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Ausgabe:

1924 Nr. 2

Spalte:

509-510

Autor/Hrsg.:

Woess, Friedrich v.

Titel/Untertitel:

Das Asylwesen Ägyptens in der Ptolemäerzeit und die spätere Entwicklung 1924

Rezensent:

Helbig, Georg

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Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 23/24.

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wie die wesentliche Beziehung von Autorität und Religion
bloßgelegt und der Unterschied zwischen äußerer
und innerer Autorität auf den von toter und leben-
+ zeugender Überlieferung zurückgeführt wird, — oder
wie die Wunderfrage von dem Gesichtspunkte aus diskutiert
wird, daß das Christentum das in der Welt herrschende
Gesetz der Sünde und des Todes zu zerbrechen
verheißt. Vergleicht man dies Letztere etwa mit der
Art, in der Brunstaed's Religionsphilosophie die Wunderfrage
von da aus löst, daß der Geist, das persönliche
Leben, das eigentliche Wunder ist, so hat man den
ganzen Unterschied zwischen ihm und G. kurz zusammengefaßt
. Brunstaed schaut die Erlösung aus dem
uns in der Lebensgrundlage innewohnenden Gottesver-
liältnis und die Erlösung aus der Liebe Gottes in
Christus zusammen zu einer wesentlichen Einheit. Insofern
geht durch seine Religionsphilosophie nicht der
Riß, der für G. das Verhältnis des Guten und des Ichbestimmten
zu einem so schwierigen Probleme macht;
und das ergibt bei mancher Verwandtschaft doch eine
ganz andere Gesamthaltung.

Soll ich nun zu G.Stellung nehmen, so erscheint mir
eben das zitternde Empfinden dieses schweren Problems
als das mir persönlich Wertvollste an seinem Buche. Eben
darin bin ich mit ihm ganz eins, daß ich weder mit dem
idealistischen Geistgedanken die wesentliche Einheit des
Guten und des Ichbestimmten behaupten, noch auch
mit dem theologischen Nihilismus das Unbestimmte
(in dem oben angegebenen philosophischen Sinne)
schlechtweg als das Böse verstehen kann. Ich muß mir
mit ihm zusammen einen Weg zwischen diesen Gegensätzen
hindurchbahnen. Aber ich kann das nicht aussprechen
, ohne zugleich zu gestehen, daß eben in diesem
Punkte, an dem ich am ernstesten mit ihm einig bin,
auch schon mein Widerspruch einsetzt. G. glaubt die
freie Lebendigkeit und die sittliche Art unsers Verhältnisses
zu Gott nur bejahen zu können, indem er eine
Freiheit des Menschen bejaht, sich von Gott bestimmen
zu lassen oder auch nicht. Das bringt in seine Auffassung
nicht nur des christlichen Erlösungswunders,
sondern überhaupt des religiösen Verhältnisses einen mir
fremdartigen Unterton. Es ist letztlich das Gleiche, was
mich mit Kierkegaard in Zwiespalt bringt; denn diese
Schranke des lutherischen Pietismus, überhaupt der am
Anfang des 19. Jahrh. auf lutherischem Boden sich
regenden neuen Gläubigkeit, hat ja auch Kierkegaard
an sich getragen. Bei ihm wie bei G. sind gewiß auch
Elemente wirksam, die in eine andre Richtung weisen
— man beachte, wie G. sich das schlechthinnige Abhängigkeitsgefühl
Schleiermachers zurechtlegt —; aber
sie gestalten das Ganze nicht durch. An diesem Punkte
also tritt mir die Notwendigkeit entgegen, über G. hinaus
weiter zu kommen. Die religiöse Hilfe dazu muß uns
Luther sein. Aber mit ihr allein ist es dann noch nicht
getan. Die systematische Schwierigkeit, die das Verhältnis
des Ichbestimmten und des Guten bereitet, steigert
sich ja noch, wenn man den religiösen Determinismus
annimmt. Das neutrale Gelenk, das bei G. die
unerlöste und die erlöste Welt zusammenhält, droht sich
aufzulösen. Damit ist die Frage gegeben, vor der wir
in Deutschland jetzt m. E. stehen. Es gibt keine Religionsphilosophie
, welche uns so nahe an diese Frage
heranführt und uns eine leichtfertig-einseitige Antwort so
schwer macht wie die G.'s. Darum schon hat uns das
Buch etwas zu sagen. Und dazu kommt noch etwas
andres: immer wieder spürt man es durch die Nüchternheit
, mit der es lehrt, hindurch, daß theologische Arbeit
seinem Verfasser Gottesdienst ist: „— saa kun Du in
mine Tanker er den dybe Samrnenhaeng!", dies Motto
führt es mit Recht.

Göttingen. E. Hirsch.

Woess, Prof. Dr. Friedrich v.: Das Asylwesen Ägyptens in der
Ptolemäerzeit und die spätere Entwicklung. Eine Eint, in
d. Rechtsleben Ägyptens, bes. d. Ptolemäerzeit. Mit e. Beitr. v.

