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Ausgabe:

1927

Spalte:

553-555

Autor/Hrsg.:

Jepsen, Alfred

Titel/Untertitel:

Untersuchungen zum Bundesbuch 1927

Rezensent:

Eissfeldt, Otto

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Seite 1, Seite 2

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Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack

Herausgegeben von Professor D. Emanuel Hirsch unter Mitwirkung von
Prof. D. Dr. G. Hölscher, Prof. D. Hans Lietzmann, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften, bearbeitet von Priv.-Doz. Lic. theo!. Kurt Die tri ch Schmidt, Göttingen
Jährlich 26 Nrn. Bezugspreis: halbjährlich Rm. 18—. — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

C? loh.» M» TA Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor 13. Hirsch in Güttingen, Tf Nnvpmhpr 1027
öZ. Janrg. Ii f. LT, Bauratgerberstr. 19, zu senden, Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. novcillUCl ixti.

Spalte

Jepsen: Untersuchungen zum Bundcsbuch

(Eilifeldt)..................553

Wittekindt: Das Hobe Lied und seine

Beziehungen zum lstarkult (Steuernagel). 556
Spörri: Der Gemeindegedanke im ersten

Petrusbrief (Behm).............558

Kittel: Urchristentum, Spätjudentum,

Hellenismus (Lascher)...........559

hieb ig: Die Umwelt des Neuen Testamentes ed er, c l. Das puritanische Neu-Eng

(Dens.)................. 560| land (Bornkamm).............565

Jackson and Lake: The Beginnings of jWot senke: Löschers Beziehungen zu

Christianity (Dibelius)........... 5601 Schlesien (Ders.)..............566

Spalte

Colgrave: The Life of Bishop Wilfrid
by Eddius Stephanus (Ficker).......562

Beiträge zur Geschichte der Universität,
besonders der kathol.-theologischen
Fakultät in Tübingen (Bossert)......563

Jacobi Acontii Satanae Stratagematum
(Hirsch)...................565

Spalte

Ammundsen: Den kristna Kyrkan ander

nittonde Arhundradet (Hirsch)......(567

H o 1 m q u i s t: Kyrkohistoria (Ders.) .... I
Neiiendain: Frikirker og Sekter (Ders.). 569

Kyrkohistorisk Ärsskrift (Ders.).......570

Bornhausen: Der Erlöser (Steinmann). 571
Althaus: Staatsgedanke tmd Reich Gottes

(Beyer)...................574

Tennant: Miracle and its Philosophical
presuppositions (Goetz)..........575

Jepsen, Lic. theol. Dr. phil. Alfred: Untersuchungen zum andererseits werden zum Schaden der ersteren ver-
Bundesbuch. Stuttgart: w. Kohlhammer 1927. (Vlll, 108 S.) wischt. „Ist das talmudische Judentum eine Rechtser
. 8«. = Beiträge z. Wissenscb v. A. u. N. T„ 3. Folge, H. 5. religion geworden, so liegen die Wurzeln dieser Entwickle
... Km' 4'80' lung im Bundesbuch. Das Judentum ist das Ergebnis
Die erste Hälfte des Buches wird eingenommen der Kanaanisierung der mosaischen Religion."
von der mit textkntischem Apparat und einem Die Die Arbeit macht ZLinächst einen Vertrauen er-
Ubersetzungen (LXX usw.) und ihr Wert für die Text- weckenden Eindnick, indem sie zeigt, daß ihr Verfasser
kritik" behandelnden Anhang versehenen Ubersetzung d:e w;ssenschaftliche Literatur kennt und eigenes Urteil
des Bundesbuches und vor. seiner Auslegung; die zweite , besitzt. Das eine oder andere Buch ist ihm freilich doch
von der Untersuchung des Bundesbuches auf seine unbekannt geblieben, so meine „Erstlinge und Zehnten",
Quellen hin und von einem Schlußkap.tel über Die dJ jh f dfe Auffas von m 23 i0
Entstehung und Bedeutung des Bundesbuches". Dabei & Tl 7iHf- ■■ ~
liegt der Nachdruck durchaus auf der Quellenunter- als temporaler Akkusativ, für das Verhältnis der ITEMO
suchung, und die Übersetzung und Auslegung bereiten

sie nur vor. Im wesentlichen auf stilistische Kriterien zu den □^"1133 in 23, 19 und für das Verständnis der

sich stützend, glaubt der Verf. 4 Quellen feststellen zu . ' , , , ,, . .

