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Ausgabe:

1926 Nr. 2

Spalte:

619

Autor/Hrsg.:

Sägmüller, Johannes Baptist

Titel/Untertitel:

Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts. 4., auf Grund des Codex Juris Canonici vollst. umgearb. Aufl. 1. Bd., 1. Teil: Einleitung. Kirche und Kirchenpolitik 1926

Rezensent:

Mirbt, Carl

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619

Theologische Literaturzeitung 1926 Nr. 25/26.

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noten kaum Anstoß genommen, den Forschern aber wäre
das Rüstzeug geboten, das sie für ihre Arbeit brauchen.

Davon abgesehen wird man dem Herausgeber gern
zugeben, daß er in den Nachträgen einige „Perlen" zu
unserer Kenntnis gebracht hat. Wir wollen ihm für die
Neuausgabe wie für diese Perlen danken. Der Dank
würde aber ungleich größer sein, wenn er sich entschließen
würde, eine 2. Auflage zu einer philologischkritischen
Ausgabe umzuarbeiten.

Göttingen. Kurt Dietrich Schmidt.

Kirchliches Handbuch für das katholische Deutschland.

Nebst Mitteilungen der amtlichen Zentralstellen für kirchliche
Statistik des kathol. Deutschlands. In Verbindung m. Heinrich
Auer, Wilhelm Böhler, Nikolaus Hilling u. Alfons Väth
hrsg. v. Hermann A. Krose u. Joseph Sauren. 13. Bd.: 1923
bis 1926. Freiburg i. Br.: Herder 8t Co. 1926. (XIX, 462 S. m.
1 Taf.) 8°. geb. Rm. 12—.

Der Umfang dieses für das Studium der katholischen
Kirche in Deutschland unentbehrlichen und wegen
seiner Reichhaltigkeit geschätzten Jahrbuchs mußte
aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber dem 12. Band
um 120 Seiten verringert werden. Aus dem Vorwort erfahren
wir, daß für die nächsten Jahre sogar noch eine
erheblich weitergehende Einschränkung vorgesehen ist.
In Verbindung damit stellt der Plan, daß die Zentralstelle
für kirchliche Statistik das Handbuch übernehmen soll,
wodurch es den Charakter einer amtlichen Veröffentlichung
einer kirchlichen Behörde erhalten wird. Wir
müssen es uns versagen, auf den Inhalt des vorliegenden
Jahrgangs im Einzelnen einzugehen, der in gewohnter
Weise über alle Seiten des kirchlichen Lebens berichtet,
am eingehendsten über das katholische Vereinswesen.
In der Abteilung über Konfessionsstatistik wird die nachzuprüfende
These verfochten, daß in der Besetzung
höherer Beamtenstellen die Katholiken benachteiligt werden
vgl. S. 316 ff. Eine wertvolle Neuerung bringt die
Statistik der kirchlichen Handlungen durch eine Mitteilung
über die Osterkommunionen (S. 405 f. 458 f.);
deren Ausfall auf nur 20 Prozent berechnet wird. Es wäre
von hohen! Interesse, die Vergleichsziffern aus anderen
Ländern, voi allem aus Frankreich, daneben gestellt zu
sehen. Auffallend ist die Bemerkung: „Die Diaspora-
gebiete zeigen naturgemäß niedrigere Prozentziffern bei
den Osterkommunionen als die mehr katholischen Bezirke
". Sonst ist m. W. zu beobachten, daß gerade das
Leben in der Diaspora auf das Bewußtsein der kirchlichen
Pflichten eine anregende Wirkung ausübt.

Göttingen. Carl Mirbt.

Sägmüller, Prof. Dr. Johannes Baptist. Lehrbuch des katholischen
Kirchenrechts. 4., auf Grund des Codex Juris Canonici
vollst, umgearb. Aufl. b Bd., 1. Teil. Einleitung, Kirche und
Kirchenpolitik. Freiburg i. Br.: Herder & Co. 1925. (VII, 150 S.)
gr. 8°. steif br. Rm. 6—.

Das Inkrafttreten des neuen kirchlichen Gesetzbuchs
1918 hat begreiflicherweise in den letzten Jahren zahlreiche
Darstellungen des katholischen Kirchenrechts veranlaßt
; ihnen tritt jetzt die neue Auflage des bekannten
und bewährten Lehrbuchs von Sägmüller in vollständiger
Neubearbeitung zur Seite. Diese durchgreifende Umgestaltung
des Werkes ist in erster Linie durch das Erscheinen
des Codex iuris canonici notwendig geworden,
dessen Disposition das Lehrbuch sich nunmehr anschließen
soll, daneben sind es die durch die Staatsumwälzung
von 1918 eingetretenen Veränderungen in dem
Verhältnis zwischen Staat und Kirche, die besonders berücksichtigt
sein wollen. Die vorliegende erste Lieferung
der Neuauflage unterscheidet sich nach Seiten der Anlage
von dem entsprechenden Abschnitt der 3. Auflage
durch die Neueinführung eines Paragraphen über die
Konkordate. Auch in dieser Neubearbeitung hat der Verfasser
auf die Darbietung einer umfassenden Bibliographie
Gewicht gelegt und dadurch die Brauchbarkeit
des Buches erhöht.

Göttingen. Carl Mirbt.

