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Ausgabe:

1924

Spalte:

160

Autor/Hrsg.:

Spácil, Theophilus

Titel/Untertitel:

Conceptus et doctrina de Ecclesia iuxta theologiam orientis separati 1924

Rezensent:

Koch, Hugo

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159

Theologische Literaturzeitung' 1924 Nr. 8.

1G0

tafel versehenen Buchs. Die Arbeit ist ein glänzendes
Zeugnis deutschen Oelehrtenfleißes, der vor keiner
Schwierigkeit, keiner Mühe zurückschreckt, der ein Gebiet
abgrast, bis kein Hälmchen mehr zu entdecken ist,
der aus nichts, aus Fragmentenstückchen und Leimabdrucken
, etwas, viel macht. Wieder tritt die Bedeutung
der Beuroner Palimpsestphotographie hervor. Bibliothekare
aber werden dem Buche die Mahnung entnehmen
, jede alte Hs. zu behandeln wie ein rohes Ei.

Zwickau i.S. O. C lernen.

Pfeiffer, Johannes: Die Entwicklung der sächsischen Kirchenverfassung
von 1830—1914. Leipzig: Ed. Pfeiffer 1923. (III,
119 S.) gr. 8°. Gm. 2.40; geb. 4.40.

Pf., der bereits eine kleine Schrift über „Kirchliche
Reformpläne im sächsischen Landtag vor der Revolution
von 1848" geschrieben hat, gibt jetzt eine ziemlich
eingehende Übersicht über die sächsische Verfassungsentwicklung
von 1830 (Einfluß der Julirevolution
) bis 1914 (in welchem Jahr „unser ganzes
politisches und kulturelles Leben einen bis dahin unbekannten
Einschnitt erhielt"). Er beschränkt sich in der
Hauptsache auf die Erblande; die Lausitz wird nur
nebenbei berührt. Schon vor Erlaß der Staatsverfassung

(1831) tauchen in Sachsen kirchliche Verfassungswünsche
auf. Sie führen zu vielfachen Programmen,
Entwürfen, Beratungen und Verhandlungen. Die Stimmungen
der Geistlichen, der Regierung, der beiden
Kammern, der Öffentlichkeit nehmen Einfluß. Es ergibt
sich ein jahrzehntelanges Hin und Her, das bereits früh

(1832) Ansätze, aber zunächst unwirksame, zu einer
Presbyterialverfassung zeigt. Die Revolution 1848 bringt
die ganze Frage um mehr als ein Jahrzehnt zurück. Erst
1868 kommt es zur Kirchenvorstands- und Synodalordnung
sowie zu dem Gesetz betr. Vertretung der Kirchgemeinden
, 1873 zur Konsistorialordnung. Die folgenden
Jahrzehnte zeitigen nur verhältnismäßig geringe
Änderungen. Pf. zeigt, wie religiös-theologische Anschauungen
eingewirkt haben, wie stark aber auch die Einwirkung
politischer Faktoren gewesen ist. Auf theologischer
Seite tritt zeitweis der Einfluß v. Amnions,
namentlich aber Großmanns, in die Erscheinung; in den
1830er Jahren ist der katholische Prinz Johann in der
ersten Kammer Hauptverfechter der Selbständigkeit der
evangelischen Kirche. Pf. beschränkt sich bewußt auf
Sachsen; der Zusammenhang mit der deutschen Gesamtentwicklung
wird also nicht hergestellt. Die Darstellung
ist ruhig, fast nüchtern, übersichtlich und klar; vielleicht
hätte die „endgültige" Gestaltung noch etwas genauer
geschildert werden können; für Nichtsachsen wäre das
wünschenswert gewesen. Einige im „Schluß" gezogene
praktische Nutzanwendungen gehören streng genommen
nicht in die geschichtliche Darstellung. Ein umfassendes
Quellenverzeichnis füllt 3 Seiten; ein Personenregister ist
beigegeben. Wir brauchen solche Einzelstudien mit geographischer
Begrenzung; und das gewonnene Bild zeigt
genug Züge, die auch außerhalb Sachsens interessieren.
So danken wir denn dem Verf. für seine verdienstliche
Arbeit.

Gießen. M. S cli i a n.

Dehn, Günther: Die religiöse Gedankenwelt der Proletarierjugend
in Selhstzeuenissen dargestellt. Berlin: Furche-Verlag 1923.
(75 S.) 8° = Der Neue Bund, 5. Heft. Gm. I —

