Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1927 Nr. 23

Spalte:

538-539

Autor/Hrsg.:

Wenner, Joseph

Titel/Untertitel:

Die Rechtsbeziehungen der Mainzer Metropoliten zu ihren sächsischen Suffraganbistümern bis zum Tode Aribos (1031) 1927

Rezensent:

Ficker, Gerhard

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

537

Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 23.

538

ein Traum, und weil er rein transzendent ist, so muß
jeder wirkliche Staat ertragen werden: tolcrare Christi
famuli iubentur. Auch diese Abschnitte sind reich an
erhellenden Durchblicken und glücklichen Formulierungen
.

So wird besonders eindrucksvoll die unantike, leibfremde und gestaltenfeindliche
Betrachtungsweise nicht nur Augustins, sondern dieser
ganzen Kulturwclt zum Ausdruck gebracht (189). Es werden andrerseits
die Zusammenhänge mit Cicero deutlich gemacht: wie dieser
die griechisch-stoische Pflichlenlclire romanisierte, so hat Ambrosius
die römische christianisiert. Der berühmte Satz. Augustins von den
regna, die ohne Gerechtigkeit magna latrocinia seien (IV 4) erhält t
seine Christlichkeit nur von dem Begriff der Gerechtigkeit; der
Satz selbst entspricht antiker Staatsphilosophie und S. wagt die
Vermutung, daß ähnliche Ausführungen bei Cicero de republica in
der Lücke vor III 13 gestanden haben. Immer wieder kommt die
Geinäßheit, man möchte sagen die Modernität der Kirchengcstaltung
zum Ausdruck, und immer wieder wird betont, daß diese Entwicklung
niciit ein Abbiegen vom eigenen Wege des Christentums sei.

Es ist hier nicht der Ort, die das Buch tragende
Gesamtanschauung zu diskutieren. Aber ich möchte keinen
Zweifel daran lassen, daß ich die Betonung der organischen
Einheit in der Kirchenbildung zwar für ein- 1
seifig, aber doch für weithin richtig und wissenschafts-
geschichtlich in jedem Fall für verdienstlich halte. Nur
entbindet die Schau einer solchen Einheit nicht von der
Pflicht, die Quellen, auch wo sie widerspruchsvoll sind
oder sich dem geschauten Bilde nicht einfügen, sorgfältig
und mit kritischer Erwägung ihrer Eigenart zu
lesen. Und gerade wer den Wert eines solches Buches
gegenüber jeder banausischen Mikrologie zu verteidigen
bereit ist, hat das Recht, den Autor der ersten Kapitel
an die Pflicht zur Philologie zu mahnen.

Heidelberg. Martin Di bei jus.

Hausherr, Irtne«, S.J.: La Methode d'Oraison Hdsychaste.
Rom: Pont. Institutum Orientalium Studiorum. (114 S.) gr. 8°. =
Orientalia Christiana, Vol. IX. — 2. Nr. 36. Junio et Julio 1927.
Unter dem Namen Symeons des „Neuen Theologen
" (11. Jahrh.) ist eine Schrift Miitodog tjje tsQäS
ngoaeuxig X«J 7CQoaoyjlg überliefert, worin die später
von Gregorios Palamas (14. Jahrh.) und seinen Hesy-
chasten geübte und gepriesene Gebetsart gelehrt wird.
Sie besteht hauptsächlich in zwei Übungen: dem Suchen
des „Herzortes" durch Beschauen des Nabels — daher
der Name „Omphalopsychiten" — und der ununterbrochenen
Wiederholung des „Jesusgebetes" („Herr
Jesus Christus, Sohn Gottes, erbarme dich meiner!").
Dabei soll auch der Atem möglichst lange angehalten
und jeweils erst, wenn es unbedingt notwendig ist,
wieder geschöpft werden. Diese Übungen führen zum
Schauen dessen, „was man nicht wußte" oder, mit
Palamas zu sprechen, des „Lichtes vom Thabor". Daß
jene Schrift nicht von Symeon stamme, ist schon von
Karl Holl und andern Forschern ausgesprochen und
kurz begründet worden. Hausherr verstärkt nun in seiner
trefflichen Untersuchung diese Gründe und erklärt
zugleich, wie die Schrift dem Symeon zugeschrieben
werden konnte: diesem ist zwar die genannte Gebetsart
fremd, aber andrerseits lenkt er die hesychastische Denkweise
der „Sinaiten" durch seine Mystik für alle in
Bahnen ein, die beim Hesychasmus eines Palamas endeten
: an die Stelle eines lebenslänglichen Suchens und
Strebens trat eben ein äußeres Hilfsmittel, das möglichst
rasch zum Ziele führen sollte. Der Widerspruch, den
Symeon fand und den sein Schüler und Lebensbe-
schreiber Nikolaus Stethatos sich nur aus dem Neid
seiner Gegner zu erklären vermag, kann als Vorspiel
des großen Hesychastenstreites betrachtet werden: beidemal
stieß die alte basilianische und studitische Asketenschule
mit der sinaitischen Mystik und ihrer neuen Wegrichtung
zusammen. Die Herausgeber der (hüoxatia
twv ieQwv rryTTTf/tüv bezeichnen als Entdecker der in der
Mi&odog empfohlenen Gebetsart den Mönch Nikephoros
und sie können sich dafür auf die Mönche Ignatius und
Kallistos Xanthopoulos des 14. Jahrh.s berufen. Es läßt

