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Ausgabe:

1925

Spalte:

128-129

Autor/Hrsg.:

Procksch, Otto

Titel/Untertitel:

König und Prophet in Israel. Rede gehalten zur Reichsgründungsfeier am 18. Januar 1924 1925

Rezensent:

Eissfeldt, Otto

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aber nie eigentliche Inschriftenteile entlehnt hätten (S. 57), ist nicht
richtig; vgl. z. B. Breastcd-Ranke, Geschichte Ägyptens (1011)
371, Streck, Zeitschr. f. Assyr. 19, 23h f., Andrae, Der Anu-Adad-
Tempel (1909) 36 f., Olmstead, Assyrian Historiography (1916)
7. 53 f. — Daß die Kritiker „meist die gegenseitige Unabhängigkeit
der Entstehung von J und E behaupten" (S. 59), trifft heute jedenfalls
nicht mehr zu. — Daß das Land Jarimuta im Delta liege (S.
104), ist zwar die gewöhnliche Annahme, wird aber auf Grund
neuerer Texte bestritten, vgl. Meissner, DLZ. 1917, 410. — Wie man
auch im übrigen über Gen. 14 denken mag, die Gleichsetzling des
Amrafel mit Hammurabi (S. 111) kann doch wohl als erledigt gelten.
— Zu den Flutsagen (S. 151) scheint s. die neuere Spezialliteratur
seit Andree unbekannt zu sein.

Marburg. W. Baumgartner.

Wiener, Harold M., M. A., LI. B.: Das Hauptproblem des
Deuteronomiums. Mit e. Begleitw. v. I.ic. Dr. Kegel-Teinplin
i. U. u. e. Gutachten v. Dr. Knauth-Jena. Gütersloh: C. Bertelsmann
(1924). (56 S.) 8°. Gm. 1.50.

Die mosaische Herkunft des Dtn will der Verf.
beweisen und damit „die historische Natur der hebräischen
Tradition, den frühen Ursprung des Monotheismus
und den wahrhaft wunderbaren Charakter der
hebräischen Offenbarung". Er tut das, indem er die Einleitung
zu Driver 's Dtn-Kommentar von 18Q5 zu
widerlegen sucht. Driver hatte hier die Verschiedenheiten
der historischen Nachrichten und vor allem der
gesetzlichen Bestimmungen in Ex-Num (J E u. P)
einerseits und in Dtn andererseits aufgezählt und daraus
die successive Entstehung von J E, Dtn und P gefolgert.
W. bestreitet alle diese Widersprüche und erklärt, die
verschiedenen Nachrichten und Gesetze seien miteinander
vereinbar und von Mose herzuleiten. Dabei bedient
er sich zunächst des Mittels einer eigenartigen
Exegese.

So harmonisiert er Lev. 17, 5, wo auch dem Fremdling der Genuß
von Aas verboten wird, mit Dtn. 14, 21, wonach nur der
Israelit kein Aas essen darf, wohl aber der Fremdling, dadurch, daß er
die erste Bestimmung für den Wüsten-Zug gegeben sein läßt, die
/weite für die Zeit in Kanaan. Daß Lev. 26, der Abschluß der
Gesetze von C. 17—25 (Heiligkeitsgesetz), diese Gesetze als für die
Zeit in Kanaan bestimmt kenntlich macht, kümmert ihn nicht. Vermutlich
würde er diesen Einwand damit zurückweisen, daß die Zusammengehörigkeit
von Lev. 17—26 eine Einbildung der „modernen
Literarkritik" sei; und das gegen diesen Harmonisierungsversuch und
die meisten anderen geltend zu machende Argument, daß sie alle
historische Kritik vermissen lassen, würde er als ein der „Evolutionstheorie
" entstammendes Vorurteil ablehnen, sodaß eine fruchtbare Auseinandersetzung
mit ihm nicht möglich ist. Das soll nicht heißen,
daß der Verf. mit seinen Einwänden gegen Driver nicht hier und
da im Rechte ist —bei der Deutung von Ex. 21,7—11 scheint das der
Fall zu sein —, aber seine Gesamt-Position wird dadurch um
nichts besser.

Wo seine Exegese versagt, greift der Verf. zur
Textkritik und sucht so die seiner Auffassung entgegen
stehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Aber von methodischer
Kritik kann nicht die Rede sein. Vielmehr
stehen dem Verf. seine Resultate im voraus fest. Er
sucht dann, ob er in Handschriften und Übersetzungen
nicht irgend eine Variante findet, die seine Auffassung
zu stützen vermöchte, und verschmäht auch die abgeleiteten
Übersetzungen und die spätesten Minuskeln
nicht. Die Behandlung von Lev. 17, 5 (S. 28), von Dtn.
18, 7 (S. 32), von Num. 18, 18 (S. 33—35) und von
Num. 18, 21—24 (S. 36—40) wird hoffe ich — eine
gute, vom Verf. freilich nicht beabsichtigte, Wirkung
haben: Es ist, mit durch die früheren Schriften des
Verf., auch in Deutschland üblich geworden, die Textkritik
gegen die Literar- (Quellen-) Kritik auszuspielen
und zu behaupten, bei gründlicher Textkritik verschwänden
die, der Quellen-Kritik als Ausgangspunkte dienenden
, Anstöße. Hier wird nun erkennbar, was für einer
Art von Textkritik man da das Wort redet. — Erwägung
verdient nur die, freilich nicht ganz neue, These,
daß an einigen Stellen des A. T„ wo jetzt Jahwe oder
anderes steht, der isr. Gott ursprünglich als Baal bezeichnet
gewesen sei (S. 35 f.).

