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Ausgabe:

1925 Nr. 1

Spalte:

22-24

Autor/Hrsg.:

Demetrios, Simos Mpalanos

Titel/Untertitel:

Ai threskeutikai ideai tou Adamantiou Korae 1925

Rezensent:

Meyer, Philipp

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Theologische Literaturzeitung 1925 Nr. 1.

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Untersuchung ergibt aber, daß nicht Rafael, sondern
seinem Vorgänger Dionysios IV. 1474 die Schuld zufällt,
indessen hat Rafael das Peschkesch, die Abgaben bei
der Thronbesteigung um 500 Goldgulden vermehrt.
Die beiden letzten Ausführungen (S. 9) erörtern die
Körperschaft, die den Patriarchen wählte. Hier stoßen
wir auf bekanntere Verhältnisse, so daß sich eine Inhaltsangabe
erübrigt.

2. Das in Anlehnung an die Hochschulen Breslaus
1918 gegründete Osteuropa-Institut, eine Forschungsanstalt
von vielverheißender Ausdehnung, hat als eines
der Hauptgebiete ihrer Forschung eine religionswissen-
schaftliche Abteilung. Das erste Heft der „Quellen und
Studien" dieser Abteilung ist das vorliegende Werk. Das
Vorwort Felix Haases betont die Notwendigkeit einer
Beschäftigung mit der slavischen Kultur für jeden, der
auf allgemeine Bildung Anspruch mache, wobei er sich
auf ein Zeugnis Karl Krumbachers von nerzerfreuender
Unparteilichkeit beruft. Daß zur Erforschung slavischer
Kultur namentlich auch die Erforschung ihrer religiösen
Seite gehört, findet gewiß allgemeine Zustimmung.

In der Themastellung bedeutet nun das „Griechisch-
Katholisch" nicht etwa „orthodox", sondern das Gegenteil
heißt so, die mit Rom unierte Kirche. Den Namen
hat der unierten Kirche der Ruthenen in Galizien die
Kaiserin Maria Theresia 1774 gegeben (S. 28). Das
Thema führt uns also in sehr umstrittene Verhältnisse,
in den Kampf der orthodoxen und der römischen
Kirche und den Gegensatz der Polen und der Ukrainer,
wie sich die Ruthenen neuerdings lieber nennen (S. 1).
Verfasser gehört der römischen Partei an und hat für
die liebevolle Politik der Päpste den unierten Ruthenen
gegenüber starke Sympathie. Diese Bemerkung soll nicht
das Streben nach Unparteilichkeit beim Verfasser bestreiten
und den Wert des Werkes herabsetzen, sondern
dient zur Feststellung seines Standpunktes. Man kann
seine Arbeit vielmehr mit aufrichtigem Dank begrüßen,
denn er hat ein großes Quellenmaterial und eine ausgebreitete
Literatur benutzt, und die Darstellung der
recht verwickelten Geschichte ist klar und anziehend.
Inhaltlich gliedert sich die Schrift in vier Gedankenreihen
. Die Einleitung gibt eine kurze Geschichte der
Union in Galizien von der Brester Union (1596) bis zur
ersten Teilung Polens. Erstes Kapitel: Der religiöse
Zustand um 1772, im zweiten folgt, wie es der griech.-
kath. Kirche unter österreichischer Herrschaft ergangen
ist: Der folgende Abschnitt behandelt das Verhältnis
Zwischen den Lateinern und den Unierten und das
letzte wirft einen Blick auf die letzten Jahrzehnte. Besonders
spannend sind die Schul- und die Mischehenfrage
. Die Entwicklung des unierten Mönchtums zeigt
daneben, was Rom in der Tat bieten konnte. Um 1600
träumte das ganze orthodoxe Mönchtum wohl überall
in stiller Bedürfnislosigkeit. Für die unierten „Basi-
lianer" Galiziens aber eröffneten sich je länger desto
mehr die glänzenden Bildungsstätten, über die die römische
Kirche verfügte. Daheim die Seminare von
Lemberg und Wilna, im Westen Freistellen am griechischen
Kolleg St. Athanasius in Rom, später das Barba-
raeum in Wien (S. 42 f.). Folge davon ein glänzender
Aufstieg des Ordens. Den Schluß macht ein Ausblick
in die Zukunft. Der Einfluß Rußlands, der sich in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geltend machte,
hörte mit dem Kriege auf. Jetzt scheint der lateinische
Einfluß immer stärker zu werden.

Mögen bald ähnliche Hefte des Osteuropa-Instituts
auf dem religionsgeschichtlichen Forschungsgebiet nachfolgen
.

