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Ausgabe:

1927 Nr. 12

Spalte:

279

Autor/Hrsg.:

Martin, Franz

Titel/Untertitel:

Wolf Dietrich von Raitenau, Erzbischof von Salzburg 1927

Rezensent:

Wolf, Gustav

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279

Theologische Literaturzeitung 1927 Nr. 12.

I

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sang gewesen. Beachtet man, daß das Tedeum V. 1—21
Präfation und Taufbekenntnis in höchst eigentümlicher
Weise zum Hymnus verknüpft, daß ihm
von altersher die Bedeutung eines kirchlichen Bekenntnisses
beigemessen wird, daß es trotzdem in der Hauptsache
dem Frühofficium, der Matutin, zugeteilt geblieben
ist und im übrigen nur bei besonderen Danksagungsakten
, besonders bei solchen, mit denen eine
Prozession verbunden ist, zur Verwendung kommt,
so könnte durch alles das zusammengenommen eine
kühne Phantasie auf den Gedanken kommen, dahinter
einen Dankpsalm zu vermuten, der schon in früher
Zeit den Übergang von der Tauffeier zum Gemeindegottesdienst
vermittelt, die Neugetauften bei der Einführung
in die zur Eucharistie versammelte Gemeinde
geleitet hätte." Köstlin meint, die Legende, die den
Gesang auf eine Tauffeier (die des Augustin) zurückführt
, sei doch vielleicht sachlich nicht ohne Interesse.
Indes ich erwähne das hier nur, um zu warnen, daß man
kurzweg mit der Forschung über Niceta und das Tedeum
jetzt schon Schluß mache. Burns kleines Buch ist und
bleibt eine wertvolle, sehr willkommene Gabe.

Halle. F. Kattenbusch.

Martin, Franz: Wolf Dietrich von Raitenau, Erzbischof von
Salzburg. Wien: A. Hartleben. (91 S. m. Abb.) kl. 8° = Österreichische
Bücherei, Nr. 12. geb. Rm. 2.50.
Ober Wolf Dietrich v. Raitenau erschien bereits vor 40 Jahren
eine Biographie von Mayr-Deisinger (188Ö). Dieser, ein Schüler
Stieves, hatte in dessen Auftrag an den „Briefen und Akten zur Gesch.
des 30jähr. Krieges'"' mitgearbeitet und war durch diese Tätigkeit zur
Überzeugung gelangt, daß die älteren Darstellungen, namentlich Zäuners
Chronik, den Erzbischof zu stark verteidigten und seinem Gegner,
Herzog Maximilian von Baiern, nicht gerecht wurden. Vom Studium der
in Salzburg befindlichen Akten hatte er sich dispensiert, offenbar
weil er annahm, daß das Münchner Material ausreichte. Bekanntlich
enthält das dortige Reichsarchiv einen großen Teil der erzbischöflich
salzburgischen Kanzlei und überdies fand Mayr-Deisinger auf der
bairischen Staatsbibliothek verschiedene Sabburger Chroniken, namentlich
die von Zäuner vermißte Haseibergers, wodurch er die von
Hauthaler in den Mittlgn. d. Gesellsch. f. Salzb. Landeskunde Bd. 13
veröffentlichte Biographie Wolf Dietrichs von einem Sekretär Johann
Steinhauser in den Hintergrund drängen und ihr teilweise auch entgegentreten
konnte. Mayr-Deisinger fügte seiner Darstellung eine
Charakteristik Wolf Dietrichs bei, welche äußerlich an Veraux' Urteil
in dessen Annales Boicae gentis anknüpfte und zwar die guten Seiten
nicht verschweigen wollte, im Ganzen jedoch den Erzbischof als hartherzigen
Egoisten schilderte. Darum nahm zuerst Erben in Mittlgn. d.
Gesellsch. f. Salzb. Landesk. Bd. 42 an Mayr-Deisingers Standpunkt
Anstoß. Er ging von den Gründen aus, welche die bisher überwiegend
ungünstigen Anschauungen über Wolf Dietrich veranlaßt haben, prüfte
ihre Berechtigung an der Hand der objektiven Voraussetzungen und
erörterte dann eingehend, daß namentlich aus seiner Stellung in der
Türkenfragc der Vorwurf der Pflichtverletzung sich nicht ableiten lasse.
In diesem Zusammenhang betonte er die Notwendigkeit, Mayr-Deisingers
Studie durch eingehende archivalische Forschungen über Wolf
Dietrichs landesfürstliche Tätigkeit zu ergänzen. Aus solchem Anregungen
entsprangen verschiedene Arbeiten. Namentlich hatte sich
Franz Martin, der als Beamter im Salzburger Landesarchiv das
dortige Material gründlich ausbeuten konnte, zu einer ausführlichen,
aktenmäßigen Biographie entschlossen. Aus diesem Vorhaben wurde
nichts; indes veröffentlichte er „Beiträge zur Gesch. Erzbischof Wolf
Dietrichs von Raitenau" in welchen er vor allem Gebiete behandelte,
welche frühere Forscher weniger interessiert hatten, z. B. Wolf Dietrichs
Herkunft und Vorleben, seine Bautätigkeit den Streit mit dem
Bischof von Chiemsee, seine Schicksale während der Gefangenschaft
u.s.w. Diese Beiträge, in den Mittlgn. d. Gesellsch. f. Salzb. Landeskunde
erschienen, trugen naturgemäß einen gelehrten Charakter und
eigneten sich nicht als Lektüre für weitere Kreise. Nun hat zwar inzwischen
Hans Widmann im 3. Bande seiner Gesch. Salzburgs auch Wolf
Dietrichs Regierung ebenfalls eingehend behandelt. Aber ganz abgesehen
davon, daß hierdurch keine gesonderte Darstellung ersetzt wird,
sah sich Widmann weniger veranlaßt, den Menschen als den Fürsten
zu schildern; darunter kamen gerade die von Martin bevorzugten
Seiten zu kurz. So entschloß sich letzterer seine „Beiträge" zu einer
knappen, lesbaren Skizze umzuarbeiten. Letztere ist also ebensowenig
wie Martins frühere Artikel eine vollständige Biographie, sondern
setzt sich aus mehreren selbständigen Kapiteln zusammen, von deren
jedes eine besondere Seite von Wolf Dietrichs Wirken hervorhebt
und in denen seine landesherrliche Innen- und Außenpolitik nur kurz
berührt wird.