können- 1. ,Die hebräischen Mischpatim" (Ex 21. 2 m 22, 28 gemeinten Abgabe doch wohl einiges hatten

bis 22 16) ein nicht der Wüste, sondern dem palästi- sagen können ( Jepsen, S. 49—51); und hier und da, so in

nischen Kulturlande entstammendes Gesetz, das den 'der Ansetzung von Deuteron 27, 15-26 (S 82 ff.) und

anderen altorientalischen Gesetzen (Codex Hammurapi, i Ex 20, 2—17 (S. 89), hatte der Verf. gut daran getan,

Altassvrisches Gesetz Hethitisches Gesetz) sehr ähnlich , seine Stellungnahme selbständig zu begründen und sich

ist und wahrscheinlich von den vor den Israeliten in nicht auf das Urteil anderer zu verlassen. Doch das ist

Palästina seßhaft gewordenen Hebräern (- Chabiri; ! verständlich und verzeihlich. Schlimmer ist dies, daß die

21, 2 n3V TV?) herrührt, also älter als Mose ist. Untersuchung der Komposition des Bundesbuches allzu

Jw '^X/ wenig um ihrer selbst willen und allzu sehr mit Rück-

2. „Die israelitischen Mischpatim" (21, 12. 15. 17. 16. sieht auf das Ergebnis, die Herausschälung seiner
23—25. 18. 19), vielleicht Reste echt mosaischer Über- 4 Quellen, geführt wird. So wirken die vom Verf. zur
lieferung, jedenfalls nicht jünger als Mose, eher älter. , Gewinnung der 4 Quellen-Zusammenhänge vollzogenen

3. „Die religiösen und sittlichen Verbote" (in 22, 20 bis , Umstellungen z. T. gar nicht überzeugend. Weiter wird
23, 11), zu einer in Israel alteingebürgerten Gattung ge- j immer einfach vorausgesetzt, daß das Bundesbuch, d. h.
hörend und wahrscheinlich von Mose herzuleiten. 4. [ 20, 22—23, 19, in diesem Umfang ein selbständiges
„Die kultischen Bestimmungen" (23, 12—19; 22, 28; j Gesetzbuch gewesen sei, und im Schlußkapitel werden
20, 23. 24), die bald nach der Einwanderung Israels in j daraus sehr weittragende geistesgeschichtliche Folge-
Palästina entstanden sein werden. — In der Richterzeit, rungen gezogen. Aber diese Voraussetzung ist ganz un-
zwischen Josua und Samuel, hat ein priesterlicher Re- 1 sicher. Schon die Abgrenzung bei 23, 19 ist willkürlich,
daktor diese Quellen zusammengearbeitet, nicht ohne j 23, 20—33, in Wahrheit eine Rede Jahwes ans Volk
von sich aus einige — hin und her im Bundesbuch ver- beim Abzug vom Sinai, wollen als sein Schluß auch
streut stehende — Sätze hinzuzufügen. Das so ent- zum Bundesbuch gehören (vgl. Lev 26 Deuteron 27.
standene Bundesbuch stellt ein wohlgeordnetes Ganzes 28). Aber mit keinem Wort geht der Verf. auf diesen
dar und hat den Zweck, palästinisches und kanaanä- , Schluß ein. Das hängt damit zusammen, daß er glaubt,
isches Rechts- und Kultwesen mit israelitischer Reli- sich von einer Untersuchung der Umgebung des Bundes-
gion und Sittlichkeit so zu verschmelzen, daß dies letzte- 1 buches, d. h. der Sinai-Geschichten Ex 19—34, dispen-
re Element das stärkere bleibt. Indem das Bundesbuch sieren zu dürfen. Nun können freilich einige Teile des
so das gesamte Leben des Israeliten umfaßt und auch Bundesbuches, so die „hebräischen Mischpatim", ohne
profanes Recht als Jahwes Willen ausgibt, bahnt es eine jede Rücksicht auf seinen jetzigen Zusammenhang verEntwicklung
an, „die ihre Fortsetzung findet im Heilig- standen werden. Das Bundesbuch als ganzes aber
keitsgesetz, Ezechiel, Esra, Nehemia": Die Grenzen zwi- und andere seiner Teile, so die kultischen Gebote,
sehen Religion und Sittlichkeit einerseits und dem Recht | keinesfalls. Das Bundesbuch ist in der uns vorliegenden

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