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Ausgabe:

1924 Nr. 2

Spalte:

520-522

Autor/Hrsg.:

Ingram, Kenneth

Titel/Untertitel:

The Anglo-Catholic Case 1924

Rezensent:

Katz, Peter

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Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 23/24.

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sectio III) Nr. 8 zusammen. Sie hat höheren Wert als
Nr. 2, doch ist auch ihre Bedeutung m. E. eine beschränkte
. Der Verf. besitzt zwar inbezug auf die neuere
dogmatische Literatur der orthodoxen Kirchen eine beneidenswerte
Kenntnis, und schon die alphabetische Liste
der häufiger angeführten Werke (S. 37—40) ist lehrreich
. Sonst aber lernt, wer die orthodoxe Kirche aus
der Symbolik kennt, hier kaum Neues; und des Verf.'s
Bemühungen, die römischen Anschauungen als die richtigen
zu erweisen, stellen eine Art theologischer „Wissenschaft
" dar, für die uns glücklicherweise der Gegenstand
fehlt. — Wertvoller sind die andern Hefte. —
Über Nr. 3 ist bei Besprechung von Nr. 4 schon genug
gesagt; doch muß der Satz (oben Sp. 258), daß von
den vier hier mitgeteilten Urkunden die „Actes du
concile de Kiev en 1921" die wichtigsten seien, berichtigt
werden; drei der vier „Documents" beziehen
sich, wie schon der Titel zeigt, auf dies Konzil. Docu-
ment II bilden die Artikel I—X der Beschlüsse, III bietet
den langen Artikel XI („Organisation de l'Eglise Ukrai-
nienne et de ses autorites ecclesiastiques-"), IV besteht
aus Resolutionen des Konzils u. dergl. (Adresse an
die Sowjet-Regierung, Erklärungen auf Berichte, Wünsche
inbezug auf Kirchengesang, kirchliche Kunst usw.).
Zur Ergänzung dessen, was hier und in Nr. 4 über die
kirchlichen Verhältnisse im jetzigen Rußland zu lernen
ist, dient vielleicht das in der „Bibliographia" des
Heftes 10 (S. 318—320) nach zwei für uns belanglosen
Neuerscheinungen besprochene Buch des englischen
Captain Francis Mc Cullagh „The Bolshevik
Persecution of Christianity" (London, John Murray,
1924; 402 S. mit 22 Photographien). — Heft 6, dessen
Verf. deutsch schreibt, ist der erste Teil („Zu Josaphats
Blutzeugnis") eines Ganzen, von dem noch zwei weitere
Teile (II: „Zu Josaphats Selig- und Heiligsprechung
", III: „Reliquien und Bildnisse") folgen sollen.
Das Heft bringt nach einer auch schon die beiden noch
ausstehenden Teile berücksichtigenden „Einführung" vier
älteste amtliche Berichte (einen italienischen, drei lateinische
) über die Ermordung des Erzbischofs Josaphat
Kunzewitsch von Polozk am 12. November 1623
und ein (lateinisches) Antwortschreiben der Propaganda
vom 4. Mai 1624. Josaphats Lebenswerk und die Ursache
seines tragischen Endes war die Festigung der
auf der Synode von Brest (1595) vollzogenen Union
der ruthenischen Kirche mit der römischen gewesen.
Als Märtyrer der Union ist er schon 1643 beatifiziert
und 1867 von Pius IX. heilig gesprochen. Für die geschichtliche
Würdigung des Mannes wären neben
den Berichten von Unionsfreunden auch Äußerungen von
der andern Seite wichtig. Gehören zu ihnen die handschriftlich
noch vorhandenen zwei Briefe seines (1627
römisch-katholisch gewordenen) Gegenbischofs Smo-
trycki und die andern S. 4, Anm. 1, genannten handschriftlichen
Quellen für das Leben dieses Ruthenen,
der als der geistige Urheber der Bluttat vom 12. Nov.
1623 gilt? Oder stammen sie aus dessen römisch-katholischer
Zeit? Für letzteres spricht, daß das Gegenteil
erwähnt sein würde. — Sehr schätzenswert sind die beiden
zusammengehörigen Hefte 5 und 10 aus der Feder
des wohlbekannten gelehrten Franziskaners Leonard
Lemmens. Sie geben nach den Akten der Propaganda,
die bis zum Jahre 1830 benutzt werden durften, zuverlässige
Listen der lateinischen Bischöfe (und bischöflichen
Stellvertreter) im vorderasiatischen und nord-
afrikanischen Osten für die Zeit von der Gründung der
Propaganda bis zur Gegenwart. Selbst der —in Deutschland
wohl nur wenig oder gar nicht bekannt gewordene
— „Essai de liste generale de tous les archeveques
et eveques titulaires depuis le XHIe siecle jusqu' ä nos
jours" (von A. Battandier im Annuaire Pontifical Catho-
lique de 1916, S. 347—518) ist nach Lemmens nicht
fehlerfrei. Und nicht nur die Zuverlässigkeit der Listen
macht die mühsame Arbeit wertvoll. Die Mitteilungen
aus den Akten der Propaganda beleuchten auch in lehrreicher
Weise die rührige Tätigkeit dieser Schöpfung
Gregors XV., die bei ihrer Entstehung nur einen
wirklich residierenden lateinischen Bischof in den genannten
Gebieten des Orients vorfand, den von Nachit-
schevän (im kleinen Kaukasus), aber schon 1625 in
Smyrna einen Erzbischof, in Konstantinopel einen —
wirklich amtierenden — Stellvertreter und 1629 in
Paphos auf Cypern einen Bischof einsetzte. Die Zahl
der Listen, die Lemmens gibt, ist kleiner, als man erwartet
. Es sind nur 13: Nachitschewän (1745, bezw.
1765, eingegangen), Smyrna, Konstantinopel, Paphos
(1684 eingegangen), Ispahan, Bagdad, Cairo (1691 eingegangen
), Aleppo, Jerusalem und die „apostolischen
Vikariate" von „Ägypten", Aden, dem „Nildelta" und
Libyen-Tripolis. Für die Zeit seit 1830 sind nur die
Namen und Amtszeiten (ohne Aktenmitteiltingen) gegeben
. Am Schlüsse findet sich ein Namenregister und
ein zweiteiliges alphabetisches Verzeichnis der in den
Listen vorkommenden T i t u 1 a r - Erzbischöfe (a) und
Bischöfe (b), d. h. der Weihetitcl nach Bistümern i. p. i.,
wie es bis 1881 (Kirchenlexikon * XI, 1781) hieß.
Halle a. s. Friedrich I.oofs.

