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Ausgabe:

1926

Spalte:

505

Autor/Hrsg.:

Mercer, Samuel A. B.

Titel/Untertitel:

The Recovery of Forgotten Empires 1926

Rezensent:

Gustavs, Arnold

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Seite 1

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Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack

Herausgegeben von Professor D. EmatlUel HirSCh unter Mitwirkung von
Prof. D. Dr. G. Hölscher, Prof. D. Hans Lietzmann, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt in Vierteljahrsheften, bearbeitet von Priv.-Doz. Lic. theol. Kurt Die tri eh Schmidt, Göttingen
Jährlich 26 Nrn. - Bezugspreis: vierteljährlich Rm. 9.—. — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

51 latie» N» 11 Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor D. Hirsch in Oöttingen, 1z OtVtnhpr Q7ti

Ol. Janrg. nr. LI. Bauratgerberstr. 19, zu senden, Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. vziviuuci lyLV.

Spalte

W e n d t, Die Johannesbriefe und das johan-
neische Christentum (Bauernfeind) .... 515

Spalte

M e r c e r , The Recovery of Forgotten Empires

(Gustavs)..................505

Bruck, Totenteil und Seelgerät im griechischen
Recht (Haas)...........505

Papyri Osloenses. Eitrem (Peterson) . . . . 508
Thilo, Die Chronologie des Danielbuches

(Baumgartner)...............510Piur, Petrarcas „Buch ohne Namen" und

Donini, Ippolito di Roma (Koch) .... 518

Grab mann, Die Kulttirphilosophie des hl.
Thomas von Aquin (Betzendörfer) .... 520

Baumgartner, Das Buch Daniel (Steuernagel
)....................513

D u b n o w , Weltgeschichte des jüdischen
Volkes (Beer)................514

die päpstliche Kurie (Blanke).......522

N e s 11 e r , Die Wiedertäuferbewegung in
Regensburg (Schornbaum).........523

Spalte

Schellhaß, Gegenreformation im Bistum
Konstanz im Pontifikat Gregors XIII
(Schornbaum)................524

Tille, Zur Sprache der Urkunden des
Herzogtums Geldern (Hashagen).....525

Revue d'histoire Ecclesiastique (Köhler) . . 525

Schmidt, Grundzüge der Kirchengeschichte
(Krüger)...................527

Brockdorff, Descartes und die Fortbildung
der kartesianischen Lehre (Kesseler). 527

S m i d t, Regem Habemus (Lüttge).....527

Mercer, Prof. Samuel A. B., M. A., Ph. D., D. D.: The Recovery
of Forgotten Empires. London: A. R. Mowbray (1025). (X, 109 S.
m. Abb.) kl. 8°. = Biblical and Oriental Series. geb. sh. 1/50.

Dies Büchlein ist hervorgegangen aus einem Vortrage
, den M. in den Vereinigten Staaten und Canada
mehrfach gehalten hat. Es trägt das Gepräge eines
Vortrages, der Laien für den alten Orient interessieren
will, deutlich an sich. In angenehmem Plauderton wird
erzählt von Ausgrabungen und ihrer Romantik, von
der Entzifferung der Inschriften, von der Wiederherstellung
der alten Kulturen, von den Beziehungen der
altorientalischen Reiche zu einander, von unserem Interesse
an der Vergangenheit. Eine kurze Bibliographie
und eine Beschreibung der Abbildungen schließt den
Band. Als allererste Einführung in die Welt von Assyrien
, Babylonien, Ägypten und Kleinasien ist die kleine
Schrift recht brauchbar, für ein auch nur etwas tieferes
Eindringen bietet sie zu wenig Stoff.

Hiddensce. Arnold Gustavs.

Bruck, Prof. Dr. Eberhard Friedrich: Totenteil und Seelgerät
im griechischen Recht. Eine entwicklungsgeschichtl. Untersuchg.
zum Verhältnis v. Recht u. Religion m. Beiträgen z. Gesch. d.
Eigentums u. d. Erbrechts. München: C. H. Beck 1926. (XXIV,
374 S.) 8°. = Münchener Beiträge z. Papyrusforschung und antiken
Rechtsgesch., H. 9. . Rm. 22—.