Geh. Rat Prof. Dr. E. Schwartz: Der ßaetXtxbs vduog nepi
rwv nQoaytvyovTtav tV ixxXriaiai. München: C. H. Beck 1923.
(XII, 282 S.) 8°. = Münchener Beiträge z. Papyrusforschung und
antiken Rechtsgeschichte, 5. Heft. Gm. 7.50.

Es ist eine feine und sorgfältige Arbeit, die uns der
Innsbrucker Lehrer der Rechte über das Asylwesen Ägyptens
zur Zeit der Ptolemäer geliefert hat — eine Arbeit, in der
auch manche philologisch wertvolle Einzelbeobachtting angestellt
wird. Nur an zwei Stellen ist mir ein' Fragezeichen
an den Rand geglitten:

ob im P. Leid. J 383 (S. 37 u. Anm. 2) das avay mit koptischem
anok = ich bin gehalten in Parallele gestellt werden
muß oder auch nur darf, erscheint mir zweifelhaft.
Ich möchte eher auf hebr. i^jN (moabit., phöniz., altaram.

"PN) hindeuten. — Zu dem tvdöEwg = deutlich geschrieben,
leserlich (S. 121 u. Anm. 3) aus der Inschrift der Isis
Sachypsis von Theadelphia (lin. 22) schreibt mir auf Befragen
W. Crönert im Briefe vom 14. 3. 1924: „ob erdohag
wirklich „deutlich, leserlich" bedeuten kann? Prächtig,
stattlich, sodaß es eine do£a, einen Ruhm einbringt — ja!
Und dann liegt jene Bedeutung nahe; aber übersetzen darf
man so nicht."

Das theologische Interesse erregen im besonderen die
Ausführungen des 3. Kapitels: „Die einzelnen ägyptischen
Asyle — das Serapeum zu Memphis — die "/oro/oe-Frage"
(S. 113ff.), sowie der Nachtrag: „Die Lehre Wilckens von
der yarayj) als Gotteshaft" (S. 237 ff.). Nachdem U. Wilcken
im ersten Bande seiner UPZ das m. E. entscheidende, weil
völlig überzeugende Wort gesprochen hat, wird in der vorliegenden
Arbeit dem überaus schwierigen Problem der
sogen. „xccroyoi" des Memphitischen Serapeums von neuem
zu Leibe gegangen. Die „Lösung" des Rätsels lautet für
Friedr. von Woeß wie folgt: jene „y-äzoyoi" sind in jedem
Falle Flüchtlinge, die sich als htitai dem Serapis geweiht
haben; sie sind des Gottes Schutzbefohlene auf längere
oder kürzere Zeit — oft auch auf Lebenszeit — geworden
durch ihren Eintritt in die yiaroyt], d. i. in den Asylfrieden
innerhalb des rcegißolag des Gottes.

Es ist richtig, daß diese yaroyr] mit „Mönchtum" nichts
zu tun hat. Die sogen. „y-ctToyoi" sind in der Tat keine
Mönche, so wenig wie die LreparcevraL Philos. Das schließt
nicht aus, daß sich Verwandtes und Gegensätzliches im
kirchlichen Asylwesen findet (S. 231 ff.). An der Auffassung
Wilckens, der die Arbeit nahe kommt, ist gleichwohl festzuhalten
. Es handelt sich im letzten Grunde um ein tiefreligiöses
Problem. Ich darf im Zusammenhang verweisen
auf die Definition y-droyog = yazdoyeTog, die Suidas gegeben
hat (s. u. 'Hgatoxog: yardayerag vtcb B-eov = tqm-
trelg zirp y.agölav vttb treiao iiav (!), vgl. Reitzenstein,
das iranische Erlösungsmysterium, S. 197f.). Kann die
y.Kio/r; noch deutlicher als Sakralinstitution erklärt werden,
und zwar zum Zwecke einer göttlichen Offenbarung'durch
unio mystica mit der Gottheit? Und schließlich dürfte
Suidas doch noch besser in der Sache gestanden sein als
irgend einer der heute Lebenden.

Das auf S. 37 Anm. 2 neben „anok = ich bin gehalten" gesetzte
iyu> elfii ist wohl zu berichtigen in ey<o elu-l? Zudem würde iyid
nui in der üblichen Umgangssprache einer späteren Zeit, der der P.
Leid. J 383 doch wohl angehört, ersetzt werden durch eyib i'ex"^"1
oder iyd> eXeiao/xai.

Ein Anhang bringt im ersten Teil jene „Asylie-In-
schriften", die in den allgemein zugänglichen Sammelwerken
nicht oder nur teilweise enthalten sind; im zweiten
Teil findet sich der Baaihy.bg vbiiog rcegl xwv rtgoaepev-
yovttüv ev hylgolai des Kaisers Theodosius II. vom Jahre
431 in neuer Textrezension, herausgegeben von Eduard
Schwartz.

Gera (Reuß). Qeorg Heibig.