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Ausgabe:

1925 Nr. 17

Spalte:

393-395

Autor/Hrsg.:

Feine, Paul

Titel/Untertitel:

Die Gestalt des apostolischen Glaubensbekenntnisses in der Zeit des Neuen Testaments 1925

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologische Literaturzeitung 1925 Nr. 17.

394

(zwischen SO und 90), die Komposition und den Charakter
des Joh. (seinen Stil u.s. w.).

Die Auslegung dringt tief in den Geist des Buches
ein, ist fast überall mehr als Paraphrase, arbeitet sehr
gut den religiösen Gehalt des Evang. heraus und ist nur
in der Behandlung der kritisch-exegetischen und kritischhistorischen
Fragen unbefriedigend.

Die Historizität von Erzählung und Rede wird stark betont. Das
Gespräeh mit Nikodemus ist im wesentlichen echt, wenngleich keine
wörtliche Wiedergahe, was antike Leser ja auch nicht erwarteten —
aber kann man die Christen, für die Joh. schrieb, in dieser Hinsicht
„antiken Lesern" gleichsetzen? Die Rede 5, 19—30 enthält jedenfalls
Worte, die nur von Jesus herrühren können, wäre sie eine freie
Schöpfung, dann würden die Gedanken des Evangelisten erhabener
gewesen sein als die des Meisters. Ahnliches gilt von der Rede in
K. 6; U. bestreitet jede sakramentale Beziehung. Selbst 17, 3 kann
«chte Formulierung sein. Nur 12, 44—50 ist Komposition des Evan.
gelisten. — „Licblingsjünger" ist „bescheidene" Selbstbezeichnung
des Evangelisten. Nur der „andre Jünger" in 18, 15 ist er nicht,
vielmehr — Judas! Und K. 21 ist bei seinen Lebzeiten von
einem Freunde, Jünger oder Mitapostel (Andreas) geschrieben.
ixttyoc 19, 35 ist der Geist. — 18, 28 „Rassah essen" legt U.
wie Zahn aus; doch wäre nach ihm auch möglich, daß die Priester
durch den Tempeldicnst am 14. Nisan verhindert worden waren, das
l'assah zu essen und dies am 15. nachholen wollten. Die Tagesstunde
19, 14 (ebenso 1, 38) wird von Mitternacht an gezählt sein.

Von anderer Art ist das Bändchen von W i 11 e m z e.
Die kritisch-wissenschaftlichen Fragen treten ganz zurück
. Die Aufschrift 1, 1—3 ist für die Auslegung maßgebend
. Das Buch des Johannes (der natürlich der
Apostel ist) ist die Offenbarung des göttlichen Heilsrates
; es legt dar die Gewißheit seiner Ausführung
(K. 4 u. 5), die Vorbereitung der Ausführung (K. 6 u.
7); die Ankündigung seiner Ausführung (K. 8—11), die
Ausführung selbst in Streit und Gericht (12—14 u.
15—20) und das Resultat (21 U. 22). Die Auslegung
kombiniert also den heilsgeschichtlichen und den endgeschichtlichen
Gesichtspunkt. Alles ist Profetie in symbolischer
Fassung, und für die Erklärung genügen die
alttestam. Anspielungen und Vorbilder einerseits, die
Eingebungen und Einfälle des Exegeten andererseits.

Im Einzelnen bringt die Auslegung manches Wunderliche; so
bei der Erklärung der Zahlen. In Ö66 (13,8) z.B. ist b die Grundzahl
, sie erscheint als Einheit, mit 10 und mit 100 vervielfältigt;
o weist auf Arbeit (6 Tage!), 10 und 100 auf Entwicklung im
Räume, also bedeutet 666 als Zahl des Tieres: daß das Tier sein
Werk mit aller Kraft über die ganze Erde hin vollbringt usw.
Ahnlich werden die Zahlen 144 000, 42, 1260 usw. ausgelegt. Die
7 Könige sind 7 Weltreiche, der 8. ist der (künftige) Antichrist.
Der Drache und die 2 Tiere bilden eine Art teuflische Trinität. Die
Frau in K. 12 ist die neue Menschheit, die Gemeinde; auch mit
dem Tempel in K. 11 ist die Gemeinde gemeint.
Leiden. H. Windisch.

Feine, Prof. D. Dr. Paul: Die Gestalt des apostolischen Glaubensbekenntnisses
in der Zeit des Neuen Testaments. Leipzig:
Dörffling & Franke 1925. (152 S.) gr. 8°. kart. Rm. 7.50.

Wer nach den vielen fehlgeschlagenen Bemühungen
, ein Glaubensbekenntnis für das apostolische
Zeitalter aufzufinden und seinen Wortlaut festzustellen,
den Versuch noch einmal unternimmt und nun wirklich
„das apostolische Glaubensbekenntnis" vorlegt, muß
etwas entdeckt haben, was bisher übersehen worden ist,
oder vielmehr: er muß sehr viel entdeckt haben. War
doch in Bezug auf das apostolische Zeitalter schlechterdings
nicht unterscheidbar, was als grundlegende christliche
Verkündigung, was als „Katechismussätze" —
wenn es solche gegeben hat — und was als erweiterte
Taufformel, wenn sie bereits existierte, anzusehen ist.
Ebensowenig war festzustellen, ob die NTlichen Schriftsteller
bei einigen Ausführungen bereits von gewissen
festen Prägungen beeinflußt gewesen sind (ferner ob
diese Prägungen Teile eines größeren Ganzen waren)
oder ob sie sie erst geschaffen haben. Endlich waren
Schwierigkeiten vorhanden, vermutliche Teilsätze eines
vermutlichen apostolischen Bekenntnisses mit dem alten
römischen Symbol in organische Beziehungen zu setzen.

