. Darüber, was in einer so
kurzen Darstellung berührt und was übergangen werden
soll, wird man natürlich verschiedener Ansicht sein
können, und ebenso bezüglich der Beurteilung der einzelnen
Lehren und Einrichtungen. Sicher hat aber
der frühere katholische Dogmatikprofessor alles Wesentliche
zutreffend namhaft gemacht, und wer sich über
diese Dinge kurz unterrichten will, wird mit Nutzen
zu diesem Bändchen der Sammlung Göschen greifen.
Auch die wichtigsten Rechtssätze haben ihren Platz
gefunden. S. 89 wird beim 4. Gebot auch auf das
Verhältnis von Kirche und Staat und auf Konkordate
Bezug genommen. Das Urteil ist durchweg maßvoll,
und niemand wird sagen können, daß es irgendwo eine
Spur von Gehässigkeit an sich trage.

S. 104 glaubt F. sogar, daß heute, wo die Geldfrage keine
Rolle mehr spiele, die Päpste aus seelsorgerlichen Gründen die Einsetzung
der Bischöfe in ihre Hand zu bekommen suchen. Das scheint
mir reichlich optimistisch zu sein. „La chiesa non e un Credo, la
chiesa e un impero, e una disciplina"! Auch bei der Ernennung der
Bischöfe steht die Kirchenpolitik, steht die Machtfrage im Vordergrund.
Soeben hat die Kurie dem Domkapitel von Rottenburg noch einmal
die Bischofswahl freigegeben, weil es schön darum gebeten hat. Es wäre
ja auch ein Armutszeugnis und Mißtrauenszeichen, wenn man einer
Kirchenprovinz aus seclsorgerlichen Gründen die Bischofswahl nicht
überlassen könnte. Auch was S. 119 f. zur Entschuldigung des „politischen
Katholizismus" gesagt whd, scheint mir nicht haltbar zu
sein, da zumeist nicht die Politik im Dienste der Seelsorge, sondern
die Seelsorge im Dienste der Politik steht. Der S. 125 gestreifte katholische
Atheismus oder atheistische Katholizismus (man könnte ihn
auch atheistischen Guelfismus nennen) ist eine Erscheinung, die
nicht übersehen werden darf. In Frankreich tritt er in der ,Action
francaise' ziemlich unverhüllt zu Tage, und auch in Deutschland wird
er heute, wo es Vorteil bringt katholisch zu sein, weitere Fortschritte
machen. Damit kommt zur Philosophie des ,Als ob' ein Katholizismus
des ,Als ob'. S. 14 dürfte die Bezeichnung Mariens als ,Miterlöserin'
(corredemptrix) erwähnt sein. Sie steht der Dogmatisierung ebenso
nahe wie die leibliehe Himmelfahrt (S. 17). Zu S. 23: auch aus
der Formel ,declaramus, definimus ac dieimus' und ähnlichen Formeln
ist nicht mit Sicherheit auf eine Kathedralentscheidung zu
schließen, da derartige Formeln auch in gewöhnlichen Konsistorial-
entscheidungen vorkommen (vgl. etwa H. Finke, Aus den Tagen
Bonifaz VIII 1902, S. 159). Aus dem Erfolg von J. Wittigs „Die
Erlösten" wird S. 30 geschlossen, daß es im Katholizismus tatsächlich
mehr Heilsgewißheit gebe als dem Dogma entspräche. Es kann aber
daraus wohl nur auf große, durch Sakramentsempfang nicht gestillte
Sehnsucht nach Heilsgewißheit geschlossen werden. S. 35 heißt es
mit Recht, daß das Bußsakrament trotz dem ,ex opere operato' eine
jUngcheure Leistung des Empfängers voraussetzt'. Ich würde nur
hinzufügen, daß man gerade hieran noch sehen kann, daß die Buße