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Ausgabe: | 1925 |
Spalte: | 254-255 |
Autor/Hrsg.: | Welldon, J. E. C. (Ed.) |
Titel/Untertitel: | S. Aurelii Augustini Episcopi Hipponensis de Civitate Dei contra Paganos, libri XXII. Vol. I u. II 1925 |
Rezensent: | Soden, Hans |
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ist bei der Häufigkeit desselben und dem höchstpersönlichen
, aber wenig konkreten Inhalt der Briefe, die im 4.
Jahrh. geschrieben wurden, nicht geraten. Alle bitten eindringlich
um die Fürbitte des Adressaten und erwähnen
beiläufig Besuche, Botschaften, Aufträge, über die nichts
Näheres angegeben ist. Einer der Schreiber (Nr. 1929)
heißt Athanasius, und Bell möchte gern der Vermutung
Raum geben, daß es der weltberühmte Träger dieses
nicht seltenen Namens ist, von dem wir dann ein freilich
inhaltlich bedeutungsloses Autograph hätten (vgl. Tafel
V). Aber was dafür angeführt wird, trägt nicht, und
der Ton uneingeschränkter Devotion schließt den großen
Bischof als Verfasser unbedingt aus, zu dem auch die
wahrscheinlich auf Gattin oder Tochter zu deutende Erwähnung
einer kranken Frau nicht passen würde; so
urteilt auch Holl S. 26. Auf die papyrologische und
linguistische Seite der neuen Papyri ist hier nicht einzugehen
. Die spärlichen Bibelzitate haben keine textgeschichtliche
Bedeutung.
Marburg. H. v. Soden.
Glöckner, Dr. Otto: 'Akrj&rjs Xuyo?. Excussit et restituere conatus
est. Bonn: A. Marcus &• E. Weber 1024. (XV, 72 S.) 8°. = Kleine
Texte f. Vorlesungen U. Übungen 151. Rrn. 3—.
K. J. Neiiman n hat bekanntlich seinen Plan, den
tthnShtjg ioyoc des Celsus aus der Widerlegung des
Origenes wiederherzustellen (andere Quellen kommen ja
leider nicht in Betracht), nicht ausführen können. Gl.
legt uns in Lietzmanns „Kleinen Texten" nunmehr diese
Restitution vor. Es ist willkommen, die Argumentation
des scharfen Kritikers der christlichen Apologeten für
sich im Zusammenhang verfolgen zu können, und es ist
wertvoll, diesen Restitutionsversuch auch bei der Lektüre
der Bücher des Origenes gegen Celsus zur Hand zu
haben. Zu einem solchen Versuch muß ja die Tatsache
einladen, daß Origenes von [, 28 ab dem Gang der
Celsusschrift Schritt für Schritt folgt und wohl seinem
Vorsatz entsprechend in der Tat nichts von Bedeutung
übergeht. Gl. scheint mir mit anderen darin Recht zu
haben, daß er irgend erhebliche Auslassungen nicht annimmt
, und die Kritik, die er in der Introductio an den
von Keim für die gegenteilige Ansicht geltend gemachten
Interpretationen übt, ist triftig. Damit ist natürlich
nicht gesagt, wie weit im Einzelnen die Schrift
des Celsus in Folge und Fassung aus Origenes wiederherzustellen
ist. Auch Gl. ist sich über die Unsicherheiten
, die hier verbleiben müssen, durchaus klar. Er
markiert durch verschiedene Klammern ergänzungsweise
eingesetzte oder überlieferte, aber vielleicht zu tilgende
Worte. Die Umsetzung aber aus der meist indirekten
Rede, in der Origenes seinen Gegner zitiert, in die
direkte, die Umkehrung der Negationen und dergleichen
sind nicht im Einzelnen kenntlich gemacht, was vielleicht
doch erwünscht gewesen wäre (etwa mittels
Kursivdrucks), wiewohl die Umformung in den meisten
Fällen ja gegen Anfechtungen gesichert sein dürfte.
Einige Ausführungen des Celsus werden von Origenes
an mehr als einer Stelle besprochen und erscheinen
dann nicht immer gleichlautend; in solchen Fällen
sollten die Varianten angegeben und auch die etwaige
Fraglichkeit der Einordnung deutlich gemacht sein. Wie
die Dinge liegen, treffen diese Bedenken indessen nur
relativ wenige und kaum wichtige Stellen. In der Textbehandlung
schließt sich Gl. an Koetschau, den Bearbeiter
der Bücher gegen Celsus in der Berliner Akademieausgabe
, an und bevorzugt mit diesem — m. E.
richtig — die direkte Überlieferung vor der Philokalia.
Aus Koetschaus vorzüglicher Ausgabe wird auch der
Apparat im Wesentlichen übernommen und verzeichnet
die Fälle, wo von dessen Rezension abgewichen ist. Der
Druck scheint sorgfältig zu sein; S. 1 Z. 9 fehlt die
Kapitelzahl (3). 66
Marburg. H. v. Soden.
