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Ausgabe:

1924

Spalte:

97-100

Autor/Hrsg.:

Krüger, Gustav (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Handbuch der Kirchengeschichte für Studierende. 1. Teil: Das Altertum. 2., neu bearb. Aufl 1924

Rezensent:

Koch, Hugo

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Postalischer Erscheinungsort Marburg

Theologische Literaturzeitung

Begründet von Emil Schürer und Adolf von Harnack

Herausgegeben von Professor D. EmatlUel Hirsch unter Mitwirkung von
Prof. D. Willi. Heltmüller, Prof. D. Dr. 0. Hölscher, Prof. D. Arthur Titius, Prof. D. Dr. G. Wobbermin

Mit Bibliographischem Beiblatt, bearbeitet von Lic. theol. Kurt Dietrich Schmidt, Göttingen
Jährlich 26 Nrn. — Verlag: J. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, Leipzig.

Bezugspreise für das Ausland vierteljährlich 12.50 s. Fr.; 10 sh.; 2.25 $; 6— FL; 12.50 d. Kr.; 15— n. Kr.;

8.20 s. Kr.; 50— Lire; 75— tsch. Kr.; 85— finn. Mark.

in I l U. A Manuskripte und gelehrte Mitteilungen sind ausschließlich an Professor D. Hirsch in Güttingen, fj Mflr7 107i

4". janrg. ITT. U. Nikolausberger Weg 31, zu senden, Rezensionsexemplare ausschließlich an den Verlag. »MU* ■-'iVt.

Handbuch der Kirchengeschichte für Studie-
, rende (Koch).

Säntideva, Der Eintritt in den Wandel in
Erleuchtung (Bodhicaryävatära) (Franke).

Oreßmann, Tod und Auferstehung des Osiris
(Ranke).

Er man, Die Literatur der Ägypter (Ranke).
Holma, Omen Texts (Meißner).
Burney, The book of Iudges (Sellin).
O e s t e r 1 e y , The Sacred Dance (Eißfeldt).
Grosheide, De brief aan de Hebreen

(Windisch).
Nes, De brief aan de Hebreen (Ders.).
Hücker. Die syrische Jakobosanaphora (Lidz-

barski).

Beck, Der Einfluß der römischen Rechtslehre
auf die Formulierung des katholischen Dogmas
bei Tertullian (Harnack).

Sanctus Benediktus, Die Regel des Heiligen
Benedikt (Lempp).

Legenda trium sociorum (Ders.).

Ruysbroeck, Aus dem Buch von den zwölf
Beginnen (Giemen).

Cieszkowski, Padre nostro (Koch).

Christiant, Johannes Ronge's Werdegang
(Hirsch).

Freiburger Diözesan-Archiv (Bossert).
Klein, Die Kulturtätigkeit der Benediktiner
von St. Ottilien (Lempp).

Knolle, Die lnvokavitfeier 1922 in Wittenberg
(Schmidt).

N ad ler, Die Berliner Romantik 1800 1814
(Petsch).

Stefan sky, Das Wesen der deutschen Romantik
(Ders.).

Oraf, Die Pfarrergestalt in der deutschen Erzählungsliteratur
des 19. Jahrhunderts (Schian).

Windelband, Geschichte der abendländischen
Philosophie im Altertum (Bruhn).

Probleme des Mythos (Tillich).

N eu ß , Die katalanische Bibelillustration (Stulil-
fauth).

Günther, Die Bilder des Genter und des
Isenheimer Altars (Ders.).

Handbuch der Kirchengeschichte für Studierende, in Verbindung

mit Gerhard Fickcr, Heinrich Hermelink, Erwin Preuschen (t),
Horst Stephan hrsg. von Gustav Krüger. 1. Teil: Das
Altertum, bearb. von Erwin Preuschen (t) u. Gustav Krüger.
2., neu bearb. Aufl. v. Gustav Krüger. Tübingen: J.C.B.Mohr
1923. (XII, 292 S.) gr. 8°. Gz. 6—.

