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Ausgabe:

1924 Nr. 19

Spalte:

421-423

Autor/Hrsg.:

Wünsch, Georg

Titel/Untertitel:

Gotteserfahrung und sittliche Tat bei Luther 1924

Rezensent:

Hirsch, Emanuel

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Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 19.

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Krose „Kirchliches Handbuch" Bd. VIII. — Jeder der 5 Abteilungen
ist eine Einleitung vorangeschickt, die die Schar der zu besprechenden
Kongregationen nach den Regeln, die sie befolgen, zu gliedern versucht
und entweder schon, ohne scharfe Abgrenzung gegen das, was
nachher in den einzelnen Paragraphen gesagt wird, Geschichtliches
vorwegnimmt oder, wie besonders bei den beschaulichen Orden
(S. 353), eine Rechtfertigung oder besser Verherrlichung ihres besonderen
Ideals unternimmt. — Die 7. und letzte Abteilung (S. 405 bis
480) endlich ist ausgefüllt mit Generalstatistiken über das im Titel
genannte Gebiet, die ebenfalls über Krose VIII hinaus nichts Neues
bringen.

Nun aber ist der Verf. auf dem Titelblatt als evangelischer
Theologe bezeichnet. Damit erhebt das Buch
den Anspruch, von einem überkonfessionellen Standpunkt
aus geschrieben zu sein. Allein dagegen erweckt
schon das bischöfliche Imprimatur Mißtrauen, wenn
es auch noch so klein und leicht übersehbar angebracht
ist. Und wirklich merkt man dem Buch selbst — abgesehen
von ein paar persönlichen Bemerkungen — von
der Eigenschaft seines Verf.'s als eines evangelischen
Theologen nichts mehr an. Es übernimmt vielmehr
kritiklos alle katholischen Werturteile.

An einer einzigen Stelle taucht beim Verf. eine Erinnerung an
den „reformatorischen Standpunkt" auf (S. 355), wo er bemerkt, von
ihm aus sei „die Idee der stellvertretenden Genugtuung" im Ideal der
beschaulichen Orden „abzulehnen". Jedoch was will das bedeuten, wenn
er fortfährt, die Idee „verliere" durch diese Ablehnung „nichts von
der ihr eignenden Kräftigkeit", und es dann im nächsten Satz als eine
Tatsache hingestellt wird: die kontemplativen Klöster... büllen
auch für andere? Sonst werden „benediktinische Kultarbeit, franziskanische
Selbstverleugnung und echt vinzentinischer Liebesgeist" (S.
12) in den höchsten Tönen gepriesen. „Selbstheiligung" als oberstes
Ziel alles Ordenswesens (oft) und „ewige Anbetung des Herrn und
Gotts im Sakrament" (S. 355) — Worte und Gedanken, bei denen
es einem „evangelischen Theologen" graut — werden hingenommen,
als sei das ganz in der Ordnung. Weiter: die Liebe zur katholischen
Kirche und ihrer „Streitschar", den „betenden Nonnen", verleitet den
Verf. sogar zu so maßlosen und zugleich törichten Ausfällen gegen das
Preußen des Kulturkampfs wie z. B. S. 353 f. Endlich entschlüpfen
aber W. doch ein paar Bemerkungen, die positiv erkennen lassen,
wie unberührt er von den Grundgedanken der Reformation ist und wie
er mit im Dogma verwurzelten Axiomen katholischer Geschichtsbetrachtung
als mit etwas Selbstverständlichem arbeitet. Dafür je
ein Beispiel. S. 300: „Man mag über diese Ziele (die rein idealen
Ziele der kontemplativen Orden) beliebig denken; aber man wird
doch nicht behaupten dürfen, daß die Anbetung Gottes, die Vereinigung
mit dem sakramentalen Erlöser, die Genugtuung für eigene
■und fremde Sünden und andere in beschaulichen Klöstern gepflegte
Ideale irgendwelcher äußeren Tätigkeit nachstehen." Und S. 379: „Das
soll nicht so verstanden sein, als ob Juliana durch ihre Befürwortung
■des Fronleichnamsfestes, Margarete Alacoque durch ihre Herz-Jesu-
Verehrung und Mechtild vom Sakrament durch erstmalige Pflege des
ewigen Gehets der katholischen Kirche überhaupt neue Formen
devotionaler Frömmigkeit vermittelt hätten. Aber diese Nonnen besaßen
doch Einfluß genug, um die ganze katholische Kirche zu
höherer und allgemeinerer Wertung dessen zu bestimmen, was schon
längst, vielleicht von ältesten Zeiten her, unter den Schätzen ihrer
Liturgie und Volksfrömmigkeit verborgen lag."

Deshalb, weil die Arbeit von durch und durch
katholischem Standpunkt aus geschrieben ist und
nirgendwo Verständnis für evangelisches Wesen und
,die Art an den Tag legt, wie der Evangelische das
Ordenswesen der katholischen Kirche ansehen muß,
deshalb ist das Buch auch völlig ungeeignet, „dem
hohen Ziel des Friedens zwischen den christlichen Bekenntnissen
zu dienen" (S. V.).

Berlin. Hanns R ü c k c r t.

