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Ausgabe:

1926 Nr. 21

Spalte:

508-510

Autor/Hrsg.:

Eitrem, S. (Ed.)

Titel/Untertitel:

Papyri Osloenses. Fasc. 1 1926

Rezensent:

Peterson, Erik

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Theologische Literaturzeitung 1926 Nr. 21.

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und Religion bei den Deutschen fallen läßt. Mit den Gedanken
der Griechen vom Tod und speziell dem Totenteil
steht außer anderen Problemen der Rechtsentwicklung
vor allem die Entstehung des Individualeiigentums
und des Erbrechts in Verbindung. Natürlich denn, daß
auch diesbezüglich B.s Buch manches abwirft.

Ist damit summarisch angegeben, was alles der
Autor in dem vorliegenden Buche zur Erörterung bringt,,
so darf ich kaum hier weiteren Raum beanspruchen,
um, wie ich gern möchte, doch auch die Hauptergebnisse
mitzuteilen, zu denen seine mit vorbildlicher
Akribie geführte, umsichtig alles in Betracht Kommende
berücksichtigende, ungemein reich dokumentierte Untersuchung
gelangt. Zusammengefaßt hat er selbst sie
kürzer, als ich für mich beim Durcharbeiten seines
fesselnden Werkes, die Feder in der Hand, es getan, im
letzten Abschnitt, § 39: Rückblick und Ausblick, auf
den ich Interessenten verweisen muß. Ein autoritäres
Urteil über B.s Arbeit steht mir nur zu, soweit er Religionsgeschichte
und Volkskunde für seinen Zweck herangezogen
hat. Wenn Archäologen, Papyrusforscher,
klassische Philologen und Germanisten so wenig an
seiner Leistung auszusetzen hahen wie ich, und wenn
sich die Herren Juristen sonst mit demselben Respekt
vor ihr verbeugen wie — ich weiß das von ihm, dem
Leipziger Universitätskollegen, selber — Professor Alfred
Schultze, der gerade hier allerkompetentesten einer,
der selber auch mit einschlägigen Forschungen hervorgetreten
ist, dann hat sich die Notgemeinschaft der
deutschen Wissenschaft für ihre Hilfe, die den Druck
des Buches ermöglichte, nicht nur den Dank des Autors
verdient. Gewidmet ist es Josef Partsch, von dem das
Vorwort mit warmen Worten spricht und im Gedenken
an den wohl auch ein Satz auf S. 34 dem Verfasser in
die Feder geflossen ist.

