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Ausgabe:

1926 Nr. 21

Spalte:

525

Autor/Hrsg.:

Tille, Edda

Titel/Untertitel:

Zur Sprache der Urkunden des Herzogtums Geldern 1926

Rezensent:

Hashagen, Justus

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525

Theologische Literaturzeitung 1926 Nr. 21.

526

sicher an Energie. Die beiden Nuntien hatten zunächst

von seiner Absetzung Abstand genommen, obwohl er
auch in sittlicher und kirchlicher Hinsicht viel zu Tadel
Anlaß bot. Als er aber nach Steinegg übersiedelte und
sich in den Schutz der Schweiz begab, entfremdete er
sich die Gunst des weltlichen Statthalters Wohlgmhuett
immer mehr und die Nuntien gingen auf dessen Klagen
um so mehr ein, als man das Kloster Stein mit Petershausen
zu vereinigen gedachte. Die Verhandlungen, die
Petrus Antonius de Advocatis, Uditore des Nuntius
Bonhomini, 1581 eröffnete, führten zu keinem Ziele.
Denn Gyger konnte sich Deckung verschaffen bei seinem
Lehenherrn, dem Bischof von Bamberg, und den
Schweizern, die bereits 1525 ein Recht auf das Kloster
Stein erworben zu haben glaubten. So erreichte er es,
daß 1583 ein Abkommen zwischen den Eidgenossen und
dem Bischof getroffen wurde, das wohl die Übernahme
Steins durch das Kloster Petershausen bestätigte,
aber ihm einen ruhigen Lebensabend in Zürich sicherte.
Funck war endlich auch vom Bann gelöst worden und
erhielt eine Kompetenz von seinem Kloster bis zu
seinem Tod (1585).

Dies der Abschluß der vielen, einer gewissen Tragik
nicht entbehrenden Kämpfe. Wenn es auch den Nuntien
nicht gelungen war, ihre Aufgabe gänzlich gelöst zu
haben, den Grund zu einer Reformierung der Kirche in
Konstanz hatten sie doch zu legen vermocht. Interessant
wäre nun weiter zu forschen, wie auf diesem Grund
weiter gebaut wurde.

Die Arbeit war keine leichte. Das Material bot,
trotzdem dem Verfasser päpstliche Quellen im reichen
Maße zur Verfügung standen, noch viele Lücken. Aber
der Verfasser scheint die Verbindungslinien richtig gezogen
und die Persönlichkeiten recht eingestellt zu
haben. Die Politik der Schweizer Kantone könnte sich
vielleicht aus eidgenössischen Quellen noch genauer ergründen
lassen; denn hier stießen verschiedenartige
Interessen (altgläubige und neugläubige) zusammen, die
immer erst einen Ausgleich suchen mußten.

Roth. Karl Schornbauiii,

Tille, Edda: Zur Sprache der Urkunden des Herzogtums

Geldern. Bonn: K. Schroeder 1925. -s(X, 207 S.) 4°. = Rhein.
Bcitr. und Hilfsbücher z. german. Philol. u. Volkskde., Bd. 7.

Rm. 7.50.

Die mühevolle und sorgfältige Arbeit bietet nicht nur dem
Linguisten, Sprachhistoriker und Dialektgeographen wichtige neue
Aufschlüsse und Anhaltspunkte, sondern kann auch als Bereicherung
der wissenschaftlichen Literatur über niederrheinisch-nicderländiBche
Kulturgeschichte gelten, weil sie die starken deutschen Einflüsse in
diesem heißumstrittenen Orenzlande in feinen Beobachtungen nachweist
. Voran geht ein dankenswerter Abriß der Geldrischen Territorialgeschichte
, erläutert durch eine Stammtafel der Herzöge von Geldern.
Außer der recht knappen Einleitung wäre eine Zusammenfassung am
Schlüsse in breiterem Rahmen erwünscht gewesen.

Hamburg. J Hashagen.

Revue d'histoire Eccl6siastique. T. XXXI, Louvain: Bureau de
la Revue 1925. (428 S.) 4°.

P. Batiffol eröffnet den Band mit einem Aufsatze
: Les recours ä Rome en Orient avant le concile de
Chalcedoine, der als Exkurs zu seinem Buche „Le siege
apostolique 359—451" (1924) angesehen sein will, und
die Studie von P. Bernadakis: „Les appels au Pape dans
l'Eglise grecque jusqu'ä Photius" (Echo d'Orient 1903)
wieder aufnimmt. Behandelt werden Athanasius, Eustasius
von Sebaste, Petrus von Alexandria, Flavian von
Antiochien, Bagadius und Agapius, Chrysostomus, Nesto-
rius, Eutherius von Tyana und Helladius von Tarsusi,
Iddua von Smyrna, Eutyches, die Priester Basilius und
Johannes 451. Die verschiedenen „Demarchen" nach
Rom sind sehr lehrreich, so gewiß nicht Alles überzeugt
, was B. vorbringt. Daß z. B. Athanasius nach
seiner Absetzung durch das Konzil von Tyrus nicht nach
Rom appelliert, weil er weiß, daß der Kaiser ihn bald
zurückrufen wird (S. 7), leuchtet mir nicht ein. —

