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Ausgabe:

1926

Spalte:

553-554

Autor/Hrsg.:

Gutmann, Bruno

Titel/Untertitel:

Das Recht der Dschagga 1926

Rezensent:

Haas, Hans

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack

Herausgegeben von Professor D. Emanuel Hirsch unter Mitwirkung von
Prof. D. Dr. G. Hölscher, Prof. D. Hans Lietzmann, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften, bearbeitet von Priv.-Doz. Lic. theol. Kurt Dietrich Schmidt, Göttingen
Jährlich 26 Nrn. — Bezugspreis: vierteljährlich Rm. 9.—. — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

^1 lohrrr IVr Tl Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor D. Hirsch in Göttingen, 15 I^„Q-,I.„„ tntA

.51. Otting. IM ._<». Bauratgerberstr. 19, zu senden, Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. WOVcnlDer IViO.

Spalte

O u t m a n n , Das Recht der Dschagga (Haas) 553
R e i c h e 11, Der chines. Buddhismus (Ders.). 555
Jirku, Das Alte Testament im Rahmen der

altorientalischen Kulturen (Eilifeldt) .... 556
O e 1 d n e r, Die zoroastrische Religion (Haas). 556
Ungn ad, Babylonisch-Assyrische Grammatik

(Jensen)...................557

Quell, Das kultische Problem der Psalmen

(Steuernagel).................558

Bert holet, Die gegenwärtige Gestalt des

Islams (Strothmann).............560

Persson , Staat und Manufaktur im römischen

Reiche (Schur)................561

Spalte Spalte

Dold u. Baumstark, Das Palimpsest- T s c h u d i, Vom Fegfür (Götze).......568

rfJk!,a,me_7!f Codex A"£iensis CXII-.,JSchottenloher, Der Münchner Buchdrucker
Hans Schobser 1500 - 1530

(Clemen)...................569

Blätter für württb. Kirchengeschichte (Bossert). 570

(Hohlwein)..............s ... 562

Jung mann, Die Stellung Christi im liturgischen
Gebet (Koch)............ 563|

Herwegen, Der heilige Benedikt (Ders.). 5651

G rab mann, Thomas v.Aquin (Betzendörfer) 566 freltejcr Diozesan-Archiv (Ders.)......571

Wein hau dl, Meister Eckehart im Quell-
punkt seiner Lehre (Clemen)........566

Le livre de la bienhettreuse Angele de Foligno
(Ders.)....................567

Buchholz, Die Lehr- und Wanderjahre
des ermländischen Domkustos Eustachius
von Knobclsdorff (Ders.)..........568

Weichelt, Zarathustra-Kommentar(Smend). 571

Döring, Eichte (Thimme)..........572

Kahler, Theologe und Christ (Heinzelmann
) .....................572

Blanckmcister, Franz Dibelius (Meyer) . 573
Tegen, Moderne Willenstheorien (Titius). .574

Gutmann, Bruno: Das Recht der Dschagga. Mit e. Nachworte | Von Wundts monumentaler „Völkerpsychologie" kom-
d. Hrsgs.: Zur Entwicklungspsychologie d. Rechts. München: C.H. : men dem Religionshistoriker in erster Linie ja die Bände
Beck 1926. (vi, 778 s.) gr. 8". - Arbeiten z. Entwicklung- , IV—VI, „Mythus und Religion", in Betracht. Neben

Psychologie, 7. Stück. Rm. 30

Angesichts der etwas außergewöhnlichen Beleibtheit
dieses Bandes, dem ein Vorwort fehlt, wird jeder,
der ihn in die Hand bekommt, zunächst doch wohl das
Nachwort lesen, das er hat. Abgefaßt ward es vom
Herausgeber, dem Leipziger Professor der Philosophie
und Direktor des Psychologischen Instituts Felix Krü

ihnen aber gewiß doch auch mit vielem der neunte,
rechtsvergleichende Band. Und darf nun gesagt werden,
daß diesem Gutmanns Werk, wenn es zeitig genug ans
Licht gekommen wäre, sehr hätte zunutze kommen
können und müssen — Wundt wäre sicher dankbar für
solchen Dienst gewesen —, so wird dem Religionswissenschaftler
zur Genüge angedeutet sein, was ihm aus

ger der dem Werke Bruno Gutmanns die ganz Gutmann.s Leistung zu erholen ist. Es ist hier, wie
gewiß nicht unverdiente, Ehre erwiesen, es als Siebentes , Wundts Nachfoiger konstatiert, für die Entwicklungs-
Stuck u. seine Schriftenreihe „Arbeiten zur Entwick- dhicht sonderlich des Rechtes, Grundlegendes ge

