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Ausgabe:

1925 Nr. 26

Spalte:

608

Autor/Hrsg.:

Kehr, Paulus Fridolinus

Titel/Untertitel:

Regesta pontificum romanorum. Italia pontificia. Vol. VII, pars II 1925

Rezensent:

Ficker, Gerhard

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Theologische Literaturzeitung 1925 Nr. 26.

608

Änderung in ihrer prinzipiellen Beurteilung, obwohl es
an neuen Gesichtspunkten und mancherlei Ergänzungen
in dem um ein Drittel gewachsenen Buche nicht fehlt.
Hier sei nur zweierlei erwähnt. Von Kap. 1 der 1. Auflage
blieb nur der Anfang an seiner Stelle, und der Rest
erscheint nun als Kap. 16 mit der Überschrift: „Die
Vergrößerung Judäas". Statt dessen wird jetzt in Kap. 1
„die Einführung Jerusalems in die griechische Welt"
geschildert und gezeigt, wie die Hellenisierung Palästinas
auch auf Jerusalem in Kunst, Lebenssitte und Gewerbe
übergriff und dort nur an der hebräischen Bibel
ein bedeutsames Hemmnis vorfand. Ein Blick auf das
moderne Jerusalem könnte zeigen, wie das Vorhandensein
von Theater, Kino, Universität und Automobil noch
längst nicht eine innere Umwandlung der einheimischen
Bevölkerung bedeuten, sodaß also auch im Altertum
noch an andere Hemmnisse zu denken sein wird. In
Kap. 21 werden wie früher in Kap. 19 die Essäer behandelt
. Neu ist, daß den Hemerobaptisien, die früher
nur als Anhang erschienen, ein besonderes Kapitel (20)
mit der Überschrift „Das Täufertum" gewidmet ist.
Sie allein seien vom pharisäischen Judentum als Juden
anerkannt worden, während es die Essäer wegen ihrer
Verwerfung des Opfers als Externe totgeschwiegen habe.
Schlatter redet hier von Ablehnung des Opfergesetzes
bei den Essäern, während Josephus doch nur andeutet,
daß ihre Reinheitsforderungen sie vom Tempel fernhielten
und sie deshalb trotz ihrer Anerkennung des
Tempels ihren eigenen Schlachtungen Opfercharakter
verliehen. Bei ihnen wie bei den Hemerobaptisten betont
Schi., daß die Reinigungen eine Innenwirkung bezweckten
. Die Täufer hätten „zum Hauptpunkte der
Religion das Sakrament gemacht, das die den Menschen
verderbenden Kräfte verscheucht und in ihn göttliche
Kräfte hineinträgt". Das wäre für die Geschichte des
Christentums bedeutsam gewesen. In den Berichten, die
wir haben, erkennt man aber doch nur Betonung des
Naturhaften im Verhältnis des Menschen zu Gott und
eine Übertragung der Erfordernisse kultischer Reinheit
vom Tempel auf Momente des privaten Lebens, also
eine Ausdehnung der körperlichen Gottesnähe über das
Heiligtum hinaus, wahrscheinlich auf Grund der Meinung
, so das Opfergesetz am vollkommensten zu halten.
Greifswald. G. Da Im an.

Bornhäuser, Prof. D.Karl: Das Wirken des Christus durch
Taten und Worte. 2. Aufl. Gütersloh: C. Bertelsmann 1924.
(IX, 315 S.) gr. 8°. = Beiträge z. Förderung christl. Theologie,
2. Reihe, Bd. 2. Rm. 8—; geb. 10—.

Daß dieses neben vielem Anregenden auch sehr,
sehr viel Problematisches enthaltende (in Th. Lzg. 1922
Nr. 15) von mir angezeigte Buch nach 3 Jahren eine
neue Auflage erforderte, zeigt nicht nur, daß die Bedeutung
der rabbinischen Studien für die Evangelien
immer weiteren Kreisen aufgegangen ist, sondern auch,
daß für die breiteren Kreise der Theologen der Vf. eine
große Autorität auf diesem Gebiete ist. Da das Buch
scharf angegriffen worden ist und da auch viele Einzelbehauptungen
mit guten Gründen angezweifelt worden
sind, so wäre es sehr erwünscht gewesen, wenn der
Vf. das Buch, ehe er es wieder ausgehen ließ, einer
gründlichen Umarbeitung unterzogen hätte. Er hat das
leider nicht getan — anderweitige Verpflichtungen haben
ihn daran gehindert — sondern sich mit geringfügigen
Streichungen und einigen, meist in Anmerkung gesetzten
Zusätzen begnügt, die aber wenig oder gar nicht
dazu beitragen, die oft sehr problematischen Kombinationen
zu rechtfertigen.