sich aber zeigen, daß Nikephoros von der Me&odog abhängig
ist. Man könnte an die Einheit des Nikephoros
mit Ps.-Symeon denken, kann dies aber nicht beweisen.
Lehrreich ist S. 142ff. [47ff.) der Nachweis der Abhängigkeit
der Mt&odog von der sinaitischen Mystik im
Einzelnen. S. 150ff. [54ff.] bietet H. den Text der
Mi&oöog auf handschriftlicher Grundlage mit französischer
Übersetzung, ebenso S. 172 ff. [76 ff. J eine Rede
Symeons, worin seine Hauptgedanken in voller Reife dargestellt
und verteidigt sind. Wer beide nacheinander
liest, muß zur Überzeugung kommen, daß sie nicht
demselben Verfasser angehören.

Bei den Texten hätten nicht bloß die wörtlichen Schriftanführungen
, sondern auch die bloßen Anspielungen angemerkt werden
sollen, also zu 153, 2: II. Cor. 11, 14; zu 159, 2: Tob. 4, 15;
zu 195, 21: Ps. 33, 9; zu 164, 9: Mt. 6, 6; zu 166, 20: Eph. 4, 13;
zu 177,1: I. Cor. 15,54 und II. Cor. 5,4. Der Satz in der
yiiftodos 152, 13: To yieg xicXov ov xaXvy, otuv ov xaXws yivrjxai
erinnert an Sätze wie Ps.-Cypr. de sing, cleric. 17 (Härtel App.
192,12): sanetum non est quod geritur sanetum, nisi sanete quod
sanetum est peragitur; siehe Weyman im Archiv f. Lexik. XI, S. 94
und Rhein. Mus. 43, S. 316 A. 1.

München. Hugo Koch.

Wenn er, Dr. theol. Joseph: Die Rechtsbeziehungen der
Mainzer Metropoliten zu ihren sächsischen Suffraganbis-
tflmern bis zum Tode Aribos (1031). Ein Beitrag z. Geschichte
d. Metropolitanverfassung in Deutschland. Paderborn: F. Schöningh
1926. (VXI, 230 S.) gr. 8°. — Görres-Gesellschait zur Pflege d.
Wissenschaft im kathol. Deutschland, H. 46. Rm. 8.40.

Diese Arbeit, die von dem verstorbenen Wenninghof
f angeregt worden ist, wurde schon im Februar 1924
abgeschlossen, konnte aber erst jetzt gedruckt werden.
Daraus ist es wohl zu erklären, daß nicht alles neu
Erschienene nachgearbeitet worden ist. So vermisse ich
bei dem einleitenden Abschnitt eine Bezugnahme auf
die neue Auflage von K. Müllers Kirchengeschichte. Die
Svnode von Antiochien, deren Bedeutung für die Ausbildung
der Metropolitanverfassung mit Recht hervorgehoben
wird, wird hier in das Jahr 341 gesetzt, während
sie doch nach neueren Untersuchungen etwas früher
angesetzt werden muß. Der Verfasser hat sich aber
Mühe gegeben, auch die neueste Literatur heranzuziehen.

Er legt in der Einleitung die alten Grundlagen der
Metropolitanverfassung dar d. h. die Entwicklung der
Metropolitanverfassung in der Kirche des Imperium Ro-
manum, wobei er offenbar Wert darauf legt zu konstatieren
, daß die Metropolitangewalt weder auf göttlicher
noch auf apostolischer Anordnung beruht, sie ist ein
bloßes Ergebnis der Geschichte. In ihren ersten Anfängen
reicht sie zurück bis in die älteste christliche Zeit,
zum mindesten bis in die zweite Hälfte des zweiten
Jahrhunderts. Anknüpfungspunkte für die Entstehung
von Metropolitanverbänden gab es schon im apostolischen
Zeitalter. Der Verfasser läßt dann die Erneuerung
der Metropolitanverfassung für die fränkische
Kirche mit Bonifatius einsetzen, dessen darauf bezügliche
Bestrebungen erst von Karl d. Gr. aufgenommen und zu
einem relativen Abschluß gebracht worden sind. (Es
hätte sich wohl verlohnt, der Frage nachzugehen, warum
Karl d. Gr. diese Tendenzen aufgenommen hat. Ist
es die Analogie zur Reichskirche Justinians, der Karl
auch sonst gefolgt ist?). Nach der Darlegung der Gründung
des Metropolitanverbandes Mainz, die definitiv erst
um 780 vollzogen wurde, geht Verfasser über zur Darstellung
der sächsischen Bistümer und der Veränderungen,
die mit ihnen vorgegangen sind. Sorgfältig und eingehend
hat er Quellen und Literatur benutzt und stellt die
geschichtlichen Daten, die auf sein Thema Bezug haben,
zusammen. So gibt er eine tabellarische Übersicht, die
chronologisch geordnet, sämtliche sächsische Bischöfe
und die Erzbischöfe von Mainz enthält. Sein Hauptinteresse
wendet er natürlich den Synoden zu, die innerhalb
des Mainzer Sprengeis mit den sächsischen Bischöfen
abgehalten worden sind, und ihrer Tätigkeit.
Hier wird er zum Teil sehr ausführlich und geht in das