Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1924 Nr. 17

Spalte:

372

Autor/Hrsg.:

Brackmann, Albertus

Titel/Untertitel:

Regesta pontificum romanorum. Germania pontificia. Vol. II, pars I 1924

Rezensent:

Ficker, Gerhard

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

371

Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 17.

372

ration. Daß alle Menschen ,in Adam' gesündigt haben (S. 42), sagt
Paulus (Rom. 5, 12) nicht. Treffend heißt es S. 39 nach Newman
und James, daß Paulus zu den zweimal Geborenen gehört, d. h. zu
jenen, die nur durch einen inneren Bruch zu Gott aufsteigen, während
Jesus das leuchtende Beispiel der Einmalgeborenen ist d. h. jener, die
geradewegs, im Bewußtsein einer letzten Harmonie, zu Gott eingehen
. Um so unwahrscheinlicher aber ist, daß dieser .Einmalgeborene
' von einer geistlichen Wiedergeburt gesprochen haben
sollte(S. 46). Petrus war nicht .Bischof von Antiochien (S. 56).
Ob man bei den apostolischen Vätern die paulinische Theologie einfach
hinzudenken müsse (S. 59), ist doch recht fraglich. Eine ,wun-
dergläubige Geistesrichtung' bekundet unter den Geschichtschreibern
nicht erst Cassius Dio (S. 61), sondern schon Polybius, Tacitus und
Sueton (vgl. R. v. Pöhlmann, Die Weltanschauung des Tacitus
2 1913, 39 ff ). Bei Marcion (S. HOff.) ist die Wertung des Judengottes
als Mxatosnicht erwähnt. S. 241 heißt es aber mit Recht, daß
das Weltbild des Arnobius der Lehre Marcions überraschend ähnlich
ist (vgl. diese Ztg. 1922, 102). Die Vorstellung, daß die Gerechten
nicht sogleich nach dem Tode, sondern erst nach dem Weltgericht
zur Anschauung Gottes gelangen, ist bei Irenäus nicht .sonderbar'
(S. 144), sondern schon von Justin vertreten und nach Irenäus von
Tertullian, Cyprian, Hippolyt und andern (vgl. S. 147 und 157) und
wirkt In der lateinischen Kirche lange, in der griechischen bis heute
nach. S. 146 heißt es, daß das bei Hippolyt und Tertullian sich
findende Bild .Licht vom Lichte' in das ,athanasianische Glaubensbekenntnis
' übergegangen sei, womit das Bekenntnis von Nicäa gemeint
ist. Sehr gut S. 149 die Bemerkung über Tertullian und
Augustin als Erforscher des Seelenlebens. Dagegen tritt bei Tertullian
nicht genügend hervor, daß er der eigentliche Schöpfer der
abendländischen Theologie und Trinitätslehre ist. Mißglückt sind die
meisten Titel cyprianischer Schriften in den Anmerkungen S. 434 zu
S. 161 ff.: de vanitate deorum st. Quod idola dii non sint, de morte
st. de mortalitate, ad Demetrium st. ad Demetrianum ; es wird sogar
eine Schrift ,ad Caecilium 16' angeführt, von der sonst niemand etwas
weiß (ep. 63 ad Caecilium kann nicht gemeint sein). In de orat.
dorn. 13 findet sich nichts von dem, wofür darauf verwiesen ist. E.
scheint demnach den Cyprian nicht selber in der Hand gehabt zu
haben. Die .befremdliche' Bezeichnung des Sohnes als .heiliger Geist'
in Quod id. c. 11 (S. 162) findet sich schon bei Hermas Simil. V,
5, 2 und 6, 5 f., und auch aus Tert. apol. c. 21 (I, 199 Oehler) und
Novat. de trin. c. 24 (89, 4 Fausset) konnte Ähnliches herausgelesen
werden. Der Spott Tertullians über die .Vertreibung des Geistes' durch
Praxeas (adv. Prax c. 1) bezieht sich nicht auf die .Bekämpfung
der Persönlichkeit des Geistes' (S. 218), sondern darauf, daß auf Betreiben
des Praxeas der Montanismus in Rom verurteilt und seinen
Anhängern die kirchliche Gemeinschaft entzogen wurde. Daß Commo-
dian als .ältester Dichter der lateinischen Christenheit' (S. 221) sehr
umstritten ist, hätte bemerkt werden müssen. Und warum ist Pruden-
tius ganz übergangen? Die Homousie erschien dem Paul von Samosata
nicht als .sinnlos' (S. 222), vielmehr wurde sie gerade ihm gegenüber
von der Synode von Antiochien 268 verworfen. Warum Gregor von
Nyssa, der jüngste der Kappadozier, den beiden andern vorangestellt
wurde (S. 265ff.), ist nicht recht einzusehen, wenn er sie auch an
spekulativer Kraft überragt. Auch hätte die Gottesschau bei ihm Erwähnung
verdient. Die Szene zwischen Ambrosius und Theodosius an
der Kirchentüre (S. 279) ist längst als Legende erkannt. Beim Entwicklungsgang
Augustins (S. 284 ff.) sind die neuesten Erörterungen
nicht berücksichtigt. Seine Erbsündenlehre wurde nicht durch seine
traduzianische Vorstellung vom Ursprung der Seele befestigt (S. 350),
sondern umgekehrt empfahl sich ihm diese Annahme wegen seiner
Erbsündenlehre. Daß sich Synesius von seiner Gattin getrennt habe
(S. 374), ist ganz und gar unbewiesen. In dem bekannten Satz des
Vincenz von Lerinum (S. 376) steht ,quod ubique', nicht ,quod
Semper' voran, und zwar aus gutem Grunde. Daß sich die literarische
Fiktion des Ps.-Dionysius von der Einkleidung der sokratischen Gespräche
nur dem Grade nach unterscheide (S. 383), ist doch eine
etwas zu harmlose Erklärung. Die berühmte Schrift des Boethius
heißt nicht .Consolationes philosophiae' (S. 395), sondern „De conso-
latione philosophiae".

