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Ausgabe: | 1927 Nr. 20 |
Spalte: | 480 |
Autor/Hrsg.: | Lütkemann, Wilhelm |
Titel/Untertitel: | Deutsche Kirchen. Bd. 1: Die evangelischen Kirchen in Berlin (Alte Stadt) 1927 |
Rezensent: | Stuhlfauth, Georg |
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Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 20.
480
Volkes. Ohne diese Fühlung wird sie zur Sekte, die nur vorübergehend
von einer Teilwahrheit aus kleine Kreise sammelt. Die
Volksgemeinschaft bedarf der Kirche, weil alles menschliche Wesen
und Leben von Gott abhängig bleibt und in der Ewigkeit ihr letztes
Ziel hat. Verliert die Volksgemeinschaft diesen Zusammenhang, den
sie nie durch Träume von Volksfrieden und Völkerfrieden ersetzen
kann, so stirbt sie an Zersetzung und Fäulnis". Diese Sätze werden
durch eine knappe Darlegung des geschichtlichen Verhältnisses der
Kirche zur Volksgemeinschaft unterbaut und durch eine, die Fülle
des Lebens andeutende Übersicht über die konkrete Art der Wechselwirkung
zwischen Kirche und Volksgemeinschaft ergänzt.
Erlangen. P. Althaus.
Paul, Geh. Ob.-Reg.-Rat Georg, u. Ob.-Konsist.-Rat Johannes Hose-
mann: Die Kirchensteuer in Preußen für das Rechnungsjahr
1926. Praktischer Leitfaden, verf. unter Mitwirkung v. Georg
Banasch u. Walter Koch. 2. Aufl. d. 1924 erschien. Buches
„Die Kirchensteuer in Preußen". Berlin: C. Heymann 1926. (VII,
124 S.) 8°. Rm. 6—;
Ergänzungsheft (34 S.) Rm. 1.60.
Die Erhebung der Kirchensteuer wird immer schwieriger. Das
hängt mit dem Zustand zusammen, in dem sich das gesamte Steuerwesen
befindet. Eine allgemeine Neuordnung des Kirchensteuerwesens
konnte bisher nicht eintreten. Unter diesen Umständen ist
es sehr zu begrüßen, daß die Verfasser sich entschlossen haben,
das 1924 erschienene Buch fortzuführen und zu einem praktischen
Handbuch für das Jahr 1926 zu gestalten. Es bringt zusammenfassende
Äußerungen über den Gang des Kirchensteuergeschäftes
und die Bedeutung der neuen Reichseinkommensteuergesetzgebung
für das preußische Kirchensteuerrecht. Ein Anhang bietet
in 21 Nummern die in Betracht kommenden Dokumente (Ministerial-
erlasse, Erlasse des Evangelischen Oberkirchenrats, usw.), sowie
Muster für Umlagebeschlüsse, Kirchenstcuerbescheide u. a. Die Verf.
haben sich im wesentlichen auf die Behandlung der Kirchensteuer
vom Einkommen beschränkt. Das mußte wohl sein, läßt aber,
namentlich für ländliche Verhältnisse, Raum für wichtige Ergänzungen
. Denn gerade auf dem Lande ist die Heranziehung auch
anderer Grundlagen im Augenblick unentbehrlich. Gesetze und Verordnungen
sind im allgemeinen nur für die Kirche der altpreußischen
Union und für die katholische Kirche mitgeteilt. Vieles ist trotzdem
auch für die übrigen preußischen Landeskirchen und für die Synagogengemeinden
brauchbar. Das Ergänzungsheft (b) bietet Berufsbezeichnungen
in alphabetischer Folge mit Angabe der Pauschbe-
tragsgruppe für die Kirchensteuerveranlagung. Zweifellos ist das
Ganze, zumal für größere Gemeinden, sehr nützlich. Doch möchte
ich zur Erwägung stellen, ob nicht, zumal für kleinere Gemeinden,
eine kürzere, nur das Wesentliche heraushebende und übersichtlich
darbietende Anleitung wünschenswert wäre. — Zwischen der Niederschrift
dieser Anzeige und ihrem Erscheinen liegt so viel Zeit, daß
die Schrift für die Veranlagung für 1926 nicht mehr benutzt werden
kann. Aber sie enthält viele - Bestandteile, die ihren Wert behalten,
so lange die gegenwärtige Gesetzgebung besteht.
Breslau. M. Sch i an.
Mehl, Oskar Joh.: Eine heilige Kirche. Versuch eines evangelischökumenischen
Katechismus. Gütersloh: C. Berteismann 1925.
(56 S.) 8». Rm. 1—.