3. Zankows Schrift ist eine Inauguraldissertation
zur Erlangung eines Dr. jur., die der jurist. Fakultät in
Zürich eingereicht ist. Mit der Ergänzung eines Schlußteils
: die Verwaltung der bulgarischen Kirche,
wird sie erst vollständig sein. Von diesem ist vorläufig
das Register angefügt. Wenn der Verfasser im Vorwort
sagt, daß alle Vorarbeiten für seine Aufgabe fehlten

und er ab initio habe arbeiten müssen, will das wohl
nicht im vollen Sinne gemeint sein, sondern nur insofern
, als er ausführlich und ausdrücklich die Schemata
des abendländischen Kirchenrechts mit Einschluß der
theologischen Beziehungen auf die Verfassung seiner
Kirche anwendet. Das ist bisher nicht geschehen. Darin
liegt also das Bedeutende seiner Arbeit, zugleich aber
auch ihre Gefahr. Denn die abendländischen Formeln
passen m. E. nicht auf das, was im Orient gewachsen
ist. Immerhin ist Zankows Leistung sehr wertvoll.
Eine kurze Inhaltsangabe, wie sie durch die Rücksicht auf
den Raum geboten, wird das zeigen. Nach einem geschichtlichen
Teil (bis S. 50) handelt der erste Abschnitt
von den Quellen des bulg. Kirchenrechts. Hier
wundert es mich, wie den Beschlüssen der Synoden, den
Kanones usw., auf die sich die orthodoxe Kirche stützt,
plötzlich als „symbolische Bücher" die Conf. orthodoxa
und die Beschlüsse des jerusalemer Konzils von 1672
folgen. Dieser abendländische Name paßt nicht in den
Zusammenhang. Seltsam ist es auch, wenn eine abendländische
Ausgabe der Konzilsbeschlüsse usw., die von
Beveridge, den authentischen Text bieten muß, während
das der orthodoxen Kirche entstammende avvray^a des
Rhallis und Potlis abgelehnt wird. Der zweite Abschnitt
behandelt die Grundlagen der Verfassung. Die
Einheit der Kirche, wie sie das Nlcaenum fordert,
scheint gefährdet durch das Schisma mit dem ökumenischen
Patriarchen. Die Forderung, daß die bulgar.
Kirche national ist, widerspricht m. E. wirklich den
zu stellenden Ansprüchen. Die oben erwähnte Schwierigkeit
der Anwendung abendländischer Formeln drängt
sich um so mehr auf, je mehr man ins Innere der
Sache kommt, z. B. bei der Frage nach der Kirchengewalt
(potestas ecclesiastica), deren Scheidung in die
pot. ordinis und pot. juris-dictionis abgelehnt wird.
Träger der Kirchengewalt ist in erster Linie der Klerus
, dann aber auch das ganze christliche Volk. Die
Beteiligung der Laien besteht in der „Bestellung der
wichtigsten Organe der Kirchengewalt" (S. 121). Es
folgt darauf Organisation in Synoden und der Einzelträger
vom Exarchen bis zum Pfarrer. Den Schlußabschnitt
macht das Verhältnis vom Staat zur Kirche
mit dem Ausdruck der Hoffnung auf deren Trennung
. Man sieht: eine eingehende und interessante
Behandlung des Themas, die die Berücksichtigung im
Abendlande wohl verdient.

Hannover. Ph. Meyer.

J rjfi r]t q i o g Ei,uog MnaXuvog (Balanos): AI Ixpr^xtvrixni

Utfai tov Aifuixut'tiov Kopalj, Ev Airitvaig, ßtß&toimXttov, S. N.

Ädtp/j 1920. (95 S. mit einer Abb.) 8°.
Ders.: 7/ nspiitahlng tüiv OQfxträhi eV r<3 iXZrjvtxui xptnei.

h> 'A&rjvtue, Tvn. K. &eo4tofponovXov 1919. (91 S.) S0.
Ders.: EvußoXct Kerl ovftßoiixa ßißXi«. ig Afrr,vaig. Tvn, E. K.

lihtarov 1919. (39 S.) 8°.
Ders.: AnüainXos Muxpcixrig (1831 - 1905). AV &iaa(t'/.orixrr Tvn.

S. Kovfiirov 1920. (52 S.) 8°.

1. Zum Gedenken an den Beginn des griechischen
Freiheitskampfes vor 100 Jahren will die erste
Schrift den Adamantios Korais, der sonst meist
nur als Philologe und besonders als Sprachforscher
gerühmt wird, so auch von Goethe (Jubiläumsausgabe
der W. W. B. 38, 151), als Kirchenreformer darstellen
. Wenige der großen Griechen in der Aufklärung
des 18. Jahrh. haben mit der Kirche gebrochen,
so hat auch K. durch theol. Schriften wie z. ß. die Erklärung
und Übersetzung der Pastoralbriefe in ein edles
Neugriechisch (Acuv.ta 3, 289), die Herausgabe von
Piatons Katechismus, durch eine avvoipig rrjg tegüg
larnoiag für die Schulen, so wie durch ein ausführliches
Reformprogramm, für die vaterländische Kirche gearbeitet
. An seiner Kirche tadelt er den herrschenden
Aberglauben, z. B. auch den Glauben an das Osterlicht
in Jerusalem (2/raxr«, 3t 329) uncj das Halten am julianischen
Kalender. Er tadelt ferner die Habsucht und