So sucht er u. a. (S. 83) annierkungsweisc seine kuriose
Deutung vom Untergang der Gadarener Dämonen (nur die Dämonen,
nicht die Schweine gingen unter) mit dem Hinweis auf den apotro-
päischen Charakter des Wassers zu verteidigen, wobei er übersieht,
daß das Motiv vom getäuschten Teufel hier sicher mit hineinspiclt.
Anderwärts (S. 102 f.) bringt er die Folge von zwei Sabbath-
konflikten etwas künstlich mit dem talmudischen Satz in Zusammenhang
, daß die Todesstrafe erst nach erfolgter Verwarnung,

also nach dem zweiten Übertrctungsfall verhängt werden dürfe
(Vcrgl. dazu auch Neue kirchliche Zcitschr. 1922, 325ff.). Weiter
sucht er die sehr unwahrscheinliche Identifikation des Gehöftes,
aus dem der Esel stammt, des Gartens Gethsemane und des
Ortes, wo die Jüngererscheinung stattfand, und die unmögliche
Beziehung des östlichen Galiläa auf diese Stätte mit der neuen
Hypothese zu sichern, „Galiläa" sei die Stätte als der Obernach-
tungsort der galiläischcn Fahrerpilger genannt (S. 273).

Da der Vf. wie gesagt, das Buch im Ganzen unverändert
hat abdrucken lassen, so sehe ich keinen Anlaß
, meinen inzwischen verstärkten Widerspruch gegen
viele seiner Kombinationen und Auslegungen aufs neue
geltend zu machen.

Leiden. H. Windisch.

Kehr, Paulus Fridolinus: Italia pontificia sive repertorium
privilegiorum et litterarum a Romanis pontifieibus ante annum
1198 Italiae ecclesiis, monasteriis, civitatibus singulisque perso-
nis concessorum. Vol. 7. Venetiae et Histria, p. 2: Respu-
blica Venetiarum-Provincia Gradensis-Histria. Berlin: Weidmann
1925. (XXVII, 293 S.) 4°. = Regesta pontificum Romanorum.

Rm. 21—.

Erfreulicherweise kann schon wieder auf einen
neuen Band der Italia pontificia hingewiesen werden;
der 1923 erschienenen ersten Hälfte des Venetiae et
! Histria gewidmeten 7. Bandes ist jetzt die mit derselben
j Sorgfalt gearbeitete und mit den gleichen Vorzügen wie
I die früheren Bände ausgestattete 2. Hälfte gefolgt. Es
j zeigt sich also, daß uns um die Fortführung des Werkes
dank der unermüdlichen Arbeit des Herausgebers Kehr
und seiner treuen Mitarbeiter nicht bange zu sein braucht,
zumal auch bei Drucklegung dieses Bandes die tat-
| kräftige Munificenz des gegenwärtigen Papstes Pius XL
nicht gefehlt hat, was um so erfreulicher ist, als es sich
doch um ein Werk vornehmlich deutschen Fleißes und
I deutscher Gelehrsamkeit handelt.

Der Band enthält die Regesten der Schreiben der
römischen Bischöfe an die Republik Venedig und das
l Patriarchat Grado mit den Bistümern Caorle (Episco-
| patus Caprulanus), Oderzo (Ep. Opiterginus, Heracliana,
j Civitas nova), Jesolo (Ep. Equiliensis), Altino (Torcello;
| Ep. Altinas), Malamocco (Chioggia, Ep. Metamaucensis,
Clugiensis), Venezia (Ep. Olivolensis sive Castellanus),
weiter die Regesten der Schreiben an Istrien mit den
Bistümern Trieste (Tergestum), Capodistria (Ep. Jus-
tinopolitanus), Cittanova (Ep. Aemonensis sive Civitatis
Novae), Parenzo (Parentium), Pola, Pedena (Ep. Pete-
nensis).

Von den 449 Regesten, die hier geboten werden,
finden sich bei Jaffe nur 207. Die Zahl ist trotz der
Vermehrung über Jaffe hinaus äußerst gering, da die
Archive überall schwer gelitten haben, um so erstaunlicher
ist es, daß sich noch so viel erhalten hat. Dem
Schicksal der Archive wird auf das Sorgfältigste nachgegangen
, auch die Literatur zu den einzelnen Bistümern,
Kirchen, Klöstern vollständig verzeichnet; schon hieraus
ergibt sich, daß die Regesten nicht nur grundlegend sind
für die Zeit bis 1198, sondern für die gesamte Kirchengeschichte
jener Gebiete, von der doch verhältnismäßig
so wenig bekannt ist. In den historischen Übersichten,
die jedem Einzelgebiete vorangestellt werden, ist unsere
Kenntnis überall erweitert und gefördert worden; Kehr
kündigt auch neue Dokumente und Abhandlungen zur
venezianischen Kirchengeschichte an, auf die wir mit
Recht gespannt sein dürfen.

In der Vorrede spricht Kehr seinem Mitarbeiter
W. Holtzmann seinen Dank aus, ohne daß sein Anteil
an der Arbeit genauer angegeben würde.

Der Band ist mit einem, von H. Meinert bearbeiteten
Register versehen, das die Bände 5—7 umfaßt, d. h.
die Provinzen Aemilia, Liguria, Venetiae, und sorgfältig
die Namen der Bistümer, Kirchen, Klöster, Städte und
auch von Einzelpersonen verzeichnet.

Kehr hat den Band dem Andenken seines Sohnes
Romulus gewidmet.
Kiel. G. Fieker.