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Ausgabe:

1926 Nr. 13

Spalte:

354

Autor/Hrsg.:

Urkunden und Akten des Württembergischen Staatsarchivs. 1. Abt., I.: 2. Teil

Titel/Untertitel:

3. u. 4. Lfg 1926

Rezensent:

Bossert, Gustav

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353

Theologische Literaturzeitung 1926 Nr. 13.

354

Die Sünde wird durch Gnadeneingießung erlassen, die causa
efficiens derselben ist Gott, die Seele verdient durch contritio den
Erlaß der Todsünde de condigno; geht kein formierter Bußakt voraus,
so verdient sie durch attritio den Sündenerlaß de congruo (S. 285).
Durch die Absolution kann der Priester dein Pönitenten einen Teil
der zeitlichen Sündenstrafen und zwar auch der Fegfeuerstrafen erlassen
(S. 328).

Der priesterliche Charakter besteht in der Konfizierungs- und in
der Schlüsselgewalt. Das Sakrament, durch das die geistliche Gewalt
übertragen wird, ist der ordo. Sein Wesen beruht im Charakter (S.
352). Durch ihn repräsentiert jeder Diener der Kirche in höherem
oder geringerem Grade Christus (S. 353). Grdo im strengen Sinn
ist nur die direkt oder indirekt auf die Konsekration des Leibes und
Blutes Christi hingeordnete Gewalt (S. 355f).

In seiner Lehre von der Ehe ist R., wie Thomas, verhältnismäßig
stark von Aristoteles beeinflußt (S. 365). Wesentlich ist für die
Ehe die auf dem gegenseitigen Willensausdruck per verba de praesenti
beruhende Verpflichtung, einander das debitum zu leisten und die Erzeugung
von Nachkommen nicht zu verhindern (S. 366). Jedoch ist
der mutuus consensus nicht Totalursache der Ehe, vielmehr kann eine
Ehe nur unter Voraussetzung der göttlichen Einsetzung durch
Konsens abgeschlossen werden. Denn die beiden Gatten können an
und für sich nicht die Gewalt über ihren Leib übergeben, da sc
Gottes Herrschaft unterworfen sind. Der Wille Gottes ist die Grund- i
läge für den Konsens und für die Unauflöslichkeit der Ehe (S. 377 f.)

Ueberall betont Richard von Mediavilla die Cau- I
salität des göttlichen Willens. Er weist damit, wie der
Verfasser richtig hervorhebt, auf den Skotismus und j
Nominalismus des 14. Jahrhunderts hin.

Rinderfeld b. Mergentheim (Württ.). Walter Betzendörfer.

Archiv für Reformationsgeschichte. Texte u. Untersuchgn. Im
Auftr. d. Vereins f. Reforniationsgesch. hrsg. v. Walter Friedensburg
. Nr. 87/88. 22. Jahrg., Heft 3/4. Leipzig: M. Heinsius
Nachf. 1925. (III u. S. 161-320.) ßi. 8«.

G. Buchwald bringt S. 161 — 189 seine Abhandlung
über „die Ablaßpredigten des Leipziger Dominikaners
Hermann Rab (1504—21)" zum Abschluß. Wie
hoch der Predigermönch von seiner Aufgabe dachte,
zeigt die Erklärung S. 188, die Predigt sei für die Kirche
nötiger als das Feiern der Messe. Für die Anordnung
der Gedanken bei Gewissenserforschung und Beichte
empfiehlt er die Regel: quis, quid, ubi..., für deren
Wortlaut in der Schulrhetorik hiemit ein neues Datum
gewonnen ist. S. 167.

P. Kalkoff schildert „die Reichsabtei Fulda am
Vorabend der Reformation" S. 210—267 und zeichnet
ein Charakterbild des gewalttätigen Abts Hartmann von j
Kirchberg (1465—1529); die reiche Abtei ist des Adels
„Hospital", die Seelsorge wird den im Kapitel nicht j
maßgebenden bürgerlichen Konventualen überlassen, welche
auch einen tüchtigen Bibliothekar stellen. Die hinter- i
listige Aneignung der Abtei Hersfeld führt zu langwierigen
Auseinandersetzungen mit Hessen; der zur Mitregierung
berufene Konvent erzwingt schließlich die Abdankung
des Abts, der auf Grund der Chronik des
Apollo von Vilbel und einiger Briefe aus dem Familienarchiv
in ganz anderem Licht erscheint als in den Fuldaer
Gescnichtsblättern von 1908.

W. Friedensburg beginnt mit Mitteilung „aus
dem Briefarchiv des Justus Menius" und gibt zunächst
16 Briefe Veit Dietrichs an Menius (1532—48) S. 192
bis 209. Drei davon hatte Kolde schon in den Analecta
Lutherana 1883 veröffentlicht, auf welche unter Angabe
einiger Ergänzungen verwiesen wird. Persönliches, Politisches
und Kirchliches kommt zur Sprache, namentlich
auch die literarische und amtliche Arbeit beider Männer.
Leider fehlen die Briefe des Menius.

S. 301—310 läßt W. Köhler weitere „Brentiana
und andere Reformatoria" folgen, darunter ein Gutachten
des Joh. Heß in Breslau über das Abendmahl, das sich
gegen die Schwenckfelder wendet, und die Fragstücke
der Königin Maria von Ungarn, denen nach Köhler
vielleicht doch ein deutsches Original zu Grunde liegt.