Das Büchlein des Vorsitzenden der hochkirchlichen
Vereinigung ist ein Symptom, aber ein sehr bedenkliches
Symptom. Denn es wird darin der Versuch gemacht,
gerade auch für den Konfirmandenunterricht
alles im Unterricht zu Bietende unter den Generalnenner
„Kirche" zu bringen. Das geht aber nicht, wenn man
nicht den Konfirmanden das für ihr evangelisches
Wesen und Werden Wesentliche vorenthalten will. Vom
Glauben als dem Herzstück evangelischen Wesens ist
überhaupt nicht die Rede; nur im 1. Abschnitt kommt
die Bezeichnung der Kirche als Gemeinde der Gläubigen
vor, ohne daß daraus Folgerungen gezogen würden. Und
der „irenische Geist", der das Ganze bestimmen soll,
wird direkt irreführend, wenn in seinem Namen die verschiedenen
„Kirchen" als Äste des einen Baumes der
„Kirche" einfach nebeneinandergestellt werden und gar
kein Versuch gemacht wird, den Kindern das Wesen
ihrer eignen Kirche innerlich verständlich und lieb zu
machen. Weitere kritische Einzelanmerkungen unterlasse
ich, da der Versuch im ganzen verfehlt und gefährlich
erscheint.
Halle a. S. Karl Eger.
Lütkemann, Konsist.-Rat Dr. Wilhelm: Deutsche Kirchen.
Bd. 1: Die evangel. Kirchen in Berlin (Alte Stadt). Gesammelt
und hrsg. Berlin: Verl. f. Volksliteratur 1926. (197 S. m. zahlr.
Abb.) 80. Hlwd. Rm. 4—.
Ein schmuckes und nützliches Buch. Es verzeichnet sämtliche
evangelische Kirchen und Kapellen des inneren Berlin vom Dom
bis zur Schifferkirche, 95 an der Zahl, mit geschichtlichen Angaben,
kurzer Beschreibung und einer Abbildung der Außenansicht (vereinzelt
anstatt dieser der Innenansicht). Ein zweiter Band will in gleicher
Weise die über 80 Kirchen der Berliner Vororte sammeln, ein
dritter die Kirchen der Provinz Brandenburg.
Der Text ist präzis und lebendig formuliert und insofern
von besonderem Wert, weil er gewonnen ist aus Akten, Monographien,
Gemeindeblättern und Aufzeichnungen der Geistlichen. Die Anordnung
der Kirchen folgt dem von dem Konsistorium der Mark Brandenburg
j herausgegebenen Pfarrerabnanach für Berlin; praktischer wäre es
gewesen, sie einfach alphabetisch aneinanderzureihen, da hierdurch die
Mühe, sie auf dem Umwege über das alphabetische Verzeichnis
am Anfang des Buches aufzusuchen erspart worden wäre.
Daß der Vf. sich mit Rücksicht auf die gegenwärtige Notzeit
' beschränken mußte und beschränkt hat, ist verständlich. Gleichwohl
hat das Buch einen Mangel, der auch so nicht erträglicher wird,
nämlich den, daß die Grundrisse fehlen, die bei einem Buch
über protestantischen Kirchenbau schlechthin unentbehrlich
sind. Der Raum, den sie beanspruchen, ist minimal, das Buch ohne
| sie in seinem geschichtlichen und bauwissenschaftlichen Wert aufs
I stärkste beeinträchtigt. Möchten Vf. und Verlag diesem Gesichtspunkte
in den weiteren Bänden unter allen Umständen Rechnung
, tragen!
Berlin. Georg S tu h 1 f a u t h.
IN KÜRZE ERSCHEINT:
ANTHES, DR. RUDOLF, Berlin
DIE FELSEN INSCHRIFTEN
VON HATNUB nach den Aufnahmen
Georg Möllers herausgegeben und bearbeitet.
171/. Bogen mit 33 Tafeln. Lex. 8°. / Untersuchungen
zur Geschichte und Altertumskunde Aegyptens.
9. Band.
Es werden hier sämtliche in beiden Alabasterbrüchen
von Hatnub erhaltenen Denkmäler nach f Georg
Möllers Aufnahmen veröffentlicht, überwiegend in
photographischer Wiedergabe der genauen Durchzeichnungen
Möllers. Hieroglyphische Transkription
der hieratischen Texte, Übersetzung, ausführliche Besprechung
und Indizes sind vom Herausgeber beigefügt
. Weiter ist dargelegt, welche Beiträge zur Kenntnis
der Zustände unter der 10. Dynastie der größte
Teil der Texte uns liefert. Zum Schluß ist der Versuch
gemacht, aus den Angaben der Inschriften von
Schech Said, El Bersche und Hatnub ein annäherndes
Bild von der Entwicklung des Fürstentums im
Gau von Hermopolis seit Ende der 5. Dynastie bis
auf Sesostris III. zu gewinnen.
Brosch. RM. 69.-;
3HC
VERLAG DER J. C. HINRICHS'SCHEN
BUCHHANDLUNG IN LEIPZIG C 1
Die nächste Nummer der ThLZ erscheint am 15. Oktober 1927.
Verantwortlich: Prof.D.E. Hirsch in Göttingen, Bauratgerberstr. 19.
Verlag der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig C. 1, Blumengasse 2. — Druckerei Bauer in Marburg.