Zu einem kleinen Teil der Ausführungen des Verf.

hat sich Knauth gutachtlich geäußert. Unerfahren
in der altt. Wissenschaft und des Hebräischen unkundig,
wie er selbst sagt, hat er sich weise auf die juristischen
Fragen beschränkt. Im wesentlichen stützt er die Thesen
des Verf., aber die sachliche Art seiner Erörterung und
seine Berufung auf Saalschütz (1853!) als seine, wenn
nicht einzige, so doch hauptsächliche Autorität machen
es wahrscheinlich, daß er bei größerer Vertrautheit mit
der atl. Wissenschaft zu anderen Resultaten gekommen
I wäre. Bei Dtn. 15,12 (S. 52) und Ex. 21,24 (S. 56) bekundet
er trotz seiner Unkenntnis des Hebräischen
besseres sprachliches Verständnis als Wiener und auch
als Kegel, der an der ersten Stelle Wiener zu
stützen scheint und ihm an der zweiten nicht widerspricht
. Wiederholt spricht Wiener von „der Unfähigkeit
philologischer Theologen, die elementarsten
juristischen Fragen zu behandeln", und er fordert „die
Vertreter der modernen Literarkritik auf, die Gesetze
samt der gegenwärtigen Untersuchung den juristischen
Fakultäten ... zu unterbreiten". Nun, das seinen Ausführungen
beigegebene Gutachten berechtigt die Alt-
testamentler zu der Hoffnung, daß sie vor solch einem
Tribunal gar nicht schlecht abschneiden würden.

Halle (Saale). Otto Eißfeldt.

j Procksch, Prof. D. Dr. Otto: König und Prophet in Israel.

Rede, gehalten zur Reichsgründungtfeier am 18. Januar 1921.
Greifswald: Verlag Ratsbuchh. L. Bamberg 1924. (23 S.) gr. 8°.
Greifswalder Universitätsrcden 10. Gm. —60.

Said und Samuel — David und Natan — Salomo,
I Jerobeam und Ahia von Silo — Ahab und Elia — Jehu
und Elisa — Ahas, Hiskia und Jesaja — Josia und die
I Männer des proph. Gesetzbuches (Dtn) — Jojakim,
! Zedekia und Jeremia werden einander gegenübergestellt.

und in den beiden Personen-Gruppen verkörpern sich die
| Mächte der Politik auf der einen und „das Gottesrecht
vom Sinai" auf der andern Seite, bald im Bunde, bald
im Kampfe. Ein halbes Jahrtausend der isr. Geschichte
wird so dem Leser im Überblick vorgeführt. Eine Fülle
von Einzel-Problemen muß dabei berührt werden, und
j überall wird erkennbar, daß der Verf. zu ihnen eine
I selbständige Stellung einnimmt. Mehrere Male findet
er für das, was er sagen will, klassische Formulierungen.
So charakterisiert er David, ihn an Saul messend: „Der
neue König hat etwas Modernes in sich, das Dunkle,
Schicksalsmäßige fehlt ihm . . . Nie erschien seinem
Volke seinesgleichen; er war für Israel, was Friedrich
für Preußen war", und vom Schicksal des Nordreiches
sagt er: „Je unheiliger das politische Leben sich gestaltete
, desto mehr löste sich das religiöse Leben von
den politischen Bewegungen und ging seinen eigenen
Gang".

Daß bei den vielen Einzelheiten, die gestreift werden
, der Fachgenosse hier und da anderer Meinung sein
wird als der Verf., braucht nicht gesagt zu werden.
Wichtiger erscheint mit etwas anderes. Aus der geschichtlichen
Betrachtung gewinnt der Verf. für die
deutsche Gegenwart und Zukunft diese Erkenntnis: „Mit
dieser Bibel, die das alte Evangelium von der Erlösung
birgt, wird Deutschland leben; ohne sie werden wü"
untergehen", und dies Bekenntnis entspricht dem Grundgesetz
der isr. Geschichte: „Die Jahwe-Religion ist
das Geheimnis des Lebens und des Todes in diesem

j Volk." Ich stimme dem Bekenntnis rückhaltlos zu, und
auch das Wort über das isr. Volk unterschreibe ich als

i das Ergebnis einer von hoher Warte aus das Ganze
überblickenden geschichtsphilosophischen Betrachtung.

I Aber als Erklärungs-Prinzip für die Einzelheiten des
geschichtlichen Geschehens lehne ich es ab. Bekanntlich
hat die unter dein Einfluß der prophetischen Geschichtsbetrachtung
stehende isr. Geschichtsschreibung auch die
Einzelheiten des Geschehens aus einem derartigen religiösen
Pragmatismus heraus erklärt und dadurch die Erkenntnis
der wirklichen Gründe oft erschwert. So war
und bleibt die Vorbedingung wahrhaft historischer Er-