Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1924 Nr. 6

Spalte:

107

Autor/Hrsg.:

Beck, Alexander

Titel/Untertitel:

Der Einfluß der römischen Rechtslehre auf die Formulierung des katholischen Dogmas bei Tertullian, insbes. d. Frage, ob Tertullian Jurist gewesen ist 1924

Rezensent:

Harnack, Adolf

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

!07 Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 6. los

hie und da eine schärfere Wiedergabe des syrischen
Wortlautes geboten. Qabbel taibütha (18,11) heißt

„danken, erkenntlich sein", vgl. qubbäl taibuthä 6, 9 =

eixagiaria. Makkiänüthä (28, 1) heißt „Schädigung"
nicht „List". Pthäie dasmaijä (30, 9) sind „die Weiten
(Breiten) des Himmels". Z'hirüthä 36, 9 ist „Sicherung
". Sebhiä 62, 2 ist „Gefangennahme". Tubhthä-

nä ist, wo es als Ehrenbezeichnung für lebende kirchliche
Würdenträger gebraucht ist, besser mit „glückselig"
als mit „selig" zu übersetzen, da dies mißverständlich
ist. Beatitude, arabisch ghibtah ist auch jetzt im Orient

die offizielle Bezeichnung für die Patriarchen. — Dankenswert
ist die am Ende gegebene Zusammenstellung
der wichtigsten Worte und Wendungen, sowohl für den
syrischen wie für den griechischen Text. Das Heft bildet
einen wertvollen Bestandteil der Liturgiegeschichtlichen
Quellen, die vom Verein zur Pflege der Liturgiewissenschaft
herausgegeben werden.

Göttingen. M. Lidzbarski.

Beck, Alexander: Der Einfluß der römischen Rechtslehre auf
die Formulierung des katholischen Dogmas bei Tertullian,

insbesondre die Frage, ob Tertullian Jurist gewesen ist. (Heidelberger
Jurist. Doktordissertation.) 1923. (78 S. in Maschinenschrift.)
Diese in Folge der Ungunst der Zeiten nicht zum Druck beförderte
Untersuchung verdient einen anerkennenden Hinweis. Zwar ist sie
nichts weniger als erschöpfend — wer dürfte auch von einem Anfänger
eine vollkommene Vertrautheit mit Tertullian erwarten? —, aber indem
sie der bekannten Abhandlung von Schloßmann (1906) entgegentritt
, kehrt sie m. E. mit Recht zu der früheren communis opinio
zurück, Tertullian sei Jurist gewesen, und der Einfluß der römischen
Rechtslehre auf die Formulierung des katholischen Dogmas sei bei ihm
unverkennbar. Nach einem ausführlichen allgemeinen Teil begründet
der Verfasser diese Thesen am Apologeticum, und zwar sowohl an der
Gesamthaltung des Werkes als auch an bedeutenden Einzelheiten,
ferner an der Schrift adv. Praxean in Bezug auf die Trinitätslehre, endlich
an der in den Werken hervortretenden Terminologie Tertullians,
überall in Auseinandersetzungen mit Schloßmann, der fleißig den
größten Teil des einschlagenden Materials gesammelt hatte. Dennoch
will der Verfasser den Kirchenvater nicht mit dem ihm gleichzeitigen
Jurisconsultus Tertullian identifizieren: „Er ist ein gelehrter, im Recht
sehr beschlagener Sachwalter (causidicus) gewesen; das begründe ich
1) mit dem Hervortreten des rhetorischen Elements in seinen Schriften,
und 2) mit dem wirklich etwas auffallenden Umstände, daß er nie einen
Juristen zitiert, auch nicht einen der früheren Zeit. Daraus folgt nun,
daß Tert. auch mit dem Pandekten-Juristen gleichen Namens nicht
identisch sein kann." Dieser Schluß scheint mir nicht gesichert.
Berlin. A. v. Harnack.

Sanctus Benedi ktus: Die Regel des Heiligen Benedikt.

Ausgew. u. übertr. von Matthäus Rothenhäuslcr O.S.B.
Paderborn: F. Schöningh 1923. (72 S.) 8°. = Dokumente der Religion
. Bd. 6. Gz. 1—.
Auf Grund der vortrefflichen Ausgabe Linderbauers wird hier
eine Auswahl und Übersetzung der Regel Benedikts für die Sammlung
der Dokumente der Religion gegeben in der Absicht, den für
alle Zeiten wertvollen Inhalt der Regel unter Weglassung der Bestimmungen
über Einzelheiten darzubieten. Ob das Richtige ausgewählt
ist, darüber kann man verschiedener Ansicht sein. Die Übersetzung
will die Genauigkeit des Wortes und die Treue des Sinnes
festhalten und darum auch Härten nicht vermeiden. Sie liest sich
denn auch entschieden weniger angenehm als die Bihlmeyers, die auch
durch ihre Vollständigkeit sich empfiehlt. Zum Schluß bietet R. Anmerkungen
, die wohl reichlicher sein dürften.

Stuttgart. Ed. Lempp.

Legenda trium sociorum, Bericht von dem Leben des h. Franziskus,
von der Tradition zugeschrieben den Brüdern Leo, Rufinus u. Angelus
, seinen vertrauten Gefährten. Übersetzung u. Nachwort von
Siegfried Johannes Hamburger. München: Theatiner-Verlag
1923. (140 S.) Gm. 2.50; geb. 3.50.

