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Ausgabe:

1924 Nr. 9

Spalte:

179-181

Autor/Hrsg.:

Precht, Hans

Titel/Untertitel:

Die Begründung des römischen Primates auf dem Vatikanischen Konzil nach Irenäus und dem Florentinum 1924

Rezensent:

Koch, Hugo

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Theologische Literaturzeitung 1924 Nr. 9.

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ihr von Seiten der amtlichen Kreise trotz aller äußeren
Ehrenbezeugungen an sie und ihre nächsten Verwandten
die nötigen Mittel versagt wurden, um durch glänzende
Erfolge die fehlende Rechtsgrundlage zu ersetzen. In
den, wie Prutz meint, von ihrer aus Geistlichen bestehenden
Kanzlei verfaßten und vervielfältigten Briefen tritt
dieser Umschwung deutlich zu Tage: Die „unbedingte,
ehrfurchtsvolle Unterordnung unter die Hoheit ihres irdischen
Königs" verschwindet mehr und mehr, wenn
auch die Meinung des Verf.'s, es sei in dem Briefe Johannas
an Reims vom 5. August vom König schließlich
überhaupt nicht mehr die Rede, irrig ist: sie äußert
Kritik an den Maßnahmen Karls VIT, aber eine Beiseiteschiebung
des Königs konnten die Bürger von Reims
ihren Worten nicht entnehmen. Peinlich wirken die
vielen sinnstörenden Druckfehler, die besonders in einer
Abhandlung, welche sich vornehmlich an Nicht-Deutsche
wendet, hätten vermieden werden müssen.

Halle a.S. Adolf Hasenclever.

Precht, Hans. Die Begründung des römischen Primates
auf dem Vatikanischen Konzil nach Irenäus und dem
Florentinum. Diss. z. Erl. d. theol. Licentiatengrades ((Döttingen).
(VI, 147 S.) 4°. (Maschinenschrift.)

Es war ein guter Gedanke, die Erklärungen, die
die berühmte Stelle bei Irenäus (adv. haer. 111,3) über
das Ansehen der römischen Kirche im Laufe der Zeit erfahren
, und die Verwendung, die sie schließlich auf dem
vatikanischen Konzil gefunden hat, eingehend zu untersuchen
, wie es Precht in seiner von Mirbt angeregten
Göttinger Licentiatenschrift — einem Seitenstück zur
Studie von W. Plannet, Die Honoriusfrage auf dem
vatikanischen Konzil Marburg 1912 — getan hat. Spiegelt
sich darin doch ein gut Stück Geschichte der Theologie
und der Kirche wieder. Pr. entledigt sich seiner
Aufgabe mit soviel Geschick und Umsicht, daß man den
Nichtdruck der Arbeit nur bedauern kann. Wie bereits
aus Harnacks Gesch. d. altchr. Lit. I. 1893, 275 ff. zu erersehen
ist, war Irenäus im Mittelalter so gut wie unbekannt
. Schon Gregor I. schreibt einmal, daß es ihm
nicht gelungen sei, eine seiner Schriften aufzutreiben.
Nebenbei bemerkt, scheint mir die völlige Nichtbeachtung
der berühmten Stelle im Altertum schließen zu
lassen, daß man ihr nicht den Sinn und das Gewicht beigelegt
hat wie in neuerer Zeit. Seine Auferstehung
feierte Irenäus durch die Erstausgabe des Erasmus 1526.
Zunächst war es aber seine Abendmahlslehre, die die
Aufmerksamkeit der Reformatoren auf sich zog. Auf die
römische Stelle kommen erstmals die Magdeburger Cen-
turien zu sprechen, da sie eine Verwertung durch die
Gegner befürchten. Damit wird der Kampf um die
Stelle eingeleitet, ohne daß die Fragen schon klar und
allseitig in Angriff genommen wären, weshalb auch Ba-
ronius darüber hinweggeht. Der erste, der die Stelle ausführlicher
behandelt, ist der Jesuit Turrianus. Und nun
fliegt sie zwischen den Konfessionen und später innerhalb
der katholischen Kirche zwischen den verschiedenen
Richtungen wie ein Fangball hin und her. Der Begriff
der Unfehlbarkeit im Zusammenhang mit der Irenäus-
stelle taucht erstmals beim Kalviner Placeus (1628) auf.
Salmasius liest zuerst propter potiorem (st. potentiorem)
principalitatem; er ist aber auch der erste Protestant, der
das convenire mit .übereinstimmen' übersetzte, was bis
dahin nur katholische Ausleger getan hatten, indem er
zugleich die philologische Möglichkeit dieser Deutung
nachwies. Damit war die rein konfessionelle Gliederung
durchbrochen. Bemerkenswert ist, daß die Gallikaner
und Febronius in der Hauptsache die allgemein-katholische
Auffassung der Stelle teilen. Mit der Ausgabe
von Grabe (1702) beginnt ein neuer Abschnitt in der
Auslegung, da die Folgezeit gerade zu seinen Ausführungen
Stellung nahm. Hatte man sich schon bisher bemüht
, für die wichtigsten lateinischen Wendungen die ursprünglichen
griechischen Ausdrücke zu gewinnen, so
versucht es Griesbach zum ersten Male, durch eine Text-