Nur damit man nicht meine, Ref. habe, wie die Götter vom
Opfer, nur das Aroma eingesogen, ohne in die Substanz sich zu „vci-
tiefen", in Petit noch einige ganz wenige, das Gegenteil in etwas
erweisende zusammenhangslose Notierungen, für die der Herr Herausgeber
trotz der bereits etwas allzuweit gediehenen Ausführlichkeit des
Referats ein paar Zeilen doch gnädig noch am End' verwilligt. Hervorhebung
verdient vielleicht, daß B. in seinem Buche, weit verstreute
Materialien beibringend, auch eine Zusammenstellung dessen gibt, was
wir über griechische Gräberfunde bis jetzt wissen, damit eine Arbeit
leistend, wie wir sie für das italische Grab v. Duhn verdanken. Bei
Erörterung der Gräber der kretisch-mykenischen Kulturperiode, in der
wie in Ägypten und dem Orient (nicht in Nachahmung dortigen
Vorbilds) Totengaben von viel größerem Werte und Umfang beigegeben
wurden als später, ist ihm, wie mir auffällt, von der neuesten
Literatur entgangen G. Karo's „Religion des ägäischen Kreises"
(Leipzig 1925). Was ich weiter vermisse, ist eine Anführung der
Arbeiten von Bethe zu den homerischen Epen. Zu S. 29:! darf ich
vielleicht notieren, daß — vgl. H. Haas, Die Ainu und ihre Religion,
(Leipzig 1925) — das Ruder als Totengabe auch anderwärts auf das
Grab gepflanzt wird. Nicht bekannt scheint dem Herrn Verf. zu sein,
daß zu einer Zeit die Dismembration der Leichen auch bei den
Ägyptern üblich war. Unhaltbar will mir die These S. 39 erscheinen:
„Die Entwicklung des Individualeigcntums setzt beim Totenteil ein".
Gleich der hienach folgende Satz: „Im Totenteil ist die Fortsetzung
des Individualeigcntums des Verstorbenen über den Tod hinaus zu erblicken
" widerspricht doch wohl der zitierten Behauptung. Vgl.
S. 87: „Es liegt in der Natur der Sache, daß dem Toten gerade der
Selbsterwerb als sein Ureigenstes mitgegeben und dem Lebenden entzogen
wird." Das Individuum hat „ein Sonderrecht an seinem Selbsterwerb
, das ihm auch nach seinem Tode verbleibt". Sehr anfechtbar
dünkt mich B.s Versuch (S. 104), auch die Klageweiber als eine Art,
wenn auch abgeschwächter, Gabe an den Toten zu erklären (weil
ursprünglich die Gattinnen oder Sklavinnen dem Toten beigegeben
wurden). Zuzustimmen wird dagegen seiner Meinung sein, daß die
von Rohde begründete, auch heute noch als herrschend zu bezeichnende
Ansicht, wonach die Verbrennung bezweckt habe, die Lebenden vor
den Toten zu schützen, nicht aufrecht zu erhalten sei (S. 1402). Aufmerksam
sei darauf gemacht, daß von B. eine zusammenfassende Betrachtung
der Tendenz gewidmet ist, die Totengaben zu ersetzen durch
Surrogate (S. 141—146). Im Gegensatz zu der älteren Zeit, in deren
Gräbern sich ganze Waffen-Arsenale und Kostbarkeiten aller Art finden
, verringert sich in jüngerer Zeit der Totenteil immer mehr. Den
Gründen hiefür nachfragend, findet B. u. a.: Die Änderung der escha-
tologischen Vorstellungen der alten Zeit von der erdengleichen Fortsetzung
des Lebens im Jenseits (die Idee des „lebenden Leichnams")

schwindet. An seine Stelle tritt die Vorstellung vom Fortleben der
V'u/r/. Und hier nun kam dem Verf. sehr zu statten die zum
Glück von ihm nicht übersehene über Rohde hinausführende Untersuchung
von Walter F. Otto „Die Manen" (1923), auf die hier im
Vorbeigehen nachdrücklich aufmerksam gemacht werden mag. Ich
gleite flüchtig hinweg über die Abschnitte, in denen der Verf. von der
Seelgerätstiftung handelt, die sich wie bei den Germanen auch bei den
Griechen findet, bei ihnen aber nicht als unmittelbare organische
Fortbildung des Totenteils (These Brunners!) aufzufassen ist. Was zu
ihrer, verhältnismäßig späten Entstehung führte, war nach B. (S. 206)
zunächst ein negatives Moment: der für das hellen/istische Zeitalter
charakteristische Skeptizismus, der mit dem Schwinden des Jenseitsglaubens
auch die Pietät der Hinterbliebenen schwinden ließ, in Verbindung
mit der Inkonsequenz des Festhaltens an traditionellen, sozusagen
atavistischen Vorstellungen und Kultformen, was dazu führte,
daß der Erblasser, der den Erben nicht mehr traute, letztwillig sich
selber den Totenkult zu sichern für geraten hielt. „Wer für sich selber
Gewicht auf den Totenkult legte, aber anderen nicht traute, mußte
zum Seelengerät geführt werden" (S. 206). Speziell dem Theologen
vielleicht am interessantesten in B.s Buch ist dessen letztes, viertes
Buch, das sich die Aufgabe setzt, auf die entwicklungsgeschichtlichcn
Zusammenhänge zwischen dem heidnisch-hellenistischen und dem
christlichen Seelgerät (Agapen, Eucharistie an den Gräbern, Seelenmessen
!) hinzuweisen. Wenn man auch hier bei dem juristischen Autor
alle irgend einschlägige Literatur, selbst entlegenere und neueste, die
kennen zu lernen vielleicht selbst mancher Theologe noch nicht Gelegenheit
gehabt hat, angezogen findet, so liegt die Erklärung hiefür
doch wohl darin, daß unter den im Vorwort genannten Amtsgenossen
aus anderen Fakultäten, denen der Verfasser für Unterstützung durch
literarische Hinweise seinen Dank ausspricht, auch ein Theologe sich
findet, der Breslauer Kirchenhistoriker Seppelt. Ja, sie ist doch etwas
wert, die universitas litterarum. Freu'n wir uns ihrer!

