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Ausgabe:

1927 Nr. 2

Spalte:

580-581

Autor/Hrsg.:

Zahn, Theodor

Titel/Untertitel:

Altes und Neues in Vorträgen und kleineren Aufsätzen für weitere Kreise 1927

Rezensent:

Strathmann, Hermann

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Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 25/26.

580

setzt sich hier, nach einem Referat über die Forschung
der letzten Jahre, besonders mit M. Dibelius und mir
auseinander und trifft dabei die entscheidende Frage:
wie verhält sich die Wirksamkeit literarischer Formen
zu dem Schwergewicht geschichtlicher Erinnerungen?
Mag auf dem Gebiet frei schöpferischer Erzählung (wie
in der Genesis) die Form eine zwingende Herrschaft
üben, anders steht es doch da, wo eine Tradition eine
relativ kurz zurückliegende Geschichte in treuen Erinnerungen
bewahrt. Eine rein formgeschichtliche Betrachtung
reicht für das NT. nicht aus, sondern muß
Hand in Hand mit einer geschichtskritischen gehen. Der
Verf. sagt freilich noch mehr, wenn er zum Schluß behauptet
: „Das Problem des NT.s ist nicht ein formgeschichtliches
, sondern ein geschiehtskritisches" (S.
41; Sperrungen von mir); ich würde sagen: es ist beides
zugleich.

Denn darin kann ich dem Verf. nicht folgen, daß
eine Überlieferung, die geschichtliche Erinnerungen enthält
und durch sie bestimmt ist, nicht zugleich in die
Form einer literarischen Gattung gefaßt sein kann, die
ihre eigenen Gesetze hat. Man kann doch z. B. über
eine Schlacht nicht nur chronistisch berichten, sondern
auch ein Epos, das sie besingt, kann das geschichtliche
Ereignis und seine einzelnen Vorgänge treu bewahren
und gleichwohl den Gesetzen der Epik folgen. Es
müßte formgeschichtlich analysiert werden und die
Wechselwirkung von Form und geschichtlicher Erinnerung
müßte aufgewiesen werden. Sind in den Berichten
über Jesu Streitgespräche geschichtliche Erinnerungen
erhalten (woran ich nicht zweifle), so verträgt sich damit
, daß sie im Stil von Rabbinen-Gesprächen erzählt
sind. Und die Tatsache, daß geschichtliche Erinnerungen
vorliegen können oder vorliegen, dispensiert nicht von
der formgeschichtlichen Analyse, sondern fordert sie.
Deshalb würde ich nicht sagen, daß die Evangelien der
formgeschichtlichen Forschung nur in bedingtem
Maße zugänglich sind (S. 35), sondern das dahin modifizieren
, daß eine Tradition, die geschichtliche Erinnerungen
enthält, nur bedingt durch Formgesetze
bestimmt ist.

Sehr richtig ist nun der Hinweis des Verf.s, daß
Gattungen, die auf einem Gebiet festgestellt sind,
nicht einfach auf ein anderes übertragen werden dürfen.
Aber das kann doch nicht besagen, daß die formgeschichtliche
Fragestellung nicht auf jede Literatur
anwendbar ist. So kann man doch nur denken, wenn
man „Form" als ästhetische Kategorie faßt. Versteht
man sie aber als feste literarische Form (als Stil) überhaupt
, so hat auch die Chronik, der Zeitungsbericht,
die wissenschaftliche Untersuchung usw. ihre „Form",
so gut wie die Liturgie, die Festrede, das Liebeslied usw.
Dieser weite Sinn von Form ist aber in der Formgeschichte
gemeint, und deshalb ist für sie der „Sitz im
Leben" (wie Gunkel sagt) so wesentlich. Leider geht
der Verf. auf diesen Begriff nicht ein, obwohl gerade die
Frage nach dem „Sitz im Leben" mit der geschichtskritischen
Fragestellung aufs engste zusammenhängt.

Der Verf. würde wohl, wenn ihm der Umfang
seines Vortrags erlaubt hätte, dem nachzugehen, die „vier
Tatsachen", die nach seiner Meinung die formgeschichtliche
Erforschung der Evangelien berücksichtigen muß
(S. 24—26) anders formuliert oder ergänzt haben. Die
„vier Tatsachen" sollen beweisen, daß die evang. Tradition
wesentlich geschichtliche Erinnerungen enthält. Die
beiden ersten (Jesu Wirksamkeit um 30; die Abfassung
der Synoptiker ca. 65—95, also die Bildung der
ihnen vorliegenden Tradition ca. 30—60) beweisen
die relative Nähe der Evangelien zur Geschichte Jesu.
Freilich, was mag sich in den entscheidenden Jahren
der Traditionsbildung alles ereignet haben? Darauf antworten
Tatsache 3 und 4! Die dritte: die erhaltene
Tradition ist der unaufgefüllte Rest eines ehemals größeren
Bestandes. Aber man fragt doch: 1. war jener
größere Bestand nicht etwa längst „aufgefüllt", und