Dieser erste Teil des Krügerschen Handbuchs ist 1911
erstmals erschienen. Es ist sehr erfreulich, daß in unserer
für den Wissenschaftsbetrieb so schlimmen Zeit eine
zweite Auflage unternommen und gerade noch vor Anbruch
der schlimmsten Zeit fertig gestellt worden ist.
Die Anlage des Buches mit ihrer Zerlegung der Abschnitte
in einen das Wesentliche zusammenfassenden
Hauptteil und die antiquarischen Einzelheiten bietende
Anmerkungen ist mit gutem Grunde beibehalten worden.
Ebenso die Abgrenzung des Altertums mit der Wende
des 7. zum 8. Jahrhundert und der Haupteinschnitt beim
Regierungsantritt Diokletians. Was man auch dagegen
einwenden mag: bei jeder andern Einteilung gehen die
Dinge auch nicht restlos auf, sondern reichen in ihren
Anfängen oder in ihren Folgen und Begleiterscheinungen
über die Grenzen hinüber. Im einzelnen merkt man
überall die verbessernde Hand des den Fortgang der
Forschung aufmerksam verfolgenden und sorgfältig prüfenden
Kirchenhistorikers. Wie er im Vorwort sagt,
war es ihm selbst erstaunlich, ,was in dem letztvergangenen
Jahrzehnt (und was für ein Jahrzehnt war es
doch!) an erheblichen Leistungen hervorgebracht worden
•st'. Den ersten, die §§ 2—24 umfassenden Zeitraum,
den seinerzeit Preuschen bearbeitet hatte, hat nun
ebenfalls Krüger in die Hand genommen. Den § 2
über die Kulturwelt des Hellenismus hat der Gießener
Philologe Rudolf Herzog überarbeitet, der auch den
§§ 17 (das Reich und seine Kultur unter den Severern)
und 25 (Kultur und Religion von Diokletian bis Valen-
tinian III.) seine Aufmerksamkeit schenkte. Bei § 4 über
Jesus und das Urchristentum hat Karl Ludwig Schmidt
achkundige Beihilfe geleistet, und die Abschnitte über
altchristliche Kunst hat wieder Georg Stuhlfauth
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in Behandlung genommen. Den soeben erst ausgegebenen
4. Band von Bardenhewers Gesch. d.
altkirchl. Lit. konnte Kr. in den Aushängebogen verwerten
. So ist eine Bearbeitung geschaffen, die den Anforderungen
der Gegenwart entspricht und den Benützern
gute Dienste leisten wird. Mir war das Ganze zu lesen
teils angenehme Wiederholung, teils Förderung, und ich
möchte meinen Dank dadurch abstatten, daß ich einige
Bemerkungen hier folgen lasse, die ich mir beim Lesen
gemacht habe.

Was § 3,4 (S. 29) bei den Sadduzäeni auf den Einfluß der
griechischen Aufklärung zurückgeführt wird, läßt sich ebensogut als
konservativer Zug dieser Priesteraristokratie, aus ihrer ablehnenden
Haltung gegenüber der spätjüdischen religiösen Entwicklung begreifen
und wird auch vielfach so erklärt. § 4,5 (S. 40) ist die Rede von
den .gemeinsamen Mahlzeiten' im Urchristentum, 8 9,3 (S. 59) heißt
es: ,Die Agapen dauerten bis auf weiteres fort', § 23,4 (S. 117): ,Die
Agapen blieben .... im Brauch usw.'. Es fehlt somit die Angabe,
daß ,Agapen' genannte Mahlzeiten eingerichtet wurden. Die Ausführungen
über die Echtheit der Ignatiusbriefe (§ 3,7 S. 45) sind merkwürdig
zwiespältig gehalten. In § 7,6 (S. 54) wäre bei den Vertröstungen
wegen des Ausbleibens der Parusie neben Jak. 5,7 auch auf
2. Petr. 3,4 ff zu verweisen. In § 8,9 (S. 57) heißt es: ,Zur gleichen
Zeit | nämlich mit Ignatius] und noch auf Jahrzehnte hinaus kennt
man in Rom (Hermas) den Einbischof nicht, sondern die nQHaßv-
rspot, zu denen die snloxonot gehören, bilden den Vorstand der Gemeinde
; noch Irenäus (ep. ad Vict. Rom. bei Eus. hist. eccl. 5, 24)
setzt diesen Sachverhalt voraus'. Wie stimmt dies mit § 16,2 (S. 88)-
,Aus Irenäus (3,3,3) ergibt sich, daß die römische Gemeinde um 180
eine Bischofsliste besessen hat, die bis auf die apostolische Zeit
zurückgeführt war'? In § 9,1 (S. 58) bezw. 16,3 (S. 89) § 23,8
(S. 118) wäre ein Wort über die verschiedene Bedeutung der Bezeichnung
.Pascha' am Platze, so hängt der Satz in § 37,9 (S. 217): ,Den
Ostersonntag, nunmehr auch und allmählich ausschließlich nua^a
genannt usw.' ziemlich in der Luft (vgl. dazu H. Koch, Pascha in der
ältesten Kirche, Ztschr. f. wiss. Theol. 1913, 289ff.). Wie man von
einem Sieg Viktors I über die kleinasiatische Kirche sprechen kann
(§ 16.4 S. 89), ist mir angesichts der Tatsache, daß er mit seinem
Exkommunikationsversuch nicht durchgedrungen ist, unverständlich.
§ 10, 9 (S. 64) wird als griechische Bezeichnung für Bekenner SuiXoyol
angegeben. Sie scheint mir aber doch nur vereinzelt vorzukommen und
ich könnte im Augenblick nur das bekannte Schreiben der Oemeinden

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