Leipzig. H. Haas.

Papyri Osloenses. Fase. 1. Magical papyri ed. by S. Eitrem.

Oslo: J. Dybwad. 1925. (151 S., 13 Tafeln) 4°.

Das erste Heft der Papyri von Oslo enthält nur
Zaubertexte. Von diesen ist Nr. 5 bereits von Eitrem und
Friedrichsen unter dem Titel „Ein christliches Amulett"
in den Videnskapsselskapets Forhandlinger, Oslo 1921
herausgegeben und kommentiert worden. Verwandte
Texte sind seitdem in Pap. Oayrh. XVI veröffentlicht.
Nr. 6 ist ein Horoskop von der bekannten Art, Nr. 4 enthält
das Zauberwort xXax^aQairavirwliraQa in flügel-
förmiger Anordnung. In dieser Bildung ist wohl der
Göttername e>ar resp. &av& enthalten: 7>apa kommt
wiederholt in Zauberworten vor. Der Text selber ist ein
Liebeszauber. Die Beschwörung geschieht bei den dw-
ösxa otvy.uov (= axoixEiwv) xov ovQavov und den
Ixocsitlooecia avvxltjv xov xöa^iov. Das ist sowohl
sprachlich, wie sachlich (Geschichte des Wortes
axoixEiov) bemerkenswert. Der Text soll in das IV.
Jahrhundert gehören. Nr. 3 scheint mir Liebeszauber
zu sein. Nr. 2 Recto ist beachtenswert wegen n]QO(prjrwv
in Z. 9. Das Verso enthält augenscheinlich Beginn
oder Schluß einer Schrift, die vom oeXtjviov handelt
(s. Diese. III, 140 Wellm.). Z. 16 enthält die Warnung
nichts hinzuzutun und nichts wegzunehmen, dazu vergl.
man Apoc. Jons. 22, 18 f. Ich vermute, daß die Fortsetzung
die Strafandrohung enthält. Von den sechs
Texten dieses Heftes ist allein Nr. 1 von allgemeinem
Interesse. Dieser Text ist nämlich ein neuer Zauberpapyrus
von 371 Zeilen; ihm hat Eitrem einen ausgezeichneten
Kommentar gewidmet. Da die Z. 316 in
ihrem koptischen Wortlaut, wie C. Schmidt (S. 116)
vermutet, zum Dialekt von Fayüm gehört, wird wohl
auch der ganze Papyrus dort entstanden sein. Der Papyrus
soll in Batn-Harit (Fayüm) gefunden sein (S.
31), er stammt aus dem 4. Jahrhundert. Es handelt
sich um eine Rolle, nicht um ein Buch. Daß auch in
formaler Beziehung kein Buch vorliegt, zeigt das Fehlen
einer Einleitung. Der Papyrus beginnt sofort mit der
Mitteilung eines magischen Rezeptes.. Und zwar haben
wir es zuerst mit einem xätoxog (sc. Xöyog), d. h. mit
einem Zauberspruch, der festhält (resp. bannt), zu tun
(Z. 1—34). In diesem Zauberspruch wird Typhon angeredet
und zugleich auch eine Zeichnung von ihm ge-