S e e 1 i g e r, Hans: Evangelisch oder katholisch ? Eine Auseinandersetzung
mit dem röm. Katholizismus. (1.—5. Tsd.) Witten: Westdeutscher
Lutherverlag 1926. (XVI, 96 S.) kl. 8°. Rm. 1—.
Dieses schön ausgestattete, handliche Büchlein will
(vgl. das Vorwort) die Evangelischen über den Katholizismus
, die Katholiken über das Evangelium und den
Protestantisinus aufklären, den Konvertiten Handreichung
tun und dem Schulunterricht Dienste leisten. Es
will damit „das Verlangen unserer Gemeinden nach einer
solchen Unterscheidungsschrift", nämlich „einer anschaulichen
, volkstümlichen", befriedigen. Der Verfasser geht
von dem Standpunkt aus, „daß es sich im Protestantismus
um ein ganz anderes Verständnis der christlichen
Religion handelt als es die römisch-katholische Kirche
hat" trotz vielem Gemeinsamen, daß aber die beiden
Konfessionen als Brüder eines Volkes (also in Deutschland
) in gegenseitiger Achtung Dienst tun sollen. So
redet er zuerst vom konfessionellen Frieden, den er bedroht
sieht durch den kath. Anspruch, alleinseligmachende
Kirche zu sein; zeigt dann an der Geschichte
des Papsttums dessen menschlichen Grund, stellt dem
Papsttum die Bibel entgegen, deutet die Reformation als
ein neues Verhältnis des Menschen zu Gott, führt dies
an der kath. Frömmigkeit, an den Sakramentalien und
Sakramenten, dem Priesterbegriff, der Mystik und dem
sittlichen Lebensideal aus, bespricht auch Konkordat,
Ultramontanismus, Wissenschaft, und endet mit statistischen
und kirchenrechtlichen Angaben.

Das Ziel und die Anlage des Büchleins sind ausgezeichnet; aber
der Inhalt muß m. E. geändert werden, wenn er dem Ziel entsprechen
soll. So wie er jetzt ist, wird darin schwerlich ein deutscher Katholik
seinen Katholizismus erkennen; aber, was noch schwerer wiegt, auch
ein Lutheraner wird schwerlich darin seine Religion finden. Ich setze
voraus, daß es dem Verf. nicht genügt, gegen den Katholizismus gut
abgeschnitten zu haben; das hat er nämlich zweifellos. Sondern er
.eill und soll dem deutschen Katholiken seine Religion verständnisvoll
darlegen und dagegen das Evangelium des Protestantismus setzen, so
daß der Katholik erkennt: hier ist mehr — und der Evangelische
seines Besitzes froh wird. Ich fürchte, ein Katholik müßte aus
diesem Büchlein schließen: evangelisch sein heißt den Standpunkt der
Aufklärung haben. Ein Büchlein, das im „Westdeutschen Lutherverlag
" erscheint, kann doch nichts anderes als lutherisch sein. Was
sollen aber dann Sätze wie S. 49: „Nach der Lehre der katholischen
Kirche wird jedes Kind mit der sogenannten Erbsünde geboren" —
nach Luther wohl nicht? Oder S. 50: „Für uns bedeutet die Taufe
den Eintritt des Kindes in die christliche Kirche" — wer sind die
„uns"? Keinesfalls Luther, auch nicht die evangelische Christenheit.
„Die Begießung mit Wasser soll darauf hinweisen, daß Gottes Geist
das Herz, des Kindes von aller Schuld rein halten möge". So? Oder
S. 55: „Das Brot soll aber ein Sinnbild seines Leibes sein und der
Wein ein Sinnbild seines Blutes". Oder S. 61: „Wir erklären demgegenüber
, daß wir uns nie vor etwas beugen können, was wir nicht
als wahr anerkennen", nämlich dem katholischen sacrificium intellectus
gegenüber — aber gibt bei uns wirklich der Intellekt den Ton an
im Glaubensleben? Nur einmal in diesen Angelegenheiten den
lutherischen Standpunkt in der Weise des neuen Lutherverständnisses
dargeboten, das hieße schon den Katholiken Brot statt Steine gereicht!
Kein Darandenken, daß Secliger nicht seinen Standpunkt haben und
verbreiten dürfte, aber in einer Auseinandersetzung mit dem Katholizismus
darf er nicht seinen Standpunkt als den der evangelischen
Christenheit ausgeben. Daran kranken ja fast ajle ähnlichen Schriften,
darum wirken sie nichts. Heute steht doch die evangelische Theologie
so, daß es für den Lutheraner eine Lust ist lutherisch, für den
Reformierten eine Lust reformiert zu sein: warum merkt man denn von
all dem nichts in den populären Auseinandersetzungen? Aber auch
der Katholizismus, speziell der deutsche, ist nur einerseits eine
Sammlung von Entgleisungen, anderseits jedoch ein bewußter

! Wille, die Autorität Gottes zur absoluten Geltung zu bringet!! dem
gegenüber zeichne man das reformatorische Christentum als die Vermeidung
jener Entgleisungen, gewiß, aber in der alleinigen und entschiedensten
Hauptsache ais die Religion, m der Gott selbst sich zur

I absoluten Geltung bringt, allein Recht hat, schafft, versöhnt und erlöst.

| Weil sich aus Seeligers Büchlein etwas machen läßt, nehme er dralles
nicht als Flerabsetzung, sondern als Wunsch. Einige Oorrigenda

I seien zum Schluß notiert: Zum Thema „Alleinseligmachend" vgl.
doch auch M. Pribilia, „Stimmen d. Zeit" 55. Jahrg. 109. B. S.
173l'f. (Th.L.Z. 1925, Nr. 24, Sp. 569) und K. Adam, D. Wesen des

! Kath.2 1925 S. 178 ff. — Das „passive se habcant" bedeutet: der
Protestant muß selbst nach seinem Geistliehen verlangen, dann
lassen die kath. Schwestern diesen herbeirufen: so die Erklärung
des Ausdrucks am Ende der Nr. 639 bei Mirbt, Quellen 1 494. — S. 9:
Valentinian III. — S. 14: „mündliche Oberlieferung" ist dir Ver-