D., dessen Buch „Großstadtjugend" weithin begannt
ist, hat in Berliner Fortbildungsschulen durch
mündliche Befragung von etwa 1200 Schülern und aus
etwa 2400 Aufsätzen über einschlägige Themata „exaktes
" Material über die religiöse Einstellung der 14- bis
18jährigen Volksjugend gesammelt. Die naheliegenden
kritischen Bedenken gegenüber diesem Material bringt
D. selbst, wie mir scheint, ausreichend zur Geltung. Er
zeichnet ein farbiges, konkret geschautes Gesamtbild,
das durchaus den Eindruck der Treue macht. Die Untersuchung
erstreckte sich auf evangelische, katholische,
freireligiöse Jugend; daß von jüdischer Jugend nichts
berichtet wird, liegt wohl an der sozialen Schichtung.
Sehr gering ist der Unterschied zwischen evangelischen
und katholischen Jugendlichen; stärker der zwischen den
mehr bürgerlichen und den mehr proletarischen Berufen
, vollends zwischen Jungen und Mädchen. Je proletarischer
, um so größer die Entfernung vom Religiösen.
Trotz aller Mannigfaltigkeit im Einzelnen ergibt sich,
mindestens für die Jungen, als Gesamtbild das der Auflösung
. Der Mangel einer religiösen Entwicklung von
Altersstufe zu Altersstufe, die Dürftigkeit des vorhandenen
religiösen Besitzes, die Spuren überall eindringender
Zersetzung bestätigen das. Immerhin: ich hatte mir
das Bild noch dunkler, noch kirchenfeindlicher gedacht
. Aber ernst genug sieht es aus. D. will nicht anklagen
, nur schildern. Zum Schluß zieht er doch einige
Folgerungen für die kirchliche Praxis, die nicht alle
Leser in dieser Form mit ihm ziehen werden. Die
gründliche Studie, durch die religiöse Volkskunde und
1 Kirchenkunde wesentlich bereichert werden, muß ihm
j jeder mit dem Problem der religiösen Jugenderziehung
[ Ringende danken.

Gießen. M. Schi an.

S p ä c i 1, Prof. Theophilus, S. J.: Conceptus et'doctrina de Ecclesia

iuxta theologiam orientis separati. Sextio prima: Doctrina Photii.
Sectio secunda: Doctrina librorum symbolicorum. Rom: Pontificio-
Istituto Orientale. (72 S.) 8° = Orientalia IV, II, 2.
Der Verf. stellt im 1. Teil die Lehre des Photius, im 2. T. die
Lehre der symbolischen Bücher der griechischen Kirche über die Kirche
und namentlich über den Primat kurz heraus. Photius hat je nach
seinen Beziehungen zum Inhaber des römischen Stuhles sich verschieden
über dessen Stellung geäußert. Daß das bei andern Orientalen vor
und nach Photius mehr oder weniger ebenso der Fall war, scheint
Sp. nicht merken zu wollen. Aus den Canones von Sardika eine iuris-
dictio universalis zu folgern (p. 37), ist keinem Morgenländer jemals
und im Altertum auch keinem Abendländer eingefallen. Und wen«
Photius unter dem Felsen der Kirchengründung das Bekenntnis Petri
versteht (S. 54f.), so teilen bekanntlich diese Ansicht recht bedeutende
Kirchenväter. Wer vom Dogma, daß Jesus einen Rechtsprimat gegestiftet
habe, ausgeht, kann die Stimmen des Altertums niemals richtig
würdigen. Die symbolischen Bücher der Morgenländer lehnen eine
solche Annahme glatt ab und diese müßten die Überlieferung ihrer
Kirche schlecht kennen, wenn die Gegenbemerkungen des Jesuiten
auf sie Eindruck machten, was er zu hoffen scheint.

München. Hugo Koch.

Manzoni, Alessandro: Betrachtungen über die katholische

Moral. Ins Deutsche übertragen von Franz Arens. München:
Thcatiner-Verlag 1923. (544 S.) 8°. = Manzonis Werke, Bd. 6.

Gesamt-Ausg. Gm. Ö.50; Einzel-Ausg. Gm. 7 -.

Der in weiteren Kreisen hauptsächlich durch seinen
Roman ,Die Verlobten' bekannte streng katholische italienische
Dichter Alessandro Manzoni (1785—1873) veröffentlichte
1819 unter dem Titel „Sulla murale catho-
lica' eine Abwehrschrift gegen die abfälligen Urteile, die
der Genfer protestantische Historiker Sismonde de Sis-
mondi im 16. Bande seiner ,Geschichte der italienischen
Republiken im Mittelalter' (Paris 1809 und 1818) über
den Einfluß der katholischen Religion auf das italienische
Volk ausgesprochen hatte. Der ursprünglich in
Aussicht genommene II. Teil wurde auf Grund der in
Freundeskreisen umlaufenden Abschriften von Ruggiero
Bonghi (im III. Bd. der ,Opere inedite' Manzonis, Mailand
1887) herausgegeben, ist aber nicht eine fertige
Arbeit, sondern eine Sammlung von Bruchstücken und
Entwürfen, die erst zu einer einheitlichen Untersuchung
hätten zusammen gearbeitet werden sollen. Da die einzige
deutsche Übersetzung — von J. v. Orsbach, Köln
1835; warum sie in der Vorbemerkung nur angedeutet,
nicht angeführt ist, kann man nicht einsehen — nur den
I. Teil enthält, so ist die vorliegende die erste, die das
i Ganze bietet. Sie bildet den 6. Band der vom Theatiner-
j Verlag geplanten ersten deutschen Gesamtausgabe der
j Werke Manzonis in 10 Bänden. In etwas breiter, behäbiger
Sprache nimmt M. die einzelnen Sätze Sismondis.