Zur Lösung des Rätsels der Legende der 3 Genossen kann und
will die vorliegende Schrift nichts beitragen; es ist eine etwas unbeholfene
deutsche Obersetzung von Brief und Legende mit einem
Nachwort, worin zugegeben wird, daß die Legende kaum von den
3 Genossen abgefaßt sein kann, und eine kurze Charakteristik der
Legende gegeben wird, worin als das besondere in ihr hervorgehoben

wird, daß man die reale Nähe des h. Franz deutlich spüre. Ich kann
diese Charakteristik nicht für richtig finden.

Stuttgart. Ed. Lempp

Ruysbroeck, Jan van: Aus dem Buch von den zwölf

Beginnen. Aus dem Flämischen von Willibrord Verkade, O. S. B.
Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag 1923. (V.83S.) kl. 8°. Gm. 2.70.
Der ThLZ 1923 Sp. 422 angezeigten „Zierde der geistlichen
Hochzeit" läßt Verkade einen Ausschnitt aus dem „Buch von den 12
Beginnen" (auch „Buch von der wahren Beschauung") folgen, diesmal
mit gegenübergestelltem altflämischem Urtext nach der Gesamtausgabe
der Mactschappij der vlaemsche Bibliophilen (1563). Die Übersetzung
der Reimverse ist nicht so gut gelungen wie die der folgenden Prosastücke
. Der Verlag kündigt noch an „das Büchlein von der höchsten
Wahrheit" und „das Reich der Geliebten Gottes".
Zwickau i.S. O. Giemen.

Cleszkowski, Auguste; Padre nostro. Traduzione dal Polacco
di Aurelio Palmieri. Bologna: Nicola Zanichelli 1923. (XXIII,
310 S.) 8°. L. 15—.

Graf August Cieszkowski (geb. 1814 zu Sucha in
Podlachien, gest. 1894 in Posen) gehört in die Geschichte
des Reformkatholizismus bezw. Modernismus, wiewohl
sein Name bis jetzt in diesem Zusammenhang nie genannt
worden ist. In Berlin durch die Vorlesungen und
die Freundschaft Carl Ludwig Michelets für die Hegel-
sche Philosophie gewonnen, promovierte er zu Heidelberg
mit einer Arbeit über die jonische Philosophie (nicht
in der Theologie, wie es in der Einleitung S. V heißt,
sondern offenbar in der Philosophie). Neben mehreren
sozialpolitischen Arbeiten — er war 15 Jahre lang Mitglied
der preußischen Abgeordnetenkammer, und es
wurde ihm sogar einmal das Finanzministerium angeboten
— verfaßte er ein großes Werk über das Vaterunser
(,Ojcze-Nasz') und als Einleitung hierzu eine
kleine Schrift ,Von den Wegen des Geistes'. Der erste
Band des ,Vaterunsers' erschien 1848 zu Paris in polnischer
Sprache ohne Namenangabe, drei weitere Bände
wurden nach dem Tode des Verfassers von seinem Sohne
zu Posen veröffentlicht (1899/1906). Mit diesem seinem
Lebenswerk tritt C. als kühner Neuerer in der katholischen
Welt- und Lebensbetrachtung an die Seite seiner
Landsmänner Andreas Towianski und Adam Mickiewicz.
Hatte schon der Weihbischof Likowski von Posen in
seiner Leichenrede auf C. bei aller Anerkennung seiner
katholischen Überzeugung durchblicken lassen, daß es
bei manchen seiner Anschauungen zweifelhaft sei, ob sie
mit den Glaubenswahrheiten im Einklang stehen, so
richteten, wie es sich geziemt, die Jesuiten von Krakau,
namentlich nach Erscheinen der nachgelassenen Bände,
scharfe Angriffe gegen die kirchliche Rechtgläubigkeit
des heimgegangenen Verfassers, während andere Geistliche
sich seiner, freilich mehr aus völkischen als aus
theologischen Gründen, aufs wärmste annahmen.

Der Übersetzer rühmt die Schönheit des Stils und das Ebenmaß
der Anlage, die Vorliebe für Wortspiele und die feine Abtönung der
Gedanken. Manche Abschnitte, sagt er, seien voll dichterischen
Schwungs, andere voll rauschender Beredsamkeit, voll Blitze und
Flammen. In der Übersetzung gehe natürlich vieles davon verloren.
Viele dieser Vorzüge kommen aber auch in der Übersetzung zum Vorschein
. Sie enthält die ,Wege des Geistes' und den ersten Band des
.Vaterunsers' nach dem polnischen Text der neuesten, vierten Ausgabe
(Posen 1922). Bisher gab es nur eine französische Übersetzung dieses
ersten Bandes, die der Sohn des Philosophen 1906 zu Paris herausgab
In deutscher Sprache handelte Adam Zöltowski in seiner Münchner
Dissertation über ,Oraf August Cieszkowski's „Philosophie der Tat",
die Grundzüge seiner Lehre und der Aufbau seines Systems' (Posen
1904). Die ,Wege des Geistes' sind eine erkenntnistheoretische Abhandlung
über das Verhältnis von .Gedanken und Wort', .Gefühl und
Ton', ,Kunst und Wissenschaft, Willen und Freiheit im sozialen
Leben'. Auch der ganze erste Band des .Vaterunsers' soll nach S. 347
nur eine Einleitung zu den folgenden Bänden sein. Er erhält auf der
Grundlage des Vaterunsers, des .Testaments Christi', der .Offenbarung
der Offenbarungen' ,des wahrhaft sozialen Gebets', eine Betrachtung
der Weltgeschichte im Sinne einer fortschreitenden Entwicklung
der Menschheit zum Gottesreiche hin. Ähnlich wie Montanus und
Joachim von Floris erblickt er in der vorchristlichen Welt das Zeitalter
Adams, in der bisherigen christlichen das des Sohnes und in