verbesserun,g (in quo = ecp (p statt in qua) den richtigen
Sinn herzustellen. Auch die Romantik (Stolberg) und der
Rationalismus (Paulus) melden sich zum Wort. Gleichzeitig
kündigt sich mit de Maistre und andern die Richtung
an, die man als den modernen Ultramontanismus
bezeichnet hat. Möhler, der in seiner Schrift über die
Einheit der Kirche (1825) in der Irenäusstelle noch
nichts unmittelbar über den römischen Primat gesagt
fand, hat diese Aussage später (in seiner Patrologie) drin
gefunden. Aber noch der katholische Theologe Hagemann
äußerte sich (1864) sehr gemäßigt. Nun beginnt
aber das vatikanische Konzil seine Schatten vorauszuwerfen
, und in den erregten Erörterungen, die sich in
Frankreich, Deutschland und Belgien entspannen, spielte
die Irenäusstelle wieder eine ganz hervorragende Rolle.
Hatte schon der von Pius IX. zum .Kirchenlehrer' erhobene
Alphons von Liguori die Stelle einfach so zitiert
: ,Omnes a Romana ecclesia necesse est ut pendeant
tanquam a fönte et capite', indem er die Auslegungen
von Feuardentius und Bellarmin für die Stelle selbst
nahm, so konnte man ermessen, welcher Leidenszeit die
gequälte Stelle entgegenging. Vollends ans Kreuz geschlagen
wurde sie dann auf dem Konzil selbst, zwar
nicht zur Bekräftigung der Unfehlbarkeit (in c. 4 der
Constitutio I de ecclesia Christi), aber in c. 2 de per-
petuitate primatus beati Petri in Romanis pontificibus.
Der Satz lautet dort: Hac de causa ad Romanam eccle-
siam propter potentiorem principalitatem necesse Semper
fuit omnem convenire ecclesiam, hoc est eos, qui sunt
undique fideles. Der peinliche Satz ,in qua Semper ab
his qui sunt undique etc.' ist also weggelassen. Dafür
wird, damit wenigstens ein Schächer, und zwar der brave,
dabei hänge, mit Verwendung einer Stelle aus dem Konzil
von Aquileja v. J. 381 (inter epist. Ambros. ep. 11)
fortgefahren: ut in ea sede, e qua venerandae commu-
nionis iura in omnes dimanant, tanquam membra in capite
consociata, in unam corporis compagem coalescerent.
Bemerkt sei, daß ich diese kurze Übersicht mit meinen
eigenen Worten gegeben habe, dabei aber den Sinn der
Ausführungen Prechts nicht verfehlt zu haben glaube.
Zum Schluß berichtet Pr. noch über die neuesten Erörterungen
über das Irenäuszeugnis bis zu meinem Aufsatz
in den Theol. Studien und Kritiken 1920/21, S. 54 ff.
Die Erwiderung des inzwischen heimgegangenen Esser
in .Theologie und Glaube' 1922, 344 ff. ist nicht mehr
berücksichtigt. Sie ist auch in keiner Weise geeignet, Eroberungen
zu machen. Pr. selber stimmt in seiner Auffassung
mit mir in der Hauptsache vollständig zusammen
. Mit Recht sagt er, daß bei den verschiedenen Erklärungen
der Zusammenhang nicht immer genügend
berücksichtigt worden sei. Die falsche Lehre der Gno-
stiker steht im Gegensatz zur richtigen apostolischen
Überlieferung in den bischöflichen Gemeinden, und die
römische Kirche ist nur ein, besonders geeignetes,
Beispiel, um diese übereinstimmende Überlieferung zu
veranschaulichen. Mit einem römischen Rechtsprimat
irgend welcher Art hat die Stelle nichts zu tun. Die
Äußerungen über die deVa«(c rfß vcagadnaeiog /.da xat rt mvfj
und das charisma veritatis certum in der bischöflichen
Nachfolge lassen die Gedanken des Kirchenvaters deutlich
genug erkennen: die apostolische Lehre vererbt
sich mit sakramentaler Kraft in der Nachfolge der
Bischöfe. Die Bischofsreihen sind die Leitungen, in
denen die Glaubensregel von ihrer Quelle her weiterströmt
. Die Bischöfe und ihre Gemeinden .entscheiden'
nicht und .definieren' nicht; sie zeugen, sie bekennen,
sie überliefern weiter. Diese Leitungskanäle sind so
dicht, daß vom Quellwasser nichts verloren gehen, aber
auch nichts Fremdes einströmen kann. Eine Dogmatik
und eine bischofskirchliche Gutgläubigkeit, die bald an
der harten Wirklichkeit der Ereignisse zu schänden wurden
, woraus aber nicht folgt, daß Irenäus ihnen nicht
gehuldigt habe. Nicht mit Unrecht haben manche zur
Erläuterung der irenäischen Gedanken Tertullian de
praescr. herangezogen. Tertullian ist in der Tat von