Augustini, S. Aurelii, Episcopi Hipponensis de Civitate Dei
contra Paganos, libri XXII. Edited with an introduetion and
appendices by J. E. C. Welldon, D. D. Vol. I u. II. London:
S. P.C.K. 1924. (LXI, 508 u. III, 707 S.) 8°.
Die Society for promoting Christian knowledge, die
i diese stattliche Ausgabe von Augustins Hauptwerk herausbringt
, schafft damit, wie der Herausgeber nicht
ohne leise Genugtuung feststellt (I p. LI II), die erste
Sonderausgabe desselben in England. Sie bietet den
Hoffmannschen Text ohne jeden textkritischen Apparat;
die Beigabe eines solchen und ebenso die einer englischen
Übersetzung verboten die Rücksichten auf den
Umfang der für weitere Keise gedachten Ausgabe. Dafür
geben Anmerkungen, die durchschnittlich etwa ein
Viertel der Seiten füllen mögen, teils englische Übersetzungen
oder Umschreibungen einzelner Stellen oder
Ausdrücke, teils und zumeist kurze historische Erklärungen
und Quellennachweise, die, soviel ich sehe, nichts
Neues bringen, aber nützlich und bequem sind. Zur
besseren Übersicht über den Aufbau und zur Erleichterung
des Nachschlagens sind die ziemlich langen Kapitel
Augustins in kürzere Sinnabschnitte geteilt, die
mit AB u.s.w. bezeichnet werden. Die Einleitung referiert
über Entstehung und Inhalt des Werkes und stellt
die wichtigsten dogmatischen Lehren Augustins im
Schema des Katechismus kurz zusammen. Daran schließt
sich eine Bibliographie der Gesamtausgaben Augustins,
der Sonderausgaben und Übersetzungen von de civitate
Dei. Sie weist allerlei Fehler und Lücken auf. So wird
i die Ausgabe des Erasmus als die erste Gesamtausgabe
angeführt, die wichtige Amerbachsche also übersehen.
Die Wiener Ausgabe erscheint als mit 28 (!) Bänden
1900 (!) abgeschlossen, die beste kritische Ausgabe,
die dritte Bearbeitung Dombarts (1900) bleibt unerwähnt
. An Übersetzungen werden neben englischen auch
französische und spanische genannt, aber nicht deutsche,
italienische u. a. Über die handschriftliche Überlieferung
und die Geschichte des Werkes wird nichts
mitgeteilt und Literatur wird gar nicht angegeben. Der
Herausgeber erweist sich auch sonst als nicht spezialistisch
für seine Aufgabe ausgerüstet. Den 2. Band
schließen vor einem Namenregister 9 „Appendices"
ab: über den Sinn von civitas Dei (5 Seiten), Augustins
Stil (7 S„ es werden nur Beispiele für Wortspiele
und dergleichen zusammengestellt), die Kirche und
das Theater (11 S„ dies offenbar ein Lieblingsthema
des Verf., das er bis in die Neuzeit hinein verfolgt, aber
der pseudoeyprianische Traktat de spectaculis wird hier
als cyprianisch angeführt), Augustins Auffassung vom
Opfer (6 S„ „upon the whole there is ample justi-
fication in Augustines writings for the language of the
Book of Common Prayer . . ."), seine Inkarnationslehre
(2 S. „Augustine does not differ from the fathers cf
the Church generally or from the writers of the Books
of the N. T. . . ."), seinen Wunderglauben (5 S.), seinen
Weissagungsbeweis (3 S.), seinen Kirchenbegriff (knapp
2 S.!), seinen Bibeltext (6 S. „it is remarkable that
Augustines text of the N.T. agreed not so much with
the Textus reeeptus as with the text restored upon the
autorityof the best Mss. by Westcott and Hort and largely
adopted in the revised translation of the N.T."). Man
sieht an diesen Andeutungen, daß die Ausführungen des
Verf. in Allgemeinheiten stecken bleiben und keine Fühlung
mit den Problemen und der Kritik verraten. So
mag seine fleißige und offenbar mit warmer persönlicher
Hingabe unternommene Arbeit ja eine in der englischen
Literatur vorhandene Lücke etwa ausfüllen, und solchen,
die in England Augustins Gottesstaat im lateinischen
Text lesen wollen, wird hier eine handliche und mit
den elementarsten Hilfsmitteln versehene Ausgabe geboten
; aber für wissenschaftliche Zwecke ist sie ganz
belanglos, und man möchte doch wünschen, daß die
S. P. C. K. für sie einen Mann gewonnen hätte, der
nicht von sich selbst sagen muß: „my studies during the
main part of my life have lain elsewhere than among