1 sollte der Rest wirklich das Ergebnis eines kritischen
Sichtens sein? 2. wurde nicht wiederum der Rest .
aufgefüllt? Mt. und Lk. füllen doch sicher auf;
und wer will behaupten oder beweisen, daß das nicht
! auch Mk. getan hat? Sind nicht z. B. Mk. 4, 10—13;
j 6, 17—29; 7, 20—23; 8, 14—21, 10,28—31 „Auffüllungen
"? Mit so einfacher Subtraktionsmethode ist nicht
durchzukommen, wie der Verf. sie mehrfach übt, wenn
er durch den Vergleich der drei Synoptiker zum „Origi-
i nalen" oder „Urtümlichen" zu kommen meint (S. 28
und 40) und in Wahrheit doch nur zum relativ Ältesten
j kommt. — Die vierte Tatsache ist die, daß für die Aus-
' lese des Traditionsstoffes das praktische Interesse der
1 Gemeinde entscheidend, aber doch nicht allein maß-
; gebend war. Denn „wo überhaupt Tradition erfolgt, da
zeugt sie Mitläufer". Das ist gewiß richtig und auch für
die Bewahrung geschichtlicher Erinnerungen geltend zu
i machen, aber es ist ein Satz, der sich auch gegen den
' Verf. wendet: es setzen sich auch sekundäre Bildungen
an. Vor allem ist das Interesse der Gemeinde und die
J für sie bestehenden Möglichkeiten der Formgebung posi-
j tiv zu untersuchen.

Dann könnte man zu den vier Tatsachen des Verf.s
! vier andere stellen: 1. Die Situation der Urgemeinde
i innerhalb des Judentums führte zur polemischen und
! apologetischen Auseinandersetzung mit dem Judentum
, und zur Herausbildung eigener Lebensformen. Für dies
alles lagen Formen vor, an die sich die Gemeinde nach-
j weisbar anschloß, positiv wie negativ. Nur auf e i n
I Beispiel sei hingewiesen, auf die Form des rabbinischen
', Schul- und Streitgespräches (dies hätte der Verf. auch
| S. 30 f. in Rechnung setzen sollen). 2. Die Urgemeinde
i stand in Auseinandersetzung mit dem Heidenchristentum.
| 3. In der Gemeinde gab es verschiedne Richtungen. 4.
i Die Evangelien sind auf griechischem Boden in griechischer
Sprache verfaßt. — Die letzte Tatsache enthält
| gewiß nicht ein kritisches Verdikt über die Geschichtlich-
I keit der synoptischen Tradition; aber sie nicht in Rech-
! nung zu setzen, ist unerlaubt.

Ich gehe weiter: von dieser letzten Tatsache muß
1 die Analyse überhaupt ausgehen; denn sie ist nichts
anderes als der primäre Tatbestand, und die Analyse
j hat von ihm aus rückwärts zu schreiten. Sie sieht dann
1 alsbald, daß in den Evangelien Gemeindetradition ge-
i sammelt ist. Damit ist noch nicht entschieden, wieweit
i die Gemeinde als produktiver Faktor in Frage kommt;
| wohl aber ist damit die kritische Fragestellung gegeben.
Ich kann daher nicht anerkennen, daß die Beweislast
jeweils nicht der trage, der die Echtheit einer Tradition
behauptet, sondern der, der ihre Unechtheit behauptet. Ich
kehre freilich diesen Satz nicht einfach um (sonst würde
! ich aus der kritischen Fragestellung ein kritisches Dogma
machen), aber ich meine, daß die Beweislast für jede von
I beiden Behauptungen in gleicher Weise zu tragen ist.
Bringt uns also die verdienstliche Schrift zum Bewußtsein
, daß die formgeschichtliche Forschung den
Zusammenhang mit der Geschichtskritik nicht außer acht
lassen darf, so kann doch die Diskussion über ihre Ergebnisse
nur durch Nachprüfung im Einzelnen geführt
: werden, und es mag sich herausstellen, daß wir Form-
geschichtler uns nicht selten geirrt haben. Der Verf.
l weiß auch, daß so zu verfahren ist, und nimmt die Diskussion
in einer Reihe von einzelnen Beispielen auf, auf
i die ich hier des Raumes wegen nicht mehr eingehen
kann.

Marburg. R. Bultmann.

Zahn, Theodor: Altes und Neues in Vorträgen und kleineren
Aufsätzen für weitere Kreise. Leipzig: A. Deichert 19.27.
(IV, 214 S.) gr. 8». Rm. 7—; geb. 8.80.

Der ehrwürdige, fast neunzigjährige Gelehrte hat hier
aus den letzten Jajirzehnten seines unermüdlichen Schaffens
einige, meist schon früher an verstreuten Orten bekannt
gewordene Arbeiten zusammengefaßt, die über den
Kreis der Fachgelehrten hinaus Beachtung suchen: Zwei