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Ausgabe:

1924 Nr. 20

Spalte:

449

Titel/Untertitel:

Rundschreiben Unseres Heiligsten Vaters Pius XI., durch göttliche Vorsehung Papst zur sechsten Jahrhundertfeier der Heiligsprechung des Thomas von Aquin 1924

Rezensent:

Mulert, Hermann

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449

Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 20.

450

und ist auch sonst geeignet, dem Evangelischen Verein
für westfälische Kirchengeschichte neue Freunde zu
gewinnen.

Bonn. J- Hashagen.

Rundschrelben Unseres Helligsten Vaters Pius XL, durch göttliche
Vorsehung Papst zur sechsten Jahrhundertfeier der Heiligsprechung
des Thomas von Aquin. Autor. Ausg. Lateinischer
und deutscher Text. Freiburg: Herder 6= Co. 1923. (47 S.) gr. 8°.

Gm. 1—.

Auch der katholische Heilige wird hier gefeiert,
unter Erwähnung von Wundern, die er tat oder die
an ihm geschahen. Besonders gilt aber die Enzyklika
natürlich dem großen Kirchenlehrer. Seine religiöse
Persönlichkeit wird sympathisch gewürdigt; inti-
mam dei notitiam sola scientiae pervestigatione nullus
assequitur, nisi etiam cum deo coniunctissime vivat —
dem wird auch jeder evangelische Theolog ernst zustimmen
. Dann wird Thomas als der Denker gepriesen
, dessen Soziallehren auch unserer Zeit heilsam seien
und dessen Philosophie und dogmatische Prinzipienlehre
das wahre Heilmittel gegen moderne Erkenntniskritik
und gegen den aufs Neue nachdrücklich verworfenen
Modernismus bieten. Tat der Antimoder-
nisteneid über das Vatikauum hinaus einen Schritt,
wenn er sagt, daß von der natürlichen Vernunft Gott
aus den Werken der Schöpfung nicht nur erkannt, sondern
auch bewiesen werden könne, so begründet unsere
Enzyklika dies ausdrücklich aus Thomas. Nebenher
wird auch der Bibelkritik gegenüber Thomas gerühmt,
dessen Inspirationsglaube streng war. Zuletzt werden
für die 600jährige Feier seiner Heiligsprechung (18. 7.
1924) Ablässe gewährt, Disputationen in theologischen
Seminaren angeordnet u. dergl.

Die Übersetzung ist stellenweise besonders gut, wie denn überhaupt
die Übertragungen in diesen Herderschen Ausgaben solide und
flüssig zu sein pflegen, nicht zusammenzustellen sind etwa mit der
stümperhaften vom Modernisteneid, die s. Z. unter Heiners Namen
ausging. S. 29 ist, daß die der natürlichen Vernunft zugänglichen religiösen
Wahrheiten doch, um klar und sicher erkannt zu werden,
necessitate quadam revelari debuisse, übersetzt mit: „Die Offenbarung
ist moralisch notwendig"; das ist zu sehr die katholisch-theologische
Schulsprache. Daß die völkerrechtlichen Lehren des Thomas verae
nationum societatis fundamenta contineant, ist wiedergegeben mit: sie
allein bilden die Grundlage eines wahren Völkerbundes. Dies „allein"
ist ebenso richtig wie das Luthers bei Rom. 3, 28. In seiner Asketik
bekämpft Thomas (d. h. hilft er uns heute bekämpfen) aequales suis
temporibus adversarios religiosorum ordinum (S. 38); hier ist statt
„die zeitgenössischen Oegner der religiösen Orden" zu übersetzen:
Gegner der religiösen Orden, die den zu seiner Zeit vorhandenen entsprechen
.

Kiel. H. Mulert.

Rundschreiben Unseres Heiligsten Vaters Benedikt XV. durch
göttliche Vorsehung Papst. Autor. Ausg. Lat. u. deutscher Text
Namen- und Sachregister. Freiburg i. Br.: Herder & Co. 1923.
(10 S.) gr. 8°. Gm. —60.

Zweckmäßige Ergänzung der Herderschen Enzyklikenausgabe,
wie denn solches Register schon zu den Enzykliken Pius' X. vorliegt
. Mancher Benutzer wird das Register ausführlicher gestaltet zu
sehen wünschen; unter „Modernismus" ist z. B. der Kampf gegen die
Bibclkritik, wie er in der Hieronymusenzyklika erfolgte, nicht erwähnt.
Der umsichtige Benutzer schlägt natürlich auch unter Bibelinspiration
nach und findet die Sache mit Hilfe dieses Verweises; der eilige Leser
könnte aber zu dem Irrtum verführt werden, Benedikt habe überhaupt
nichts gegen bibelkritischen Modernismus gesagt.

Kiel. H. Mulert.

Kastner, Oberlehrer Dr. Karl: Praktischer Brevier-Kommentar.

I. Bd.: Ordinarium Divini Officii — Psalterium Breviarii Romani
— Proprium De Tempore. II. Bd.: Proprium Sanctorum — Commune
Sanctorum. Breslau: F. Goerlich 1924. (VIII, 336 u. VIII, 422S.)
gr. 8°. Gm. 14—; geb. 17.50.

