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Ausgabe:

1924 Nr. 13

Spalte:

288

Autor/Hrsg.:

Wolters, Friedrich

Titel/Untertitel:

Hymnen und Lieder der christlichen Zeit 1924

Rezensent:

Smend, Julius

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Seite 1

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287 Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 13. 288

das vorliegende inhaltlich darstellt. 4 Kapitel: Natur und ! genommen, nur „bezahlte" Kräfte zu sein. Von dem

Eigenschaften der Kirche; Die Kirche die Wohltäterin
der Menschheit; Die Pflichten der Katholiken gegen die
Kirche im Privatleben; Die Pflichten der Katholiken gegen
die Kirche im politischen Leben. Die Anordnung im Einzelnen
ist übersichtlich, die Schreibweise lebendig. Im
letzten Kapitel wird klar gesagt, da durchschnittlich nur
katholische Abgeordnete die Bürgschaft böten, in ihrer
Politik katholischen Grundsätzen nicht zuwiderzuhandeln
, so sei „der katholische Wähler auch durchschnittlich
verpflichtet, nur Katholiken als Abgeordnete zu
wählen" (S. 303). Die vielverhandelte Frage nach dem
Charakter des Zentrums wird dahin beantwortet, es sei
trotz seines konfessionellen Charakters eine politische
Partei. C. verhüllt die katholischen Prinzipien nirgends

bischöflichen Examen scheint der Verf. eine sehr geringe
Meinung zu haben. Es ruhe nur auf „verbal memory"
nach dem Studium bestimmter kurzer Lehrbücher. Wirkliche
Bibelkenntnisse würden selten erworben, und christliche
Lebenserfahrung fehle diesen Anfängern fast
immer. Den jungen Leuten würde dann ein außerordentlich
schwieriges Hirtenamt anvertraut, in dem sie zum
Schaden der Gemeinden sehr viel Lehrgeld zahlten, bis
sie dann mit der Zeit die Kenntnisse und die Erfahrung
erwürben, die von vornherein zum Amte notwendig seien.

Man sollte auch bei uns solche Gedanken nicht
schlechthin unbeachtet lassen. Es ist immer gut, wenn
man einmal zur innern Revision des festen Systems veranlaßt
wird. Wir haben es ohne den starren Ördinations-

Daß die Ehe eines Katholiken, die nicht vom Priester ein- begriff der Anglikaner leichter, tüchtige erfahrene Kräfte

gesegnet ist — also recht viele Mischehen und die von
einem Katholiken nur vor dem Standesamt geschlossene
— nach katholischer Lehre ein Konkubinat sei, sagt er
gerade heraus. Auch solche römische Weisungen wie
das Verbot der Kraniotomie behandelt er als bindend.

für das Gemeindeleben zu gewinnen, ohne den Segen
einer gründlichen theologischen Vorbildung, die in der
Regel doch nur in jungen Jahren erworben werden kann
und die Sicherung der einheitlichen Berufshingabe durch
äußere Sicherstellung der Existenz, aufzugeben. Etwas

Gelegentlich wird seine Verteidigung kirchlicher Bräuche j Wahres bleibt doch in diesem Gewissensruf auch
oder Ansprüche spitzfindig, so wenn er meint, das staat- ; für uns.
liehe Schulmonopol vertrage sich nicht mit dem Grund- Oreifswald.
satz der Trennung von Staat und Kirche, aus dem vielmehr
Unterrichtsfreiheit folgen würde. Und wenn er betont
, die Kirche selbst habe nie die Todesstrafe über
Ketzer verhängt oder auch nur gefordert, so fragt man
sich, auf wen diese Rabulistik Eindruck machen soll.
Daß katholische Gelehrte „in einem äußerst seltenen
Fall einer Entscheidung einer römischen Kongregation
innerlich nicht beizustimmen verpflichtet" sein können,
gibt C. zu, und angesichts des bekannten Streites um
die (interkonfessionellen) christlichen Gewerkschaften
gibt er die Entscheidung Pius' X. wieder, die diese tolerierte
.

V. 112 Braasch war Sup. nicht in Magdeburg sondern In Jena,
S. 107 1. Bohm-Schuch, S. 173 I. Schraplau.

Kiel. H. Mulert.

Allen, Roland: Voluntary clergy. London: S. P. C. K. 1023.
(VIII, 87 S.) kl. 8°. 2 sh. 6 d.

