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Ausgabe:

1924 Nr. 22

Spalte:

492-493

Autor/Hrsg.:

Schabert, Oskar

Titel/Untertitel:

Propst Dr. phil. Karl Schlau, Pastor zu Salis. Hingerichtet am 26. März 1919. Ein baltisches Märtyrerbild 1924

Rezensent:

Clemen, Otto

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Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 22.

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Staatskirchen die Gebrechen, unter denen er litt, weniger
offensichtlich und zahlreich besaßen oder besitzen. Auch
das hätte Anlaß geben können, das Urteil zu dämpfen
und besondere Erlebnisse nicht allzu grundsätzlich auszuweiten
. Natürlich war es ungebührlich und verständnislos
zugleich, wenn ein Minister von K. verlangte, daß
die Geistlichen sich nationaler betätigen sollten (S.
154). Diese Forderung mit allem Nachdruck zurückzuweisen
, war Recht und Pflicht zugleich. Aber wurde
denn daraus ein Gebot für die Geistlichkeit der Landeskirche
gemacht? Das war doch nicht der Fall. Die
Äußerung blieb eine private ministerielle Torheit, der
eine besondere und grundsätzliche Bedeutung nicht beigelegt
werden sollte. Solche Ungebührlichkeiten wären
auch in einer „staatsfreien" Kirche möglich. Die Frage,
wie weit nationale Arbeit als sittliche Läuterung des
eigenen Volkstums im Bereich des geistlichen Amtes
liegt, mag ganz unerörtert bleiben. Luther hat darüber
seine eigenen Gedanken gehabt. Doch man mag die
Forderung des Ministers so unverständig nehmen, wie
sie anscheinend gewesen ist. Auch zu der Annahme
mag man sich verstehen, daß dies Verlangen kein wunderliches
Kuriosum war. Nur davon wird man sich
schwer überzeugen können, daß es nicht auch in einer
staatsfreien Synodalkirche hätte erlebt werden können.
Die jüngste Vergangenheit weiß von einer chauvinistischen
Haltung außerdeutscher staatsfreier Kirchenkörper
oder ihrer geistlichen Leiter zu berichten, deren Ungebührlichkeit
und Verständnislosigkeit mit der privaten
Blamage eines deutschen Ministers den Wettbewerb
leicht aufnimmt. Der alte Adam lebt auch in der Kirche
und ist in der freien Volkskirche nicht unwirksamer als
in der Landeskirche.

Mich dünkt, daß K. die „Staatskirche" schroffer
verurteilt hat als billig ist. Das hängt nun freilich nicht
bloß mit seinen persönlichen Beobachtungen und Erfahrungen
zusammen, sondern auch mit dem Kirchenbegriff
, den er sich gebildet hat. Das wohl auch macht
es erklärlich, daß er selbst vor dem Prädikat „heidnisch"
nicht zurückscheut, wenn er auf die Landeskirche und
die staatskirchliche Entwicklung zu sprechen kommt.
„Es, liegen ja in der Landeskirche als solcher zweifellos
Momente heidnischen Ursprungs, wie denn der
Gedanke einer Staatsreligion aus heidnischer Vorzeit
stammt (S. 154). Nun sind freilich Landeskirche und
Staatsreligion nicht identische Begriffe und Erscheinungen
. Und als die deutschen evangelischen Landeskirchen
errichtet wurden, waren heidnische Erwägungen
wirklich nicht maßgebend; ebenso wenig heidnische
Vorbilder in Bezug auf Form und Inhalt oder versteckte
Erinnerungen an die heidnische Vorzeit. Das
weiß natürlich Kaftan auch. Warum denn das verwirrende
, weder historisch noch sachlich begründete Prädikat
heidnisch? Von einer Säkularisierung des bisherigen
Kirchentums hätte gesprochen werden können. Das
lag aber im Wesen der Reformation, die den geistlichen
Verfassungskörper der Kirche vernichtete und
die sichtbare Kirche als weltlichen Körper schuf. Auch
die von Bischöfen, geistlichen Räten und Synoden geleitete
Kirche ist weltlichen Rechtes, wie auch die Landeskirche
und jede andere irgendwie denkbare Form.
Kirche Gottes ist nur die unsichtbare Christenheit, von
der Luther in der Erklärung des dritten Artikels zeugt,
die geistliche Christenheit, die von der sündenvergebenden
Gnade lebt. Was nicht zu dieser Kirche gehört, die
sichtbar darzustellen dem Protestantismus unmöglich
ist, ist Welt, mögen auch Geistliche an der Spitze
stehen und die Dinge nun etwas kirchlicher aussehen
(S. 273 Anm.). Das Landeskirchentum — in Alt-Preußen
doch recht viel staatsfreier als z. B. in der bischöflich
verfaßten dänischen Kirche — hatte jedenfalls den Vorzug
, daß es keine kirchliche Maske vortäuschte. Ob
Konsistorialkirche oder Synodalkirche, das ist eine Frage
der geschichtlichen Führung und der Zweckmäßigkeit.
Ihrer Natur nach ist aber die eine nicht kirchlicher als