München. Hugo Koch.

Ensslin, Dr. Wilhelm: Zur Geschichtschreibung und Weltanschauung
des Ammianus Marcellinus. Leipzig: Dieterich'sche
Vcrlagsbchh. 1923. (IV, 106 S.) gr. 8°. = Klio, XVI. Beiheft
(Neue Folge III. Beiheft). Gm 33n.

Diese interessante und sorgfältige Untersuchung
bietet mehr, als der Titel erwarten läßt. Sie führt gut
ein in die allgemeinen religiösen Strömungen der zweiten
Hälfte des 4. Jahrhunderts, indem sie Ammians Glauben
zergliedert und auf seine Quellen zurückführt. Dabei
ist das wichtigste Resultat, daß er dem römischen
Neuplatonismus, der stoische Elemente in sich aufgenommen
hat, am nächsten steht und am meisten verdankt
. Die Beobachtung, daß das kirchliche Christentum
und die Religion solcher gebildeter Männer im
Grunde nicht mehr große Verschiedenheiten haben, läßt
ihn auch die Frage, ob Ammian Christ gewesen sei,
trotz mancher das Christentum, die religio absoluta et
Simplex, anerkennenden Äußerungen in negativem Sinne
beantworten (S. 96—102), soweit ich urteilen kann,
mit vollem Rechte. Die Frage, warum das kirchliche
Christentum, wenigstens äußerlich, den Sieg davon getragen
hat, wird kaum berührt; aber es werden treffliche
Materialien zu ihrer Beantwortung geboten. Das kirchliche
Christentum war trotz allem diesem Heidentum
gegenüber die aufgeklärtere Religion (vgl. die Angaben
über Ammians Stellung zur Astrologie und Divination
S. 77—96).

Kiel. G. Ficker.

Germania pontificia sive repertorium privilegiorum et litte-
rarum a Romanis pontifieibus ante annum 1198 Gennaniae
ecclesiis monasteriis civitatibus singulisque personis concessorum
Jubentc Societate Gottingensi opes porrigentibus curatoribus legati
Wedekindiani congessit Albertus Brackmann. Vol. II: Provincia
Maguntinensis p. I: Dioeceses Eichstetensis, Augustensis, Constan-
tiensis I. Berlin: Weidmannsche Buchb. 1923. (XXIII, 239 S.) 4°.
= Regesta pontificum Romanorum. Qm. 15—,

Auch für die Bearbeitung der Germania pontificia
bedeutet der große Krieg eine Unterbrechung; der 1. Band
erschien 1911; um so erfreulicher ist es, daß jetzt wieder
ein Band erscheinen kann und hoffentlich bald von
weiteren fortgesetzt wird. Der vorliegende enthält die
Schreiben der Päpste und der päpstlichen Legaten bis
auf Innocenz III an Kirchen und Personen der Diözesen
Eichstätt, Augsburg, Konstanz, soweit dessen Gebiet
nicht zur jetzigen Schweiz gehört. Eingefügt ist ein
Abschnitt p. 112—119, in dem die Schreiben der Päpste
an die Bischöfe und Herzöge Schwabens und Bayerns
registriert werden. Das Ganze umfaßt 405 Regesten,.
von denen bei Jaffe sich nur 262 finden. Freilich nicht
alle der neu gewonnenen Regesten betreffen neugefundene
Urkunden, sondern zum großen Teile nur Erwähnungen
von solchen. Man sieht auch hieraus, wie
gründlich gearbeitet worden ist. Es gilt von diesem
Bande das Gleiche, was schon von früheren Bänden der
Italia oder Germania pontificia zu ihrem Ruhme gesagt
worden ist. Die Stoffbeherrschung ist außerordentlich
, die Knappheit der Diktion auf das Höchste anzuerkennen
, der Druck ausgezeichnet. Wenn man lediglich
von deutschem Standpunkte aus urteilt, so möchte man
wünschen, daß dieses Werk nicht schon 1198 Halt
mache, sondern wenigstens das ganze 13. Jahrh. mit
umfasse. Neben dem vielen Wertvollen, was der Band
enthält, scheinen mir die Angaben über die Schicksale
der Archive und Bibliotheken der einzelnen Kirchen und
Klöster ganz besonders wertvoll zu sein. Als seine Mitarbeiter
in transcribendis chartis et excutiendis libris
nennt Br. in dem Vorwort G. Bonwetsch und Fr.
Amecke. Der Index rerum und der Elenchus pontificum
Romanorum stammen von W. Holtzmann. Ich vermisse
immer bei diesen Bänden Karten; und seien sie
auch noch so bescheiden, so würden sie doch glaube
ich gute Dienste leisten können.
Kiel. G. Ficker.

Wackernagel, Rudolf: Humanismus und Reformation in
Basel. Basel: Helbing & Lichtenhahn 1924. (XII, 524 U, 119 S.)
jr. 8". = Geschichte der Stadt Basel, 3. Bd. Fr. 18-; geb. 20-.
Nach einem längern Zwischenraum hat der ehemalige
Staatsarchivar Basels, Rudolf Wackernagel, seinen
beiden ersten Bänden der Geschichte Basels den
dritten folgen lassen. Schon jene beiden bedeuteten eine
hervorragende Leistung und ließen uns die ganze politische
, kulturelle und kirchliche Lebensentfaltung einer
Bischofs- und Reichsstadt in einer geradezu grandiosen
Weise schauen. Nun schließt sich der dritte Band
ihnen an und schildert auf 524 Seiten Text und 110