Leider aber hat der Verfasser nichts entdeckt, um
auch nur ein einziges dieser Fragezeichen tilgen zu
können. Zwar verheißt er in der Einleitung, das nur
„Mögliche" nicht zu berücksichtigen, dagegen Gesichertes
zu bieten. Aber nachdem er S. 5—40 eine
Übersicht über die Geschichte des Problems geboten
hat, in welcher er seine Vorgänger scharf kritisiert, und
nachdem er S. 41—50 einen guten Anlauf genommen
(den Begriff „Bekenntnis" im N. T., die Formel „Herr
ist Jesus" und 1. Kor. 15, 1 ff. betreffend), setzt er bei

1. Tim. 6, 11 ff. ein, welche Stelle er für einen treuen
Bericht über die Taufe des Timotheus hält. Er kommt
von dort über 1. Pet. 3, 18—4, 5, Rom. 6, 2 ff., Koloss.

2. 11 ff. (u. a. paulinische Stellen), die Reden in der
Apostelgesch. und den Hebräerbrief zu dem „sicheren"
Ergebnis, daß es in der apostolischen Zeit ein festes
Bekenntnis gegeben hat, dessen Gestalt sich noch
wesentlich genau wiedergeben lasse. Demgegenüber
kaiin ich nur wiederholen, daß, ganz abgesehen von
dem fragwürdigen Ausgangspunkt, weder im Formalen
noch im Materialen die Untersuchung irgendwo über
die Kategorie des „Möglichen" hinaus gesichert ist.

Aber auch das Mögliche schwindet zuletzt und das
Unmögliche tritt an seine Stelle; denn das „Apostolische
Glaubensbekenntnis", welches der Verf. gefunden haben
will, lautet:

„Ich bekenne Einen Gott, den Vater, den Schöpfer
des Alls (oder: „von dem das All ist", oder „von dem

i und durch den und auf den hin das All ist", oder „der
Himmel und Erde gemacht hat", oder „Einen Gott und
den Vater des Alls, der über Allem und durch Alles und
in Allem ist"), den Allmächtigen (aber das bleibt un-

' sicher), und

„Jesus Christus (oder Christus Jesus), den Herrn
I (oder „unsern Herrn"), den Sohn Gottes (vielleicht
mit dem Zusatz „den eingeborenen"), der geboren ist
aus Davids Samen ..., der gelitten hat (oder „der gekreuzigt
worden ist") unter Pontius Pilatus, gestorben
ist für unsre Sünden, begraben worden ist, den Toten
das Evangelium verkündigt hat (oder: „der herabgestiegen
ist zu den Toten"), auferweckt worden ist am

3. Tage, welcher ist zur Rechten Gottes (sitzend), nachdem
er in den Himmel gezogen ist, dem Untertan sind
Engel und Gewalten und Mächte, welcher richten wird
die Lebendigen und die Toten (oder ähnlich); durch
welchen wir empfangen Vergebung der Sünden und die
Gabe des h. Geistes und die Hoffnung der Auferstehung
von den Toten (oder: „und die Auferstehung von den
Toten) und das ewige Leben (oder: „die Hoffnung des
ewigen Lebens")".

So soll das bei der Taufe abzulegende Apostolische,
unter der Führung des Petrus entstandene Glaubensbekenntnis
gelautet haben; aber das ist eine pure Unmöglichkeit
(man beachte übrigens die dankenswerte
vollkommene Unsicherheit des 1. Artikels), erstlich,
weil dieses Bekenntnis nicht triadisch ist — nach dem
Verfasser aber ist Matth. 28, 19 authentisch —, also im
besten Fall eine der Zusammenfassungen der evangelischen
Verkündigung sein kann, zweitens weil
es unmöglich untergehen konnte, wenn es apostolisch
war, drittens weil jede Brücke zu den wirklichen,
d. h. im Wortlaut nachweisbaren Glaubensbekenntnissen!
vor allem zum altrömischen Symbol, fehlt: sie werden in
ihrer Kürze sämtlich zu Rätseln.

Auf welchem Wege man noch hinter das altrömische
Symbol zurückzugehen vermag, haben Holl,
der Unterzeichnete und bis auf Weiteres abschließend'
Lietzmann gezeigt. Das Ergebnis ist freilich viel
bescheidener als das des Verfassers, und es wird nicht
behauptet, daß man schon beim apostolischen Zeitalter
angelangt sei.

Zum Schluß kann ich das Erstaunen nicht unterdrücken
, daß der Verfasser, der selbst früher der Meinung
gewesen ist, man könne in Bezug auf das Apostolische
Glaubensbekenntnis im N. T. nichts Bestimmtes