lungspsychologie" aufzunehmen, und ist, die Seiten 737
bis 778 füllend, selbst eine Verlautbarung von programmatischer
Bedeutung, die nicht übersehen werden darf.
Sie selbst freilich will, ein buddhistisches Gleichnis zu
gebrauchen, nicht mehr als nur der Finger sein, der nach
dem Monde zeigt, dem Monde, der der Kulturwissenschaft
mit Gutmanns Arbeit aufgegangen. Ihr Autor ist
ein Missionar der Leipziger Mission, der, zwei Jahrzehnte
hindurch halieutisch und als Erzieher an dem Bantu-
volk der Dschagganeger an den Hängen des Kilimandscharo
in dem vormals deutschen Schutzgebiete wirkend,
diese Ostafrikaner selbst, ihre ethnologischen, soziologischen
, religiösen und ethischen Verhältnisse, zum
Gegenstande liebevollen Forschens gemacht hat. Das
Herausgebernachwort ist überschrieben: „Zur Entwicklungspsychologie
des Rechts". Und wie schon der
Titel des Werkes, so machen auch die Überschriften
der sechs Hauptabschnitte, in die sich sein Inhalt zerlegt
(I. Normen des Blutverbandes, II. Normen des
Bodenverbandes, III. Schichtungsnormen, IV. Verbrechen
gegen Normgüter, V. Recntsgang und Rechtsbehelfe
, VI. Der Spruchrasen und die Einzelseele), ersichtlich
: der Literatur, über die die ThLZ zu referieren
hat, ist diese Publikation, eine rechtsgeschichtliche Einzeluntersuchung
, nicht zuzurechnen. Auf sie wenigstens
aufmerksam zu machen, darf sie gleichwohl nicht unterlassen
. Auf jeden Fall liegt in ihr doch eine Monographie
vor, die als Beitrag zur Kenntnis des Seelen-
tums der Primitiven auch dem Religionswissenschaftler
von Wichtigkeit ist. Sie wäre das, auch wenn dieser
ihr sonst nichts entnähme als die hier in geradezu überwältigender
Darlegung gebotene Belehrung, daß nichts
irriger sein kann, als ein Merkmal sogenannter Naturvölker
im Nochnichtvorhandensein irgendwelcher Kultur
, im Mangel von Formen der Gesittung zu erblicken.

leistet. Nicht zum wenigsten darum, weil des theologischen
Autors Blick in die Tiefe dringend seelische
Faktoren sieht und so auch den religiösen Wurzelboden
der soziologischen Struktur, den Ahnenkult der
Dschagga, uralten Totenglauben, die Sorge um ein unbeschädigtes
Leben nach dem Tode, aufdeckt. „Das
Rechtsgefühl ist seinem Ursprünge und ganzen Wesen
nach ein religiöses Gebilde" (S. 689). R. Otto ließ sich
einmal irgendwo vernehmen — ich zitiere seine Auslassung
aus dem Gedächtnis —, die Primitiven wirklich
zu verstehen werde uns nie gelingen, darum nicht, weil
es für uns Menschen von heute schwer — oder sagt er
nicht geradezu: ausgeschlossen ? — sei, uns in sie, in
ihre so ganz andere Psyche, einzufühlen. Ich möchte
meinen, er selber müßte nach dem Durchstudium des
vorliegenden Bandes eines anderen belehrt sein oder
doch wenigstens zugestehen, daß seinem Autor das
Vermögen der Einfühlung in außerordentlichem Grade
eignet. Und daß es nun gerade ein Missionar ist, von
dem das gerühmt werden darf, einer von denen, denen
man — ganz gewiß nicht immer zu unrecht — so oft
den Vorwurf gemacht, daß sie fremde Credos voreingenommen
immer an den Sätzen ihres eigenen Katechismus
zu messen geneigt sind, das gereicht mir selbst
zu ganz besonderer Befriedigung. Gewiß, eine Schwalbe
macht noch keinen Sommer. Aber: als Religionshistoriker
, der sich für seine Wissenschaft auch die Dienste
die die Arbeiten von Missionaren leisten, dankbar zu
nutze macht, darf ich konstatieren: Solcher Schwalben
gibt es mehr, und das aus beiden Konfessionen. Es gibt
dafür auch eine Erklärung. Finden mag man sie etwa
beiSöderblom, Natürliche Theologie und allgemeine
Religionsgeschichte S. 56 f.

Leipzig. H. Haas.

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