P. G. Thery: Le texte integral de la traduetion du
Pseudo-Denis par Hilduin bringt sehr interessante und
wertvolle Ergebnisse. Sie fassen sich dahin zusammen:
Hilduin von St. Denis ist der erste Übersetzer des
Areopagiten, nachdem 827 der griechische Text desselben
von Byzanz an Ludwig d. Fr. gesandt war.
Diese erste Übersetzung ist vollständig erhalten in einem
Brüsseler Mscr., umfassend die Hierarchia coelestis und
Hierarclüa ecclesiastica, und in einem Pariser Mscr.,
umfassend das ganze Corpus Dionysiacum; vielleicht
existiert auch noch ein Mscr. in Boulogne, das hierher
gehört. Die Zitate des Areopagiten bei Hinkmar von
Reims stammen nicht aus Scotus Erigena (so Traube),
sondern aus Hilduin. Angeschlossen ist eine kurze
Übersicht über die sonstige literarische Tätigkeit des
Abtes Hilduin von St. Denis. Zeitlich fällt die Übersetzung
des Corpus Dionysiacum in die Jahre 831—834.

— Die Abhandlung von Paul O. Sheridan: Ce qui
reste de la plus ancienne vie de Ruysbroeck ist als
Separatdruck in dieser Zeitung schon besprochen worden
und werde daher nur registriert. — P n. Gobillot:
Sur la tonsure chretienne et ses pretendues origines
paiennes gibt einen in dieser Vollzähligkeit m. W. bisher
unerreichten Überblick über die ältesten Nachrichten zur
Tonsur, ihre Formen, Verbreitung u. dgl. Wird die
Einwirkung des Serapiskultes abgelehnt, so kann der
religionsgeschichtliche Strom doch nicht ganz eingedämmt
werden, sofern der Verfasser die Idee des Haaropfers
in Verbindung mit dem Bußgedanken heranzieht.
Eine einheitliche Wurzel wird sich in der Tat hier nicht
finden lassen. — P. Guilloux: Abelard et le couvent
du Paraclet bietet kaum Neues, aber ein geschicktes
Referat über das Bekannte, speziell nach der Historia
calamitatum, „Melange bizarre de repentir et d'egoisme
vaniteux". Der Paraklet ist gegenwärtig Eigentum des
Baron von Walckenaer. „On y voit encore le caveau, oü
furent ensevelis le fondateur et la fondatrice du couvent
." — M. Carreyre: Le jansenisme pendant les
Premiers mois de la Regence berichtet von den vergeblichen
Versuchen des nach dem Tode Ludwigs XIV. zum
Regenten eingesetzten Herzogs von Orleans, durch Entgegenkommen
an die Jansenisten den kirchlichen Frieden
herzustellen. Noailles wurde Präsident des Conseil de
Conscience, der Jesuit le Tellier in die Verbannung geschickt
, der Regent schrieb nach Rom einen langen Brief,
aber seine Bemühungen stießen auf Widerspruch teils
beim Episkopat, teils bei der Sorbonne, sodaß er bald
den Mut verlor. — Von den Miszellen seien notiert:
E. Tobac: Une page d'histoire de I' exegese (Überblick
über die Auffassung des Hohenliedes in der christl.
Kirche). J. Lebon: Pour une edition critique des
oeuvres de S. Athanase. (Hinweis auf Mssr., die über
die Mauriner hinausführen). E. Suys: La sentence
portee contre Priscillien 385 („Dans l'hypothese pro-
posee les quatre chefs d'aecusation se ramenent donc
au seul delit capital de maleficium"). P. Lefevre:
La chapelle Notre-Dame de l'eglise S-Gudure ä Bruxelles
son architeetc (Jerome Dusquesnoy 1650). P. Guilloux
: Saint Augustin savait-il le grec? (Ja, aber das
Griechische blieb ihm peregrina lingua). R. Maere:
Omnia cadunt! (Das bekannte Chronogramm (= 1606)
geht nicht auf Justus Lipsius zurück, sondern ist ursprünglich
ganz wörtlich zu nehmen in Beziehung auf
ein Unwetter, das am 27. März 1606 die Niederlande
heimsuchte). P. Demeuldre: Une contributation ä
l'histoire des martyrs (Referat über das große Werk von
Leclercq: Recueil de pieces authentiques sur les martyrs
depuis les origines des christianisme jusqu'au XX e
siede 1921—24. M. Dubruel: Les papiers de M. de
Harlay ä la bibliotheque nationale de Paris (Überblick).

— Die zahlreichen Bücherbesprechungen und eine hervorragende
Bibliographie zieren auch diesen Band der
trefflichen belgischen kirchenhistorischen Zeitschrift.

Zürich W. Köhler.