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Ausgabe:

1927 Nr. 23

Spalte:

544-545

Autor/Hrsg.:

Zwingliana. Mitteilungen zur Geschichte Zwinglis und der Reformation. 1927, Nr. 1. (Bd. IV

Titel/Untertitel:

Nr. 13.) 1927

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 23.

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bach bis Rosenfeld werden behandelt, darunter auch
solche, welche in dem gewählten Zeitraum noch nicht
württembergisch waren wie Liebenzell und Hohentwiel
oder erst wurden wie Hornberg. Auffallend dürftig sind
die Klostergebiete Maulbronn und Murrhardt vertreten,
während Kirchheim, Leonberg, Nagold und Nürtingen
durch eine große Zahl Regesten hervorragen. Deutlich
ist zu beobachten, wie das Haus Württemberg alte adlige
, z. T. aussterbende Geschlechter wie die Irslingen
und Teck auskauft; auch die geistlichen Gebiete ziehen
immer mehr Rechte seitheriger weltlicher Besitzer besonders
an kirchlichem Eigentum an sich. Die geistlichen
Anstalten entfalten ein reiches Leben. Kleriker,
Adel und Gemeinden wetteifern in der Stiftung neuer
Pfründen; neue Pfarreien entstehen z. B. in der Nür-
tinger Gegend um 1460, z. T. als Folge von Sterbens-
läuften; die Gemeinden stecken einander an mit dem Bestreben
, ihre seitherigen Kaplaneien auszubauen. Bruderschaften
mühen sich um Ablässe, führen eigene Bücher
und Siegel. In den Spitälern erfolgen Wein-, Fleisch-
und Brotspenden. Schulen werden 1347 in Leonberg,
1398 in Kirchheim genannt.

1354 wird in Münsingen eine Pfründe gestiftet als Sühne für
eine Mordtat. 1477 erscheint eine einstige Sammlungsschwester als
Ehefrau (Nr. 11 743). Das Landkapitel Herrenberg gibt sich, neue
Statuten. (Nr. 11 083); 1484 darf sich das Landkapitel Kirchheim
mit Erlaubnis des Qeneralvikars einen Beichtvater wählen, der von
schweren Vergehen absolvieren kann. 1441 muß ein vermöglicher
Bürger in Nürtingen den Grafen um Erlaubnis bitten, Priester werden
und kirchliche Stiftungen machen zu dürfen. 1500 bedarf ein Benediktiner
ein Zeugnis seiner ehelichen Geburt von seiner Heimatgemeinde
Neckartenzlingen. 1322 und noch 1308 nennt ein Verkäufer
den Käufer seinen Buhlen. 1357 heißt die Lügli Stichlerin ein geistlicher
Mensch. Neuffen hat 1482/7 eine stiftliche Kirche. Grünwettersbach
stellt in Baustreitigkeiten Kirchengeschworene auf. 1404
heißt der Provinzial des Predigerordens ein Meister göttlicher Kunst
(Nr. 10 000). Das kleine Jesingen hat 1420 zwar noch keinen
Pfarrer, aber einen Propst des Klosters S. Peter bei Freiburg. 1406
wird die Leibeigenschaft einer Frau durch den Ehemann abgelöst
um 15 fl. (Nr. 0 606). In Lauffen gibt es 1481 Werbeifischer, ein
Ausdruck, der noch keine befriedigende Erklärung gefunden hat; sollte
er mit dem Wort Gewerbe zusammenhängen? 1430 erscheint der
Vorname Aristoteles eine Auswirkung der Thomistischen Scholastik im
Volksleben (vgl. Blätter f. württ. Kirchengesch. 1801, 06 zu Nr.
0710).

Die nächste (Schluß) Lieferung wird die Regesten
von Sindelfingen und Tübingen bringen, die den Zusammenhang
der Universität mit dem vorliegenden Werk
zeigen werden, dessen baldiger Abschluß lebhaft begrüßt
werden darf.

Horb. G. Bosscrt.

Brandi, Karl: Deutsche Reformation und Gegenreformation.

1. Halhbd.: Die deutsche Reformation. Der Universität Marburg
zur Vierhundertjahrfeier 1527—1027. Leipzig: Quelle & Meyer 1027.
(XVI, 364 S. m. Taf.) gr. 8°. Rm. 12—; geb. 14—.

Nach einem kritisch gehaltenen Überblick über das
spätere Mittelalter beschenkt uns der künftige Biograph
Karls V. mit einer Gesamtdarstellung der deutschen
Geschichte im Zeitalter der Reformation, die sich
auch gegenüber berühmten und vortrefflichen Vorgängerinnen
auch in weiteren Kreisen dauernd behaupten wird,
weil sie eine umfassende und eindringliche Quellenkenntnis
mit einer lichtvoll gegliederten und tief durchdachten
Darstellung und mit einer lebendigen, fesselnden Schreibart
zu vereinigen weiß. Bei allem berechtigten Interesse
für das Sachliche kommen auch die Persönlichkeiten
durchaus zu ihrem Rechte. Obschon man sich auf den
Gebieten der inneren und äußeren Politik sowie der
Entwicklungsgeschichte der gesamten materiellen Kultur
der sachkundigen und zielbewußten Führung des Verfassers
besonders gerne anvertrauen wird, so dürfen
doch auch die kirchen- und religionsgeschichtlichen Einzelbilder
und grundsätzlichen Darlegungen den Lesern
dieser Literaturzeitung besonders empfohlen werden. Die
deutsche Religionspolitik Karls V. hätte vielleicht noch
mehr in den burgundisch-niederländisch-spanischen lan-