In Deutschland ist dies Werk ganz neuartig; aber
auch für das Ausland füllt es eine Lücke aus, da die im
Vorwort zum 2. Bande beschriebenen französischen Versuche
gänzlich unzulänglich sind (Mangere, Le Bre-
viaire commente, Paris 1887, und Willi, Le Breviaire
explique, Paris 1922). Vom 1. Bande ist für den

protestantischen Forscher von Wichtigkeit der Hymnenkommentar
, der sich in kleinerem Umfange auch im
2. Bande fortsetzt; hier findet man den neuesten Stand
der Hymnologie gebucht, gute Inhaltsangaben und Erklärung
schwieriger Wendungen. Der Psalmenkommentar
geht auf wissenschaftliche Fragen nicht ein, außer wo
sonst dem Beter Mißverständnisse das Gebet stören
müßten. Er ist ganz im Sinne der Schülerkommentare
verfaßt, gibt Überschriften, Inhaltsangaben, dogmatische
Hinweise und philologische Handreichungen. Ähnlich
ist auch der Kommentar zu den biblischen Lesungen.
Hingegen sehr gute Dienste leistet der Kommentar zu
den Kirchenväter-Lesungen; hier wird der Fundort
wissenschaftlich zuverlässig bestimmt, bei unterschobenen
Stücken die Autorschaft nach dem neuesten Stande
der Patrologie erörtert, eine ausgezeichnete Erklärung
des Inhalts gegeben mit einem Lexikon, wie man es
bis heute nirgends findet. Schon im 1. Bande beginnend
(beim Proprium de tempore) füllt die Hauptmasse des
2. Bandes eine wertvolle Heortologie und Hagiologie;
die Heortologie geht über Kellner hinaus, die Hagiologie
ist noch dankenswerter, da sie für die im Brevier
vorkommenden Heiligen die notwendige Ergänzung zu
Stadlers Heiligenlexikon (Augsburg 1856—1862) bringt.
Der 2. Band ist darum besonders wichtig für den
Kirchenhistoriker und Liturgiker, aber auch für den
Patrologen; umsomehr als man Stadlers Heiligenlexikon
nicht mehr erwerben kann. Dieser 2. Band gibt außer
reicher Quellen- und Literaturangabe auch den Kommentar
zu den im Brevier verwendeten Viten und gute
historische Bemerkungen über zahlreiche Grenzgebiete.
In Streitfragen nimmt der Verfasser sehr vorsichtig
Stellung, lieber bietet er dem Leser das Material zur
Selbstentscheidung. Immerhin gibt er die „Josephs-
Ehe" Heinrichs II. und seiner Gemahlin Kunigunde
preis und behandelt die Assumptio Mariae mit ernster
Zurückhaltung. Daß er auch da, wo die Akten zweifelhaft
oder unecht sind, die Lebensbeschreibung „nach
dem Brevier" skizziert, ist bei einem „praktischen"
Kommentar begreiflich. An dem Elend der II. Nokturn
, deren Legenden von den Geistlichen „Lügenden"
genannt werden, trifft den Kommentator ja keine Schuld;
und es ist sehr verständlich, daß er einen echten Kern
festzuhalten sucht, wo immer Spezialuntersuchungen dies
einigermaßen nahelegen. Der 2. Band schließt mit
Notizen über das Toten-Offizium, die Gradual- und
Pönitentialpsalmen und die Litaniae und bringt im Anhange
eine dankenswerte Geschichte des Breviergebetes
bis auf die Gegenwart und sogar Ausblicke in die Zukunft
. Aus der Notiz über die Litaniae erfährt man, daß
der gegenwärtige Papst am 22. März 1922 in die Litanei
(das neue römische Brevier hat nur die eine) die Anrufung
eingesetzt hat: Ut omnes errantes ad unitatem
Ecclesiae revocare, et infideles universos ad Evangelii
lumen perducere digneris — woraus man schließen
könnte, daß nach Ansicht des Papstes den errantibus
zwar die unitas Ecclesiae fehlt, aber nicht das lumen
Evangelii.

Der alte katholische Ladenhüter z. Ps. 32 (31 Vulg.) dürfte endlich
verschwinden (I S. 32 f.). Denn trotz Bartmann und Sickenberger
hat Luther schon zu Anfang seiner neuen Erkenntnis das
Gerecht-e r k 1 ä r t-werden als ein wirkliches Gcrecht-g e m a c h t-wer-
den angesehen und ist nie hiervon abgegangen: sine merito justificari
= resurgere (renasci) = sanetificari (Loofs). Ein Unterschied ist
aber in dem „Wie". Im Katholizismus denkt man sich eine nova
qualitas; Luther lehnt jede qualitas ab, er sieht auf den favor Dei,
der die Sünde wirklich vergibt, und unter diesem favor Dei stehen
heißt Mut und Kraft bekommen, damit also neu werden — und diese
neue von Gott gewirkte Haltung ist der Glaube. Im Kath. denkt man
in einem Schema von „physischen" Begriffen, Luther nimmt „psychologische
" Begriffe her — wobei allerdings „physisch" und „psychologisch
" beiderseits Gott gewirktes meint. Die zahlreichen bildlichen
Hinweise wollen alle diesen Unterschied andeuten; man
muß bei Luther auf die Sache, die die Bilder meinen, hinsehen.
Justificatio est revera regeneratio quaedam in novitatem (E. A. var.
arg. IV 382): das ist und bleibt die Sache. Da Luther „psychologisch
" denkt, kann er die Tatsache nicht übersehen, daß auch