Ingram, Kenneth, Barrister-at-law: The Anglo-Catholic Case.
An Argument from tlie Logical and Practical Standpoint. London:
/ The Society of SS. Peter & Paul, Ltd. 1923. (80 S.) kl. 8°.

ib. 2/6.

Eine elementar ausgreifende Bewegung wie den
Anglokatholizisrnus lernt man, besser als aus den Äußerungen
fein durchgebildeter Leiter, die jedes Wort theologisch
und psychologisch aufs genauste abwägen, ehe
sie es hinausschicken, aus der ungehemmt verströmenden
Rede der treuen Gefolgsmannen kennen. Darum
wird mir jeder Leser nachfühlen, wie viel ich aus den
weitgedruckten 80 Seiten des Obergerichts-Anwalts I.
gelernt habe, von dem das Titelblatt noch andre religiöse
Schriften verzeichnet. Liest man sich ein mit Abschnitt
/ „The F oundations of Anglo - Catholieisrn",
wie da, in Wiederholung vieler früherer und
als Ersatz künftiger Gespräche mit fragenden Freunden,
auf wenigen Seiten eine theologia naturalis aufgebaut
wird, mit advocatorisch scharfer Herausstellung des
„Falls" und dessen, was sich, in Bildern möglichst, für
den Augenblick Scheinendes zu seiner Erledigung im
Sinn des Sprechers hervorholen läßt, so erschreckt die
begeisterte Plattheit. Daß sich diese juristische Hin-
nehme-Freudigkeit, die mit unserm Begriff des Glaubens
keinerlei Verwandtschaft hat, in // „The Rea-
sonableness of Christian Tradition" erst recht ausleben
kann, nimmt nicht wunder. Die inneren
Verhältnisse der Trinität, die Notwendigkeit der Jungfrauengeburt
, alles leuchtet in wenigen Sätzen ein.
Karfreitag, Ostern sind Reflections of Spiritual
truths, die ganz kurz umschrieben werden, vom Abschnitt
über das Wunder garnicht zu reden. Wovon dies
alles die Kehrseite ist, verrate ein Satz: „Historisch geschah
die Kreuzigung in Palästina, tatsächlich geschieht
sie in Ewigkeit — ,das Lamm geschlagen seit Anbeginn
der Welt' — wie wir sehn werden, wenn wir die Lehre
von der Messe betrachten werden." Bei /// „The
Sacramental System" ist er denn auch im Zentrum
angelangt, und alle früheren Erwägungen sind
ein ungeduldiges Weghasten über Dinge, die, gegenüber
der einen Realität katholisch sacramentalen Glaubenslebens
, nichts als — selbstverständliche — Vorstufen
sind. Alle Geschichte wird von der Sacramentsmystik
entthront: „War das Opfer auf dem Calvarienberg Offenbarung
eines Opfers in Ewigkeit, so scheint mir die
Methode eines Opfers von Messen ohn Unterlaß der
spiritual reality viel näher zu stehn, als ein einmal
in der Geschichte dargebrachtes Opfer, das sich
nicht dauernd fortsetzen läßt." „Alles Leben ist sacramental
"; „es gibt unzählige Sacramente. Das kathol.
System hat, indessen, 7 anerkannt: — ". Gottes Universum
kennzeichnet ein Ordnungssystem; dem muß die
machinery der* Messe entsprechen: die ungebrochne