In „Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg
und die ev. Stände Deutschlands 1570—75" schildert
Schornbaum den lebhaften Gedankenaustausch über
die Abendmahlslehre, bei dem sich Jakob Andreä durch

stürmischen Eifer hervortat und die Pfalz zu Beschwerden
veranlaßte. Die mitgeteilten Gutachten der Ans-
bacher Theologen zeigen die Vorsicht, welche angesichts
der politischen Lage angezeigt war.

Horb. G. Bossert.

Urkunden und Akten des Württembergischen Staatsarchivs.

Ii Abt. Württ. Rcgesten v. 1301—1500. Hrsg. v. d. Württ. Staatsarchiv
in Stuttgart. I.: Altwürttemberg, 2. Teil, 3. u. 4. Lfg.
Stuttgart: W. Kohlhammer 1925. (S. 303—366.) 33X24,5 cm.

Rm. 2.40.

Die Lieferungen der mit großer Sorgfalt von Archivrat
Mehring bearbeiteten Regesten folgen erfreulicherweise
etwas rascher, als man nach dem Anfang 1916
meinte. In der vorliegenden Lieferung 3 und 4 sind es
vor allem die Stifte Göppingen und Herrenberg neben
den auch genannten Boll und Faurndau, welche die
Aufmerksamkeit anlocken. 1448 wurde das Kollegiat-
stift Göppingen, 1439 Herrenberg gebildet. Herrenberg
erlebte 1481 unter Graf Eberhards i. B. Einfluß die
Umwandlung in ein Stift von Brüdern des gemeinsamen
Lebens. Beachtenswert ist der Markgröninger Spital, der
seit 1347 die Almosensammlung für den Orden vom
hl. Geist in der Diözese Konstanz besorgte und sich deshalb
1475 mit dem Berner Spital vergleichen mußte,
wie schon 1348 mit dem Spitalmeister in Stephansfeld.
Die zahlreichen Kirchenbauten am Ende des 15. Jh.s
führten zu Auseinandersetzungen über die Kirchenbau-
last zwischen Patronen, Zehnteninhabern und Gemeinden
und zu Bitten und Almosen, Ablässen und jahrelanger
Überlassung landesherrlicher Einkünfte an die
Gemeinden. Von der Ermordung eines Pfarrers ist 1479
bei Tumlingen, von einem Sturm auf das Ingersheimer
Pfarrhaus 1498 die Rede. Pfarrer erscheinen 1489 als
Notare, als Sammler des Hilfsgelds gegen die Hussiten
1427. Eigentümlich ist die Bezeichnung der Kellnerin
eines Herrenberger Klerikers 1391 als „geistliche Tochter
" und 1430 die zweier Schwestern als „ergebene
Kinder in geistlichem Schein". So hat nicht bloß die
Ortsgeschiente, sondern die mittelalterliche Kirchengeschiente
in diesen Regesten manches, was nähere Untersuchung
verdient.

Horb. G. Bossert.

Büchi, Albert: Korrespondenzen und Akten zur Geschichte
des Kardinals Matth. Schiner. Gesammelt u. hrsg. II. Bd.:
Von 1516 bis 1527. Basel: R. Geering 1925. (XXVII, 677 S.)
gr. S°. = Quellen z. Schweizer Geschichte, N.F., 3. Abt., Bd. 6.
Den ersten Band dieser großen Urkundenpublikation
habe ich in Nr. 5/6, 1921 angezeigt. Nunmehr haben
wir den Abschluß vor uns, umfassend die Jahre 1516 bis
1527; zur Ergänzung möchte Büchi selbst laut Vorwort
die 84 Nummern „Urkunden und Akten zur Walliser Geschichte
des 15/16 Jahrhunderts" in Bd. 5 der Blätter
aus der WalHser Geschichte sowie die ebendort Bd. 6
veröffentlichten „Aktenstücke zum römischen Prozesse
Jörg auf der Flües" herangezogen wissen. Der 2. Bd.
der Schiner-Korrespondenz selbst umfaßt unter Nr. 500
bis 855 mit Einschiebungen insgesamt 373 Stücke, von
denen 183 bisher völlig ungedruckt, 183 nur im Auszug
oder Regest, 75 bereits im Wortlaut abgedruckt waren.
Außer den Schweizer Archiven und Rom haben London,
Innsbruck, Madrid reiche Ausbeute geliefert. Daß die
Entzifferung Schwierigkeiten bot, kann bei dem Zustande
mancher Manuskripte und der schlechten Handschrift
Schiners nicht überraschen, aber dank der bewährten
Mithilfe von Tr. Schiess in St. Gallen ist der Text von
allzu großen Lücken frei geblieben. Auf die Erläuterung
hat Büchi große Sorgfalt gelegt, die zu würdigen weiß,
wer vor ähnlichen Aufgaben steht; Lücken sind da unausbleiblich
.

inhaltlich Überraschungen bieten die Urkunden um
so weniger, als Büchi selbst teils im ersten Bande seiner
Schinerbiographie, teils in Sonderuntersuchungen die
wichtigsten Probleme, wie etwa das Verhältnis des Kardinals
zu Humanismus und Reformation, behandelt hatte;