Dieses sehr temperamentvolle Schriftchen bespricht
die Frage der Einstellung eines freiwilligen Klerus für
die Staatskirche von England. Es geht aus von dem
großen Mangel an geistlichem Nachwuchs, der sich
überall im Mutterland wie in den Dominions bemerkbar
mache. Aber nicht die Erwägung, wie diesem abzuhelfen
, ist der eigentliche Grundgedanke. Der Verf.
wünscht vielmehr den völligen Bruch mit dem bisherigen
System, die Ordination abhängig zu machen von einem
bestandenen Examen junger Leute, die noch keine
ausreichende Erfahrung hätten, um den Gemeinden zu
dienen, und die Vokation zu verbinden mit der Sicherung
des äußeren Lebensunterhalts. Der Ruf Gottes ergehe
vielmehr an solche, die Erfahrung und innere
Tüchtigkeit hätten, den Gemeinden Gottes zu dienen.
Fest steht ihm dabei die Einsetzung der Sakramente
durch Christus und ihre Verwaltung durch ordinierte
Priester. Er will die Bindung des geistlichen Standes an
einen Nachweis einer bestimmten wissenschaftlichen Bildung
ebenso wenig aufheben wie die Möglichkeit, mit
dem geistlichen Beruf auch den Broterwerb zu verbinden
. Aber die Prüfung der Eignung für solchen
Beruf brauche keine Schulabschluß-Prüfung literarischer
Art zu sein und freiwilliger Klerus, der auf Gehalt
verzichte, dürfe nicht ausgeschlossen sein! Nur Ordination
durch einen Bischof ist ihm unerläßliche Bedingung
— sie könne und solle aber an ganz andere
Voraussetzungen gebunden werden und auch solchen
offen stehen, die ohne Entgelt dienen wollen oder
können, sei es, weil sie selbst Vermögen besitzen, sei es,
weil sie sich den Unterhalt nebenher selbst verdienen.
— So allein werde auch der Fluch von der Geistlichkeit

Wolters, Friedrich: Hymnen und Lieder der christlichen Zeit.

Übertragungen. 1. Bd.: Lobgesänge u. Psalmen. Griech.-kathoi.
Dichter des I. bis 5. Jahrhunderts. 2. Bd. [II. Ausg.]: Hymnen
und Sequenzen. Lateinische Dichter der Kirche vom 4 bis 15.
Jahrhundert. Berlin: Georg Bondi 1923 u. 1922. (108 u. 175 S.) 8°.
Der Leser erfährt nicht, daß die 2. Hälfte dieser fleißigen Arbeit
eine unveränderte Wiedergabe des Druckes von 1914 ist, deren lat.
Vorlagen aus Mone, Daniel, Gautier entnommen waren, die biogr.
Notizen aus Dreves, Blume, Bannister. Neu ist also nur des Werkes
1. Teil, verdeutscht sehr vieles in beiden Sammlungen nicht, man
müßte denn diese sich in gewalttätigen, oft dunklen Wortbildungen
gefallende Redeweise deutsch nennen wollen. Der Kenner der Urtexte
findet sich allmählich durch; aber gerade er wird häufig genug um
ihrer Unnatur und Gesuchtheit willen diese Wiedergaben ablehnen.
Am wenigsten erfreut wohl die „Einleitung" des 1. Heftes mit ihrer
hochgestelzten Kathedersprache in moderner Schreibart und Interpunktion
. Die Auswahl der Stücke ist im ganzen verständig, obwohl
nicht ohne Willkür und Eintönigkeit, die Ausstattung vorzüglich.
„Original" (I, 38) ist gewiß Druckfehler.

Munster i. W. J. S m e n d.

J. C. HINRlCHS■ sehe BUCHHANDLUNG, LEIPZIG

Soeben erschien

Paulus von Samosata

Eine Untersuchung zur
altkirchl. Literatur- und Dogmen-Geschichte

Von D Dr. Friedrich Loofs

Professor in Halle a. Sa.

XX, 346 S. 8°. 1924. 14.40; geb. 16.80 Gm.

Texte und Untersuchungen z. Gesch. der altchristi.
Literatur. 44. Bd., Heft 5.

Diese viel Neues bietende Arbeit gibt die erste sorgfältige
Untersuchung der durch ernstlich noch nicht geprüfte
syrische Texte vor 40 Jahren nicht unbedeutend vermehrten
Fragmente des Paul von Samosata und der Synode von 268
und" stellt sie im Druck zusammen. Sie behandelt auch das
Lehen des Paulus von Samosata und das trotz can. 14 Nicaen.
von der Forschung kaum beachtete Geschick seiner in schismatische
Stellung gedrängten hom.,usianischen Gemeinde
und weist in eingehenden dogmengeschichtlichen Ausführungen
nach, daß Paulus von Samosata nicht dynamistischer
Monarchianer war, auch kein Urheber einer neuen Lehre,
sondern ein Vertreter alter, in vorapologetischer Zeit wurzelnder
Traditionen.

Die nächste Nummer der ThLZ erscheint am 12. Juli 1924.
Beiliegend Nr. 13 des Bibliographischen Beiblattes.

Verantwortlicti: Prof. D. F.. Hirsch in Göttingen, Nikolausberger Weg 31.
Verlag der J. C. H i n r i c hs'schen Buchhandlung in Leipzig, Blumengasse 2. — Druckerei Bauer in Marburg.