Eine monographische Untersuchung, die, wie das
gleichzeitig im selben Verlag erschienene, in dieser Ztschr.
von mir angezeigte Werk von Bruno Gutmann „Das
Recht der Dschagga", — par nobile fratrum! — „den
feinen Verästelungen zwischen religiöser Anschauung
und Rechtsbildung" nachgeht. Der sie anstellt, Friedrich
Bruck, rühmlich bekannt schon durch voraufgegangene
Studien verwandter Art, ist Jurist. Er hätte
sie, wollte er anders solide Arbeit von dauerndem Werte
leisten, nicht anstellen können, wäre er nur dies, nur
wohlbeschlagener Jurist und nichts als solcher. Er
mußte, heißt das, nach vielen Seiten über den Zaun
seiner Fachwissenschaft gesehen haben. Getan war es
hier aber auch nicht etwa schon mit bloßen leviores
gustus. Erfordert war ein vorausgegangenes wirkliches
Sichvertiefthaben in Religionshistorie und christliche
Kirchengeschichte,' ein ungewöhnlich gutes Bescheidwissen
in der Welt des antiken Schrifttums, ein Sich-
auskennen in den auf dessen Erschließung gerichteten
Philologischen Bemühungen, dazu noch weiter ein Veröl
trautsein mit den Ergebnissen archäologischer Forschung
(Gräberfunde!), zu dem, in dem benötigten Maße, nur
tiefgründige und weitausgedehnte Studien verhelfen. So
befaßt nun aber auch, da alle diese Voraussetzungen
offensichtlich gegeben waren, der Interessentenkreis,
für den Brucks Buch in Betracht kommt, Juristen,
Theologen, Religionsforscher, Kultur- und Kirchenhistoriker
, Germanisten, klassische Philologen, Archäologen,
Ethnologen, Folkloristen. Erschienen als „Neuntes
Heft" (374 Seiten) der „Münchener Beiträge zur Papyrusforschung
und antiken Rechtsgeschichte", hätte
es am Ende — und damit ist es weiter charakterisiert —
auch in der beim gleichen Verlage von Felix Krüger
herausgegebenen Reihe „Arbeiten zur Entwicklungspsychologie
" Aufnahme finden können, dem schon genannten
gleich gediegenen Werk von Gutmann zur
Seite.

Den uns Religionswissenschaftlern und Theologen
zumeist doch wohl weniger als den Juristen geläufigen
Buchtitelterminus „Totenteil" gebraucht B. als
gleichsinnig mit „Totengabe", d. h. Grabbeigaben, wie
diese, ein Ausfluß der Totenverehrung, bei allen Völkern
primitiver Kultur gekannt sind, gerade so wie die
Leichenschmäuse, an denen der Tote partizipierend vorgestellt
wird, sowie die Totenspiele und sonstigen
Feierlichkeiten zu seiner Ehrung. Zu dem anderen Ausdruck
, „See 1 gerät", verweist S. 158, Anm. 2 auf
Alfred Schultze: Ztschr. Sav. Stift. (Germ. Abt.) Bd.
35, S. 2, Anm. 82 und die dort Zitierten (vgl. auch
Lämmer, Institutionen des kath. Kirchenrechts6 S. 689).
Verstanden werden unter diesem Ausdruck „Sachen,
die der Seele dienen", „Stiftungen zum Heil der Seele",
eine Sache, die auch die Griechen kannten, wenn schon
bei ihnen dafür ein eigener Terminus, der dem christlich-
germanischen „Seelgerät" entspricht, fehlt. Nach geht
der Herr Verfasser, wie auch der Titel seines Buches
besagt, beiden Instituten vor allem im griechischen
Recht, dies zwar von den ältesten Anfängen an bis
hinein in die christliche Zeit. Indem er aber, hier in
den Spuren Brunners gehend, von dessen grundlegenden
Forschungen schon die einschlägigen Abhandlungen von
Gäl, Klatt, Kogler, Rietschel, Alfred Schultze, Henrici,
W. Schönfeld angeregt sind, durchhin die Analogien
im germanischen Recht anzieht, wird seine Arbeit eine
nicht wenig lehrreiene rechtsvergleichende Studie
, die neues Licht auch auf das Verhältnis von Recht

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