Freiburg i. Br. Gustav Wolf.

Kirn, Priv.-Doz. Dr. phil. Paul: Friedrich der Weise und die Kirche.

Seine Kirchenpolitik vor u. nach Luthers Hervortreten im Jahre
1517. Dargestellt n. d. Akten im Thüring. Staatsarchiv zu Weimar.
Leipzig: B. G. Teubner 1926. (IV, 212 S.) gr. 8°. = Beiträge z.
Kulturgesch. d. M.-A. u. d. Renaissance, Bd. 30. Rm. 7.80.

Das Werk bereichert unser reformationsgeschicht-
i liches Wissen in dankenswertester Weise und führt uns
in der wichtigen Frage, welche persönliche und sachliche
! Voraussetzungen Friedrichs Verhalten zu Luther zu
Grunde lagen, auf neue Bahnen. Der Mangel der bisherigen
Forschung war, daß sie diese beiden Voraus-
j Setzungen getrennt betrachtete. Wer sich mit den Be-
I Ziehungen zwischen Friedrich dem Weisen und Luther
beschäftigte, kümmerte sich nur um die Jahre 1517 bis
1525 und erörterte, wie damals Friedrich innerlich zu
Luther stand und wie er hiernach die Lutherfrage be-
j handelte. Bekanntlich hat diese Methode zu großen
Meinungsverschiedenheiten geführt. Denn weil wir keine
] unzweideutigen Kundgebungen von Friedrichs persön-
I licher religiöser Gesinnung besitzen, zwang uns diese
Methode, die letztere aus einzelnen Handlungen und
Schachzügen abzulesen, welche Friedrichs Absichten oft
mehr verbergen als verraten sollten. Wir brauchen nur
I daran zu erinnern, wie z. B. die Urteile Koldes und
I Kalkoffs auseinandergehen. Aber auch die Untersuchun-
j gen über die sachliche Grundlage für die kursächsische
| Reformation führten bisher zu keiner Aufklärung von
Friedrichs Anschauungen. Denn sie verfolgten die Wurzeln
der sächsischen Landeskirche möglichst weit zurück
und suchten nach den Marksteinen der vorreformato-
| rischen Entwicklung. Hierbei trat Friedrich ganz in den
Hintergrund. Geß, welcher die Bedingungen der Kirchenpolitik
Herzog Georgs schildern wollte, beschäftigte
sich hierzu mit dem albertinischen Sachsen. Zieschang
(1909) prüfte, an welche Einrichtungen die Vorstadien
des landeskirchlichen Regiments anknüpften und wie
sich die letzteren in Sachsen im Vergleiche zu anderen
Ländern gestalteten. Er schloß Friedrichs Regierung
nicht geradezu aus; aber da er sich vorzugsweise mit
dem 15. Jahrh. beschäftigte, so berührte er die letztere
nur ganz gelegentlich. Erst recht ging Wintruff (1914)
an Friedrich vorbei. Da er die thüringische Kirchenpolitik
behandelte, mit der Landesteilung von 1485 aber das
einheitliche Thüringen aufhörte, bildete für seine Studien
der Tod Wilhelms den natürlichen Abschluß.

Im Gegensatze zu allen diesen Vorgängern verbindet
nun Kirn die früher isolierten einzelnen Vorbedingungen

I für Friedrichs landesherrliche Kirchenpolitik und erschließt
uns damit ganz neue Gesichtspunkte. Eigentlich muß
man sich wundern, daß nicht längst ein Forscher auf
diesen naheliegenden Gedanken geraten ist; denn wenn
schon bei Luther zu Tage tritt, daß er in der größeren
Lebenshälfte gut katholisch war und diese Eindrücke
sich nicht völlig verloren, so hatte Friedrich 1517 schon
eine 30 jährige Regierung hinter sich, war von Haus aus
schwerfällig und ängstlich und überdies ein kranker und
müder Mann geworden! Zur Erklärung der bisherigen
Lücke dient vielleicht das zersplitterte Material und die
hierdurch notwendige mühsame Einzelforschung. Da für
Friedrichs Kirchenpolitik große weithin sichtbare Richtlinien
fehlten, wie sie für Herzog Wilhelm die Landesordnung
von 1446 gewährte, müssen die Gesichtspunkte

1 teils aus ortsgeschichtlichen Studien abgeleitet teils durch
Vergleich mit den Vorgängen in anderen Ländern gewonnen
werden. M. a. W. der Forscher müßte ein Archivstudium
, das auch vor scheinbar unbedeutenden Ereignissen
und vor den Verhältnissen der einzelnen Ortschaften
und Ämtern nicht zurückschreckt, mit der Durcharbeit
einer weit verzweigten Literatur über die Beziehungen
zwischen Kirche und Staat und über die religiösen

I Anschauungen in den verschiedenen deutschen Territorien
am Vorabend der Reformation vereinigen.

Daß Kirn alle diese Vorbedingungen erfüllt hat,
sichert seiner Arbeit ihre Bedeutung. Hierbei lege ich
ein geringeres Gewicht auf die Frage, ob er alle psycho-