des- und staatskirchlichen Zusammenhang gerückt wer-
| den können. Luthers Vorladung nach Worms und sein
Verhör vor den weltlichen Ständen war ein ebenso
schwerer Verstoß gegen das Kirchenrecht wie das Augsburger
Interim. Daß das letztere vom korrekt katholischen
Standpunkte betrachtet und verglichen mit den
; entscheidenden Leitmotiven der werdenden Gegenrefor-
! mation immerhin gemäßigt ausfiel, erklärt sich auch aus
j der noch auf spätmittelalterlicher, vorjesuitischer Stufe
i verharrenden, vor allem landes- und staatskirchlich be-
; stimmten Kirchenpolitik des Kaisers. Doch darf auch
ein anderer Grund für das relative Maßhalten des Inte-
' rims nicht außer acht gelassen werden. Er lag in der
' Tatsache, daß Karl V. im Schmalkaldischen Kriege auch
militärisch-politisch nur einen halben Sieg erfochten
i natte, wenn er auch selbst alles getan hat, um diese
| Tatsache zu verschleiern. Unter dem Eindrucke des
dramatisch-gegensätzlichen Verlaufes der Schlußakte der
deutschen Reformationsgeschichte kann diese Tatsache
leicht zu sehr in den Hintergrund treten. Sie ist aber
nicht nur für die Beurteilung des Interims, sowohl seines
Inhalts wie seines handgreiflichen Mißerfolgs, von
großer Bedeutung, sondern liefert auch die wichtigste
Vorbedingung für den Sieg der Fürstenrevolution und
j für die Katastrophe des Kaisers. Freilich hat auf dies
| alles dann auch die auswärtige Politik entscheidend ein-
1 gewirkt, deren reformationsgeschichtliche Rolle von
Brandi überall in helles Licht gesetzt wird. Man wird
| nach dieser seiner schönen Gabe dem Erscheinen des
Werkes über Karl V. mit um so größerer Spannung
entgegensehen.

Hamburg. J. Hasbagcn.

Zwingliana. Mitteilungen z. Gesch. Zwingiis u. d.
Reformation. 1927. Nr. 1. Zürich: Berichthatis. (S. 385-416.)
gr. 8°. Fr. 1.50.

Einen Einblick in das Schulwesen von Schaffhausen
gibt Jakob Wipf in „Ein Schulmeisterschicksal aus
der Reformationszeit". Zwingiis Einfluß macht sich in
der Bestellung des lateinischen Schulmeisters Hans Fehr
geltend. Aus den mitgeteilten Verhandlungen des Rats
von Schaffhausen ergibt sich ein Bild von Lehrauftrag,
Besoldung, Schulaufsicht und -Ordnung und Unterrichtsmethode
in Schaffhausen in den Jahren 1530—41. Seine
selbständige Natur bringt Fehr, der Theateraufführungen
außerhalb der Schulzeit zur Stärkung des Gedächtnisses
und zur Übung seiner Schüler in freier Rede benützt, in
Konflikt mit dem Rat; der Stadtklatsch macht eine lateinische
Stilübung der Schüler zu einer Verhöhnung des
Rats, der ihn entläßt. Neben der lateinischen wird eine
deutsche Schule errichtet, deren Ordnung bis auf den
Kirchgang und die körperliche Züchtigung vom Rat geregelt
wird; Lesen und Schreiben ist obligat; Rechnen
wie Schulung der Mädchen ist Sache des Privatunterrichts
. Beachtenswert ist auch der Streit zwischen dem
lateinischen und deutschen Schulmeister wegen der Aussprache
der Diphthonge im Kirchengesang, worin sich
ein Wechsel des Schaffhauser Dialekts ankündigt. Der
weitere Weg dieses Mannes führt nach Basel, wo aber
Wipf keine weiteren Spuren von ihm auffinden konnte.
— L. Weiß teilt eine Rede aus dem Jahre 1572 vor
dem Papst und den Kardinälen mit, worin „Ritter Melchior
Lussy über Zwingiis Tod" in freierfundener Weise
sich ausspricht; neben aller Bezeugung der Treue spielt
die stille Hoffnung der inneren Orte auf klingenden
Lohn eine Rolle bei der in der Rede zutagetretenden
Politik. Zugleich will Weiß zeigen, wie sehr die Tradition
kritischer Prüfung bedarf. — A. Corrodi-Sul-
z e r bringt einen „Geleitbrief aus dem ersten Kappelerkrieg
" zum Abdruck, den die inneren Orte, wegen
Regenwetters zweimal, am 14. bezw. 15. Juni 1529 den
Züricher Boten ausstellten, die ihnen die Beschwerden
Zürichs vortragen sollten. Dem Abdruck liegt nur eine
in Zürich sich findende Kopie zugrunde, welche, an einer
Stelle lückenhaft, nicht nach dem in Luzern befindlichen