Wünsch, Priv.-Doz. Lic. theol. Georg: Gotteserfahrung und
sittliche Tat bei Luther. Gotha: F. A. Perthes 1924. (in.
72 S.) gr. 8°. = Bücherei der Christlichen Welt 4. Gm. 1.50.
Die Schrift bereitet dem, der W.s frühere Arbeiten
zu Luther kennt (1. Die Bergpredigt bei Luther. 2. Der
Zusammenbruch des Luthertums als Sozialgestaltung),
eine angenehme Enttäuschung. Während er in 2. so von
Luther redete, daß ihn ein Ultramontaner um die Autorschaft
hätte beneiden können, ist jetzt der Ton ein ganz
anderer geworden: Luther hat W. inzwischen stärker
als bisher gepackt. Und auch die Aufstellungen von 1.
kehren nicht unverändert wieder, sondern' haben manche

Umbiegung erfahren. Wie erklärt sich das? Jede Seite
fast in W.s neuer Schrift gibt die Antwort: W. hat inzwischen
von Holl's Luther einen Eindruck empfangen.
Nicht sehr gerne; vielmehr wehrt er sich gegen
diesen Eindruck und für Troeltsch aus Leibeskräften. Er
sucht Holl zu korrigieren auf vielfältige Weise. Aber
er muß das tun, indem er zunächst einmal auf Holl's
Boden tritt. Grade auch seine positiven Ausführungen
sind dadurch bedingt. Der Titel der Schrift würde
zweckmäßig lauten: Das Verhältnis von Religion und
Sittlichkeit bei Luther; Versuch einer Auseinandersetzung
mit K. Holl.

Am liebsten würde ich es vermeiden, in die hier
sich abspielende, noch nicht vollendete Entwicklung mit
unzartem Griff hineinzufassen. Aber ich muß ja mein
Urteil, daß W.s Schrift nicht objektiv-wissenschaftlich,
sondern allein als Dokument einer persönlichen Entwicklung
von Bedeutung sei, beweisen. Da genügt nicht
der Hinweis, daß die Unterlage der Schriften, die W.
zu dieser doch ziemlich umfangreichen Broschüre durchgearbeitet
hat, recht schmal ist: die Decem praeeepta
1518, der Sermon von den guten Werken, die Freiheit
eines Christenmenschen, der große Katechismus, de
servo arbitrio, ein paar Predigten, — das ist das Meiste;
die paar andern Zitate sind Zufallsfrüchte oder sind
zweiter Hand. Man kann an sich ja auch auf schmaler
Grundlage etwas Tüchtiges bauen. So hebe ich denn
die beiden Punkte heraus, die m. E. über die Schrift entscheiden
: 1. W. hat die Aussage Holls über Religion und
Sittlichkeit bei Luther, die doch im Mittelpunkte seiner
ganzen Studie steht, gar nicht richtig verstanden. Was
nach Holl Sittlichkeit ist, und in welchem tiefen Gegensatze
das zu dem humanen Verständnis des Ethos steht,
das ist W., trotz des ersten Aufsatzes Holl's, nicht klar
geworden. Das gibt dann ein großes Vorbeireden. W.
webt mit an der Legende, daß Holls Lutherdeutung von
Kant und Ritsehl abhängig sei. Vielleicht hat er aus
Holls Erklärung (in der Christi. Welt 1924) inzwischen
seinen Irrtum eingesehen. Wie er zustande kommen
konnte, ist mir, der ich Holl seit etwa achtzehn Jahren
als Gegner Kant's und Kritiker Ritschl's kenne, vielleicht
schwerer verständlich als andern. Bei Kant mag
ja Voreiligkeit sich durch Holl's Gebrauch der Worte
„Sollen" und „Pflicht" verführen lassen; tun doch
viele bei uns so, als ob Kant seinen Anhängern auf
diese Worte einen Gebrauchsmusterschutz gesetzlich erworben
habe. Aber vollends Ritsehl? Es ist doch W.
bekannt, wie Ritsehl Zorn Gottes, Willensunfreiheit und
Erwählung aus dem Zentrum der Theologie Luthers
herauszurücken suchte, und daß Holl's Lutherdeutung
in deutlicher Antithese hierzu steht? Wenn Ritsehl heute
noch gelesen würde, würde sich niemand erlauben, Holl
und Ritsehl in einem Atem zu nennen.

2. Schlimmer noch ist das andre Gebrechen, weil
es die Lektüre des Buchs einfach qualvoll macht. W.
verfügt noch nicht über die Strenge und Klarheit des
Denkens, die zur Behandlung eines so ernsthaften Problems
nötig ist. In seinem immer noch schreienden
Deutsch kann eine klare Frage nicht gestellt, eine
klare Antwort nicht gegeben werden. Ich belege das
an den grundlegenden Begriffsbestimmungen des Anfangs
, weil die als Fundament des Baus doch das Vorurteil
für sich haben, mit dem Maximum der dem Autor
zugänglichen Sorgfalt formuliert zu sein. Von der
methodischen Merkwürdigkeit, Sittlichkeit und Religion
in einer Untersuchung über Luther wie Begriffe a priori
zu behandeln, die nachher vielleicht mit dem empirischen
Stoff noch aufgefüllt, aber in der Grundbestimmung
nicht verändert werden können, sehe ich
dabei völlig ab, und halte mich an die Begriffe als
solche.

S. 7: „Wir setzen voraus, daß Sittlichkeit diejenige Haltung des
Menschen bedeutet, welche unter einem absoluten Sollensgebot steht,
ohne dessen Befolgung eine Erfüllung seines tiefsten Daseinszwecks undenkbar
wäre." Ich bemerke a) Unter dem Gebot steht das unsittliche
Verhalten genau so wie das sittliche, b) Ein Gebot kann entweder ab-