die andere. Daran ändern auch die bischöflichen und
geistlichen Titel und Funktionäre ebenso wenig etwas
wie die freie Gesetzgebung der frei gewählten Synoden.
Auch ohne das schroffe Prädikat heidnisch und die damit
unvermeidlich verknüpften Verzeichnungen hätte der
Widerstand, unter dem K. litt, geschildert werden können
. Vielleicht auch hätte er gelegentlich durch stärkere
Hartnäckigkeit des Generalsuperintendenten gebrochen
werden können. Was der Leser über die auf
S. 183 mitgeteilte, an „staatsrechtlichen" Bedenken ge-
! scheiterte Konferenz erfährt, erweckt nicht den Eindruck
, als ob dieser Ausgang nötig gewesen wäre. Auf
Grund des Mitgeteilten möchte man zu der Vermutung-
geneigt sein, daß hier die Bürokratie hätte in ihre
Schranken zurückgewiesen werden können.

Einen breiten Raum nimmt in K.'s Erinnerungen die
nordschleswigsche Frage ein. Erschütternd ist, was er
über die Vorgeschichte des verhängnisvollen Sprach-
reskripts von 1888 mitteilt. Doch ich versage mir, darauf
hier einzugehen. Ich werde darüber in der Zeitschrift
der Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte
berichten. Auch zahlreiche Mitteilungen K.s
über kirchengeschichtliche Vorgänge können hier nicht
wiedergegeben werden. Ich erwähne nur den Plan einer
Vereinigung der schleswig-holsteinischen Landeskirche
mit der hannoverschen, und den Hinweis darauf, daß die
schleswig-holsteinische Landeskirche nur provisorisch
dem preußischen Kultusminister unterstellt worden war.
Auch auf K.s ausgiebige theologische Schriftstellerei in
Zeitschriften, Broschüren und Büchern soll hier nicht
eingegangen werden. Sie ist weithin bekannt. Nur auf
sein reiches Arbeitsfeld Im kirchlichen Amt und in der
Verwaltung, auf seine kluge, überlegene Mitarbeit im
freien Dienst der Kirche, auf seine Gewissenhaftigkeit
und Treue auf der Kanzel und seine Erfolge als Redner
in Versammlungen und Konferenzen allerlei Art sei noch
besonders die Aufmerksamkeit gelenkt. Was er über
seine Visitationen mitteilt, wird auch späteren Geschlechtern
willkommen und wertvoll sein.

Kaftan war der letzte Generalsuperintendent des
alten Herzogtums Schleswig. Sein Nachfolger stand
sehr bald vor dem Zusammenbruch und der Umwälzung
der territorialen und kirchlichen Verhältnisse. Als
letzten Generalsuperintendenten des alten Herzogtums
und der dort errichteten Landeskirche wird man Kaftan
nennen. Sein Wollen und Handeln wird darum stets eine
besondere Beachtung finden. Und daß er der Kirche
ihre Selbständigkeit und dem kirchlichen Handeln seine
Würde zu erhalten suchte, wird, mag er auch im Urteil
über das bestehende Kirchentum sich vergriffen haben,
der Ruhm dieses letzten Generalsuperintendenten des ungeteilten
Herzogtums Schleswig bleiben.

Kiel. Otto Scheel.

Treu dem Evangelium, Heft 1-3:

Schabert, Pastor D. Oskar: Propst Dr. phil. Karl Schlau,

Pastor zu Salis. Hingerichtet am 26. März 1919. Ein baltisches
Märtyrerbild. [1] Berlin: Verl. d. Ev. Bundes 1924. (16 S.) gr. 8°.

Om. —20.

Loesche, Prof. D. Dr. Georg: Kaspar Tauber. Der erste
Märtyrer der Reformation in Österreich im Rahmen der Märtyrergeschichte
des Donaureiches, f 17. Sept. 1524. [2] Ebd. (20 S.)

Gm. —25.

Schmerl, Pfarrer Wilhelm Seb.: Leonhard Kaiser, ein Blutzeuge
für Gottes Wort und Luthers Lehre. [3] Ebd. (I8 s) Qm. —25.

Von den drei Heften ergreift das erste, die Lebens- und
Leidensgeschichte des Balten Karl Schlau, seit 1884 Pastor
in Salis am livländischen Meeresstrande, seit 1890 Propst
des Wolmarschen Sprengeis, am unmittelbarsten. War er
schon früher einmal wegen eines Konflikts mit der russischen
Staatskirche mit Amtssuspension bestraft worden, hatte er
während der Revolution von 1905 zeitweilig weichen müssen,
war er Mai 1916 als „Deutscher" und „politisch unzuverlässig"
verbannt worden, so wurde er, nachdem er nach dem Frieden
von Brest nach Salis hatte zurückkehren dürfen, am 27. Jan.